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OVG Niedersachsen, 29.01.2024 - 12 OB 5/24 |
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Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
GVG § 176 Abs. 1; VwGO § 146 Abs. 2; VwGO § 55
Beschwerdefähigkeit; Fesselung; Sitzungspolizei; Sitzungspolizeiliche Maßnahmen des Verwaltungsgerichts sind grundsätzlich nicht beschwerdefähig
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 01.12.2023 - 3 A 113/23
- OVG Niedersachsen, 29.01.2024 - 12 OB 5/24
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.10.2015 - StB 10/15
Kein Rechtsmittel gegen sitzungspolizeiliche Maßnahme des Vorsitzenden am im …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2024 - 12 OB 5/24
Es mag dahinstehen, ob dies schon daraus folgt, dass solche Maßnahmen prozessleitende Verfügungen sind, die nach § 146 Abs. 2 VwGO nicht mit der Beschwerde angefochten werden können, oder ob es sich aus einer historischen und gesetzessystematischen Auslegung (vgl. BGH, Beschl. v. 13.10.2015 - StB 10/15 -, NJW 2015, 3671 f., hier zitiert nach juris, Rnrn. - VGH Baden-Württemberg, 01.08.2022 - 2 S 437/22
Corona-Krise; Anfechtbarkeit einer sitzungspolizeilichen Anordnung - 3G-Regel …
- BFH, 10.08.2023 - X B 136/22
Verletzung rechtlichen Gehörs bei rechtswidriger Fesselungsanordnung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.01.2024 - 12 OB 5/24
Die Beschwerde ist als unstatthaft zu verwerfen, weil ein Rechtsmittel gegen Maßnahmen der Sitzungspolizei, zu denen auch eine Fesselung von Beteiligten zählt (vgl. BFH, Beschl. v. 10.8.2023 - X B 136/22 -, BFH/NV 2023, 1228 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 21) gesetzlich nicht vorgesehen ist.