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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2023 - 1 LB 256/16   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2023 - 1 LB 256/16 (https://dejure.org/2023,42099)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 28.11.2023 - 1 LB 256/16 (https://dejure.org/2023,42099)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 28. November 2023 - 1 LB 256/16 (https://dejure.org/2023,42099)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2013 - 10 S 281/12

    Anspruch auf Belieferung von BVerfG-Entscheidungen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2023 - 1 LB 256/16
    Der Bundesgesetzgeber hat diese Vorgabe aufgegriffen, den Terminus "öffentlicher Auftrag" zwecks Vermeidung von Missverständnissen mit dem Vergaberecht mit dem Begriff "öffentliche Aufgaben" übersetzt und diese Voraussetzung als gegeben anerkannt, wenn entweder eine spezialgesetzliche Verpflichtung besteht oder sich der Staat der Angelegenheit annimmt und diese durch Eigeninitiative zur öffentlichen (staatlichen) Aufgabe gemacht hat (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 5. Mai 2013 - 10 S 281/12 -, juris Rn. 57).

    Die "Veredelung" von zuvor im Rahmen der öffentlichen Aufgabenerfüllung erstellten (Roh-)Informationen vermag daran nichts zu ändern (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 5. Mai 2013 - 10 S 281/12 -, juris Rn. 58).

    Demnach besteht ein Recht auf Informationsweiterverwendung, wenn ein Fall des § 5 Abs. 2 UrhG zu bejahen ist (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 5. Mai 2013 - 10 S 281/12 -, juris Rn. 36 f.).

    Die Bestimmung zielt auf die Herstellung von Publizität, was als "ein Gemeinwohlziel von hohem Rang" zu qualifizieren ist (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 5. Mai 2013 - 10 S 281/12 -, juris Rn. 39).

    Dies ist anhand einer Würdigung der konkreten Einzelfallumstände zu ermitteln (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 5. Mai 2013 - 10 S 281/12 -, juris Rn. 45 f. zur Dokumentation von Leitsätzen m. w. N.).

    Das Schutzrecht des Datenbankherstellers steht daher - wie andere "verwandte Schutzrechte" - neben dem Urheberrecht an einem Datenbankwerk und kann als sui generis-Schutz für die unternehmerische Leistung (Investitionsaufwand) selbstständig geltend gemacht werden (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 5. Mai 2013 - 10 S 281/12 -, juris Rn. 48).

    Ohne die analoge Anwendung des § 5 UrhG käme das etwas merkwürdig anmutende Ergebnis zustande, dass der an sich weniger starke und im Wesentlichen nur eine Investition schützende Datenbankschutz gemäß §§ 87a ff. UrhG stärker wirkte als das eine geistige Schöpfung schützende Urheberrecht an Datenbankwerken gemäß § 4 Abs. 2 UrhG (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 5. Mai 2013 - 10 S 281/12 -, juris Rn. 49 m. w. N.).

    Denn nach dem eindeutigen Wortlaut der Bestimmung sind nur solche Informationen vom Anwendungsbereich des Informationsweiterverwendungsgesetzes ausgenommen, an denen Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte "Dritter" bestehen; dagegen sind Informationen öffentlicher Stellen vom Anwendungsbereich des Informationsweiterverwendungsgesetzes auch dann erfasst, wenn ihnen Werkcharakter im Sinne des Urheberrechts zukommt oder ein verwandtes Schutzrecht zusteht (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 5. Mai 2013 - 10 S 281/12 -, juris Rn. 51 f.).

    Dies gilt umso mehr, als die eingegangene Arbeitsteilung, wie gezeigt, auch in anderer Weise vorgenommen werden kann, die einen Konflikt mit §§ 87a ff. UrhG vermeidet (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 5. Mai 2013 - 10 S 281/12 -, juris Rn. 53).

