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   OVG Sachsen, 12.09.2023 - 3 A 291/23   

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https://dejure.org/2023,24265
OVG Sachsen, 12.09.2023 - 3 A 291/23 (https://dejure.org/2023,24265)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12.09.2023 - 3 A 291/23 (https://dejure.org/2023,24265)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12. September 2023 - 3 A 291/23 (https://dejure.org/2023,24265)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    EStG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7, EStG § 22 Nr. 5, WoGG § 14 Abs. 1, GG Art. 3
    Vermögen; Riester-Rente; Wohngeld; Einkommen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufhebung eines Wohngeldbescheids und die Rückforderung zu viel gezahlten Wohngelds; Sonstige Einkünfte nach § 22 EStG als wohngeldrechtlich zu berücksichtigendes Einkommen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.02.1999 - 5 C 35.97

    Einkommen, Abgrenzung zum Vermögen;; Steuererstattung als -;; Steuererstattung

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2023 - 3 A 291/23
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18. Februar 1999 (- 5 C 35/97 -, juris Rn. 13 ff., hierzu Nr. 21.37 Abs. 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes vom 28. Juni 2017 - WoGVwV) grundlegend ausgeführt, dass unter Heranziehung von § 76 Abs. 1 BSHG in der bis zum 31. Dezember geltenden Fassung Einkommen all das ist, was jemand in der Bedarfszeit wertmäßig dazu erhält, Vermögen aber das, was er in der Bedarfszeit bereits hat.14 Mittel, die der Hilfesuchende erst in der Bedarfszeit erhält, sind demnach als Zufluss Einkommen.
  • OVG Sachsen, 24.06.2015 - 3 A 515/13

    Bestellung zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2023 - 3 A 291/23
    Darüber hinaus muss die Antragsschrift zumindest einen Hinweis auf den Grund enthalten, der die Anerkennung der grundsätzlichen, d. h. über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung der Sache rechtfertigen soll (SächsOVG, Beschl. v. 24. Juni 2015 - 3 A 515/13 -, juris Rn. 13, st. Rspr.).
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