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   OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2024 - 6 A 10383/22.OVG   

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https://dejure.org/2024,3325
OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2024 - 6 A 10383/22.OVG (https://dejure.org/2024,3325)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.01.2024 - 6 A 10383/22.OVG (https://dejure.org/2024,3325)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Januar 2024 - 6 A 10383/22.OVG (https://dejure.org/2024,3325)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 1 CoronaVV RP 4 vom 28.04.2020, Art 1 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG
    Infektionsschutz - Betriebsschließung zur Pandemiebekämpfung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (57)

  • BVerwG, 22.11.2022 - 3 CN 1.21

    Corona-Verordnungen: Sächsische Kontaktbeschränkungen waren verhältnismäßig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2024 - 6 A 10383/22
    Die angegriffenen Maßnahmen der Vierten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz richteten sich nicht allein an die Einrichtungen und Betriebe, sondern auch an die Besucher (siehe BVerwG, Urteil vom 22. November 2022 - 3 CN 1.21 -, juris Rn. 11 zu Schließungen von Sportstätten und Gastronomiebetrieben nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung).

    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) verlangt, ein berechtigtes Feststellungsinteresse über die einfach-rechtlichen Konkretisierungen hinaus auch dann anzuerkennen, wenn ein gewichtiger Eingriff in die Grundrechte sich typischerweise so kurzfristig erledigt, dass gerichtlicher Rechtsschutz in einem Hauptsacheverfahren regelmäßig nicht erlangt werden kann (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 22. November 2022 - 3 CN 1.21 -, juris Rn. 13 f., und 16. Mai 2023 - 3 CN 6.22 -, juris Rn. 14, jeweils m.w.N.; OVG SH, Urteil vom 13. November 2023 - 3 KN 1/20 -, juris Rn. 38; überzeugend zum Erfordernis eines gewichtigen Grundrechtseingriffs: VGH BW, Beschluss vom 20. Dezember 2023 - 1 S 4108/20 -, juris Rn. 32 ff.).

    Kumulativen oder additiven Grundrechtseingriffen wohnt ein spezifisches Gefährdungspotenzial für grundrechtlich geschützte Freiheiten inne, da das Zusammenwirken mehrerer Grundrechtseingriffe eine gesteigerte spezifische Eingriffsintensität erlangt, die über die Summe der isolierten Grundrechtsbeeinträchtigungen hinausreicht (VGH BW, Beschluss vom 20. Dezember 2023 - 1 S 4108/20 -, juris Rn. 50; Nds.OVG, Urteil vom 17. August 2023 - 14 KN 22/22 -, juris Rn. 144 und 147; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22. November 2022 - 3 CN 1.21 -, juris Rn. 11 ff., zur Beeinträchtigung grundrechtlicher Freiheiten aus Art. 2 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 GG durch Kontaktbeschränkungen sowie Betriebs- und Gastronomieuntersagungen).

    Soweit der Senat hierzu in seinem Beschluss vom 11. Mai 2021 - 6 B 10511/21.OVG - in einem Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes eine andere Auffassung vertreten hat, wird daran in Ansehung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 22. November 2022 - 3 CN 1.21 - nicht festgehalten.

    Den Normen lässt sich in Anwendung der anerkannten Auslegungsmethoden keine Beschränkung auf bestimmte Maßnahmen oder eine Einschränkung des Adressatenkreises entnehmen (vgl. dazu ausführlich BVerwG, Urteil vom 22. November 2022 - 3 CN 1.21 -, juris Rn. 21 ff.).

    Entgegen dem Vorbringen des Klägers erfüllte die Verordnungsermächtigung in Verbindung mit der infektionsschutzrechtlichen Generalklausel die Anforderungen des Bestimmtheitsgebots (Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG) und entsprach auch den Anforderungen des Parlamentsvorbehalts als einer Ausformung des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips (ausführlich dazu BVerwG, Urteil vom 22. November 2022 - 3 CN 1.21 -, juris Rn. 34 ff.).

