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   OVG Sachsen, 12.04.2019 - 7 C 21/15.F   

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https://dejure.org/2019,15737
OVG Sachsen, 12.04.2019 - 7 C 21/15.F (https://dejure.org/2019,15737)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12.04.2019 - 7 C 21/15.F (https://dejure.org/2019,15737)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12. April 2019 - 7 C 21/15.F (https://dejure.org/2019,15737)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 94, FlurbG § 138 Abs. 1, LwAnpG § 60, EGBGB Art. 230, EGBGB Art. 233 § 2 Abs. 1, EGBGB Art. 233 § 2a, EGBGB Art. 233 § 2b, EGBGB Art. 233 § 8
    Wertermittlung; Gebäudeeigentum; Rückübertragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 05.06.1998 - 11 B 45.97

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision; Grundsatzrüge; auslaufendes Recht;

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.04.2019 - 7 C 21/15
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass Art. 233 § 8 Satz 1 EGBGB auch - wie hier - nach § 13 Abs. 2 LPG 1959 bzw. § 27 Satz 1 LPG 1982 entstandenes Gebäudeeigentum einbezieht und dessen Fortbestand unter der Geltung des Bürgerlichen Gesetzbuchs anordnet (BVerwG, Beschl. v. 5. Juni 1998 - 11 B 45.97 -, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 11.02.2009 - 2 A 7.06

    Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung; Verstoß gegen den

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.04.2019 - 7 C 21/15
    Das ist für eine Vorgreiflichkeit i. S. v. § 94 VwGO nicht ausreichend (vgl. BVerwG, Urt. v. 11. Februar 2009 - 2 A 7.06 -, juris Rn. 34; Peters/Schwarzburg a. a. O., Rn. 2 m. w. N.), weil der Senat die von der Klägerin als vorgreiflich bezeichnete Rechtsfrage nachfolgend selbst beantworten kann.
  • BVerwG, 02.09.1998 - 11 C 4.97

    Anordnung der Bodenneuordnung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz;

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.04.2019 - 7 C 21/15
    Das Fehlen eines vermögenszuordnungsrechtlichen Feststellungsbescheids ist im Hinblick auf das kraft Gesetzes entstandene Gebäudeeigentum der Beigeladenen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. August 1999 - 3 C 26.98 -, juris Rn. 17) jedoch unschädlich, weil der Feststellungsbescheid nicht konstitutiv, sondern nur deklaratorisch wirkt (vgl. BVerwG, Urt. v. 2. September 1998 - 11 C 4.97 -, juris Rn. 32).
  • BVerwG, 09.03.1999 - 3 C 21.98

    Verwendung alter Bausubstanz - Gebäudeerrichtung - Gesamtmaßnahme - Revisibilität

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.04.2019 - 7 C 21/15
    Für das Gebäude Nr. 6 wurde die vormalige "" vollständig abgebrochen und an deren Stelle ein Schuppen neu errichtet, so dass - anders als beim Gebäude Nr. 1 - nicht von einer die Annahme der Errichtung eines neuen Gebäudes hindernden Verwendung bereits vorhandener und in Anbetracht der Gesamtmaßnahme nicht unmaßgeblicher Bausubstanz ausgegangen werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 9. März 1999 - 3 C 21.98 -, juris [Leitsatz 1]).
  • BVerwG, 15.04.1983 - 1 B 133.82

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Nachprüfung einer Sache bei

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.04.2019 - 7 C 21/15
    18 Über den nicht erledigten Teil des Rechtsstreits entscheidet der Senat im Einverständnis der Beteiligten gemäß § 138 Abs. 1 Satz 2 FlurbG i. V. m. § 101 Abs. 2 VwGO ohne weitere mündliche Verhandlung.19 Der von der Klägerin gestellte Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gemäß § 94 VwGO, über den jedenfalls deshalb nicht gesondert entschieden werden musste, weil ein solcher Beschluss gemäß § 138 Abs. 1 Satz 2 FlurbG i. V. m. § 152 Abs. 1 VwGO unanfechtbar gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15. April 1983 - 1 B 133.82 -, juris Rn. 5 m. w. N.; generell gegen die Notwendigkeit eines gesonderten Beschlusses Peters/Schwarzburg, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 94 Rn. 22 m. w. N.; a. A. Rennert, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 94 Rn. 8, um dem Antragsteller die Beschwerdemöglichkeit nicht zu nehmen), wird abgelehnt, weil die Voraussetzungen dieser Vorschrift nicht vorliegen.
  • BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 26.98

    Gebäudeeigentum; LPG; Errichtung von Gebäuden; Bebauung.

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.04.2019 - 7 C 21/15
    Das Fehlen eines vermögenszuordnungsrechtlichen Feststellungsbescheids ist im Hinblick auf das kraft Gesetzes entstandene Gebäudeeigentum der Beigeladenen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. August 1999 - 3 C 26.98 -, juris Rn. 17) jedoch unschädlich, weil der Feststellungsbescheid nicht konstitutiv, sondern nur deklaratorisch wirkt (vgl. BVerwG, Urt. v. 2. September 1998 - 11 C 4.97 -, juris Rn. 32).
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