    Das genügt für die Annahme einer Weiterverwendung, weil die gewerbliche Nutzung nicht nur ein Reflex, sondern ein Kernelement des Geschäftsmodells ist (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 5. Mai 2013 - 10 S 281/12 -, juris Rn. 61 ff., 69).

    Daher ist die Ausnahme eng auszulegen, wobei dem Beklagten als öffentliche Stelle die Darlegungslast obliegt (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 5. Mai 2013 - 10 S 281/12 -, juris Rn. 78).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.06.2023 - 1 LB 194/20

    Werftenförderung; Einbindung privater Dritter

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2023 - 1 LB 256/16
    Auf Schwierigkeiten in Bezug auf den Informationszugang, die sich aus der Einschaltung des privaten Dritten (hier: der Beigeladenen) ergeben, kann sich der Beklagte nicht berufen (vgl. OVG Greifwald, Urteil vom 1. Juni 2023 - 1 LB 194/20 OVG -, juris).

    Im Übrigen sind an die Darlegung in Bezug auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 5 Nr. 3 IFG M-V aufgrund der Ausgestaltung des Verfahrens zur Erhebung und Aufbereitung der Agrarmarktdaten durch die an der MIO beteiligten Länder unter gemeinsamer Einbindung der Beigeladenen mit Blick auf den Sinn und Zweck des Informationsfreiheitsgesetzes M-V (vgl. § 1 Abs. 1 und 2 IFG M-V) höhere Anforderungen zu stellen (vgl. OVG Greifwald, Urteil vom 1. Juni 2023 - 1 LB 194/20 OVG -, juris), denen der Beklagte nicht gerecht geworden ist.

    Nach § 7 Nr. 4 IFG M-V wird ebenfalls ein unverhältnismäßiger Aufwand berücksichtigt (vgl. OVG Greifwald, Urteil vom 1. Juni 2023 - 1 LB 194/20 -, juris).

    Der Umstand, dass der Ausschlussgrund des § 6 IFG M-V restriktiv auszulegen ist (vgl. OVG Greifwald, Urteil vom 1. Juni 2023 - 1 LB 194/20 OVG -, juris; LT-Drs. 4/2117, S. 15), spricht ebenfalls dagegen, den Grundsatz des freien Informationszugangs durch einen ungeschriebenen Ausschlussgrund in zeitlicher Hinsicht zu beschränken.

  • BVerwG, 14.04.2016 - 7 C 12.14

    Informationszugang; Weiterverwendung; Zugangsrecht; Anspruch auf Zugang; Nutzung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2023 - 1 LB 256/16
    Hinsichtlich der vom Beklagten 72 Stunden nach dem Berichtstag veröffentlichen Agrarmarktdaten besteht bereits aufgrund der allgemeinen Zugänglichkeit ein Zugangsrecht (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 2016 - 7 C 12.14 -, juris Rn. 8 und 10 ff.).

    Die Pflicht, die bereits veröffentlichten Agrarmarkdaten der Klägerin im Anschluss an die Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen, dient dazu, eine effektive Nutzung der Informationen in Gestalt der Weiterverwendung im Sinne des § 2 Nr. 3 IWG zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 2016 - 7 C 12.14 -, juris Rn. 16 und 22).

    Das in der Nutzung der Agrarmarktdaten liegende wirtschaftliche Potential kann die Klägerin für sich nur dann fruchtbar machen, wenn ihr die Informationen zeitgleich mit der Beigeladenen übermittelt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 2016 - 7 C 12.14 -, juris Rn. 23 zur unverzüglichen Übermittlung im Falle einer Weiterverwendung nach der Veröffentlichung der Daten).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.08.2019 - 12 B 34.18

    Antrag auf Zugang zu Informationen zur Werftenförderung in Mecklenburg-Vorpommern

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2023 - 1 LB 256/16
    Damit wäre es nicht vereinbar, wenn sich die Exekutive durch die Einbindung von Dritten bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben ihrer Verantwortung in Bezug auf den freien Informationszugang entziehen könnte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. August 2019 - OVG 12 B 34.18 -, juris Rn. 37 f.).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist jedoch ein Mindestmaß an Plausibilität (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. August 2019 - OVG 12 B 34/18 -, juris Rn. 62).

