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   OVG Niedersachsen, 16.01.2024 - 5 ME 94/23   

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OVG Niedersachsen, 16.01.2024 - 5 ME 94/23 (https://dejure.org/2024,1855)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.01.2024 - 5 ME 94/23 (https://dejure.org/2024,1855)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Januar 2024 - 5 ME 94/23 (https://dejure.org/2024,1855)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (62)

  • OVG Niedersachsen, 29.05.2020 - 5 ME 187/19

    Amtszulage; Beurteilungsbeitrag; lückenlos; lückenlose Leistungsnachzeichnung; RA

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.01.2024 - 5 ME 94/23
    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen (BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 20.6.2013 - BVerwG 2 VR 1.13 -, juris Rn. 21; Urteil vom 17.9.2020 - BVerwG 2 C 2.20 -, juris Rn. 15; Nds. OVG, Beschluss vom 10.10.2012 - 5 ME 235/12 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 14.11.2013 - 5 ME 228/13 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 29.5.2020 - 5 ME 187/19 -, juris Rn. 13; Beschluss vom 11.5.2022 - 5 ME 161/21 -, juris Rn. 18), weil für die zu treffende Entscheidung hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung auf den aktuellen Stand abzustellen ist.

    Sofern Bewerber mit dem gleichen Gesamturteil bewertet worden sind, hat der Dienstherr (als weiteres unmittelbar leistungsbezogenes Kriterium) zunächst die Beurteilungen umfassend inhaltlich auszuwerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis zu nehmen (BVerwG, Beschluss vom 19.12.2014 - BVerwG 2 VR 1.14 -, juris Rn. 35; Nds. OVG, Beschluss vom 21.12.2016 - 5 ME 151/16 -, juris Rn. 19; Beschluss vom 29.5.2020 - 5 ME 187/19 -, juris Rn. 13).

    Sind die Bewerber auch nach der umfassenden inhaltlichen Auswertung der aktuellen dienstlichen Beurteilungen ("ausschärfende Betrachtung") als im Wesentlichen gleich geeignet einzustufen, kann die zuständige Behörde auf andere leistungsbezogene Gesichtspunkte - wie etwa die Vorbeurteilung - abstellen (Nds. OVG, Beschluss vom 27.11.2019 - 5 ME 158/19 - Beschluss vom 29.5.2020 - 5 ME 187/19 -, juris Rn. 13) oder auf das leistungsbezogene Erkenntnismittel eines strukturierten Auswahlgesprächs zurückgreifen (Nds. OVG, Beschluss vom 16.9.2019 - 5 ME 126/19 -, juris Rn. 41 m. w. N.).

    Andererseits ist auch der Dienstherr nicht verpflichtet, Beförderungsverfahren nur deshalb "auszusetzen", weil einer der Bewerber eine für die Auswahlentscheidung bedeutsame dienstliche Beurteilung angreift (BVerwG, Urteil vom 18.4.2002 - BVerwG 2 C 19.01 -, juris Rn. 15; Nds. OVG, Beschluss vom 29.5.2020 - 5 ME 187/19 -, juris Rn. 14).

    Dementsprechend ist die Fehlerhaftigkeit einer dienstlichen Beurteilung bereits im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu beachten, wenn sie Einfluss auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens haben kann (BVerwG, Urteil vom 18.4.2002 - BVerwG 2 C 19.01 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 20.1.2004 - BVerwG 2 VR 3.03 -, juris Rn. 10 f.; Nds. OVG, Beschluss vom 7.1.2020 - 5 ME 153/19 -, juris Rn. 33; Beschluss vom 29.5.2020 - 5 ME 187/19 -, juris Rn. 14).

    Das Gebot, bei der Erstellung der Beurteilung von einem richtigen Sachverhalt auszugehen und allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe zu beachten, erfordert es, nachvollziehbar darzulegen, aus welchem Grund der betroffene Beamte das ihm durch die dienstliche Beurteilung erteilte Gesamturteil erhalten hat (Nds. OVG, Beschluss vom 10.1.2008 - 5 LA 102/04 -, juris Rn. 4; Beschluss vom 29.5.2020 - 5 ME 187/19 -, juris Rn. 44).

    War der für die Beurteilung Zuständige nicht in der Lage, sich während des ganzen Beurteilungszeitraums ein eigenes vollständiges Bild von den zur Beurteilung anstehenden Merkmalen zu verschaffen, ist er auf weitere Erkenntnisse, insbesondere Beurteilungsbeiträge sachkundiger Dritter, angewiesen, um die Beurteilung auf einen zutreffenden und vollständigen Sachverhalt stützen zu können (BVerwG, Urteil vom 5.11.1998 - BVerwG 2 A 3.97 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 8.3.2006 - BVerwG 1 WB 23.05 -, juris Rn. 3; Urteil vom 21.3.2007 - BVerwG 2 C 2.06 -, juris Rn. 10; Urteil vom 27.11.2014 - BVerwG 2 A 10.13 -, juris Rn. 22 f.; Urteil vom 28.1.2016 - BVerwG 2 A 1.14 -, juris Rn. 21 f.; Urteil vom 2.3.2017 - BVerwG 2 C 21.16 -, juris Rn. 23; Nds. OVG, Beschluss vom 1.10.2007 - 5 LA 115/05 -, juris Rn 5; Beschluss vom 29.5.2020 - 5 ME 187/19 -, juris Rn. 36).

