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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2023 - 4 LB 145/20 OVG   

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https://dejure.org/2023,21661
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2023 - 4 LB 145/20 OVG (https://dejure.org/2023,21661)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17.08.2023 - 4 LB 145/20 OVG (https://dejure.org/2023,21661)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17. August 2023 - 4 LB 145/20 OVG (https://dejure.org/2023,21661)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 3 Abs 1 AsylVfG 1992, § 4 Abs 1 AsylVfG 1992, § 60 Abs 5 AufenthG 2004, Art 3 MRK, Art 4 Abs 1 MRK
    Asyl Eritrea; Ableistung des Nationaldienstes; Abgabe einer Reueerklärung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 4 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; EUGrdRCh, Art 4; MRK, Art 3
    Eritrea: Unterzeichnung Reueerklärung zumutbar; keine Anknüpfung an entsprechendes Merkmal bei zudem nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit drohender Sanktionierung wegen Entziehung vom Nationaldienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuerkennung von internationalem Schutz und Feststellung von Abschiebungsverboten; Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines eritreischen Staatsangehörigen wegen begründeter Furcht vor Verfolgung

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerwG, 11.10.2022 - 1 C 9.21

    Unzumutbarkeit der Passbeschaffung bei Erfordernis einer "Reueerklärung"

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2023 - 4 LB 145/20
    Diese Annahmen stehen nicht in Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Zumutbarkeit der Erlangung eines eritreischen Passes oder Passersatzes gemäß § 5 Abs. 1 und 2 AufenthV (BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2022 - 1 C 9.21 - juris).

    Die aufenthaltsrechtliche Beurteilung der Zumutbarkeit erforderte eine Abwägung der Interessen des Ausländers unter Beachtung seiner Grundrechte und der Werteordnung des Grundgesetzes einerseits mit den staatlichen Interessen, insbesondere der dadurch geforderten Rücksichtnahme auf die Personalhoheit des Herkunftsstaates, andererseits (BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2022 - 1 C 9.21 - juris Rn. 10).

    Soweit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts die Annahme zugrunde liegt, in der Abgabe der Reueerklärung liege neben einem Loyalitätsbekenntnis zugleich auch eine unzulässige Selbstbelastung, beruht diese auf einer gemäß § 137 Abs. 2 VwGO bindenden Feststellung des Berufungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2022 - 1 C 9.21 - juris Rn. 10).

  • OVG Hamburg, 27.10.2021 - 4 Bf 106/20

    Rückkehr von erwachsenen Eritreern

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2023 - 4 LB 145/20
    Für eine Bestrafung von eritreischen Staatsangehörigen, die illegal aus Eritrea ausgereist sind und den Nationaldienst nicht abgeleistet haben, besteht keine beachtliche Wahrscheinlichkeit, wenn sie sich nicht oppositionell gegen den eritreischen Staat betätigt und den Diasporastatus erlangt haben (Anschluss an OVG Hamburg, Urteil vom 27. Oktober 2021 4 Bf 106/20.A juris Rn. 65 f.).(Rn.35) (Rn.54).

    Es ist für aus dem Ausland zurückkehrende eritreische Staatsangehörige, die sich weder in Eritrea noch im Ausland politisch oppositionell gegen die eritreische Regierung betätigt haben, nicht beachtlich wahrscheinlich, dass sie bei einer Rückkehr wegen des illegalen Verlassens des Landes, der Asylantragstellung und des Aufenthalts im westlichen Ausland oder wegen der Entziehung vom Nationaldienst inhaftiert und bestraft werden (OVG Hamburg, Urteil vom 27. Oktober 2021 - 4 Bf 106/20.A - juris Rn. 65 f.).

    Das Gericht lässt dabei offen, ob das schon deshalb gilt, weil der Kläger bis zum Ende des Diasporastatus auf absehbare Zeit vor einer Einberufung in den Nationaldienst geschützt ist (so OVG Hamburg, Urteil vom 27. Oktober 2021 - 4 Bf 106/20.A - juris Rn. 83 ff.).