    Zur Erreichung des erforderlichen Maßes an Plausibilität und Nachvollziehbarkeit für die richterliche Überzeugungsbildung würde eine thematische Umschreibung von konkreten Inhalten und eine Erläuterung der sachverständigen Bewertung auf der Grundlage exklusiv erarbeiteter Kriterien ausreichen, ohne dass die dahinterstehende Methodik und darauf beruhende Prüfschemata selbst ausgebreitet werden müssten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. August 2019 - OVG 12 B 34/18 -, juris Rn. 63).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.09.2019 - 1 LB 402/17
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2023 - 1 LB 256/16
    Amtlichen Zwecken dient eine Aufzeichnung, wenn sie die Behörde beziehungsweise eine sonstige informationspflichtige Stelle betrifft oder in Erfüllung einer amtlichen Tätigkeit angefallen ist oder in anderer Weise im Zusammenhang mit der amtlichen Tätigkeit steht (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 10. September 2019 - 1 LB 402/17 -, juris Rn. 27).

    Auf die Herkunft der Informationen kommt es nicht an (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 10. September 2019 - 1 LB 402/17 -, juris Rn. 27).

    Danach gibt die Behörde in den Fällen der §§ 7 und 8 einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann (vgl. zum Drittbeteiligungsverfahren: BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 7 C 2.15 -, juris Rn. 39; OVG Greifswald, Urteil vom 10. September 2019 - 1 LB 402/17 -, juris Rn. 32).

  • BVerwG, 28.10.2021 - 10 C 3.20

    Keine Einsicht in Twitter-Direktnachrichten des Bundesinnenministeriums

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2023 - 1 LB 256/16
    Der Zweck kann seinen Ausdruck entweder in dem subjektiven Willen derjenigen Behörde finden, die die Aufzeichnung veranlasst, oder in objektiven Regelungen über eine ordnungsgemäße Aktenführung (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2021 - 10 C 3.20 -, juris Rn. 15).

    Ausgenommen sind private Informationen und solche, die nicht mit amtlicher Tätigkeit zusammenhängen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2021 - 10 C 3.20 -, juris Rn. 18).

  • BVerwG, 28.02.2019 - 7 C 23.17

    Kein Anspruch auf Informationszugang gegen Generalbundesanwalt in einem

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2023 - 1 LB 256/16
    Zwar ist es nicht erforderlich, dass die Behörde den Anspruch ausdrücklich ablehnt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2019 - 7 C 23.17 -, juris Rn. 10).

    Daran ändert es nichts, dass das Schreiben keine Rechtsbehelfsbelehrung enthält (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2019 - 7 C 23.17 -, juris Rn. 10) und auch nicht als "Bescheid" bezeichnet ist.

  • BVerwG, 05.11.2009 - 4 C 3.09

    Factory-Outlet-Center; benachbarte zentrale Orte; Klagebefugnis; Ziele der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2023 - 1 LB 256/16
    Ist eine Erklärung der Verwaltung darauf gerichtet, die im Verhältnis von Staat und Bürger (oder dem Staat gegenüberstehenden sonstigen Rechtssubjekten) bestehenden Unsicherheiten zu beseitigen, indem sie die generelle und abstrakte Regelung des Gesetzes verbindlich konkretisiert und/oder individualisiert, so legt die Verwaltung fest, was im Einzelfall rechtens sein soll, und trifft damit eine Regelung mit Außenwirkung im Sinne des § 35 Satz 1 VwVfG (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. November 2009 - 4 C 3.09 -, juris Rn. 15).