    Jedenfalls in der hier in Rede stehenden frühen Phase der Pandemie im Frühjahr 2020 ("1. Welle") war der Gesetzgeber angesichts des geringen Kenntnisstands über den neuen Erreger SARS-CoV-2 und der schmalen Erfahrungsbasis in Bezug auf die Wirksamkeit der eingeleiteten Schutzmaßnahmen nicht gehalten, für COVID-19 die Voraussetzungen zum Erlass von Schutzmaßnahmen zu konkretisieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 2022 - 3 CN 1.21 -, juris Rn. 41 ff.; auch noch für den Zeitraum bis Mitte November 2020: BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2023 - 3 CN 6.22 -, juris Rn. 25, 29, 35 ff.).

    Eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems in den Blick zu nehmen, um eine unter Bezugnahme auf die Gefährdungseinschätzung des Robert Koch-Instituts angenommene Gefahrenlage für ältere Menschen und solche mit vorbestehenden Grunderkrankungen zu veranschaulichen, ist nicht zu beanstanden (BVerwG, Urteil vom 22. November 2022 - 3 CN 1.21 -, juris Rn. 50).

    Daher war auch der hierauf gerichtete Beweisantrag Nr. 1, Ziff. 1 (Blatt 699 der Gerichtsakte) erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage als Ausforschungsbeweis erhoben und zudem deshalb abzulehnen, weil die maßgeblichen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, dem nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Qualität eines Sachverständigengutachtens zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 2022 - 3 CN 1.21 -, juris Rn. 56 f.), unbeanstandet bleiben.

    (b) In dieser frühen Phase der Pandemie im Frühjahr 2020 ("1. Welle") war der neue Erreger SARS-CoV-2 noch wenig erforscht (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 22. November 2022 - 3 CN 1.21 -, juris Rn. 43).

    (c) Nach dem Epidemiologischen Steckbrief des Robert Koch-Instituts zu SARS-CoV-2 und COVID-19 (Stand: 24. April 2020, zitiert nach BVerwG, Urteil vom 22. November 2022 - 3 CN 1.21 -, juris Rn. 54) manifestierte sich die Erkrankung als Infektion der Atemwege mit den Leitsymptomen Fieber und Husten.

    Deshalb durfte der Verordnungsgeber die vom Robert Koch-Institut zur Verfügung gestellten Erkenntnisse und Bewertungen zu SARS-CoV-2 und COVID-19 wie ein Sachverständigengutachten bei seiner Entscheidung berücksichtigen und den erlassenen Ge- und Verboten zugrunde legen (BVerwG, Urteil vom 22. November 2022 - 3 CN 1.21 -, juris Rn. 56 f.).

    Das gilt auch, soweit Gäste von Gastronomiebetrieben - wie der Kläger - durch § 1 Abs. 1 Nr. 2 der 4. CoBeLVO in ihrem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG betroffen gewesen sein könnten (ebenso: BVerwG, Urteil vom 22. November 2022 - 3 CN 1.21 -, juris Rn. 83).

  • BVerfG, 05.05.2021 - 1 BvR 781/21

    Eilanträge gegen bundesrechtliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen abgelehnt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2024 - 6 A 10383/22
    Es ist nicht in Abrede zu stellen, dass psychisch Erkrankte von den in den angegriffenen Corona-Bekämpfungsmaßnahmen verankerten Grundrechtsbeschränkungen besonders hart getroffen wurden (BVerfG, Beschluss vom 1. Mai 2020 - 1 BvQ 42/20 -, juris Rn. 10) und die Maßnahmen vorhandene Beeinträchtigungen mit nicht unerheblichen Auswirkungen auf die psychische und physische Gesundheit weiter verstärken konnten, weil vorhandene Kontakte nicht mehr in dem bisherigen Umfang möglich waren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2021 - 1 BvR 781/21 -, juris Rn. 44).

    bb) Die Annahme des Verordnungsgebers, dass dieses Ziel ohne die erlassenen Schließungsanordnungen gefährdet und die Gefahr wegen einer möglichen Überlastung des Gesundheitssystems dringlich war, hatte eine tragfähige tatsächliche Grundlage (vgl. zu diesem Erfordernis: BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u. a. -, juris Rn. 177).

    Soweit der Kläger dem Verordnungsgeber mit Ziff. 2, 3 und 4 des Beweisantrags Nr. 1 (Blatt 699 der Gerichtsakte) vorwirft, keine eigene Gefahrenprognose durchgeführt bzw. die Gefahrenprognose der Bundesregierung ungeprüft übernommen zu haben, betrifft dies im Kern die Maßgeblichkeit der gesetzlich institutionalisierten Rolle des Robert Koch-Instituts (vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, juris Rn. 178) und damit die Beantwortung einer Rechtsfrage.

