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   OVG Niedersachsen, 27.02.2024 - 14 LA 117/23   

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https://dejure.org/2024,3273
OVG Niedersachsen, 27.02.2024 - 14 LA 117/23 (https://dejure.org/2024,3273)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.02.2024 - 14 LA 117/23 (https://dejure.org/2024,3273)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Februar 2024 - 14 LA 117/23 (https://dejure.org/2024,3273)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.06.2023 - V ZB 15/22

    Rechtfertigung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen des Vertrauens

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2024 - 14 LA 117/23
    Dabei ist - anders als etwa bei § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB - keine gesonderte Prüfungs- und Überlegungszeit zu gewähren, sondern der Rechtsanwalt hat die Glaubhaftmachung gegenüber dem Gericht abzugeben, sobald er Kenntnis davon erlangt, dass die Einreichung an einer technischen Störung gescheitert ist und er zu einer geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände in der Lage ist (vgl. BGH, Beschl. v. 21.6.2023 - V ZB 15/22 -, juris Rn. 21 m.w.N. zu § 130d ZPO ).

    Hierbei ist in die Abwägung einzustellen, dass nach dem Willen des Gesetzgebers die Glaubhaftmachung möglichst gleichzeitig mit der Ersatzeinreichung erfolgen und die Nachholung der Glaubhaftmachung auf diejenigen Fälle beschränkt sein soll, bei denen der Rechtsanwalt erst kurz vor Fristablauf feststellt, dass eine elektronische Einreichung nicht möglich ist und bis zum Fristablauf keine Zeit mehr verbleibt, die Unmöglichkeit darzutun und glaubhaft zu machen (BT-Drucks. 17/12634 S. 28; BGH, Beschl. v. 21.6.2023 - V ZB 15/22 -, juris Rn. 21 m.w.N.; OVG RP, Beschl. v. 8.8.2022 - 8 A 10330/22 -, juris Rn. 10 f.).

    Der Zeitraum des unverschuldeten Zögerns im Sinne von § 55d Satz 4 VwGO ist nach alledem eng zu fassen (vgl. BGH, Beschl. v. 21.6.2023 - V ZB 15/22 -, juris Rn. 22 m.w.N. zu § 130d ZPO ).

    Hierbei hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, innerhalb welcher Zeitspanne die Glaubhaftmachung zu erfolgen hat ( BGH, Beschl. v. 21.6.2023 - V ZB 15/22 -, juris Rn. 22 zu § 130d ZPO; OVG RP, Beschl. v. 8.8.2022 - 8 A 10330/22 -, juris Rn. 10).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.08.2022 - 8 A 10330/22

    Nicht formgemäße Einreichung eines Berufungszulassungsantrags als elektronisches

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2024 - 14 LA 117/23
    Hierbei ist in die Abwägung einzustellen, dass nach dem Willen des Gesetzgebers die Glaubhaftmachung möglichst gleichzeitig mit der Ersatzeinreichung erfolgen und die Nachholung der Glaubhaftmachung auf diejenigen Fälle beschränkt sein soll, bei denen der Rechtsanwalt erst kurz vor Fristablauf feststellt, dass eine elektronische Einreichung nicht möglich ist und bis zum Fristablauf keine Zeit mehr verbleibt, die Unmöglichkeit darzutun und glaubhaft zu machen (BT-Drucks. 17/12634 S. 28; BGH, Beschl. v. 21.6.2023 - V ZB 15/22 -, juris Rn. 21 m.w.N.; OVG RP, Beschl. v. 8.8.2022 - 8 A 10330/22 -, juris Rn. 10 f.).

    Hierbei hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, innerhalb welcher Zeitspanne die Glaubhaftmachung zu erfolgen hat ( BGH, Beschl. v. 21.6.2023 - V ZB 15/22 -, juris Rn. 22 zu § 130d ZPO; OVG RP, Beschl. v. 8.8.2022 - 8 A 10330/22 -, juris Rn. 10).

    Es ist für die einreichende Person zudem ein Leichtes und angesichts dieser Privilegierung ohne Weiteres zumutbar, den Umstand der technischen Störung zu erklären und zugleich mit der Einreichung oder zumindest unverzüglich danach glaubhaft zu machen (OVG RP, Beschl. v. 8.8.2022 - 8 A 10330/22 -, juris Rn. 11).