    Hierfür kommen vorrangig - aber nicht ausschließlich - die früher für die Beurteilung Zuständigen sowie Personen in Betracht, die die Dienstausübung des Beamten aus eigener Anschauung kennen (BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 47; Nds. OVG, Beschluss vom 29.5.2020 - 5 ME 187/19 -, juris Rn. 36).

    Sie sind ebenso wie eigene Beobachtungen des Beurteilers unverzichtbare Grundlage der Beurteilung (BVerwG, Urteil vom 27.11.2014 - BVerwG 2 A 10.13 -, juris Rn. 24 Urteil vom 2.3.2017 - BVerwG 2 C 21.16 -, juris Rn. 23; Nds. OVG, Beschluss vom 29.5.2020 - 5 ME 187/19 -, juris Rn. 36).

    Der Beurteiler darf nicht davon absehen, Beurteilungsbeiträge einzuholen, weil er sich trotz fehlender eigener Anschauung zutraut, den Beamten zutreffend einzuschätzen (BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 - juris Rn. 47; Nds. OVG, Beschluss vom 29.5.2020 - 5 ME 187/19 -, juris Rn. 36).

    Der Beurteiler übt seinen Beurteilungsspielraum jedoch nur dann rechtmäßig aus, wenn er die Beurteilungsbeiträge würdigt und in seine Überlegungen einbezieht (BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 47; Urteil vom 28.1.2016 - BVerwG 2 A 1.14 -, juris Rn. 23; Urteil vom 2.3.2017 - BVerwG 2 C 21.16 -, juris Rn. 23; Nds. OVG, Beschluss vom 13.10.2017 - 5 ME 153/17 -, juris Rn. 48; Beschluss vom 29.5.2020 - 5 ME 187/19 -, juris Rn. 36; Beschluss vom 10.8.2020 - 5 ME 99/20 -, juris Rn. 30; Beschluss vom 22.6.2022 - 5 ME 43/22 -, juris Rn. 40).

    Abweichungen von den in Beurteilungsbeiträgen enthaltenen Tatsachen oder Werturteilen müssen nachvollziehbar begründet werden (BVerwG, Urteil vom 28.1.2016 - BVerwG 2 A 1.14 -, juris Rn. 23; Urteil vom 1.3.2018 - BVerwG 2 A 10.17 -, juris Rn. 33; Nds. OVG, Beschluss vom 29.5.2020 - 5 ME 187/19 -, juris Rn. 36; Beschluss vom 10.8.2020 - 5 ME 99/20 -, juris Rn. 30; Beschluss vom 22.6.2022 - 5 ME 43/22 -, juris Rn. 40).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.01.2024 - 5 ME 94/23
    Erweist sich die Auswahlentscheidung anhand dieses Maßstabs als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der jeweilige Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung zum Zuge kommt, erscheint eine Auswahl des jeweiligen Antragstellers also jedenfalls möglich (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 11 ff.; BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 32; Nds. OVG, Beschluss vom 8.9.2011 - 5 ME 234/11 -, juris Rn. 27), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.

    Dabei darf das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach Prüfungsmaßstab, -umfang und -tiefe nicht hinter einem Hauptsacheverfahren zurückbleiben (BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 32).

    Dementsprechend darf die Bewerbung des Konkurrenten nur aus Gründen zurückgewiesen werden, die durch den Leistungsgrundsatz gedeckt sind (BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 21; Urteil vom 29.11.2012 - BVerwG 2 C 6.11 -, juris Rn. 10).

    Der Antragsteller eines Verfahrens auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine Stellenbesetzung kann im Rahmen dieses Verfahrens also auch die dienstliche Beurteilung des ausgewählten Bewerbers angreifen (BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 24).

    Deren Erfolg muss bei rechtsfehlerfreiem Verlauf zumindest ernsthaft möglich sein (BVerfG, Kammerbeschluss vom 2.10.2007 - 2 BvR 2457/04 -, juris Rn. 23; BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 24).

    Dabei müssen dienstliche Beurteilungen die dienstliche Tätigkeit im maßgebenden Beurteilungszeitraum vollständig erfassen (vgl. statt vieler: BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 47; Urteil vom 26.9.2012 - BVerwG 2 A 2.10 -, juris Rn. 10; Nds. OVG, Urteil vom 10.2.2015 - 5 LB 100/14 -, juris Rn. 70).

    Hierfür kommen vorrangig - aber nicht ausschließlich - die früher für die Beurteilung Zuständigen sowie Personen in Betracht, die die Dienstausübung des Beamten aus eigener Anschauung kennen (BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 47; Nds. OVG, Beschluss vom 29.5.2020 - 5 ME 187/19 -, juris Rn. 36).

    Der Beurteiler darf nicht davon absehen, Beurteilungsbeiträge einzuholen, weil er sich trotz fehlender eigener Anschauung zutraut, den Beamten zutreffend einzuschätzen (BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 - juris Rn. 47; Nds. OVG, Beschluss vom 29.5.2020 - 5 ME 187/19 -, juris Rn. 36).