    Wegen der damals in der Fachwissenschaft vorhandenen Ungewissheiten über die Eigenschaften des Virus SARS-CoV-2 (vgl. Abschnitt C. II. 2. c) bb) (1) (b)) stand dem Verordnungsgeber ein tatsächlicher Einschätzungsspielraum bei der Beurteilung der Eignung einer Regelung zu (BVerfG, Beschlüsse vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 10, und 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u. a -, juris Rn. 185).

    Die sachliche Gleichwertigkeit der alternativen Maßnahme zur Zweckerreichung muss dafür in jeder Hinsicht eindeutig feststehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u. a. -, juris Rn. 203 m.w.N.).

    Bei der Beurteilung der Erforderlichkeit hatte der Verordnungsgeber angesichts der im hier maßgeblichen Zeitraum fehlenden Erfahrungen mit dem SARS-CoV-2-Virus und den Wirkungen von Schutzmaßnahmen einen tatsächlichen Einschätzungsspielraum, der sich darauf bezog, die Wirkung der von ihm gewählten Maßnahmen im Vergleich zu anderen, weniger belastenden Maßnahmen zu prognostizieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u. a. -, juris Rn. 204).

    Dabei ist ein angemessener Ausgleich zwischen dem Gewicht des Eingriffs und dem verfolgten Ziel sowie der zu erwartenden Zielerreichung herzustellen (BVerfG, Beschlüsse vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u. a. -, juris Rn. 216, und 29. September 2022 - 1 BvR 2380/21 u. a. -, juris Rn. 119).

    Die Rechtsgüter Leben und Gesundheit haben eine überragende Bedeutung (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u. a. -, juris Rn. 231 m.w.N.).

  • BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 2.22

    Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2024 - 6 A 10383/22
    Jedoch ist bei einer bestimmten Höhe der nachgewiesenen Viruslast eine Aussage über eine Infektiosität der Person möglich (BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 2022 - 1 WB 2.22 -, juris Rn. 150).

    Dabei sind die methodischen Beschränkungen und die grundsätzliche Robustheit dieses PCR-Tests für den Nachweis von SARS-CoV-2 nachgewiesen worden (BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 2022 - 1 WB 2.22 -, juris Rn. 151).

    Dabei arbeiten akkreditierte Labore nach einheitlichen Qualitätsstandards, deren Einhaltung überwacht wird (BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 2022 - 1 WB 2.22 -, juris Rn. 152).

    Gemessen hieran bestehen keine Zweifel, dass die in Deutschland durchgeführten PCR-Tests, deren Ergebnisse in die Einschätzungen des Robert-Koch-Instituts zur Gefahrenlage eingeflossen sind, geeignet waren, verlässliche Indikatoren für Infektionen mit SARS-CoV-2 zu liefern (ebenso: BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 2022 - 1 WB 2.22 -, juris Rn. 153).

    Dies lässt sich durch eine selektive Auswertung der einschlägigen medizinischen Literatur und Fachstimmen nicht in Frage stellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 2022 - 1 WB 2.22 -, juris Rn. 151).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2023 - 1 S 4108/20

    Corona-Krise; Feuerwerksverbot 2020 in Baden-Württemberg;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2024 - 6 A 10383/22
    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) verlangt, ein berechtigtes Feststellungsinteresse über die einfach-rechtlichen Konkretisierungen hinaus auch dann anzuerkennen, wenn ein gewichtiger Eingriff in die Grundrechte sich typischerweise so kurzfristig erledigt, dass gerichtlicher Rechtsschutz in einem Hauptsacheverfahren regelmäßig nicht erlangt werden kann (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 22. November 2022 - 3 CN 1.21 -, juris Rn. 13 f., und 16. Mai 2023 - 3 CN 6.22 -, juris Rn. 14, jeweils m.w.N.; OVG SH, Urteil vom 13. November 2023 - 3 KN 1/20 -, juris Rn. 38; überzeugend zum Erfordernis eines gewichtigen Grundrechtseingriffs: VGH BW, Beschluss vom 20. Dezember 2023 - 1 S 4108/20 -, juris Rn. 32 ff.).

