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   OVG Niedersachsen, 12.03.2024 - 14 LA 136/23   

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https://dejure.org/2024,4827
OVG Niedersachsen, 12.03.2024 - 14 LA 136/23 (https://dejure.org/2024,4827)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.03.2024 - 14 LA 136/23 (https://dejure.org/2024,4827)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. März 2024 - 14 LA 136/23 (https://dejure.org/2024,4827)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 17.07.2019 - XII ZB 425/18

    Familiensache: Kontoinhaber eines Sparkontos; Verfügung der Eltern über ein auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2024 - 14 LA 136/23
    Entscheidend ist auch hier, wer nach der Vereinbarung mit der Bank Kontoinhaber werden sollte ( BGH, Beschl. v. 17.7.2019 - XII ZB 425/18 -, juris Rn. 14; Urt. v. 18.1.2005 - X ZR 264/02 -, juris Rn. 10; BremOVG, Urt. v. 8.3.2023 - 2 LC 172/22 -, juris Rn. 41; OVG NRW, Urt. v. 21.10.2011 - 12 A 2774/09 -, juris Rn. 31).

    Allgemeinen Auslegungsgrundsätzen folgend können zudem weitere, der Kontoeröffnung zeitlich nachfolgende Verhaltensweisen Rückschlüsse auf den maßgeblichen Willen bei Vertragsschluss erlauben ( BGH, Beschl. v. 17.7.2019 - XII ZB 425/18 -, juris Rn. 15 mit ausführlichen Nachweisen zur zivilgerichtlichen Rechtsprechung; BremOVG, Urt. v. 8.3.2023 - 2 LC 172/22 -, juris Rn. 42).

    In den vom Kläger zitierten Entscheidungen wurde das Innenverhältnis zwischen dem Kind und den Eltern nicht für die Prüfung der Forderungsinhaberschaft gegenüber der Bank herangezogen, sondern es wurde lediglich für die Frage, ob ein Zahlungsanspruch des Kindes gegen die Eltern wegen von diesen vorgenommenen Verfügungen über das Sparguthaben in Betracht komme, relevant (vgl. BGH, Beschl. v. 17.7.2019 - XII ZB 425/18 -, juris Rn. 21 und OLG Bbg. - 9 WF 179/21 -, juris Rn. 10).

    In der zivilgerichtlichen Rechtsprechung ist höchstrichterlich bereits geklärt, dass sich daraus, dass die Eltern ein auf den Namen ihres minderjährigen Kindes angelegtes Sparbuch nicht aus der Hand geben, nicht typischerweise schließen lässt, dass sie sich die Verfügung über das Sparbuch vorbehalten wollen (vgl. BGH, Beschl. v. 17.7.2019 - XII ZB 425/18 -, juris Rn. 18 ff.).

    Unabhängig davon sind die Kriterien, die für die vermögensrechtliche Zuordnung eines Depots oder Kontos heranzuziehen und im Einzelfall zu prüfen sind, in der zivilgerichtlichen (höchstrichterlichen) Rechtsprechung bereits geklärt (vgl. z.B. BGH, Beschl. v. 17.7.2019 - XII ZB 425/18 -, juris Rn. 15 mit ausführlichen Nachweisen zur zivilgerichtlichen Rechtsprechung).

  • OVG Bremen, 08.03.2023 - 2 LC 172/22

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung gewährter Ausbildungsförderung wegen eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2024 - 14 LA 136/23
    Entscheidend ist auch hier, wer nach der Vereinbarung mit der Bank Kontoinhaber werden sollte ( BGH, Beschl. v. 17.7.2019 - XII ZB 425/18 -, juris Rn. 14; Urt. v. 18.1.2005 - X ZR 264/02 -, juris Rn. 10; BremOVG, Urt. v. 8.3.2023 - 2 LC 172/22 -, juris Rn. 41; OVG NRW, Urt. v. 21.10.2011 - 12 A 2774/09 -, juris Rn. 31).