    Der Beurteiler übt seinen Beurteilungsspielraum jedoch nur dann rechtmäßig aus, wenn er die Beurteilungsbeiträge würdigt und in seine Überlegungen einbezieht (BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 47; Urteil vom 28.1.2016 - BVerwG 2 A 1.14 -, juris Rn. 23; Urteil vom 2.3.2017 - BVerwG 2 C 21.16 -, juris Rn. 23; Nds. OVG, Beschluss vom 13.10.2017 - 5 ME 153/17 -, juris Rn. 48; Beschluss vom 29.5.2020 - 5 ME 187/19 -, juris Rn. 36; Beschluss vom 10.8.2020 - 5 ME 99/20 -, juris Rn. 30; Beschluss vom 22.6.2022 - 5 ME 43/22 -, juris Rn. 40).

    Nur diese Handhabung steht im Einklang mit der Verpflichtung des Beurteilers, die dienstliche Tätigkeit des Beamten im betreffenden Beurteilungszeitraum vollständig zu erfassen (vgl. statt vieler: BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 47; Urteil vom 26.9.2012 - BVerwG 2 A 2.10 -, juris Rn. 10; Nds. OVG, Urteil vom 10.2.2015 - 5 LB 100/14 -, juris Rn. 70).

  • OVG Niedersachsen, 28.05.2018 - 5 ME 46/18

    Anzahl Einzelleistungsmerkmale; Führungsaufgaben; Quervergleich; Selbes Statusamt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.01.2024 - 5 ME 94/23
    Als Bestandteil einer dienstlichen Beurteilung sind die bewerteten Führungsmerkmale auch im Leistungsvergleich mit anderen dienstlichen Beurteilungen zu berücksichtigen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 28.5.2018 - 5 ME 46/18 -, juris Rn. 43).

    Von der Frage der Rechtmäßigkeit der dienstlichen Beurteilung abzugrenzen ist die Frage, in welcher Weise ein Vergleich dienstlicher Beurteilungen von Beamten vorzunehmen ist, die aufgrund der (temporären) Übernahme von Führungsaufgaben mit bis zu drei zusätzlichen Leistungsmerkmalen bewertet wurden, mit den dienstlichen Beurteilungen von Beamten, die nur in den acht herkömmlichen Leistungsmerkmalen bewertet wurden (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 28.5.2018 - 5 ME 46/18 -, juris Rn. 43).

    Zwar hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 28. Mai 2018 (5 ME 46/18, juris) darauf hingewiesen, dass ein Vergleich von Beurteilungen mit 8 Leistungsmerkmalen einerseits und mit 11 Leistungsmerkmalen aufgrund der (temporären) Übernahme von Führungsaufgaben mit bis zu drei zusätzlichen Leistungsmerkmalen andererseits bei der ausschärfenden Betrachtung dieser Beurteilungen mit Schwierigkeiten verbunden ist.

    Dementsprechend sind die bewerteten Leistungsmerkmale des Führungsverhaltens als Bestandteil der dienstlichen Beurteilung auch im Leistungsvergleich mit anderen dienstlichen Beurteilungen zu berücksichtigen (Nds. OVG, Beschluss vom 28.5.2018 - 5 ME 46/18 -, juris Rn. 43).

    Dabei hat der beschließende Senat es in das Ermessen der Dienstherrn gestellt, ob er in solchen Fällen im ersten Schritt zunächst die acht Leistungsmerkmale (ohne Führungsverhalten) ausschärfend betrachtet und erst in einem weiteren Schritt auf die drei zusätzlichen Leistungsmerkmale betreffend das Führungsverhalten abstellt oder ob sie sich bei der nur temporären Wahrnehmung von Führungsaufgaben auf die Bewertung der herkömmlichen acht Leistungsmerkmalen beschränkt und innerhalb dieser Leistungsmerkmale die Wahrnehmung höherer Aufgaben berücksichtigt oder die wahrgenommenen Führungsaufgaben erst bei der Bildung und Begründung des Gesamturteils berücksichtigt und einen gänzlich anderen Weg wählt (Nds. OVG, Beschluss vom 28.5.2018 - 5 ME 46/18 -, juris Rn. 43).

    Vielmehr ist ihre Berücksichtigung zwingend erforderlich, denn die dienstlichen Beurteilungen wären sonst - wie vorstehend ausgeführt - auf eine unvollständige Tatsachengrundlage gestützt und folglich beurteilungsfehlerhaft (so bereits: Nds. OVG, Beschluss vom 28.5.2018 - 5 ME 46/18 -, juris Rn. 44).

