Rechtsprechung
OVG Sachsen, 01.09.2015 - 3 B 107/14 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,45876) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
Abs. 3 VwVfG; § 17a AufenthG; § 31 Abs. 2 AufenthG; § 34 Abs. 1 AufenthG
Verlängerung Aufenthaltserlaubnis; eheliche Lebensgemeinschaft; besondere Härte; Fortführung des Verwaltungsverfahrens; Anhörung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 03.06.2014 - 3 L 191/14
- OVG Sachsen, 01.09.2015 - 3 B 107/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08
Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer; …
Auszug aus OVG Sachsen, 01.09.2015 - 3 B 107/14
Nicht erfasst werden dagegen sonstige, eheunabhängige Rückkehrgefahren (BVerwG, Urt. v. 9. Juni 2009 - 1 C 11.08 -, juris Rn. 27). - BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 20.03
Aufenthaltsgenehmigung; Aufenthaltserlaubnis; eigenständiges, eheunabhängiges …
Auszug aus OVG Sachsen, 01.09.2015 - 3 B 107/14
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder der Entscheidung in der Tatsacheninstanz (BVerwG, Urt. v. 16. Juni 2005, BVerwGE 121, 86 [88]). - BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 81.83
Verwaltungsverfahren - Wehrersatzbehörde - Zuständigkeit - Wohnsitzwechsel
Auszug aus OVG Sachsen, 01.09.2015 - 3 B 107/14
Die Zustimmung zur Verfahrensfortführung kann jedoch bis zum Erlass des - hier noch nicht ersichtlichen - Widerspruchsbescheids erklärt werden (BVerwG, Urt. v. 18. April 1986 - 8 C 81/83 -, juris Rn. 10).