  • EGMR, 28.02.2008 - 37201/06

    Saadi ./. Italien

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2023 - 4 LB 145/20
    Maßgeblich ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, ob es ernsthafte Gründe für die Annahme gibt, dass der Betreffende im Fall der Rückkehr tatsächlich einer solchen Gefahr ("real risk") ausgesetzt sein wird (EGMR, Urteil vom 28. Februar 2008 - 37201/06 - Rn. 129).

    Die bloße Möglichkeit einer Misshandlung ist für sich nicht ausreichend, um einen Verstoß gegen Art. 3 EMRK anzunehmen (EGMR, Urteil vom 28. Februar 2008 - Nr. 37201/06 - Rn. 131).

  • BVerwG, 18.02.2021 - 1 C 4.20

    Gewährleistung des wirtschaftlichen Existenzminimums am Ort des internen Schutzes

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2023 - 4 LB 145/20
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist mittlerweile jedoch geklärt, dass die Niederlassung schon dann zumutbar ist, wenn dem Ausländer am Ort des internen Schutzes auch nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit andere Gefahren oder Nachteile drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer für den internationalen Schutz relevanten Rechtsgutbeeinträchtigung gleichkommen (BVerwG, Urteil vom 18. Februar 2021 - 1 C 4.20 - BVerwGE 171, 300 Rn. 28).

    Entsprechendes gilt für den subsidiären Schutz (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 2021 - 1 C 4.20 - BVerwGE 171, 300 Rn. 30).

  • BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 47.20

    Befristung eines abschiebungsbedingten Einreise- und Aufenthaltsverbots bei

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2023 - 4 LB 145/20
    Damit handelt es sich in Ziffer 6 des angefochtenen Bescheids um einen einheitlichen, nicht teilbaren belastenden Verwaltungsakt, der insgesamt mit der Anfechtungsklage anzugreifen ist (BVerwG, Urteil vom 7. September 2021 - 1 C 47.20 - BVerwGE 173, 201 Rn. 10 m.w.N.; OVG Greifswald, Urteil vom 18. Juni 2021 - 4 LB 443/19 OVG - juris Rn. 16).

    Sind in dem zu beurteilenden Einzelfall Umstände, die das gefahrenabwehrrechtlich geprägte Interesse an einem Fernhalten des Ausländers vom Bundesgebiet erhöhen, ebenso wenig erkennbar wie Umstände, die geeignet sind, das Gewicht dieses öffentlichen Interesses zu mindern, so begegnet es in einer Situation, die keine Besonderheiten gegenüber gleichgelagerten Fällen aufweist, keinen Bedenken, das abschiebungsbedingte Einreise- und Aufenthaltsverbot auf die Dauer von 30 Monaten zu befristen und damit den durch Art. 11 Abs. 2 Satz 1 Richtlinie 2008/115/EU und § 11 Abs. 3 Satz 2 AufenthG vorgegebenen Rahmen zur Hälfte auszuschöpfen (BVerwG, Urteil vom 7. September 2021 - 1 C 47.20 - BVerwGE 173, 201 Rn. 18).

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2023 - 4 LB 145/20
    Das entspricht dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5.09 - BVerwGE 136, 377 Rn. 22).

    Diese Beurteilung obliegt tatrichterlicher Würdigung im Rahmen freier Beweiswürdigung (BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 4.09 - BVerwGE 136, 360 Rn. 31 und Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5.09 - BVerwGE 136, 377 Rn. 23).

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2023 - 4 LB 8/23

    Diaspora-Status; Eritrea; freiwillige Ausreise; Haftbedingungen; Illegale

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2023 - 4 LB 145/20
    Die Abgabe der sogenannten Reueerklärung ist eritreischen Staatsangehörigen flüchtlingsrechtlich nicht allgemein unzumutbar (Abgrenzung zu OVG Lüneburg, Urteil vom 18. Juli 2023 4 LB 8/23 juris Rn. 78).(Rn.64).

