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OVG Saarland, 28.11.2023 - 2 B 141/23 |
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§ 14 Abs 1 S 1 AsylVfG 1992, § 24 Abs 1 AsylVfG 1992, § 60a Abs 6 S 1 Nr 3 AufenthG 2004, § 60c Abs 2 Nr 1 AufenthG 2004
Ausschluss einer Ausbildungsduldung bei Personen aus sicherem Herkunftsstaat; Nordmazedonien - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Asylantrag; Ausbildungsduldung; Ausschlussgrund; Beschäftigungserlaubnis; Erwerbstätigkeit; Nordmazedonien; Rückwirkung; Beschwerde: Ausbildungsduldung
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Asylantrag; Ausbildungsduldung; Ausschlussgrund; Beschäftigungserlaubnis; Erwerbstätigkeit; Nordmazedonien; Rückwirkung; Beschwerde: Ausbildungsduldung
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 26.09.2023 - 6 L 1095/23
- OVG Saarland, 28.11.2023 - 2 B 141/23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 23.02.2022 - 3 B 11.21
Übergangsbestimmungen in § 65 Abs. 3 Nr. 2 und 3 StVG
Auszug aus OVG Saarland, 28.11.2023 - 2 B 141/23
Vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.2.2022 - 3 B 11/21 -, juris (m.w.N.) < schließen Dies gilt insbesondere dann, wenn sie - wie hier - zur Vermeidung von Härtefällen durch Übergangsregelungen abgefedert werden. - BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12
Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling; …
Auszug aus OVG Saarland, 28.11.2023 - 2 B 141/23
Vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 18.4.2013 - 10 C 9/12 -, BVerwGE 146, 189 < schließen Von letzterem ist hier nicht auszugehen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2017 - 18 B 792/17
Auszug aus OVG Saarland, 28.11.2023 - 2 B 141/23
Vgl. OVG Münster, Beschluss vom 18.8.2017 - 18 B 792/17 -, und OVG Lüneburg, Beschluss vom 8.12.2016 - 8 ME 183/16 -, jeweils bei juris < schließen Genügt folglich das von den damals noch sorgeberechtigten Eltern für den Antragsgegner am 18.11.2019 geäußerte Asylgesuch sowie die daraufhin am 19.11.2019 erfolgte Registrierung als Asylsuchende durch den Antragsgegner nicht, um einen "gestellten" Asylantrag i.S.v. § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 AufenthG anzunehmen, In dem Senatsbeschluss vom 30.6.2023 - - ist insoweit irrtümlich und ohne dass es für die betreffende Entscheidung darauf ankam von einem "Asylantrag" die Rede < schließen so kommt es auf die weitere Frage, ob die am 20.11.2019 gegenüber dem Bundesamt abgegebene Erklärung, auf die Stellung eines förmlichen Asylantrags zu verzichten, nach einer Beratung i.S.v. § 24 Abs. 1 AsylG beim Bundesamt erfolgt ist, nicht an. - OVG Niedersachsen, 08.12.2016 - 8 ME 183/16
Asylantrag; Aussetzung der Abschiebung; Berufsausbildung; Beschwerde; Duldung; …
Auszug aus OVG Saarland, 28.11.2023 - 2 B 141/23
Vgl. OVG Münster, Beschluss vom 18.8.2017 - 18 B 792/17 -, und OVG Lüneburg, Beschluss vom 8.12.2016 - 8 ME 183/16 -, jeweils bei juris < schließen Genügt folglich das von den damals noch sorgeberechtigten Eltern für den Antragsgegner am 18.11.2019 geäußerte Asylgesuch sowie die daraufhin am 19.11.2019 erfolgte Registrierung als Asylsuchende durch den Antragsgegner nicht, um einen "gestellten" Asylantrag i.S.v. § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 AufenthG anzunehmen, In dem Senatsbeschluss vom 30.6.2023 - - ist insoweit irrtümlich und ohne dass es für die betreffende Entscheidung darauf ankam von einem "Asylantrag" die Rede < schließen so kommt es auf die weitere Frage, ob die am 20.11.2019 gegenüber dem Bundesamt abgegebene Erklärung, auf die Stellung eines förmlichen Asylantrags zu verzichten, nach einer Beratung i.S.v. § 24 Abs. 1 AsylG beim Bundesamt erfolgt ist, nicht an. - OVG Saarland, 30.06.2023 - 2 B 55/23
Kindernachzug und Aufenthaltsgewährung bei jungen Volljährigen; erfolgreicher …
Auszug aus OVG Saarland, 28.11.2023 - 2 B 141/23
Die dagegen erhobene Beschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 30.6.2023 - 2 B 55/23 - zurückgewiesen.