  • OVG Niedersachsen, 10.10.2023 - 5 ME 72/23

    Absenkung; Beförderungsreife; Eignungsmangel; Einzelberwertungen; Gesamturteil;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.01.2024 - 5 ME 94/23
    Im Falle der Rüge, eine der Auswahlentscheidung zugrunde liegende dienstliche Beurteilung sei fehlerhaft, gilt zu beachten, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des beschließenden Senats dienstliche Beurteilungen nur eingeschränkt überprüfbar sind mit der Folge, dass sich die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle darauf zu beschränken hat, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 26.6.1980 - BVerwG 2 C 8.78 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 18.6.2009 - BVerwG 2 B 64.08 -, juris Rn. 6; Urteil vom 17.9.2015 - BVerwG 2 C 27.14 -, juris Rn. 9; Nds. OVG, Beschluss vom 28.11.2012 - 5 ME 240/12 -, juris Rn. 26; Beschluss vom 26.4.2023 - 5 ME 20/23 -, juris Rn. 28; Beschluss vom 10.10.2023 - 5 ME 72/23 -, juris Rn. 18).

    Probezeitbeurteilungen und dienstliche Beurteilungen von Lebenszeitbeamten sind deshalb nicht miteinander vergleichbar, weil sie unterschiedliche Zielsetzungen haben (BVerwG, Urteil vom 22.1.2009 - BVerwG 2 A 10.07 -, juris Rn. 17 f.; Nds. OVG, Beschluss vom 9.4.2015 - 5 ME 36/15 -, juris Rn. 10 ff.; Beschluss vom 10.10.2023 - 5 ME 72/23 -, juris Rn. 39).

    Damit dient die Probezeitbeurteilung gerade nicht der Bestenauslese (BVerwG, Urteil vom 22.1.2009 - BVerwG 2 A 10.07 -, juris Rn. 17; Nds. OVG, Beschluss vom 10.10.2023 - 5 ME 72/23 -, juris Rn. 39).

    Demgegenüber bezweckt die Regelbeurteilung eines Beamten auf Lebenszeit die Feststellung, ob der Beamte die Laufbahnanforderungen im Beurteilungszeitraum erfüllt hat; außerdem dient sie - bei Bedarf - auch der Bestenauslese (BVerwG, Urteil vom 22.1.2009 - BVerwG 2 A 10.07 -, juris Rn. 18; Nds. OVG, Beschluss vom 10.10.2023 - 5 ME 72/23 -, juris Rn. 39).

    Das Gericht hat mit Blick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind, die mit gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.1.2003 - BVerwG 2 A 1.02 -, juris Rn. 11; Beschluss vom 18.10.2007 - BVerwG 1 WB 6.07 -, juris Rn. 20 m. w. N.; Nds. OVG, Beschluss vom 10.10.2023 - 5 ME 72/23 -, juris Rn. 14).

    Denn im Falle der Bewerbung von Beamten, die sich in unterschiedlich hohen Statusämtern befinden, gilt der allgemeine Erfahrungssatz, dass bei formal gleicher Bewertung die Beurteilung des Bewerbers im höheren Statusamt grundsätzlich besser ist als diejenige des in einem niedrigeren Statusamt befindlichen Konkurrenten, weil an den Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen zu stellen sind als an den Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes (BVerfG, Kammerbeschluss vom 20.3.2007 - 2 BvR 2470/06 -, juris Rn. 15 f.; Nds. OVG, Beschluss vom 10.10.2023 - 5 ME 72/23 -, juris Rn. 46 m. w. N.).

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.01.2024 - 5 ME 94/23
    War der für die Beurteilung Zuständige nicht in der Lage, sich während des ganzen Beurteilungszeitraums ein eigenes vollständiges Bild von den zur Beurteilung anstehenden Merkmalen zu verschaffen, ist er auf weitere Erkenntnisse, insbesondere Beurteilungsbeiträge sachkundiger Dritter, angewiesen, um die Beurteilung auf einen zutreffenden und vollständigen Sachverhalt stützen zu können (BVerwG, Urteil vom 5.11.1998 - BVerwG 2 A 3.97 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 8.3.2006 - BVerwG 1 WB 23.05 -, juris Rn. 3; Urteil vom 21.3.2007 - BVerwG 2 C 2.06 -, juris Rn. 10; Urteil vom 27.11.2014 - BVerwG 2 A 10.13 -, juris Rn. 22 f.; Urteil vom 28.1.2016 - BVerwG 2 A 1.14 -, juris Rn. 21 f.; Urteil vom 2.3.2017 - BVerwG 2 C 21.16 -, juris Rn. 23; Nds. OVG, Beschluss vom 1.10.2007 - 5 LA 115/05 -, juris Rn 5; Beschluss vom 29.5.2020 - 5 ME 187/19 -, juris Rn. 36).

    Sie sind ebenso wie eigene Beobachtungen des Beurteilers unverzichtbare Grundlage der Beurteilung (BVerwG, Urteil vom 27.11.2014 - BVerwG 2 A 10.13 -, juris Rn. 24 Urteil vom 2.3.2017 - BVerwG 2 C 21.16 -, juris Rn. 23; Nds. OVG, Beschluss vom 29.5.2020 - 5 ME 187/19 -, juris Rn. 36).