    Die Garantie effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG gilt auch im Hinblick auf die Abwehr von Eingriffen in die allgemeine Handlungsfreiheit gemäß Art. 2 Abs. 1 GG und erfordert die Anerkennung eines berechtigten Feststellungsinteresses jedenfalls dann, wenn es sich um erhebliche Eingriffe in die Gestaltung des Alltags- und Privatlebens handelt (einen gewichtigen Grundrechtseingriff ablehnend: OVG RP, Beschluss vom 16. Januar 2023 - 6 A 11060/22.OVG -, BA S. 2 ff. zur Testpflicht für einen Friseurbesuch; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. März 2022 - 3 K 221/20 -, juris Rn. 158 f. zu Beschränkungen im Hobby- und Freizeitbereich [Schießsport, Besuch von Kabarett-, Theater- oder Musikaufführungen]; VGH BW, Beschluss vom 20. Dezember 2023 - 1 S 4108/20 -, juris Rn. 45 zum Feuerwerksverbot im öffentlichen Raum bei einem Jahreswechsel; SaarlOVG, Urteil vom 31. Januar 2023 - 2 C 31/22 -, juris Rn. 31 zur 2G-Plus-Regelung für körpernahe Dienstleistungen; VG Mainz, Urteile vom 2. Juni 2022 - 1 K 348/20.MZ -, juris Rn. 72 zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, und 12. Mai 2022 - 1 K 177/21.MZ -, juris Rn. 49 zu einem landesweiten Verbot des Konsums alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum).

    Kumulativen oder additiven Grundrechtseingriffen wohnt ein spezifisches Gefährdungspotenzial für grundrechtlich geschützte Freiheiten inne, da das Zusammenwirken mehrerer Grundrechtseingriffe eine gesteigerte spezifische Eingriffsintensität erlangt, die über die Summe der isolierten Grundrechtsbeeinträchtigungen hinausreicht (VGH BW, Beschluss vom 20. Dezember 2023 - 1 S 4108/20 -, juris Rn. 50; Nds.OVG, Urteil vom 17. August 2023 - 14 KN 22/22 -, juris Rn. 144 und 147; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22. November 2022 - 3 CN 1.21 -, juris Rn. 11 ff., zur Beeinträchtigung grundrechtlicher Freiheiten aus Art. 2 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 GG durch Kontaktbeschränkungen sowie Betriebs- und Gastronomieuntersagungen).

    Eine solche Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung weiterer Eingriffe - hier: durch sonstige Maßnahmen der Corona-Verordnung - ist aber nur dann angezeigt, wenn die Feststellungsklage ebenfalls auf eine inzidente Klärung der Rechtmäßigkeit dieser Eingriffe gerichtet ist (vgl. auch VGH BW, Beschluss vom 20. Dezember 2023 - 1 S 4108/20 -, juris Rn. 46).

  • VG Mainz, 02.06.2022 - 1 K 348/20

    Corona-Krise; Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Alltagssituationen;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2024 - 6 A 10383/22
    Eine mögliche Rechtsverletzung kommt daher in Bezug auf die Wirkung solcher Regelungen in Betracht, die für Lebensbereiche gelten, zu deren Tätigkeit oder Einrichtungen der Kläger einen konkreten Bezug aufzeigt (vgl. - jeweils zu § 47 Abs. 2 VwGO -: OVG NRW, Beschluss vom 29. Juni 2020 - 13 B 911/20.NE -, juris Rn. 45; SächsOVG, Beschluss vom 17. November 2020 - 3 B 350/20 -, juris Rn. 14; OVG NRW, Beschluss vom 12. Februar 2021 - 13 B 1782/20.NE -, juris Rn. 18; VGH BW, Beschluss vom 15. Oktober 2020 - 1 S 3156/20 -, juris Rn. 11 [zur Antragsbefugnis bei mittelbarer Betroffenheit durch ein Beherbergungsverbot]) oder bei denen ein solcher Bezug nach der allgemeinen Lebenserfahrung als naheliegend erachtet werden kann (vgl. OVG RP, Beschluss vom 12. Februar 2021 - 6 B 10215/21.OVG -, BA S. 3; VG Mainz, Urteil vom 2. Juni 2022 - 1 K 348/20.MZ -, juris Rn. 53 ; VG Berlin, Beschluss vom 10. Dezember 2021 - 14 L 607/21 -, juris Rn. 18).

