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   OVG Niedersachsen, 19.09.2016 - 4 LC 99/15   

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https://dejure.org/2016,31505
OVG Niedersachsen, 19.09.2016 - 4 LC 99/15 (https://dejure.org/2016,31505)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.09.2016 - 4 LC 99/15 (https://dejure.org/2016,31505)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. September 2016 - 4 LC 99/15 (https://dejure.org/2016,31505)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 Abs 1 EStG; § 22 Nr 1 EStG; § 14 Abs 1 WoGG; § 14 Abs 2 Nr 15 WoGG; § 14 Abs 2 Nr 19 WoGG; § 15 Abs 1 S 1 WoGG
    Mietkaution; Sparvertrag; wirtschaftliche Verfügungsmacht; Wohngeld; Zinsen; Zufluss; Zuflussprinzip

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 01.10.1993 - III R 32/92

    Zahlungen einer Beratungsgesellschaft zugunsten ihrer selbständig tätigen Berater

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2016 - 4 LC 99/15
    Dies gilt nicht nur für nachträgliche Verfügungsbeschränkungen, sondern auch für im Leistungszeitpunkt bereits bestehende (BFH, Urt. v. 1.10.1993 - III R 32/92 -).

    Bestehende oder nachträgliche Verfügungsbeschränkungen stehen dem steuerrechtlichen Zufluss nicht entgegen (BFH, Urt. v. 1.10.1993, a.a.O.; Stadler/Gutekunst/Dietrich/Fröba, a.a.O., § 15 Rn. 35, 37).

  • BFH, 14.05.1982 - VI R 124/77

    Noch kein Zufluß (Arbeitslohn) bei Gutschrift von Gewinnbeteiligungen mangels

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2016 - 4 LC 99/15
    Entscheidend ist eine an den Gesamtumständen orientierte Betrachtungsweise; bei Unklarheiten bezüglich des Inhabers der objektiven wirtschaftlichen Verfügungsmacht kann auch das subjektive Interesse an der gewählten Anlagenform eine Rolle spielen (vgl. BFH, Urt. v. 14.5.1982 - VI R 124/77 -).
  • VG München, 18.04.2013 - M 22 K 11.3070

    Wohngeld; wohngeldrechtliches Einkommen; private Schulgeldzahlungen Dritter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2016 - 4 LC 99/15
    Für zweckgebundene Zuwendungen in Form der Übernahme von Kosten für den Besuch einer Privatschule ist das in der Rechtsprechung anerkannt (VG Hannover, Urt. v. 27.10.2008 - 3 A 255/07 - VG München, Urt. v. 18.4.2013 - M 22 K 11.3070 und Urt. v. 26.4.2007 - M 22 K 06.98 -).
  • VG Hannover, 27.10.2008 - 3 A 255/07

    Wohngeldanspruch bei Schulgeldzahlungen; Ausschluss; Einkommen; Schulgeld;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2016 - 4 LC 99/15
    Für zweckgebundene Zuwendungen in Form der Übernahme von Kosten für den Besuch einer Privatschule ist das in der Rechtsprechung anerkannt (VG Hannover, Urt. v. 27.10.2008 - 3 A 255/07 - VG München, Urt. v. 18.4.2013 - M 22 K 11.3070 und Urt. v. 26.4.2007 - M 22 K 06.98 -).
  • VG München, 26.04.2007 - M 22 K 06.98
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2016 - 4 LC 99/15
    Für zweckgebundene Zuwendungen in Form der Übernahme von Kosten für den Besuch einer Privatschule ist das in der Rechtsprechung anerkannt (VG Hannover, Urt. v. 27.10.2008 - 3 A 255/07 - VG München, Urt. v. 18.4.2013 - M 22 K 11.3070 und Urt. v. 26.4.2007 - M 22 K 06.98 -).
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 161/11 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Abweichung vom Kopfteilprinzip -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2016 - 4 LC 99/15
    Der Verweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts zur Nichtanrechnung "fiktiver Einnahmen" (BSG, Urt. v. 29.11.2012 - B 14 AS 161/11 R) geht zudem fehl, weil sich das Bundessozialgericht hier nicht zu tatsächlich zugeflossenen Zinseinkünften, sondern zu einem Anspruch des Leistungsempfängers auf Mietzins geäußert hat, der im Bewilligungszeitraum aber nicht erfüllt worden war.
  • BVerwG, 14.03.2013 - 5 C 10.12