    Allgemeinen Auslegungsgrundsätzen folgend können zudem weitere, der Kontoeröffnung zeitlich nachfolgende Verhaltensweisen Rückschlüsse auf den maßgeblichen Willen bei Vertragsschluss erlauben ( BGH, Beschl. v. 17.7.2019 - XII ZB 425/18 -, juris Rn. 15 mit ausführlichen Nachweisen zur zivilgerichtlichen Rechtsprechung; BremOVG, Urt. v. 8.3.2023 - 2 LC 172/22 -, juris Rn. 42).

    Für die Frage der Forderungsinhaberschaft des Kindes im Verhältnis zur Bank nicht entscheidend ist demgegenüber das Innenverhältnis zwischen dem Kind und seinen Eltern, ob also das Kind auch gegenüber seinen Eltern berechtigt ist, über die Forderungen frei zu verfügen, oder ob die aus dem Vermögen der Eltern stammenden Beträge lediglich treuhänderisch oder sonst zweckgebunden dergestalt übertragen worden sind, dass sie sich im Innenverhältnis zum Kind die Verfügung über diese Geldbeträge vorbehalten (vgl. BremOVG, Urt. v. 8.3.2023 - 2 LC 172/22 -, juris Rn. 42).

    Der ohne jeden Vorbehalt bezeichnete Kontoinhaber soll regelmäßig auch Gläubiger der Bank werden (BremOVG, Urt. v. 8.3.2023 - 2 LC 172/22 -, juris Rn. 43 m.w.N.; BayVGH, Beschl. v. 17.12.2012 - 12 ZB 12.184 -, juris Rn. 8; OVG NRW, Urt. v. 21.10.2011 - 12 A 2774/09 -, juris Rn. 22; OVG Saarl., Urt. v. 27.5.2008 - 3 A 373/07 -, juris Rn. 60, 62, 71).

  • OVG Saarland, 27.05.2008 - 3 A 373/07

    Rückforderung zu Unrecht gezahlter Ausbildungsförderung; Kontoeröffnung auf den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2024 - 14 LA 136/23
    Der ohne jeden Vorbehalt bezeichnete Kontoinhaber soll regelmäßig auch Gläubiger der Bank werden (BremOVG, Urt. v. 8.3.2023 - 2 LC 172/22 -, juris Rn. 43 m.w.N.; BayVGH, Beschl. v. 17.12.2012 - 12 ZB 12.184 -, juris Rn. 8; OVG NRW, Urt. v. 21.10.2011 - 12 A 2774/09 -, juris Rn. 22; OVG Saarl., Urt. v. 27.5.2008 - 3 A 373/07 -, juris Rn. 60, 62, 71).

    Dieser Umstand kann vielmehr nur dann maßgebliche Bedeutung erlangen, wenn es an einer eindeutigen Bestimmung hinsichtlich der Gläubigerschaft der verbrieften Forderung fehlt (OVG Saarl., Urt. v. 27.5.2008 - 3 A 373/07 -, juris Rn. 71 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2011 - 12 A 2774/09

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Ausbildungsförderung nach Maßgabe des §

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2024 - 14 LA 136/23
    Entscheidend ist auch hier, wer nach der Vereinbarung mit der Bank Kontoinhaber werden sollte ( BGH, Beschl. v. 17.7.2019 - XII ZB 425/18 -, juris Rn. 14; Urt. v. 18.1.2005 - X ZR 264/02 -, juris Rn. 10; BremOVG, Urt. v. 8.3.2023 - 2 LC 172/22 -, juris Rn. 41; OVG NRW, Urt. v. 21.10.2011 - 12 A 2774/09 -, juris Rn. 31).

    Der ohne jeden Vorbehalt bezeichnete Kontoinhaber soll regelmäßig auch Gläubiger der Bank werden (BremOVG, Urt. v. 8.3.2023 - 2 LC 172/22 -, juris Rn. 43 m.w.N.; BayVGH, Beschl. v. 17.12.2012 - 12 ZB 12.184 -, juris Rn. 8; OVG NRW, Urt. v. 21.10.2011 - 12 A 2774/09 -, juris Rn. 22; OVG Saarl., Urt. v. 27.5.2008 - 3 A 373/07 -, juris Rn. 60, 62, 71).