    Die Garantie effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG gilt auch im Hinblick auf die Abwehr von Eingriffen in die allgemeine Handlungsfreiheit gemäß Art. 2 Abs. 1 GG und erfordert die Anerkennung eines berechtigten Feststellungsinteresses jedenfalls dann, wenn es sich um erhebliche Eingriffe in die Gestaltung des Alltags- und Privatlebens handelt (einen gewichtigen Grundrechtseingriff ablehnend: OVG RP, Beschluss vom 16. Januar 2023 - 6 A 11060/22.OVG -, BA S. 2 ff. zur Testpflicht für einen Friseurbesuch; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. März 2022 - 3 K 221/20 -, juris Rn. 158 f. zu Beschränkungen im Hobby- und Freizeitbereich [Schießsport, Besuch von Kabarett-, Theater- oder Musikaufführungen]; VGH BW, Beschluss vom 20. Dezember 2023 - 1 S 4108/20 -, juris Rn. 45 zum Feuerwerksverbot im öffentlichen Raum bei einem Jahreswechsel; SaarlOVG, Urteil vom 31. Januar 2023 - 2 C 31/22 -, juris Rn. 31 zur 2G-Plus-Regelung für körpernahe Dienstleistungen; VG Mainz, Urteile vom 2. Juni 2022 - 1 K 348/20.MZ -, juris Rn. 72 zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, und 12. Mai 2022 - 1 K 177/21.MZ -, juris Rn. 49 zu einem landesweiten Verbot des Konsums alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum).

  • OVG Sachsen, 04.02.2016 - 2 A 385/14

    Stellen eines Sachantrags; Weigerung; Befangenheitsrüge

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2024 - 6 A 10383/22
    In diesem Fall ist das Gericht auch nicht befugt, von Amts wegen über in vorbereitenden Schriftsätzen enthaltene oder in früheren mündlichen Verhandlungen gestellte Sachanträge zu befinden (OVG Berlin, Urteil vom 21. Juli 1967 - OVG II B 58/66 -, NJW 1968, 1004; SächsOVG, Beschluss vom 4. Februar 2016 - 2 A 385/14.NC -, juris Rn. 9; VGH BW, Urteil vom 27. September 2018 - 7 S 1875/15 -, juris Rn. 36; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2022 - OVG 4 N 64/20 -, juris Rn. 14; BayVGH, Urteil vom 30. Oktober 2023 - 22 A 21.40041 -, juris Rn. 19).

    Der Vorwurf der Befangenheit des Senats vermag dieses prozessuale Verhalten aber nicht zu rechtfertigen (vgl. dazu auch SächsOVG, Beschluss vom 4. Februar 2016 - 2 A 385/14.NC -, juris Rn. 10).

  • BVerwG, 26.06.2020 - 7 BN 3.19

    Normenkontrollstreit um eine Rechtsverordnung über die Neufestsetzung eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2024 - 6 A 10383/22
    Dies wäre nur dann der Fall gewesen, wenn diese Erkenntnisse und Bewertungen auch für den nicht Sachkundigen erkennbare Mängel aufgewiesen hätten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2019 - 3 B 20.19 -, juris Rn. 23, 33 f., und 26. Juni 2020 - 7 BN 3.19 -, juris Rn. 5 f. m.w.N.).

    Er muss dessen Beweiswert vielmehr durch substantiierten Vortrag ernsthaft erschüttern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 2020 - 7 BN 3.19 -, juris Rn. 6).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2023 - 3 KN 1/20

    Coronabedingtes Einreiseverbot aus touristischem Anlass und zu Freizeitwecken im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2024 - 6 A 10383/22
    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) verlangt, ein berechtigtes Feststellungsinteresse über die einfach-rechtlichen Konkretisierungen hinaus auch dann anzuerkennen, wenn ein gewichtiger Eingriff in die Grundrechte sich typischerweise so kurzfristig erledigt, dass gerichtlicher Rechtsschutz in einem Hauptsacheverfahren regelmäßig nicht erlangt werden kann (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 22. November 2022 - 3 CN 1.21 -, juris Rn. 13 f., und 16. Mai 2023 - 3 CN 6.22 -, juris Rn. 14, jeweils m.w.N.; OVG SH, Urteil vom 13. November 2023 - 3 KN 1/20 -, juris Rn. 38; überzeugend zum Erfordernis eines gewichtigen Grundrechtseingriffs: VGH BW, Beschluss vom 20. Dezember 2023 - 1 S 4108/20 -, juris Rn. 32 ff.).