    Dieser Maßstab lässt sich auf die hier zu entscheidende Frage, nach welchen Maßstäben sich flüchtlingsrechtlich die Zumutbarkeit einer freiwilligen Rückkehr des Ausländers bestimmen lässt, nicht übertragen (anders OVG Lüneburg, Urteil vom 18. Juli 2023 - 4 LB 8/23 - juris Rn. 78).

  • EGMR, 16.06.2015 - 41269/08

    SCHMID-LAFFER c. SUISSE

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2023 - 4 LB 145/20
    Das auch in Art. 6 EMRK garantierte Recht, sich nicht selbst zu belasten, betrifft aber Erklärungen, die geeignet sind, die Stellung eines Angeklagten zu beeinträchtigen (EGMR, Urteil vom 16. Juni 2015 - Nr. 41269/08 - Rn. 37).
  • EuGH, 19.11.2020 - C-238/19

    Im Kontext des Bürgerkriegs in Syrien spricht eine starke Vermutung dafür, dass

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2023 - 4 LB 145/20
    Der Ausländer muss somit aufgrund von Umständen in seinem Herkunftsland eine begründete Furcht vor Verfolgung aus zumindest einem der fünf genannten Gründe haben (EuGH, Urteil vom 19. November 2020 - C-238/19 - Rn. 21).
  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2023 - 4 LB 145/20
    Erniedrigend ist eine Behandlung, wenn sie eine Person demütigt oder erniedrigt, es an Achtung für ihre Menschenwürde fehlen lässt oder sie herabsetzt oder in ihr Gefühle der Angst, Beklemmung oder Unterlegenheit erweckt, geeignet, den moralischen oder körperlichen Widerstand zu brechen (EGMR, Urteil vom 21. Januar 2011 - Nr. 30696/09 - Rn. 219 f.).
  • EuGH, 19.06.2018 - C-181/16

    Die Mitgliedstaaten dürfen nach der Ablehnung eines Antrags auf internationalen

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 8 LB 97/20

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Aufbausteuer; Diaspora; Diaspora-Status;

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

  • BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 1.19

    Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

  • BVerfG, 17.08.2010 - 1 BvR 2585/06

    Herabsetzende Kritik der Bundeszentrale für Politische Bildung an einem

  • BVerwG, 21.04.2022 - 1 C 10.21

    Grundsätzlich kein Abschiebungsschutz bei Existenzsicherung für absehbare Zeit

  • EGMR, 13.12.2012 - 39630/09

    El Masri klagt gegen Mazedonien

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz;

  • BVerwG, 20.05.2020 - 1 C 11.19

    Abschiebungsschutz; Akteur; Aufklärung; Bürgerkrieg; EuGH-Vorlage;

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 31.18

    (materielle) Beweislast; Beweiserleichterung; Entziehung; Flüchtlingseigenschaft;

  • BVerwG, 13.02.2019 - 1 B 2.19

    Kriterien einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung i.S. des § 60 Abs.

  • BVerfG, 25.01.2022 - 2 BvR 2462/18

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK -

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 37.18

    (materielle) Beweislast; Auslandsaufenthalt; Beweiserleichterung;

  • EGMR, 26.07.2005 - 73316/01

    SILIADIN v. FRANCE

  • BVerwG, 19.04.2018 - 1 B 8.18

    Verstoß gegen das Gebot der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme aufgrund

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2022 - 4 B 14.21

    Asyl Eritrea; Entziehung von der Nationaldienstpflicht

  • VG Schleswig, 22.10.2018 - 3 A 365/17

    Risiko für außerhalb Eritreas aufgewachsene Eritreer

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2021 - 4 LB 443/19

    Anfechtung der Verhängung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots von bestimmter

