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   OVG Niedersachsen, 09.07.2019 - 10 ME 122/19   

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https://dejure.org/2019,19659
OVG Niedersachsen, 09.07.2019 - 10 ME 122/19 (https://dejure.org/2019,19659)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.07.2019 - 10 ME 122/19 (https://dejure.org/2019,19659)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Juli 2019 - 10 ME 122/19 (https://dejure.org/2019,19659)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 958
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Gera, 10.02.2005 - 6 K 605/04

    ; Familienfreizeit; Familienerholung; Richtlinie; Verwaltungsvorschrift;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2019 - 10 ME 122/19
    Die Personen, die von der allgemeinen Förderung begünstigt werden, welche die öffentliche Jugendhilfe anbietet (wie Eltern, andere Erziehungsberechtigte oder junge Menschen), haben allenfalls Anspruch auf gleiche Zugangsbedingungen, mit anderen Worten, sie dürfen von dem Angebot nicht willkürlich, also nicht aus unsachlichen Gründen heraus, ausgeschlossen werden (Bayerischer VGH, Urteil vom 05.04.2001 - 12 B 96.2358 -, juris Leitsatz 3 und Rn. 23; VG Gera, Urteil vom 10.02.2005 - 6 K 605/04.GE -, juris Leitsatz 1 und Rn. 23).

    Die Gewährung von Zuschüssen zu Angeboten nach § 16 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII lässt sich - wie durch die Richtlinie Familienerholung des Landes Niedersachsen und die Fördergrundsätze des Antragsgegners vom 11. April 2019 geschehen - als rein begünstigende Maßnahme durch Verwaltungsvorschrift regeln (vgl. VG Gera, Urteil vom 10.02.2005, a.a.O., Leitsatz 2 und Rn. 24).

  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2019 - 10 ME 122/19
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG einer Änderung einer allenfalls durch Verwaltungsvorschriften geregelten Verwaltungspraxis aus sachlichen, willkürfreien Gründen nicht entgegensteht (z.B. BVerwG, Urteil vom 08.04.1997 - 3 C 6.95 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 20).
  • VGH Bayern, 05.04.2001 - 12 B 96.2358
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2019 - 10 ME 122/19
    Die Personen, die von der allgemeinen Förderung begünstigt werden, welche die öffentliche Jugendhilfe anbietet (wie Eltern, andere Erziehungsberechtigte oder junge Menschen), haben allenfalls Anspruch auf gleiche Zugangsbedingungen, mit anderen Worten, sie dürfen von dem Angebot nicht willkürlich, also nicht aus unsachlichen Gründen heraus, ausgeschlossen werden (Bayerischer VGH, Urteil vom 05.04.2001 - 12 B 96.2358 -, juris Leitsatz 3 und Rn. 23; VG Gera, Urteil vom 10.02.2005 - 6 K 605/04.GE -, juris Leitsatz 1 und Rn. 23).
  • OVG Niedersachsen, 04.03.2021 - 10 ME 26/21

    Letztentscheidungsrecht; Schulbegleitung; schulische Integrationshilfe

    Sein Vorbringen zur Begründung seiner Beschwerde stellt die vom Verwaltungsgericht angenommene mangelnde Glaubhaftmachung eines entsprechenden Anordnungsanspruchs nicht in Frage, zumal angesichts der zumindest zeitweiligen Vorwegnahme der Hauptsache ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für das Bestehen des Anordnungsanspruchs sprechen muss (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 9.7.2019 - 10 ME 122/19 -, juris Rn. 7; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.11.2017 - 12 B 1124/17 -, juris Rn. 6 m.w.N.).
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