  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08

    Ausbildungsförderung; objektive Beweisanzeichen; Bewilligungszeitraum;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2024 - 14 LA 136/23
    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass sich die vermögensrechtliche Zuordnung eines Depots oder Kontos nach den insoweit maßgeblichen zivilrechtlichen Grundsätzen richtet ( BVerwG, Urt. v. 4.9.2008 - 5 C 12.08 -, juris Rn. 11; BSG, Urt. v. 24.5.2006 - B 11a AL 7/05 -, juris Rn. 25).

    Inhaber eines Depots oder Kontos ist, wer nach dem von der Bank erkennbaren Willen des Kunden im Zeitpunkt der Kontoeröffnung Gläubiger des Guthabens werden sollte ( BVerwG, Urt. v. 4.9.2008 - 5 C 12.08 -, juris Rn. 11 m.w.N. aus der zivilrechtlichen Rechtsprechung).

  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2024 - 14 LA 136/23
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind zu bejahen, wenn der Rechtsmittelführer einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt ( BVerfG, Beschl. v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 -, juris Rn. 32 und v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, juris Rn. 96).
  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2024 - 14 LA 136/23
    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass sich die vermögensrechtliche Zuordnung eines Depots oder Kontos nach den insoweit maßgeblichen zivilrechtlichen Grundsätzen richtet ( BVerwG, Urt. v. 4.9.2008 - 5 C 12.08 -, juris Rn. 11; BSG, Urt. v. 24.5.2006 - B 11a AL 7/05 -, juris Rn. 25).
  • OVG Niedersachsen, 17.06.2015 - 8 LA 16/15

    Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft in einem berufsständischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2024 - 14 LA 136/23
    Hierzu bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins Einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes auseinandersetzen (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 17.6.2015 - 8 LA 16/15 -, juris, Rn. 10; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124a Rn. 206 jeweils m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 23.07.2021 - 9 WF 179/21

    Voraussetzungen der Zuordnung eines Sparguthabens zum Vermögen eines Kindes;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2024 - 14 LA 136/23
    In den vom Kläger zitierten Entscheidungen wurde das Innenverhältnis zwischen dem Kind und den Eltern nicht für die Prüfung der Forderungsinhaberschaft gegenüber der Bank herangezogen, sondern es wurde lediglich für die Frage, ob ein Zahlungsanspruch des Kindes gegen die Eltern wegen von diesen vorgenommenen Verfügungen über das Sparguthaben in Betracht komme, relevant (vgl. BGH, Beschl. v. 17.7.2019 - XII ZB 425/18 -, juris Rn. 21 und OLG Bbg. - 9 WF 179/21 -, juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 17.10.2012 - 12 ZB 12.184

    Ausbildungsförderung; Rückforderung von BAföG-Leistungen; Zurechnung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.03.2024 - 14 LA 136/23
    Der ohne jeden Vorbehalt bezeichnete Kontoinhaber soll regelmäßig auch Gläubiger der Bank werden (BremOVG, Urt. v. 8.3.2023 - 2 LC 172/22 -, juris Rn. 43 m.w.N.; BayVGH, Beschl. v. 17.12.2012 - 12 ZB 12.184 -, juris Rn. 8; OVG NRW, Urt. v. 21.10.2011 - 12 A 2774/09 -, juris Rn. 22; OVG Saarl., Urt. v. 27.5.2008 - 3 A 373/07 -, juris Rn. 60, 62, 71).
  • BGH, 18.01.2005 - X ZR 264/02

    Rechte eines Dritten an einem auf seinen Namen angelegten Sparbuch

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • OVG Niedersachsen, 10.04.2024 - 14 LA 51/23

    Ausgleichszahlung; Corona-Pandemie; Krankenhaus; Referenzwert

    Die Klärungsbedürftigkeit fehlt deshalb, wenn sich die als grundsätzlich bedeutsam bezeichnete Frage entweder schon auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts nach allgemeinen Auslegungsmethoden oder aber (ggf. ergänzend) auf der Basis bereits vorliegender Rechtsprechung ohne weiteres beantworten lässt (vgl. Senatsbeschl. v. 12.3.2024 - 14 LA 136/23 -, juris Rn. 15; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 127, 142 ff., 149 und 151 ff.).
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