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.05.2022 - 4 LB 289/18

    Eritrea: erfolgreiche Berufung; keine Flüchtlingseigenschaft bei drohendem

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung

  • BVerwG, 29.11.2021 - 2 B 14.21

    Hinreichende Berufungsbegründung unter Bezugnahme auf Gründe des erfolgreichen

  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 469.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Berufungszulassung ohne entsprechenden Antrag

  • BVerwG, 24.06.2009 - 5 B 69.08

    Entscheidung über einen Hilfsantrag im Berufungsverfahren nach Zulassung der

  • BVerwG, 15.10.1999 - 9 B 499.99

    D (A), Verfahrensrecht, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde, Divergenzrüge,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2023 - 13 A 10789/23

    Rückkehr eines Asylbewerbers nach Eritrea

    Einem aus dem Ausland zurückkehrenden Eritreer sind vorbehaltlich besonderer (hier im Fall nicht ersichtlicher) individueller Umstände im Besonderen die Zahlung der Aufbausteuer und die Abgabe der Reueerklärung zumutbar (vgl. Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17. August 2023 4 LB 145/20 OVG , juris; Abgrenzung zu Nds. OVG, Urteil vom 18. Juli 2023 4 LB 8/23 , juris).

    Es besteht die beachtliche Wahrscheinlichkeit für die Annahme, dass dauerhaft aus dem Ausland zurückkehrende Eritreer auch bei Zahlung der Aufbausteuer und Unterzeichnung der Reueerklärung den sogenannten Diaspora-Status nicht erlangen können (Abgrenzung zu Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17. August 2023 4 LB 145/20 OVG , juris und Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 27. Oktober 2021 4 Bf 106/20.A , juris).

    Dabei verkennt der Senat - den Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern in seinem Urteil vom 17. August 2023 - 4 LB 145/20.OVG - (juris, Rn. 64 ff.) folgend - nicht, dass ein Zwang, durch selbstbelastendes Verhalten zur eigenen strafrechtlichen Verurteilung beitragen zu müssen, mit der Menschenwürdegarantie unvereinbar wäre, da niemand gezwungen werden darf, gegen sich selbst auszusagen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. Januar 2022 - 2 BvR 2462/18 - juris Rn. 50, 53 m.w.N.).

    Allerdings haben freiwillige Rückkehrer jedenfalls dann, wenn sie im Ausland nicht politisch oppositionell in Erscheinung getreten sind, nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit mit einer Bestrafung aufgrund der illegalen Ausreise und Nationaldienstentziehung zu rechnen (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17. August 2023, a.a.O., Rn. 35).

    Der Senat weicht in der Beurteilung der tatsächlichen Möglichkeit permanenter Rückkehrer, den Diaspora-Status zu erlangen sowie der Frage des Bestehens einer beachtlichen Gefahr der Einziehung permanenter Rückkehrer in den militärischen Nationaldienst von der Beurteilung durch das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 27. Oktober 2021 - 4 Bf 106/20.A -, juris) und das OVG Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 17. August 2023, a.a.O., juris) ab.

  • VG Gelsenkirchen, 31.01.2024 - 1a K 1134/19

    Eritrea; subsidiärer Schutz; Nationaldienst; Rückkehr; militärischer Teil;

    Die Abgabe der sogenannten Reueerklärung ist eritreischen Staatsangehörigen allgemein unzumutbar (Abgrenzung zu OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17. August 2023 - 4 LB 145/20 OVG -, juris).