    Rücknahme; Rücknahmetatbestand; Bewilligungsbescheid; rechtswidriger

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2016 - 4 LC 99/15
    Dass sie dem öffentlichen Interesse den Vorzug gegeben hat, ist im Ergebnis nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.3.2013 - 5 C 10.12 -, NVwZ-RR 2013, 689 Rn. 40).
  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08

    Ausbildungsförderung; objektive Beweisanzeichen; Bewilligungszeitraum;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2016 - 4 LC 99/15
    Grundsätzlich ist Inhaber eines Kontos und Gläubiger des darauf eingezahlten Betrages, wer nach dem von der Bank erkennbaren Willen des Kunden im Zeitpunkt der Kontoeröffnung Gläubiger des Guthabens werden sollte (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.9.2008 - 5 C 12.08 -, BVerwGE 132, 21 Rn. 12 m.w.N.).
  • BFH, 23.09.1999 - IV R 1/99

    Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Zufluss von Pachtzinsen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2016 - 4 LC 99/15
    Auch die Fälligkeit einer Schuld ist für den Zufluss grundsätzlich ohne Bedeutung; die Einnahme kann vor, bei oder nach Fälligkeit zufließen, auch wenn die Fälligkeit einer Schuld als Beweisanzeichen für den Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht von Bedeutung ist (BFH, Urt. v. 21.10.1981 - I R 230/78 - vgl. auch BFH, Urt. v. 23.9.1999 - IV R 1/99 - Schmidt, a.a.O., § 11 Rn. 50).
  • BVerwG, 23.01.1990 - 8 C 58.89

    Wohngeld - Ermittlung des Jahreseinkommens - Bewilligungszeitraum - Einkünfte -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.09.2016 - 4 LC 99/15
    Einnahmeerhöhungen nach der Antragstellung sind nur berücksichtigungsfähig, wenn sowohl deren Beginn als auch deren Ausmaß auf der Grundlage der der zuständigen Wohngeldbehörde im Zeitpunkt der Antragstellung bekannten Daten von ihr verlässlich prognostiziert werden können (BVerwG, Urt. v. 23.1.1990 - 8 C 58.89 -).
  • BFH, 21.10.1981 - I R 230/78

    Zum Zeitpunkt des Zuflusses der Gewinnausschüttung einer GmbH

  • BFH, 21.11.1989 - IX R 170/85

    Kein sofortiger Zufluß von Einnahmen bei dem Erbbaurechtsverpflichteten bei

  • OVG Niedersachsen, 02.07.2012 - 4 LA 316/10

    Neufestsetzung des Wohngeldanspruchs bei Änderung der Einkommensverhältnisse

  • VG Ansbach, 30.11.2006 - AN 14 K 05.02281
  • VG Sigmaringen, 05.02.2020 - 7 K 4375/18

    Wohngeld, Jahreseinkommen; Leistungen für Privatschule als Einkommen

    Vielmehr sind in § 14 Abs. 2 EStG weitere steuerfreie Einkünfte und Vermögensvorteile aufgeführt, die wohngeldrechtlich zu berücksichtigen sind (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. September 2016 - 4 LC 99/15 -, Rn. 34, juris).

    Sie kann dann aber nicht erwarten, dass die Allgemeinheit für die Wohnkosten aufkommt (vgl. zum Ganzen VG München, Urteil vom 18. April 2013 - M 22 K 11.3070 -, Rn. 39-42, juris, dem anschließend OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. September 2016 - 4 LC 99/15 -, Rn. 38, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. Januar 2019 - 12 E 618/18 -, Rn. 4, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2022 - 12 S 1054/20

    Berücksichtigung des von Vater gezahlten Schulgeldes bei Bemessung des Wohngeldes

    Richtig ist, dass es bei dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 19.09.2016 (- 4 LC 99/15 -) - anders als im vorliegenden Fall - um freiwillige Zahlungen der Großmutter auf einen Sparvertrag des Enkels ging.
  • VG Minden, 26.02.2021 - 6 K 2392/20
    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 19. September 2016 - 4 LC 99/15 -, juris Rn. 32 ff., 34; Stadler/Gutekunst/Dietrich/Bräuer/ Wiedmann, WoGG, Losebl.-Komm., § 14 Rn. 1, 4, 471, 76. Lieferung, Januar 2019.
  • OVG Thüringen, 08.09.2017 - 3 ZO 206/17

    Einkommensanrechnung im Wohngeldrecht, hier: Zinsgutschriften aus einem

    Fest steht aber nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH, Urteil vom 1. Oktober 1993 - III R 32/92 - juris; vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. September 2016 - 4 LC 99/15 - juris), dass im Einkommenssteuerrecht ein anderer Zuflussbegriff als im Sozialrecht gilt.
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