    Der Beurteiler übt seinen Beurteilungsspielraum jedoch nur dann rechtmäßig aus, wenn er die Beurteilungsbeiträge würdigt und in seine Überlegungen einbezieht (BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 47; Urteil vom 28.1.2016 - BVerwG 2 A 1.14 -, juris Rn. 23; Urteil vom 2.3.2017 - BVerwG 2 C 21.16 -, juris Rn. 23; Nds. OVG, Beschluss vom 13.10.2017 - 5 ME 153/17 -, juris Rn. 48; Beschluss vom 29.5.2020 - 5 ME 187/19 -, juris Rn. 36; Beschluss vom 10.8.2020 - 5 ME 99/20 -, juris Rn. 30; Beschluss vom 22.6.2022 - 5 ME 43/22 -, juris Rn. 40).

    Aufgrund der vorstehend dargelegten Bedeutung für die gerichtliche Überprüfung von dienstlichen Beurteilungen und Auswahlentscheidungen sind Beurteilungsbeiträge aufzubewahren, um eine effektive gerichtliche Kontrolle entsprechend den Anforderungen des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG zu ermöglichen (BVerwG, Urteil vom 2.3.2017 - BVerwG 2 C 21.16 -, juris Rn. 22; Urteil vom 1.3.2018 - BVerwG 2 A 10.17 -, juris Rn. 33; OVG NRW, Beschluss vom 24.3.2023 - 1 A 187/20 -, juris Rn. 19).

    Verstößt der Dienstherr gegen diese aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG folgende Pflicht oder reichen die vorhandenen Unterlagen zur Plausibilisierung der in einer dienstlichen Beurteilung enthaltene Wertung nicht aus, trägt der Dienstherr hierfür die materielle Beweislast (BVerwG, Urteil vom 2.3.2017 - BVerwG 2 C 21.16 -, juris Rn. 25; m. w. N.; Urteil vom 1.3.2018 - BVerwG 2 A 10.17 -, juris Rn. 33; OVG NRW, Beschluss vom 24.3.2023 - 1 A 187/20 -, juris Rn. 19).

    Zwar hat der beschließende Senat einen solchen Sonderfall angenommen, wenn in einer Vergleichsgruppe, die aus einer Vielzahl von Beamten besteht, mit Blick auf eine frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.9.2015 - BVerwG 2 C 27.14 -, juris Rn. 11, 30 ff.; Beschluss vom 21.12.2016 - BVerwG 2 VR 1.16-, juris Rn. 38 ff.; Urteil vom 2.3.2017 - BVerwG 2 C 21.16 -, juris Rn. 17 ff.; Urteil vom 2.3.2017 - BVerwG 2 C 51.16 -, juris Rn. 11 ff.) zur Plausibilisierung von Gesamturteilen bei im Ankreuzverfahren erfolgten Einzelbewertungen Vorbeurteilungen wegen mangelnder Plausibilisierung des Gesamturteils fehlerhaft sind und ein Verzicht auf die Neuerstellung der Vorbeurteilungen aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität und zur Vermeidung gegebenenfalls monatelanger Neubeurteilungsverfahren mit ungewissem Ausgang sowie der grundsätzlich erhöhten Wahrscheinlichkeit einer faktischen Unmöglichkeit der erneuten Erstellung der Vorbeurteilungen geboten ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 16.4.2018 - 5 ME 281/18 -, juris Rn. 28 ff.; Beschluss vom 22.5.2020 - 5 ME 76/20 -, juris Rn. 45).

  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.01.2024 - 5 ME 94/23
    Abweichungen von den in Beurteilungsbeiträgen enthaltenen Tatsachen oder Werturteilen müssen nachvollziehbar begründet werden (BVerwG, Urteil vom 28.1.2016 - BVerwG 2 A 1.14 -, juris Rn. 23; Urteil vom 1.3.2018 - BVerwG 2 A 10.17 -, juris Rn. 33; Nds. OVG, Beschluss vom 29.5.2020 - 5 ME 187/19 -, juris Rn. 36; Beschluss vom 10.8.2020 - 5 ME 99/20 -, juris Rn. 30; Beschluss vom 22.6.2022 - 5 ME 43/22 -, juris Rn. 40).

    Dabei stehen die Verpflichtung des Dienstherrn zur Plausibilisierung der in einer dienstlichen Beurteilung enthaltenen Werturteile einerseits und die Darlegung von Zweifeln an der Richtigkeit dieser Werturteile andererseits in einer Wechselbeziehung zueinander (BVerwG, Urteil vom 1.3.2018 - BVerwG 2 A 10.17 -, juris Rn. 37).

    Hält der Beamte eine dienstliche Beurteilung für nicht hinreichend plausibel, liegt es an ihm, konkrete Kritikpunkte zu benennen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.3.2018 - BVerwG 2 A 10.17 -, juris Rn. 37).

    Aufgrund der vorstehend dargelegten Bedeutung für die gerichtliche Überprüfung von dienstlichen Beurteilungen und Auswahlentscheidungen sind Beurteilungsbeiträge aufzubewahren, um eine effektive gerichtliche Kontrolle entsprechend den Anforderungen des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG zu ermöglichen (BVerwG, Urteil vom 2.3.2017 - BVerwG 2 C 21.16 -, juris Rn. 22; Urteil vom 1.3.2018 - BVerwG 2 A 10.17 -, juris Rn. 33; OVG NRW, Beschluss vom 24.3.2023 - 1 A 187/20 -, juris Rn. 19).

