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   OVG Sachsen, 26.02.2024 - 3 A 466/23   

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OVG Sachsen, 26.02.2024 - 3 A 466/23 (https://dejure.org/2024,3390)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26.02.2024 - 3 A 466/23 (https://dejure.org/2024,3390)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26. Februar 2024 - 3 A 466/23 (https://dejure.org/2024,3390)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Sachsen

    SGB VIII § 74 Abs. 3, SGB VIII § 2 Abs. 2, SGB VIII § 11
    Förderung; Ermessen; Haushaltsmittel; Jugendhilfe; ernstliche Zweifel; Förderkonzeption; Jugendhilfeplan

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  • BVerwG, 17.07.2009 - 5 C 25.08

    Eigenleistung, angemessene; Festbetragsfinanzierung, zweckkonforme Verwendung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.02.2024 - 3 A 466/23
    Dabei verweist er auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juli 2009 (- 5 C 25/08 -, juris Rn. 31).

    Diese Klärungen können zeitlich und sachlich mit der Förderentscheidung zusammenfallen, wenn die konzeptionellen Grundlagen erkennbar bleiben, müssen aber nicht gesondert dieser vorgelagert werden (BVerwG, Urt. v. 17. Juli 2009 - 5 C 25/08 -, juris Rn. 31).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.02.2024 - 3 A 466/23
    Der Antragsteller muss sich mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsdarstellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie aus seiner Sicht nicht tragfähig sind (st. Rspr. des Senats, vgl. SächsOVG, Beschl. v. 19. Februar 2018 - 3 A 580/16 -, juris Rn. 4 m. w. N.; BVerfG, Beschl. v. 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 -, juris Rn. 11; Beschl. v. 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, juris Rn. 15).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.02.2024 - 3 A 466/23
    Der Antragsteller muss sich mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsdarstellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie aus seiner Sicht nicht tragfähig sind (st. Rspr. des Senats, vgl. SächsOVG, Beschl. v. 19. Februar 2018 - 3 A 580/16 -, juris Rn. 4 m. w. N.; BVerfG, Beschl. v. 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 -, juris Rn. 11; Beschl. v. 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, juris Rn. 15).
  • OVG Sachsen, 19.02.2018 - 3 A 580/16

    Vereinsverbot; Beschlagnahme; Sicherstellung; Gewahrsam; Vereinsvermögen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.02.2024 - 3 A 466/23
    Der Antragsteller muss sich mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsdarstellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie aus seiner Sicht nicht tragfähig sind (st. Rspr. des Senats, vgl. SächsOVG, Beschl. v. 19. Februar 2018 - 3 A 580/16 -, juris Rn. 4 m. w. N.; BVerfG, Beschl. v. 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 -, juris Rn. 11; Beschl. v. 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, juris Rn. 15).
  • OVG Sachsen, 09.11.2023 - 3 A 62/22

    Förderung der freien Träger der Jugendhilfe; Festbetragsfinanzierung; Festsetzung

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.02.2024 - 3 A 466/23
    Zu den Gesichtspunkten, die bei dieser Ermessensentscheidung zu berücksichtigen sind, zählen nach § 74 Abs. 3 Satz 3 SGB VIII auch der Umstand der Erbringung eines angemessenen Eigenteils und die in § 74 Abs. 5 SGB VIII geregelten Gleichbehandlungsgebote (vgl. zuletzt SächsOVG, Urt. v. 9. November 2023 - 3 A 62/22 -, juris Rn. 29 m. w. N.).
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