    Ein gewichtiger Grundrechtseingriff im hier maßgeblichen Sinne ergibt sich allerdings nicht schon aus einer großen Streubreite dieses Eingriffs (a.A. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13. November 2023 - 3 KN 1/20 -, juris Rn. 41 zum Verbot von Reisen nach Schleswig-Holstein aus touristischem Anlass oder zu Freizeitzwecken).

  • BVerwG, 22.11.2022 - 3 CN 2.21

    Corona-Verordnungen: Ausgangsbeschränkung in Bayern war unverhältnismäßig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2024 - 6 A 10383/22
    Waren die Voraussetzungen erfüllt, handelte es sich um notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne der Ermächtigungsnormen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 2022 - 3 CN 2.21 -, juris Rn. 12, dort auch zum normativen Ermessen des Verordnungsgebers und zu dessen Grenzen).

    Das unterliegt der gerichtlichen Überprüfung (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 2022 - 3 CN 2.21 -, juris Rn. 17 ff.).

  • BVerwG, 16.05.2023 - 3 CN 6.22

    Schließung von Einrichtungen des Freizeitsports mit zugelassener Ausnahme durch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2024 - 6 A 10383/22
    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) verlangt, ein berechtigtes Feststellungsinteresse über die einfach-rechtlichen Konkretisierungen hinaus auch dann anzuerkennen, wenn ein gewichtiger Eingriff in die Grundrechte sich typischerweise so kurzfristig erledigt, dass gerichtlicher Rechtsschutz in einem Hauptsacheverfahren regelmäßig nicht erlangt werden kann (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 22. November 2022 - 3 CN 1.21 -, juris Rn. 13 f., und 16. Mai 2023 - 3 CN 6.22 -, juris Rn. 14, jeweils m.w.N.; OVG SH, Urteil vom 13. November 2023 - 3 KN 1/20 -, juris Rn. 38; überzeugend zum Erfordernis eines gewichtigen Grundrechtseingriffs: VGH BW, Beschluss vom 20. Dezember 2023 - 1 S 4108/20 -, juris Rn. 32 ff.).

    Jedenfalls in der hier in Rede stehenden frühen Phase der Pandemie im Frühjahr 2020 ("1. Welle") war der Gesetzgeber angesichts des geringen Kenntnisstands über den neuen Erreger SARS-CoV-2 und der schmalen Erfahrungsbasis in Bezug auf die Wirksamkeit der eingeleiteten Schutzmaßnahmen nicht gehalten, für COVID-19 die Voraussetzungen zum Erlass von Schutzmaßnahmen zu konkretisieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 2022 - 3 CN 1.21 -, juris Rn. 41 ff.; auch noch für den Zeitraum bis Mitte November 2020: BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2023 - 3 CN 6.22 -, juris Rn. 25, 29, 35 ff.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2020 - 6 B 11353/20

    Baumesse in Bad Dürkheim bleibt verboten - Parlamentsvorbehalt durch

  • BVerfG, 29.09.2022 - 1 BvR 2380/21

    Tierarztvorbehalt für die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2018 - 7 S 1875/15

    Rechtsschutzinteresse bei fehlendem Sachantrag - Ausschluss von Grundstücken aus

  • OVG Saarland, 31.01.2023 - 2 C 31/22

    Nachträgliche Normenkontrolle; 2G-Plus-Regelung während der Corona-Pandemie für

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2020 - 6 B 10669/20

    Maskenpflicht zur Corona-Bekämpfung rechtmäßig

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.04.2021 - 6 B 10567/21

    Corona-Pandemie: Ausgangs-und Aufenthaltsbeschränkung in Rheinland-Pfalz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2021 - 13 B 1782/20

    Ablehnung eines Antrags auf vorläufige Außervollzugsetzung von Regelungen zum

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2020 - 1 S 3156/20

    Verbot der Beherbergung von Gästen während der Corona-Pandemie

  • BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

  • BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung;