    Verstößt der Dienstherr gegen diese aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG folgende Pflicht oder reichen die vorhandenen Unterlagen zur Plausibilisierung der in einer dienstlichen Beurteilung enthaltene Wertung nicht aus, trägt der Dienstherr hierfür die materielle Beweislast (BVerwG, Urteil vom 2.3.2017 - BVerwG 2 C 21.16 -, juris Rn. 25; m. w. N.; Urteil vom 1.3.2018 - BVerwG 2 A 10.17 -, juris Rn. 33; OVG NRW, Beschluss vom 24.3.2023 - 1 A 187/20 -, juris Rn. 19).

  • BVerwG, 22.01.2009 - 2 A 10.07

    Verkürzung der Probezeit; Probezeitbeurteilung; Laufbahnprüfung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.01.2024 - 5 ME 94/23
    Probezeitbeurteilungen und dienstliche Beurteilungen von Lebenszeitbeamten sind deshalb nicht miteinander vergleichbar, weil sie unterschiedliche Zielsetzungen haben (BVerwG, Urteil vom 22.1.2009 - BVerwG 2 A 10.07 -, juris Rn. 17 f.; Nds. OVG, Beschluss vom 9.4.2015 - 5 ME 36/15 -, juris Rn. 10 ff.; Beschluss vom 10.10.2023 - 5 ME 72/23 -, juris Rn. 39).

    Damit dient die Probezeitbeurteilung gerade nicht der Bestenauslese (BVerwG, Urteil vom 22.1.2009 - BVerwG 2 A 10.07 -, juris Rn. 17; Nds. OVG, Beschluss vom 10.10.2023 - 5 ME 72/23 -, juris Rn. 39).

    Demgegenüber bezweckt die Regelbeurteilung eines Beamten auf Lebenszeit die Feststellung, ob der Beamte die Laufbahnanforderungen im Beurteilungszeitraum erfüllt hat; außerdem dient sie - bei Bedarf - auch der Bestenauslese (BVerwG, Urteil vom 22.1.2009 - BVerwG 2 A 10.07 -, juris Rn. 18; Nds. OVG, Beschluss vom 10.10.2023 - 5 ME 72/23 -, juris Rn. 39).

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.01.2024 - 5 ME 94/23
    Im Falle der Rüge, eine der Auswahlentscheidung zugrunde liegende dienstliche Beurteilung sei fehlerhaft, gilt zu beachten, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des beschließenden Senats dienstliche Beurteilungen nur eingeschränkt überprüfbar sind mit der Folge, dass sich die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle darauf zu beschränken hat, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 26.6.1980 - BVerwG 2 C 8.78 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 18.6.2009 - BVerwG 2 B 64.08 -, juris Rn. 6; Urteil vom 17.9.2015 - BVerwG 2 C 27.14 -, juris Rn. 9; Nds. OVG, Beschluss vom 28.11.2012 - 5 ME 240/12 -, juris Rn. 26; Beschluss vom 26.4.2023 - 5 ME 20/23 -, juris Rn. 28; Beschluss vom 10.10.2023 - 5 ME 72/23 -, juris Rn. 18).

    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung kann dagegen nicht dazu führen, dass das Gericht die fachliche und persönliche Beurteilung des Beamten durch seinen Dienstvorgesetzten in vollem Umfang nachvollzieht oder diese gar durch eine eigene Beurteilung ersetzt (BVerwG, Urteil vom 26.6.1980 - BVerwG 2 C 8.78 -, juris Rn. 18; Urteil vom 17.9.2015 - BVerwG 2 C 27.14 -, juris Rn. 9).

    Zwar hat der beschließende Senat einen solchen Sonderfall angenommen, wenn in einer Vergleichsgruppe, die aus einer Vielzahl von Beamten besteht, mit Blick auf eine frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.9.2015 - BVerwG 2 C 27.14 -, juris Rn. 11, 30 ff.; Beschluss vom 21.12.2016 - BVerwG 2 VR 1.16-, juris Rn. 38 ff.; Urteil vom 2.3.2017 - BVerwG 2 C 21.16 -, juris Rn. 17 ff.; Urteil vom 2.3.2017 - BVerwG 2 C 51.16 -, juris Rn. 11 ff.) zur Plausibilisierung von Gesamturteilen bei im Ankreuzverfahren erfolgten Einzelbewertungen Vorbeurteilungen wegen mangelnder Plausibilisierung des Gesamturteils fehlerhaft sind und ein Verzicht auf die Neuerstellung der Vorbeurteilungen aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität und zur Vermeidung gegebenenfalls monatelanger Neubeurteilungsverfahren mit ungewissem Ausgang sowie der grundsätzlich erhöhten Wahrscheinlichkeit einer faktischen Unmöglichkeit der erneuten Erstellung der Vorbeurteilungen geboten ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 16.4.2018 - 5 ME 281/18 -, juris Rn. 28 ff.; Beschluss vom 22.5.2020 - 5 ME 76/20 -, juris Rn. 45).