    Während einige Entscheidungen unter Hinweis darauf, dass es den Betroffenen möglich und zumutbar sei, einen ggf. drohenden Schaden durch Erlangung des sog. Diasporastatus abzuwenden, eine beachtlich wahrscheinlich drohende unmenschliche bzw. erniedrigende Behandlung verneinen, vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17. August 2023 - 4 LB 145/20 OVG -, juris, Rn. 54 ff.; OVG Hamburg, Urteil vom 27. Oktober 2021 - 4 Bf 106/20.A -, juris, Rn. 65 ff., besteht zwischen den Gerichten, die von einer solchen Behandlung ausgehen, unterschiedliche Auffassungen im Hinblick auf deren Anknüpfungspunkt.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 -, juris, Rn. 52; BVerwG, Beschlüsse vom 19. April 2018 - 1 B 8.18 -, juris, Rn. 17, und vom 30. Juli 2012 - 10 B 27.12 -, juris, Rn. 4, sowie Urteile vom 15. April 1997 - 9 C 38.96 -, juris, Rn. 27, vom 3. November 1992 - 9 C 21.92 -, juris, Rn. 12, und vom 6. Oktober 1987 - 9 C 13.87 -, juris, Rn. 11; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17. August 2023 - 4 LB 145/20 -, juris, Rn. 59; OVG Sachsen, Urteil vom 19. Juli 2023 - 6 A 178/21.A -, juris, Rn. 55 ff.; OVG Niedersachsen, Urteil vom 18. Juli 2023 - 4 LB 8/23 -, juris, Rn. 56.

    So ausdrücklich OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17. August 2023 - 4 LB 145/20 -, juris, Rn. 62.

    vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2022 - 1 C 9.21 -, juris, Rn. 18 ff.; zur fehlenden Übertragbarkeit dieser Rechtsprechung auf asylrechtliche Sachverhalte auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17. August 2023 - 4 LB 145/20 -, juris, Rn. 70.

    vgl. ausführlich OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17. August 2023 - 4 LB 145/20 -, juris, Rn. 68.

    vgl. ebenso OVG Niedersachsen, Urteil vom 18. Juli 2023 - 4 LB 8/23 -, juris, Rn. 76 ff.; VG Köln, Urteil vom 20. April 2023 - 8 K 14995/17.A -, juris, Rn. 158 ff.; für eine Zumutbarkeit hingegen OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17. August 2023 - 4 LB 145/20 -, juris, Rn. 60 ff.; OVG Hamburg, Urteil vom 27. Oktober 2021 - 4 Bf 106/20.A -, juris, Rn. 65 ff.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.2024 - 13 A 10789/23

    Asylrecht

    Einem aus dem Ausland zurückkehrenden Eritreer sind vorbehaltlich besonderer (hier im Fall nicht ersichtlicher) individueller Umstände im Besonderen die Zahlung der Aufbausteuer und die Abgabe der Reueerklärung zumutbar (vgl. Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17. August 2023 4 LB 145/20 OVG , juris; Abgrenzung zu Nds. OVG, Urteil vom 18. Juli 2023 4 LB 8/23 , juris).

    Es besteht die beachtliche Wahrscheinlichkeit für die Annahme, dass dauerhaft aus dem Ausland zurückkehrende Eritreer auch bei Zahlung der Aufbausteuer und Unterzeichnung der Reueerklärung den sogenannten Diaspora-Status nicht erlangen können (Abgrenzung zu Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17. August 2023 4 LB 145/20 OVG , juris und Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 27. Oktober 2021 4 Bf 106/20.A , juris).

    Dabei verkennt der Senat - den Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern in seinem Urteil vom 17. August 2023 - 4 LB 145/20.OVG - (juris, Rn. 64 ff.) folgend - nicht, dass ein Zwang, durch selbstbelastendes Verhalten zur eigenen strafrechtlichen Verurteilung beitragen zu müssen, mit der Menschenwürdegarantie unvereinbar wäre, da niemand gezwungen werden darf, gegen sich selbst auszusagen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. Januar 2022 - 2 BvR 2462/18 - juris Rn. 50, 53 m.w.N.).

    Allerdings haben freiwillige Rückkehrer jedenfalls dann, wenn sie im Ausland nicht politisch oppositionell in Erscheinung getreten sind, nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit mit einer Bestrafung aufgrund der illegalen Ausreise und Nationaldienstentziehung zu rechnen (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17. August 2023, a.a.O., Rn. 35).