    Maßgebend ist, wie der Empfänger die Erklärung unter Berücksichtigung der ihm erkennbaren Umstände bei objektiver Würdigung verstehen muss; Unklarheiten gehen zu Lasten der Verwaltung (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. November 2009 - 4 C 3.09 -, juris Rn. 20 f.).

  • VG Frankfurt/Main, 10.06.2013 - 7 K 3199/12

    Auskunft über den Inhalt eines Lizenzvertrages über Geodaten; Auskunft über den

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2023 - 1 LB 256/16
    Diese Öffentlichkeit folgt aus dem Demokratieprinzip, wonach staatliches Handeln grundsätzlich transparent sein muss und nur im Ausnahmefall und nur aufgrund überragend wichtiger öffentlicher Belange wie etwa der öffentlichen Sicherheit, der Geheimhaltung unterliegen darf (vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 10. Juni 2013 - 7 K 3199/12.F -, juris Rn. 30 f. zu Geodaten).

    Sofern er dies mit seinen wirtschaftlichen Interessen nicht vereinbaren kann und deshalb nicht hinnehmen will, muss er ein Geschäftsmodell wählen, das auf die Nutzung öffentlicher Güter verzichtet (vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 10. Juni 2013 - 7 K 3199/12.F -, juris Rn. 34 zu Geodaten).

  • VG Cottbus, 29.07.2016 - 1 L 256/16

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiseinnahme

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2023 - 1 LB 256/16
    Auf den am 9. Juni 2016 gestellten Antrag der Klägerin hat der Senat mit Beschluss vom 6. November 2019 - 1 L 256/16 - die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin zugelassen.

    Der Beschluss des Senats vom 6. November 2019 - 1 L 256/16 -, mit dem die Berufung gegen das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin zugelassen wurde, ist der Klägerin am 14. November 2019 zugestellt worden.

  • BVerwG, 02.03.2022 - 6 C 7.20

    Anspruch auf Berichtigung des Geburtsdatums im Melderegister (verneint)

  • BVerwG, 25.01.2023 - 6 A 1.22

    Kein vorbeugender Rechtsschutz des Vereins Reporter ohne Grenzen auf Unterlassung

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

  • BVerwG, 26.10.2017 - 8 C 14.16

    Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt

  • BVerwG, 25.06.2015 - 7 C 1.14

    Deutscher Bundestag; Wissenschaftliche Dienste; Sprachendienst; Behörde;

  • BVerwG, 17.03.2016 - 7 C 2.15

    Informationszugang; Akteneinsicht; außerordentlich umfangreiche Aktenbestände;

  • BVerwG, 15.12.2020 - 10 C 25.19

    Über Zugang zu Unterlagen der Werftenförderung muss neu verhandelt werden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2013 - 8 A 1172/11

    Informationsanspruch gegen eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2022 - 10 S 439/22

    Informationszugang zu einem Kaufvertrag über die Veräußerung einer ehemaligen

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2021 - 2 S 2100/20

    Gebühren für die Nutzung einer Flüchtlingsunterkunft; Gebührenkalkulation;

  • VGH Hessen, 30.07.2015 - 6 A 1998/13

    Informationszugang bei Berechnungen des Statistischen Bundesamts

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2022 - 12 B 17.20

    Globalantrag - Bestimmtheit eines Antrags - notwendige thematische Eingrenzung -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2016 - 14 B 1056/16

    Qualifizierung des Schreibens des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses als

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2017 - 1 L 215/14

    Verfahren nach landesrechtlichem Informationsfreiheitsgesetz

  • BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 3.11

    Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung;

  • BVerfG, 03.02.2009 - 2 BvL 54/06

    Sonderabgabe Absatzfonds

  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83

    Begriff des zur Nichtigkeit führenden besonders schwerwiegenden Fehlers eines

  • BVerwG, 18.12.2019 - 10 B 14.19

    Aufklärungsrüge; Auskunft; Auskunftsersuchen; BaFin; Begründungsmangel;

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