    Die Glaubhaftmachung muss zudem nicht über beA versandt werden und setzt somit auch nicht voraus, dass die technische Störung behoben ist (vgl. OVG RP, Beschl. v. 8.8.2022 - 8 A 10330/22 -, juris Rn. 10).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.2023 - A 12 S 1719/23

    Elektronischer Rechtsverkehr; Glaubhaftmachung auch bei gerichtsbekannten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2024 - 14 LA 117/23
    Die Glaubhaftmachung im Sinne des § 294 ZPO erfordert eine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände, die zur vorübergehenden Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung aus technischen Gründen geführt hat (vgl. VGH BW, Beschl. v. 5.12.2023 - A 12 S 1719/23 -, juris Rn. 4 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 21.9.2022 - XII ZB 264/22 -, juris Rn. 15 zu § 130d ZPO ; Hoppe/Ulrich, NVwZ 2023, 465, 468).

    Auch bei gerichtsbekannten Störungen oder solchen, von denen sich das Gericht ohne Weiteres Kenntnis verschaffen kann, ist eine Glaubhaftmachung - gegebenenfalls durch anwaltliche Versicherung - erforderlich, da dem Gericht der Zeitpunkt des Sendeversuchs nicht bekannt sein wird (vgl. VGH BW, Beschl. v. 5.12.2023 - A 12 S 1719/23 -, juris Rn. 4; Gädeke in: Ory/Weth, jurisPK-ERV, Stand: 7.9.2023, § 55d VwGO Rn. 36) und die gesetzlichen Regelungen in den Verfahrensordnungen insoweit keine Rückausnahmen von der Pflicht zur Glaubhaftmachung vorsehen (vgl. Hoppe/Ulrich, NVwZ 2023, 465, 468).

  • VGH Bayern, 04.01.2024 - 6 CE 23.1766

    Beschwerdebegründung unter Nichteinhaltung der von § 55d VwGO vorgeschriebenen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2024 - 14 LA 117/23
    Eine Begründung des Zulassungsantrags unter Nichteinhaltung der von § 55d VwGO vorgeschriebenen Form ist unwirksam und wahrt die Rechtsmittelbegründungsfrist folglich nicht (vgl. BayVGH, Beschl. v. 4.1.2024 - 6 CE 23.1766 -, juris Rn. 2; BGH, Beschl. v. 17.11.2022 - IX ZB 17.22 -, juris Rn. 5 zu § 520 Abs. 5 i.V.m. § 130d ZPO ).

    Die Einhaltung der Vorschrift ist eine Frage der Zulässigkeit und daher von Amts wegen zu beachten; sie steht nicht zur Disposition der Beteiligten (BayVGH, Beschl. v. 4.1.2024 - 6 CE 23.1766 -, juris Rn. 3 m.w.N.).

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2024 - 14 LA 117/23
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung sind zu bejahen, wenn der Rechtsmittelführer einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt ( BVerfG, Beschl. v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 -, juris Rn. 32 und v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, juris Rn. 96).
  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2024 - 14 LA 117/23
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung sind zu bejahen, wenn der Rechtsmittelführer einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt ( BVerfG, Beschl. v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 -, juris Rn. 32 und v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, juris Rn. 96).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2024 - 14 LA 117/23
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich dabei auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 -, juris Rn. 9).
  • BGH, 21.09.2022 - XII ZB 264/22

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2024 - 14 LA 117/23
    Die Glaubhaftmachung im Sinne des § 294 ZPO erfordert eine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände, die zur vorübergehenden Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung aus technischen Gründen geführt hat (vgl. VGH BW, Beschl. v. 5.12.2023 - A 12 S 1719/23 -, juris Rn. 4 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 21.9.2022 - XII ZB 264/22 -, juris Rn. 15 zu § 130d ZPO ; Hoppe/Ulrich, NVwZ 2023, 465, 468).
  • OVG Niedersachsen, 17.06.2015 - 8 LA 16/15

    Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft in einem berufsständischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2024 - 14 LA 117/23
    Hierzu bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins Einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes auseinandersetzen (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 17.6.2015 - 8 LA 16/15 -, juris Rn. 10; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124a Rn. 206 jeweils m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2024 - 3 L 34/24

    Zur Ersatzeinreichung nach $ 55d VwGO

    Die Einhaltung der Vorschrift ist eine Frage der Zulässigkeit und daher von Amts wegen zu beachten; sie steht nicht zur Disposition der Beteiligten (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 27. Februar 2024 - 14 LA 117/23 - juris Rn. 4 m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 13. Dezember 2022 - 19 ZB 22.2473 - juris Rn. 2).

    Hierbei hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, innerhalb welcher Zeitspanne die Glaubhaftmachung zu erfolgen hat (zum Ganzen: vgl. NdsOVG, Beschluss vom 27. Februar 2024, a.a.O. Rn. 8 f. m.w.N.).

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