    Der Senat weicht in der Beurteilung der tatsächlichen Möglichkeit permanenter Rückkehrer, den Diaspora-Status zu erlangen sowie der Frage des Bestehens einer beachtlichen Gefahr der Einziehung permanenter Rückkehrer in den militärischen Nationaldienst von der Beurteilung durch das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 27. Oktober 2021 - 4 Bf 106/20.A -, juris) und das OVG Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 17. August 2023, a.a.O., juris) ab.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2023 - 13 A 10790/23

    Rückkehr eines Asylbewerbers nach Eritrea

    Einem aus dem Ausland zurückkehrenden Eritreer sind vorbehaltlich besonderer (hier im Fall nicht ersichtlicher) individueller Umstände im Besonderen die Zahlung der Aufbausteuer und die Abgabe der Reueerklärung zumutbar (vgl. Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17. August 2023 4 LB 145/20 OVG , juris; Abgrenzung zu Nds. OVG, Urteil vom 18. Juli 2023 4 LB 8/23 , juris).

    Es besteht die beachtliche Wahrscheinlichkeit für die Annahme, dass dauerhaft aus dem Ausland zurückkehrende Eritreer auch bei Zahlung der Aufbausteuer und Unterzeichnung der Reueerklärung den sogenannten Diaspora-Status nicht erlangen können (Abgrenzung zu Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17. August 2023 4 LB 145/20 OVG , juris und Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 27. Oktober 2021 4 Bf 106/20.A , juris).

    Dabei verkennt der Senat - den Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern in seinem Urteil vom 17. August 2023 - 4 LB 145/20.OVG - (juris, Rn. 64 ff.) folgend - icht, dass ein Zwang, durch selbstbelastendes Verhalten zur eigenen strafrechtlichen Verurteilung beitragen zu müssen, mit der Menschenwürdegarantie unvereinbar wäre, da niemand gezwungen werden darf, gegen sich selbst auszusagen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. Januar 2022 - 2 BvR 2462/18 - juris Rn. 50, 53 m.w.N.).

    Allerdings haben freiwillige Rückkehrer jedenfalls dann, wenn sie im Ausland nicht politisch oppositionell in Erscheinung getreten sind, nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit mit einer Bestrafung aufgrund der illegalen Ausreise und Nationaldienstentziehung zu rechnen (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17. August 2023, a.a.O., Rn. 35).

    Der Senat weicht in der Beurteilung der tatsächlichen Möglichkeit permanenter Rückkehrer, den Diaspora-Status zu erlangen sowie der Frage des Bestehens einer beachtlichen Gefahr der Einziehung permanenter Rückkehrer in den militärischen Nationaldienst von der Beurteilung durch das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 27. Oktober 2021 - 4 Bf 106/20.A -, juris) und das OVG Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 17. August 2023, a.a.O., juris) ab.

  • VG Regensburg, 26.10.2023 - RN 2 K 23.30938

    Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei Einberufungsgefahr

    Ausgehend von diesen Maßstäben geht die zur Entscheidung berufene Einzelrichterin bei einer qualifizierenden Gesamtbetrachtung und Würdigung der vorliegenden Erkenntnismittel mit der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 19.4.2018 - 1 C 29.17 -juris; OVG Lüneburg, U.v. 22.8.2023 - 4 LB 68/22 - beck-online; OVG Greifswald, U.v. 17.8.2023 - 4 LB 145/20 OVG - beck-online; OVG Bremen, B.v. 24.1.2023 - 1 LA 200/21 - juris u. v. 29.7.2022 - 1 LA 284/21 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 29.9.2022 - OVG 4 B 14/21 - juris; VGH Baden-Württemberg, U.v. 18.1.2022 - VGH A 13 S 2403/21 - juris; BayVGH, U.v. 5.2.2020 - 23 B 18.31593 - juris; OVG Saarland, U.v. 21.3.2019 - 2 A 10/18 - juris; VGH Hessen, U.v. 30.7.2019 - 10 A 797/18.A - juris) davon aus, dass die einem Dienstpflichtigen in Eritrea drohende Einziehung zur Ableistung des Nationaldienstes nicht an eine ihm zugeschriebene politische Überzeugung oder ein anderes flüchtlingsschutzerhebliches Merkmal anknüpft.