  • BVerwG, 21.11.1989 - 7 B 171.89

    Terminierung - Ladung - Rechtliches Gehör - Mündlicher Verhandlungstermin -

  • VG Mainz, 12.05.2022 - 1 K 177/21

    Corona-Krise; Untersagung des Konsums von alkoholischen Getränken im öffentlichen

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 29.04.2020 - VGH B 26/20

    Verfassungsbeschwerden und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur

  • BVerwG, 22.11.2007 - 9 B 52.07

    Eigene Sachentscheidung eines Rechtsmittelgerichts anstelle des Instanzgerichts

  • BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1295/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Gastronomiebeschränkungen durch die

  • BVerfG, 01.05.2020 - 1 BvQ 42/20

    Eilantrag gegen Corona-Eindämmungsmaßnahmen im Falle psychisch erkrankter

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2022 - 4 N 64.20

    Mündliche Verhandlung - Befangenheitsantrag - Ablehnungsgesuch - Fortsetzung des

  • VGH Bayern, 30.10.2023 - 22 A 21.40041

    Erledigung eines Rechtsstreits ohne Erledigterklärung, fehlende Antragstellung in

  • VG Berlin, 10.12.2021 - 14 L 607.21

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Maßnahmen zum Infektionsschutz

  • BVerwG, 16.02.2023 - 1 C 19.21

    Voraussetzungen der Auswertung digitaler Datenträger durch das Bundesamt für

  • BVerfG, 31.03.2020 - 1 BvR 712/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen Berliner Verordnung zur Eindämmung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2022 - 3 K 221/20

    Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit von Regelungen einer zwischenzeitlich

  • OVG Sachsen, 17.11.2020 - 3 B 350/20

    Corona, Schließung von Anlagen, Einrichtungen; Kontaktbeschränkung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2021 - 6 B 10215/21

    Eilantrag gegen nächtliche Ausgangsbeschränkungen im Landkreis Birkenfeld

  • OVG Berlin, 21.07.1967 - II B 58.66
  • BVerwG, 20.12.2019 - 3 B 20.19

    Untersagung der Herstellung von Arzneimitteln (hier: Frischzellen) durch einen

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

  • BVerfG, 18.05.2017 - 2 BvR 249/17

    Vollzug der Untersuchungshaft (gemeinsame Unterbringung eines Nichtrauchers in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2020 - 13 B 911/20

    "Lockdown" im Kreis Gütersloh bestätigt

  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03

    Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche

  • BVerfG, 28.02.2013 - 2 BvR 612/12

    Strafvollzug (Lockerungen; Ausführung zum Sterbebett des Vaters); effektiver

  • BVerwG, 29.06.2023 - 3 B 43.22

    Betriebsschließungen anlässlich der Covid-19-Pandemie

  • BSG, 19.08.2021 - B 11 AL 39/21 B

    Missbräuchliches Ablehnungsgesuch; Verfahrensrüge im

  • LSG Bayern, 25.10.2022 - L 9 AL 20/20

    Zulässige Sachentscheidung der wegen Befangenheit abgelehnten Richter

  • LSG Thüringen, 28.03.2007 - L 1 U 809/02

    Ablehnung einer Terminsverlegung und Rechtsmissbräuchlichkeit von

  • BSG, 20.04.2021 - B 5 R 18/21 B

    Sozialgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

  • BVerwG, 07.01.2019 - 7 B 16.18

    Verpflichtung zum Erlass von Lärmschutzmaßnahmen an einer bewohnten Straße;

  • OLG Frankfurt, 24.10.2008 - 2 U 155/08

    Richterablehnung: Zurückweisung eines Terminsverlegungsantrags durch den

  • OLG Köln, 18.04.1996 - 14 WF 66/96
  • VGH Bayern, 02.11.2022 - 11 ZB 22.30865

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Gehörsverletzung

  • BVerfG, 12.12.2023 - 1 BvR 75/22

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend Entscheidungen über die Gewährung

  • BVerwG, 14.04.2011 - 4 B 77.09

    Klage des BUND gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens erfolglos

  • BSG, 20.01.2023 - B 12 R 17/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BGH, 25.02.2022 - AnwZ (Brfg) 16/21

    Anordnung zur Vorlage eines Gutachtens über den Gesundheitszustand gegenüber

  • VG Berlin, 12.02.2021 - 1 L 304.20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Heranziehung zur Erteilung statistischer

  • BSG, 22.12.2021 - B 9 SB 42/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel -

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