Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.1994 - 11 A 3736/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- denkmalrechtbayern.de
Ablieferung Bodendenkmal
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entschädigungspflichtige Entziehung des Eigentums; Ablieferung; Begründung öffentlichen Eigentums; Bodendenkmäler
Verfahrensgang
- VG Minden, 22.09.1992 - 1 K 3971/91
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.1994 - 11 A 3736/92
Wird zitiert von ...
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.04.2021 - VerfGH 177/20
Teilweise erfolgreiches Organstreitverfahren wegen unvollständiger Zuleitung von …
Nicht erforderlich ist demgegenüber, dass dem späteren Antragsteller auch schon die rechtliche Bedeutung der Maßnahme, insbesondere ihre verfassungsrechtlich einwandfreie Einordnung, gegenwärtig ist (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 7. März 1995 - VerfGH 16/93, NWVBl. 1995, 213 = juris, Rn. 32, …und Urteil vom 21. November 1995 - VerfGH 21/94, NWVBl. 1996, 58 = juris, Rn. 36).Mitteilungen eines Ministers über ein von ihm zu verantwortendes Verhalten, das von einem anderen Verfassungsorgan oder Organteil beanstandet wird, lösen den Beginn der Frist für den ein Organstreitverfahren eröffnenden Antrag aus, wenn sie den Antragsteller in die Lage versetzen, eine abschließende rechtliche Bewertung am Maßstab der einschlägigen Verfassungsvorschrift(en) vorzunehmen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 7. März 1995 - VerfGH 16/93, NWVBl. 1995, 213 = juris, Rn. 33).
Genügt eine Mitteilung diesen Erfordernissen und weist ihr Urheber sie weder ausdrücklich noch sinngemäß als noch überprüfungsbedürftig oder vorläufig aus, ist der zum Lauf der Antragsfrist führende Tatbestand des § 44 Abs. 3 VerfGHG gegeben (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 7. März 1995 - VerfGH 16/93, NWVBl. 1995, 213 = juris, Rn. 33).