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   OVG Saarland, 14.05.2018 - 2 A 382/17   

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https://dejure.org/2018,12339
OVG Saarland, 14.05.2018 - 2 A 382/17 (https://dejure.org/2018,12339)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14.05.2018 - 2 A 382/17 (https://dejure.org/2018,12339)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14. Mai 2018 - 2 A 382/17 (https://dejure.org/2018,12339)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 31 Abs 1 S 1 Nr 1 AufenthG 2004, § 86 Abs 1 VwGO, § 1564 BGB, § 1565 BGB
    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach AufenthG 2004 § 31; Absehen von weiterer Beweiserhebung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlängerung der Geltungsdauer einer ehebedingten Aufenthaltserlaubnis eines srilankischen Staatsangehörigen i.R.d. Ehegattennachzugs; Erteilung einer eheunabhängigen Aufenthaltserlaubnis (hier: Trennung der Eheleute und Auszug aus der Ehewohnung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlängerung der Geltungsdauer einer ehebedingten Aufenthaltserlaubnis eines srilankischen Staatsangehörigen i.R.d. Ehegattennachzugs; Erteilung einer eheunabhängigen Aufenthaltserlaubnis (hier: Trennung der Eheleute und Auszug aus der Ehewohnung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Saarlouis, 08.03.2017 - 6 K 1896/14

    Nachträgliche Befristung einer ehebedingten Aufenthaltserlaubnis; Erteilung einer

    Auszug aus OVG Saarland, 14.05.2018 - 2 A 382/17
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 8.3.2017 - 6 K 1896/14 - wird zurückgewiesen.

    Mit dem aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 8.3.2017 - 6 K 1896/14 - ergangenem Urteil hat das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen.

    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung (§§ 124a Abs. 4, 124 Abs. 1 VwGO) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 8.3.2017 - 6 K 1896/14 - hat keinen Erfolg.

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Saarland, 14.05.2018 - 2 A 382/17
    Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - juris).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Saarland, 14.05.2018 - 2 A 382/17
    Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - juris).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Saarland, 14.05.2018 - 2 A 382/17
    Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - juris).
  • OVG Saarland, 25.11.2015 - 1 A 385/14

    Antrag auf Zulassung der Berufung im öffentlichen Dienstrecht: Dienstliche

    Auszug aus OVG Saarland, 14.05.2018 - 2 A 382/17
    Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - juris).
  • OVG Saarland, 24.01.2011 - 2 A 82/10

    Ermessensausweisung eines Straftäters; eheliche Lebensgemeinschaft; Beiladung des

    Auszug aus OVG Saarland, 14.05.2018 - 2 A 382/17
    Bloße Ankündigungen von Beweisanträgen in die mündliche Verhandlung vorbereitenden Schriftsätzen sind insoweit nicht ausreichend.(vgl. Beschluss des Senats vom 24.1.2011 - 2 A 82/10 -, juris).
  • OVG Saarland, 04.06.2010 - 2 B 86/10

    Aufenthaltserlaubnis, eigenständiges Aufenthaltsrecht, besondere Härte,

    Auszug aus OVG Saarland, 14.05.2018 - 2 A 382/17
    Schließlich ist dem Verwaltungsgericht auch insoweit beizupflichten, als die ausnahmsweise ein Absehen von der nicht erfüllten Mindestbestandszeit der ehelichen Lebensgemeinschaft nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG rechtfertigende und durch die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vermeidbare "besondere" Härte bezogen auf den Zeitpunkt der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft(vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 4.6.2010 - 2 B 86/10 -, SKZ 2010, 223, Leitsatz Nr. 49; juris) hier offensichtlich nicht vorliegt.
  • OVG Saarland, 12.11.2018 - 2 A 556/17

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Bau eines Textilmarktes;

    Dabei entspricht es gesicherter ständiger Rechtsprechung, dass ein Gericht seine Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO grundsätzlich nicht verletzt, wenn es den aus seiner Sicht entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund des Beteiligtenvorbringens und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge für aufgeklärt hält und von einer - gegebenenfalls weiteren - Beweiserhebung absieht.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.2.2018 - 2 A 50/17 -, vom 24.4.2018 - 2 A 505/17 -, und vom 14.5.2018 - 2 A 382/17 -, SKZ 2018, 131, Leitsatz Nr. 7, st. Rspr.) Wenn die Klägerin dazu ergänzend - sogar - vorträgt, das Verwaltungsgericht habe ihr "keine Möglichkeit gegeben, sich zu den Sachverhaltsfeststellungen .

    Die Rüge einer unzureichenden Sachaufklärung durch das Verwaltungsgericht in einem anschließenden Berufungszulassungsverfahren ist kein geeignetes Mittel, um von dem die Zulassung des Rechtsmittels begehrenden Beteiligten in erster Instanz nicht gestellte förmliche Beweisanträge zu ersetzen.(vgl. zuletzt etwa OVG des Saarlandes Beschluss vom 9.10.2018 - 2 A 263/18 -) Bloße Ankündigungen von Beweisanträgen in den die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht vorbereitenden Schriftsätzen sind insoweit nicht ausreichend.(so beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.5.2018 - 2 A 382/17 -, SKZ 2018, 131, Leitsatz Nr. 7) Das gilt erst Recht, wenn der die angeblich unzureichende Sachaufklärung durch das Verwaltungsgericht rügende Beteiligte - hier die Klägerin - sogar auf eine mündliche Verhandlung verzichtet hat.

  • OVG Saarland, 12.11.2018 - 2 A 815/17

    Richtigkeit im Sinne von VwGO § 124 Abs 2 Nr 1; Verwirkung von Nachbarrechten im

    Das Verwaltungsgericht verletzt seine Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO grundsätzlich nicht, wenn es den aus seiner Sicht entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund des Beteiligtenvorbringens und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge für aufgeklärt hält und von einer - gegebenenfalls weiteren - Beweiserhebung absieht.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.2.2018 - 2 A 50/17 -, vom 24.4.2018 - 2 A 505/17 -, und vom 14.5.2018 - 2 A 382/17 -, SKZ 2018, 131, Leitsatz Nr. 7, st. Rspr.) Auch das bedarf hier keiner Vertiefung.
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