  • BVerwG, 28.01.2016 - 2 A 1.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.01.2024 - 5 ME 94/23
    War der für die Beurteilung Zuständige nicht in der Lage, sich während des ganzen Beurteilungszeitraums ein eigenes vollständiges Bild von den zur Beurteilung anstehenden Merkmalen zu verschaffen, ist er auf weitere Erkenntnisse, insbesondere Beurteilungsbeiträge sachkundiger Dritter, angewiesen, um die Beurteilung auf einen zutreffenden und vollständigen Sachverhalt stützen zu können (BVerwG, Urteil vom 5.11.1998 - BVerwG 2 A 3.97 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 8.3.2006 - BVerwG 1 WB 23.05 -, juris Rn. 3; Urteil vom 21.3.2007 - BVerwG 2 C 2.06 -, juris Rn. 10; Urteil vom 27.11.2014 - BVerwG 2 A 10.13 -, juris Rn. 22 f.; Urteil vom 28.1.2016 - BVerwG 2 A 1.14 -, juris Rn. 21 f.; Urteil vom 2.3.2017 - BVerwG 2 C 21.16 -, juris Rn. 23; Nds. OVG, Beschluss vom 1.10.2007 - 5 LA 115/05 -, juris Rn 5; Beschluss vom 29.5.2020 - 5 ME 187/19 -, juris Rn. 36).

    Der Beurteiler übt seinen Beurteilungsspielraum jedoch nur dann rechtmäßig aus, wenn er die Beurteilungsbeiträge würdigt und in seine Überlegungen einbezieht (BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 47; Urteil vom 28.1.2016 - BVerwG 2 A 1.14 -, juris Rn. 23; Urteil vom 2.3.2017 - BVerwG 2 C 21.16 -, juris Rn. 23; Nds. OVG, Beschluss vom 13.10.2017 - 5 ME 153/17 -, juris Rn. 48; Beschluss vom 29.5.2020 - 5 ME 187/19 -, juris Rn. 36; Beschluss vom 10.8.2020 - 5 ME 99/20 -, juris Rn. 30; Beschluss vom 22.6.2022 - 5 ME 43/22 -, juris Rn. 40).

    Abweichungen von den in Beurteilungsbeiträgen enthaltenen Tatsachen oder Werturteilen müssen nachvollziehbar begründet werden (BVerwG, Urteil vom 28.1.2016 - BVerwG 2 A 1.14 -, juris Rn. 23; Urteil vom 1.3.2018 - BVerwG 2 A 10.17 -, juris Rn. 33; Nds. OVG, Beschluss vom 29.5.2020 - 5 ME 187/19 -, juris Rn. 36; Beschluss vom 10.8.2020 - 5 ME 99/20 -, juris Rn. 30; Beschluss vom 22.6.2022 - 5 ME 43/22 -, juris Rn. 40).

  • OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 5 LB 497/07

    Messung am Maßstab des am Beurteilungsstichtag innegehabten status-rechtlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.01.2024 - 5 ME 94/23
    In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass sämtliche von dem Beamten während des Beurteilungszeitraums erbrachten Leistungen am Maßstab der Anforderungen des am Beurteilungsstichtag innegehabten Amtes zu würdigen sind (Nds. OVG, Beschluss vom 9.2.2010 - 5 LB 497/07-, juris Rn. 31; Beschluss vom 1.12.2017 - 5 ME 204/17 -, juris Rn. 21).

    Dies führt regelmäßig dazu, dass die Beurteilung des gerade beförderten Beamten im neuen Amt schlechter ausfällt als diejenige in seinem vorausgegangenen niedrigeren Amt (Nds. OVG, Beschluss vom 9.2.2010 - 5 LB 497/07 -, juris Rn. 34; Beschluss vom 1.12.2017 - 5 ME 204/17 -, juris Rn. 21; OVG LSA, Beschluss vom 19.1.2021 - 1 M 143/20 -, juris Rn. 30; OVG NRW, Beschluss vom 29.12.2020 - 6 B 1473/20 -, juris Rn. 12) bzw. nur aufgrund einer entsprechenden Leistungssteigerung im höheren Statusamt die bisherige Bewertungsstufe gehalten werden kann.

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

  • OVG Niedersachsen, 10.08.2020 - 5 ME 99/20

    Bewerbungsverfahrensanspruch

  • OVG Niedersachsen, 01.12.2017 - 5 ME 204/17

    Amt der Besoldungsgruppe R 4 als ein um zwei Stufen höheres Statusamt als ein Amt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2023 - 1 A 187/20

    Verpflichtung eines Beurteilers zur Vorlage schriftlicher Beurteilungsbeiträge im

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2022 - 5 ME 161/21

    Aufstieg; Auswahlverfahren; dienstliche Beurteilung; Qualifikationsvergleich

  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 A 2.10

    Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Zweitbeurteilung; Abweichung;

  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02

    Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 5 LB 100/14

    Beurteilung; HEGA 02/08; Vier-Augen-Prinzip

  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

  • BVerwG, 18.06.2009 - 2 B 64.08

    Dienstliche Beurteilung; Abschaffung des Widerspruchsverfahrens; unmittelbare

  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie;

