Rechtsprechung
OVG Hamburg, 12.05.2022 - 2 Bs 50/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 208 S. 1
1. § 208 Satz 1 BauGB soll der Behörde eine Tatsachengrundlage für alle von ihr zu treffenden Entscheidungen bei der Ausführung des Baugesetzbuches verschaffen. Dementsprechend hat ein Gericht bei der Überprüfung einer auf diese Vorschrift gestützten Maßnahme nur darüber zu ... - rechtsportal.de
BauGB § 208 S. 1
Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine zwangsgeldbewehrte Anordnung einer Auskunftsverpflichtung und Vorlageverpflichtung im Verfahren über die Ausübung eines Vorkaufsrechts (hier: Soziale Erhaltungsverordnung 'Eilbek')
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 11.03.2022 - 9 E 4487/21
- OVG Hamburg, 12.05.2022 - 2 Bs 50/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.01.1978 - III ZR 180/75
Anfechtbarkeit einer Aufklärungsanordnung im Enteignungsverfahren
Auszug aus OVG Hamburg, 12.05.2022 - 2 Bs 50/22
Dementsprechend hat ein Gericht bei der Überprüfung einer auf diese Vorschrift gestützten Maßnahme nur darüber zu befinden, ob sich diese im Rahmen des gesetzlichen Untersuchungszwecks hält, nicht jedoch, ob die der Aufklärungsanordnung zugrundeliegende Rechtsauffassung der Behörde in der Hauptsache, also für die ihr obliegende verfahrensabschließende Entscheidung zutrifft (im Anschluss an BGH, Urt. v. 26.1.1978, III ZR 180/75, NJW 1978, 1162, juris Rn.12).Dementsprechend hat ein Gericht bei der Überprüfung einer auf diese Vorschrift gestützten Maßnahme nur darüber zu befinden, ob sich diese im Rahmen des gesetzlichen Untersuchungszwecks hält, nicht jedoch, ob die der Aufklärungsanordnung zugrundeliegende Rechtsauffassung der Behörde in der Hauptsache, also für die ihr obliegende verfahrensabschließende Entscheidung zutrifft (so BGH, Urt. v. 26.1.1978, III ZR 180/75, NJW 1978, 1162, juris Rn. 12).
- OVG Hamburg, 20.02.2012 - 2 Bs 14/12
§ 212a BauGB und Drittwiderspruch; Zuständigkeitskonkurrenz zwischen Ausgangs- …
Auszug aus OVG Hamburg, 12.05.2022 - 2 Bs 50/22
Insoweit kommt es nur darauf an, dass der Betroffene die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs abzuschätzen vermag und die anordnende Behörde veranlasst ist, mit besonderer Sorgfalt die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung des Sofortvollzuges zu prüfen (OVG Hamburg, Beschl. v. 20.2.2012, 2 Bs 14/12, BRS 79 Nr. 186, juris Rn. 10). - OLG Brandenburg, 10.08.2020 - 5 W 73/18
Auszug aus OVG Hamburg, 12.05.2022 - 2 Bs 50/22
Ungeachtet der Frage, inwieweit sie in der rechtswissenschaftlichen Literatur vertreten wird, wäre eine teleologische Reduktion jener Vorschrift im Hinblick auf deren Entstehungsgeschichte nicht im Sinne des vorgenannten Maßstabs unvertretbar, hat dieser Gedanke doch Eingang in die obergerichtliche Rechtsprechung gefunden (OLG Brandenburg, Beschl. v. 10.8.2020, 5 W 73/18, juris Rn. 9 f.). - VGH Bayern, 28.07.2021 - 9 ZB 20.2276
Anforderungen an die Mitteilungspflicht hinsichtlich eines gemeindlichen …
Auszug aus OVG Hamburg, 12.05.2022 - 2 Bs 50/22
Die Übermittlung eines Auszugs desselben mit dem Widerspruch vom 18. August 2021 genügt hierfür nicht (vgl. nur VGH München, Beschl. v. 28.7.2021, 9 ZB 20.2276, juris Rn. 7 m.w.N.;… Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, Stand: Aug. 2021, § 24 Rn. 15a).