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   OVG Niedersachsen, 09.02.2024 - 12 PA 65/23   

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https://dejure.org/2024,3172
OVG Niedersachsen, 09.02.2024 - 12 PA 65/23 (https://dejure.org/2024,3172)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.02.2024 - 12 PA 65/23 (https://dejure.org/2024,3172)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Februar 2024 - 12 PA 65/23 (https://dejure.org/2024,3172)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Entziehung der Fahrerlaubnis, psychotische Störung, Fahreignungsrelevanz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StVG § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; VwGO § 98; VwVfG § 10; VwVfG § 9; VwZG § 3 Abs. 1; VwZG § 8; ZPO § 180 Satz 3; ZPO § 182 Abs. 1 Satz 2; ZPO § 182 Abs. 2 Nr. 8; ZPO § 300; ZPO § 418; ZPO § 419
    ADHS; Datumsvermerk; Eignungszweifel; Fahreignung; Fahrerlaubnis; Paraphe; endogene Psychose; substanzinduzierte Psychose; akute polymorphe psychotische Störung; Unterschrift; Verfahrenshäufung; Verwirkung; Zustellungsdatum; Zustellungsvermerk; Fahreignungsrelevanz einer ...

  • beck-blog

    Verkehrsverwaltungsrecht: Psychische Erkrankung und Fahreignung

  • IWW

    § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 StVG, § 98 VwGO, § 10 VwVfG, § 9 VwVfG, § 3 Abs. 1 VwZG
    StVG, VwGO, VwVfG

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrerlaubnisentziehung - akute polymorphe psychotische Störung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Fahrerlaubnisentziehung nach StVG - Psychose

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zustellung bei unleserlicher Unterschrift/Paraphe der Zustellerin?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 26.88

    Folgenbeseitigungsanspruch - Ausschluss - Verwirklichung - Unzulässige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2024 - 12 PA 65/23
    Für eine entgegenstehende Annahme bietet insbesondere das von dem Kläger angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. September 1988 - BVerwG 4 C 26.88 - ( BVerwGE 80, 178 ff. , hier zitiert nach juris, Rn. 13) keinen Anhaltspunkt.
  • BVerwG, 12.07.2001 - 3 C 14.01

    Zeitpunkt, maßgeblicher - in Revisionsverfahren auf Erteilung der Fahrerlaubnis;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2024 - 12 PA 65/23
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung eines Begehrens auf Verpflichtung des Beklagten zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis (hier: der Klassen B und L) ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.7.2001 - BVerwG 3 C 14.01 -, NVwZ-RR 2002, 93 f., hier zitiert nach juris, Rn. 8; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.9.2023 - 13 S 517/23 -, ZfSch 2024, 53 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 23).
  • OVG Niedersachsen, 24.10.2019 - 12 KS 118/17

    Ersatzbrennstoffanlage; Identität des Vorhabens; Standortvorbescheid;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2024 - 12 PA 65/23
    Eine Verwirkung (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 24.10.2019 - 12 KS 118/17 -, juris, Rn. 88, m. w. N.) kann durch eine Reihe nicht rechtmäßiger oder anderweitig erfolgloser vorausgegangener Aufklärungsversuche nicht eintreten; es fehlt nämlich bereits am sogenannten Umstandsmoment, also der Untätigkeit des Berechtigten.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2023 - 13 S 517/23

    Medizinal-Cannabis; Anwendung des Arzneimittelprivilegs; drogentypische

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2024 - 12 PA 65/23
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung eines Begehrens auf Verpflichtung des Beklagten zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis (hier: der Klassen B und L) ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.7.2001 - BVerwG 3 C 14.01 -, NVwZ-RR 2002, 93 f., hier zitiert nach juris, Rn. 8; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.9.2023 - 13 S 517/23 -, ZfSch 2024, 53 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 23).
  • OVG Sachsen, 10.11.2022 - 1 A 1081/17

    Afghanistan; Mitwirkungspflicht; soziale Gruppe; Unterschrift

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2024 - 12 PA 65/23
    10 ff.; Sächs. OVG, Urt. v. 10.11.2022 - 1 A 1081/17.A -, InfAuslR 2023, 211 ff. , hier zitiert nach juris, Rn. 43).
  • BGH, 20.01.2020 - AnwZ (Brfg) 54/19

    Rechtsschutz gegen den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2024 - 12 PA 65/23
    Denn wie das Verwaltungsgericht in seinem Nichtabhilfebeschluss vom 9. Juni 2023 zutreffend ausführt, ist das Erfordernis der Unterschriftsleistung gemäß § 182 Abs. 2 Nr. 8 ZPO (i. V. m. § 1 Abs. 1 NVwZG und § 3 Abs. 2 Satz 1 VwZG ) keine Wirksamkeitsvoraussetzung der Zustellung, sondern führt seine nicht ordnungsgemäße Erfüllung im Hinblick auf den Charakter der Zustellungsurkunde als öffentliche Urkunde im Sinne des ( §§ 182 Abs. 1 Satz 2, 418 ZPO ) lediglich dazu, dass § 419 ZPO (i. V. m. § 98 VwGO ) zur Anwendung gelangen muss (vgl. BGH, Beschl. v. 20.1.2020 - AnwZ [Brfg] 54/19 -, juris, Rnrn.
  • VGH Bayern, 14.06.2023 - 11 CS 22.2675

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2024 - 12 PA 65/23
    Gerade aufgrund der fortgesetzten Aufklärungsversuche des Beklagten konnte sich kein schutzwürdiges Vertrauen des Klägers darauf bilden, dass die Behörde künftig von ihrer Aufklärungsbefugnis keinen Gebrauch mehr machen würde (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 14.6.2023 - 11 CS 22.2675 -, juris, Rn. 29).
  • OVG Niedersachsen, 17.03.2023 - 12 ME 19/23

    Formelle Beweiskraft; Fahrerlaubnis; Entziehung; Parteivernehmung; öffentliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.02.2024 - 12 PA 65/23
    Damit tritt dann zwar an die Stelle der formellen Beweiskraft der öffentlichen Urkunde nur die freie Beweiswürdigung ( § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO ) ihres Originals im Hauptsacheverfahren, auf die hier perspektivisch zur der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs abzuheben ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 17.3.2023 - 12 ME 19/23 -, juris, Rnrn. 31 f.).
  • OVG Niedersachsen, 30.04.2024 - 12 ME 19/24

    Alkoholmissbrauch; Anhörung; Beibringungsanordnung; medizinisch-psychologisches

    Insbesondere gilt das, wenn der Betroffene erkennen musste, dass er durch sein Verschweigen im Zuge vorheriger Anhörung zu den behördlichen Eignungszweifeln diese Zweifel befördern würde, sie später aber gleichwohl als unberechtigt beanstandet (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 9.2.2024 - 12 PA 65/23 -, BAK 61, 208 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 44).

    Kommt er seiner Mitwirkungsobliegenheit nicht nach, darf das bei einer späteren Sachverhalts- und Beweiswürdigung zu seinen Ungunsten berücksichtigt werden, insbesondere im Zuge der Beantwortung der Frage, ob sich die fragwürdig späte Geltendmachung einer (Zusatz-)Tatsache als Schutzbehauptung (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 9.2.2024 - 12 PA 65/23 -, juris, Rn. 44) darstellt.

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