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

  • OVG Niedersachsen, 23.06.2022 - 5 ME 43/22

    Beförderungsrunde 2021/2022 der Deutschen Telekom AG

  • OVG Niedersachsen, 07.01.2020 - 5 ME 153/19

    Zur Plausibilisierung von Einzelleistungsmerkmalen einer dienstlichen Beurteilung

  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01

    Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um -

  • BVerwG, 09.09.2021 - 2 A 3.20

    Dienstliche Regelbeurteilung und Funktion der Gleichstellungsbeauftragten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2021 - 1 M 143/20

    Zur effektiven Durchsetzung des beamtenrechtlichen Leistungsgrundsatzes bedarf es

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.12.2020 - 6 B 1473/20
  • BVerwG, 18.10.2007 - 1 WB 6.07

    Auswahlentscheidung; Beurteilungen; Laufbahnbeurteilung; Sonderbeurteilung.

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 51.16

    Ankreuzverfahren; Begründung; Einzelbewertungen; Gesamturteil; Gewichtung;

  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

  • OVG Niedersachsen, 20.09.2022 - 5 ME 26/22

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Dienstposten; Verwendung

  • OVG Niedersachsen, 22.05.2020 - 5 ME 76/20

    Probezeit; Vorbeurteilung

  • OVG Niedersachsen, 09.04.2015 - 5 ME 36/15

    Auswahlentscheidung; Beamter auf Probe; Beförderung; Beförderungsreife;

  • OVG Niedersachsen, 13.10.2017 - 5 ME 153/17

    Dienstliche Beurteilung einer zur Gleichstellungsbeauftragten bestellten Beamtin

  • OVG Niedersachsen, 01.08.2011 - 5 ME 296/11

    Notwendigkeit der Erstellung einer Anlassbeurteilung im Auswahlverfahren um eine

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2016 - 5 ME 151/16

    Ausschärfende Betrachtung; strukturiertes Auswahlgespräch; Binnendifferenzierung;

  • BVerwG, 17.12.2003 - 2 A 2.03

    Dienstliche Beurteilung eines Soldaten; Beurteilung der Förderungswürdigkeit;

  • OVG Niedersachsen, 08.09.2011 - 5 ME 234/11

    Anforderungen an die formelle und materielle Rechtmäßigkeit einer zur Änderung

  • OVG Niedersachsen, 10.10.2012 - 5 ME 235/12

    Abstellen eines Dienstherrn bei der Beförderungsauswahl zwischen zwei im

  • BVerwG, 13.01.2012 - 9 B 56.11

    Klagebegehren; Rechtsschutzbegehren; Klageantrag; Klagebegründung;

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 C 6.11

    Konkurrentenstreit; Richterstelle; Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch;

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 5 LA 102/04

    Streit über die Angemessenheit einer dienstlichen Beurteilung; Kriterien für die

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

  • BVerwG, 13.05.1965 - II C 146.62

    Beamtenrechtliche Beurteilung

  • OVG Niedersachsen, 26.04.2023 - 5 ME 20/23

    Anlassbeurteilung; arithmetische Berechnung; Arithmetisierung; Gleichgewichtung

  • OVG Niedersachsen, 19.10.2009 - 5 ME 175/09

    Rechtmäßigkeit einer Maßstabsverkürzung in der dienstlichen Beurteilungspraxis

  • BVerwG, 17.09.2020 - 2 C 2.20

    Folgen des Verstoßes gegen die Vorgabe der Gleichgewichtung der Einzelmerkmale

  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

  • OVG Niedersachsen, 01.10.2007 - 5 LA 115/05

    Aufhebung der dienstlichen Beurteilung eines Beamten (hier: Verhaltenstrainer der

  • OVG Niedersachsen, 14.11.2013 - 5 ME 228/13

    Bestimmung der Zuständigkeit für zur Festlegung eines leistungsbezogenen

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2012 - 5 ME 240/12

    Erstellen von Anlassbeurteilungen nach dem gleichen Vergleichsmaßstab wie

  • OVG Niedersachsen, 15.11.2010 - 5 ME 244/10

    Anforderungen an die Beurteilung sich aus einem niedrigeren Statusamt Bewerbenden

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

  • OVG Niedersachsen, 27.05.2005 - 5 ME 57/05

    Anforderungen an die Aktualität eines Leistungsvergleichs im Rahmen eines

  • BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 23.05

    Beurteilung; Beurteilungsbeitrag

  • BVerwG, 05.11.1998 - 2 A 3.97

    Beurteilung, dienstliche; - der Soldaten nach der ZDv 20/6; - und

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • OVG Niedersachsen, 16.09.2019 - 5 ME 126/19

    Ausschärfende Betrachtung; Beförderung; Begründung des Gesamturteils;

  • VGH Bayern, 04.04.2024 - 6 CE 24.220

    Bundesrichterrecht, Konkurrentenstreit, Bundespatentgericht, Vorsitzender

    Das vergebene Gesamturteil muss mit den Einzelbewertungen vereinbar sein und darf nicht in einem unlösbaren Widerspruch hierzu stehen, wobei die Einzelbewertungen ihrerseits hinreichend plausibel sein müssen (NdsOVG, B.v. 16.1.2024 - 5 ME 94/23 - juris Rn. 24).
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