    Denn sie betrifft im Kern die Frage, ob die Abgabe der "Reueerklärung" wegen der darin enthaltenen Selbstbezichtigung mit grundlegenden rechtsstaatlichen Anforderungen vereinbar ist (vgl. BVerwG, U.v. 11.10.2022 - 1 C 9.21 - juris; vgl. auch OVG Lüneburg, U.v. 18.7.2023 - 4 LB 8/23; a.A. OVG Greifswald, U.v. 17.8.2023 - 4 LB 145/20 OVG).

    Wird selbst in diesem Fall eine Unzumutbarkeit jedenfalls gegen den Willen angenommen, spricht einiges dafür, dass eine Unterzeichnung der "Reueerklärung", um eine möglicherweise straffreie Rückkehr nach Eritrea zu erreichen vor dem Hintergrund der Willkürlichkeit des Vorgehens des eritreischen Staats nicht verlangt werden kann, unabhängig davon, ob dies von Klägerseite ausdrücklich abgelehnt wurde (abstellend auf eine ausdrückliche Ablehnung wohl OVG Lüneburg, U.v. 18.7.2023 - 4 LB 8/23 - beck-online; für eine Zumutbarkeit OVG Greifswald, U.v. 17.8.2023 - 4 LB 145/20 OVG - beck-online).

  • VG Augsburg, 11.04.2024 - Au 9 K 23.30697

    Eritrea, Widerruf des subsidiären Schutzes, "Diaspora-Status", militärischer

    Über dies hat sich in Bezug auf den Tigray-Konflikt die Sicherheitslage mit dem Waffenstilstand im November 2022 grundlegend verbessert (vgl. OVG MV, U.v. 17.8.2023 - 4 LB 145/20 OVG - juris Rn. 46).
  • VG Berlin, 25.10.2023 - 18 K 191.21

    Asylfolgeantrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Entsprechend verneint die gesamte obergerichtliche Rechtsprechung in Asylstreitigkeiten eritreischer Asylbewerber eine Verknüpfung von möglichen staatlichen Sanktionen wegen Entziehung vom Nationaldienst mit der Begründung, die Eröffnung der mit dem sogenannten Diasporastatus verbundenen Möglichkeit der freiwilligen und straffreien Rückkehr spreche gegen die Annahme, der eritreische Staat schreibe jeder Person, die sich dem Nationaldienst durch illegale Ausreise entzieht, eine politische Gegnerschaft zu, der Staat Eritrea verzichte vielmehr unter dem Eindruck des Massenexodus aus ökonomischen Gründen auf den staatlichen Strafanspruch gegen ausgereiste Staatsangehörige (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. September 2022 - 4 B 14/21 - UA S. 18 ff., sowie OVG Greifswald, Urteil vom 17. August 2023 - 4 LB 145/20 - juris Rn. 42).
  • VG Berlin, 22.11.2023 - 18 K 11.23

    Asylrecht: Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für einen syrischen

    Eröffnet das syrische Regime - wohl hauptsächlich zur Erlangung ausländischer Devisen - die Möglichkeit des Freikaufs vom Militärdienst für (mehr als ein Jahr lang) im Ausland lebende Syrer, auch für Männer, die Syrien illegal verlassen haben, so ist der Annahme die Grundlage entzogen, das syrische Regime schreibe syrischen Wehrdienstverweigerern (allein wegen der Wehrdienstverweigerung) eine oppositionelle Haltung zu (vgl. die entsprechende obergerichtliche Rechtsprechung in Asylstreitigkeiten eritreischer Asylbewerber, etwa OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. September 2022 - 4 B 14/21 - UA S. 18 ff., sowie OVG Greifswald, Urteil vom 17. August 2023 - 4 LB 145/20 - juris Rn. 42).
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