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   OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2024 - 5 A 1218/22   

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https://dejure.org/2024,3549
OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2024 - 5 A 1218/22 (https://dejure.org/2024,3549)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.02.2024 - 5 A 1218/22 (https://dejure.org/2024,3549)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Februar 2024 - 5 A 1218/22 (https://dejure.org/2024,3549)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2024 - 5 A 1218/22
    Wie bereits in den Senatsbeschlüssen vom 16. Januar 2024 und zuletzt vom 8. Februar 2024 ausgeführt, OVG NRW, Beschlüsse vom 16. Januar 2024, a. a. O., Rn. 30, und vom 8. Februar 2024 - 5 A 1218/22 -, juris, Rn. 20; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 20. November 2017 - 6 B 47.17 -, juris, Rn. 18; BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10 -, NJW-RR 2012, 61, juris, Rn. 11, ist der abgelehnte Richter nicht zu einer nachträglichen Rechtfertigung seiner Handlungen oder Entscheidungen gehalten und hat er von einer inhaltlich-rechtlichen Würdigung des Ablehnungsgesuchs selbst grundsätzlich Abstand zu nehmen.
  • VG Köln, 05.02.2024 - 13 L 1124/23

    Junge Alternative: Verfassungsschutz darf AfD-Jugend als gesichert extremistisch

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2024 - 5 A 1218/22
    Überhaupt müssten dem Richter Umfang und Inhalt etwa des Eilbeschlusses des Verwaltungsgerichts Köln (13 L 1124/23, juris) sowie der Begründungsaufwand der Beschwerden bekannt sein; all dies sei willkürlich ignoriert worden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2024 - 5 A 1218/22

    Vertagung in Sachen AfD gegen Bundesamt für Verfassungsschutz

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2024 - 5 A 1218/22
    Gemessen an den Maßstäben zu § 54 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 42 Abs. 2 ZPO, die der Senat mit Beschluss vom 16. Januar 2024 näher dargelegt hat, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16. Januar 2024 - 5 A 1218/22 -, NVwZ 2024, 269, juris, Rn. 11 ff. m. w. N., rechtfertigen die von der Klägerin angeführten Umstände nicht die Besorgnis der Befangenheit des abgelehnten Richters.
  • BVerwG, 20.11.2017 - 6 B 47.17

    Besorgnis der Befangenheit; Melderegisterauskunft

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2024 - 5 A 1218/22
    Wie bereits in den Senatsbeschlüssen vom 16. Januar 2024 und zuletzt vom 8. Februar 2024 ausgeführt, OVG NRW, Beschlüsse vom 16. Januar 2024, a. a. O., Rn. 30, und vom 8. Februar 2024 - 5 A 1218/22 -, juris, Rn. 20; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 20. November 2017 - 6 B 47.17 -, juris, Rn. 18; BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10 -, NJW-RR 2012, 61, juris, Rn. 11, ist der abgelehnte Richter nicht zu einer nachträglichen Rechtfertigung seiner Handlungen oder Entscheidungen gehalten und hat er von einer inhaltlich-rechtlichen Würdigung des Ablehnungsgesuchs selbst grundsätzlich Abstand zu nehmen.
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