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   OVG Sachsen-Anhalt, 04.10.2023 - 2 M 96/23   

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OVG Sachsen-Anhalt, 04.10.2023 - 2 M 96/23 (https://dejure.org/2023,29451)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.10.2023 - 2 M 96/23 (https://dejure.org/2023,29451)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. Oktober 2023 - 2 M 96/23 (https://dejure.org/2023,29451)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 80 Abs 2 S 1 Nr 4 VwGO, § 48 Abs 3 S 1 AufenthG 2004, § 49 Abs 2 AufenthG 2004, § 54 Abs 2 Nr 8 Buchst b AufenthG 2004, § 82 Abs 1 AufenthG 2004
    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Ausweisung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung eines besonderen öffentlichen Interesses an der Ausweisung bei einer im Hauptverfahren zu erwartenden Abschiebung eines irakischen Staatsangehörigen; Fragliches Fehlen eines Rechtsschutzinteresses des Abzuschiebenden im Falle der Möglichkeit der ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • OVG Hamburg, 05.11.2003 - 3 Bs 253/03

    Sofortige Vollziehung einer Ausweisung im Hinblick auf eine beabsichtigte

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.10.2023 - 2 M 96/23
    Ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Ausweisung im Hinblick auf eine erst zukünftig eintretende Abschiebemöglichkeit besteht jedenfalls solange nicht, wie zu erwarten ist, dass bis zu diesem Zeitpunkt die Entscheidung im Hauptsacheverfahren ergangen ist und im Falle der Klageabweisung die nach § 80 Abs. 1 VwGO bestehende aufschiebende Wirkung der Klage gemäß § 80 b Abs. 1 Satz 1 VwGO geendet hat (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 5. November 2003 - 3 Bs 253/03 - juris Rn. 16).(Rn.14).

    Ohne die tatsächliche Möglichkeit einer Abschiebung fehlt auch dem öffentlichen Interesse daran, die generalpräventive Wirkung der Ausweisung zu stärken, die konkrete Wirkungsmacht; ein Grund, die sofortige Vollziehung frühzeitig im Hinblick auf eine erst zukünftig eintretende Abschiebemöglichkeit anzuordnen, besteht jedenfalls solange nicht, wie zu erwarten ist, dass bis zu diesem Zeitpunkt die Entscheidung im Hauptsacheverfahren ergangen ist und im Falle der Klageabweisung die nach § 80 Abs. 1 VwGO bestehende aufschiebende Wirkung der Klage gemäß § 80 b Abs. 1 Satz 1 VwGO geendet hat (vgl. HambOVG, Beschluss vom 5. November 2003 - 3 Bs 253/03 - juris Rn. 16).

    Wird die sofortige Vollziehung angeordnet, obwohl von der Vollziehbarkeit gegenwärtig kein Gebrauch gemacht werden kann oder soll, können dem Betroffenen der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO und die Beschwerde nicht mit der Rüge abgeschnitten sein, für die Anordnung fehle zurzeit das gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO erforderliche öffentliche Interesse (HambOVG, Beschluss vom 5. November 2003 - 3 Bs 253/03 - juris Rn. 14; Hailbronner, a.a.O., § 53 Rn. 291; a.A.: OVG NRW, Beschluss vom 13. November 2007 - 17 B 2549/06 - juris).

  • BVerwG, 10.03.2009 - 1 B 4.09

    Sperre für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wegen einer Verletzung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.10.2023 - 2 M 96/23
    Dem Ausländer darf allerdings die Verweigerung solcher Mitwirkungshandlungen nicht vorgehalten werden, die erkennbar ohne Einfluss auf die Möglichkeit der Ausreise sind (BVerwG, Beschluss vom 10. März 2009 - 1 B 4.09 - juris Rn. 6).

    Auch insoweit gilt, dass dem Ausländer die Verweigerung solcher Mitwirkungshandlungen nicht vorgehalten werden kann, die erkennbar ohne Einfluss auf die Möglichkeit der Ausreise sind (BVerwG, Beschluss vom 10. März 2009, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.10.2023 - 2 M 96/23
    Unterhalb dieser Schwelle besteht hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen einer Verletzung von Mitwirkungspflichten und der Erfolglosigkeit aufenthaltsbeendender Maßnahmen, der immer nur hypothetisch beurteilt werden kann, eine tatsächliche widerlegbare Vermutung zulasten des Ausländers (BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 1 C 18.09 - juris Rn. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2006 - 18 E 924/04

    Aufenthaltserlaubnis humanitäre Gründe Identität Passbeschaffung Aufklärung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.10.2023 - 2 M 96/23
    Identitätspapiere im Sinne des § 48 Abs. 3 Satz 1 AufenthG sind neben einem Pass oder Passersatz auch sonstige Urkunden und Dokumente unabhängig von der ausstellenden Stelle, sofern sie zu dem Zweck geeignet sind, die Ausländerbehörde zur Geltendmachung und Durchsetzung der Rückführungsmöglichkeit zu unterstützen (OVG NRW, Beschluss vom 14. März 2006 - 18 E 924/04 - juris Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 2. Mai 2019 - 10 CE 19.273 - juris Rn. 5), mithin alle für die Rückreise benötigten Papiere (Hruschka, in: BeckOK Ausländerrecht Kluth/Heusch, a.a.O., Rn. 33, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.05.2019 - 10 CE 19.273

    Keine vorläufige Ausbildungsduldung wegen unzureichender Mitwirkung bei der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.10.2023 - 2 M 96/23
    Identitätspapiere im Sinne des § 48 Abs. 3 Satz 1 AufenthG sind neben einem Pass oder Passersatz auch sonstige Urkunden und Dokumente unabhängig von der ausstellenden Stelle, sofern sie zu dem Zweck geeignet sind, die Ausländerbehörde zur Geltendmachung und Durchsetzung der Rückführungsmöglichkeit zu unterstützen (OVG NRW, Beschluss vom 14. März 2006 - 18 E 924/04 - juris Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 2. Mai 2019 - 10 CE 19.273 - juris Rn. 5), mithin alle für die Rückreise benötigten Papiere (Hruschka, in: BeckOK Ausländerrecht Kluth/Heusch, a.a.O., Rn. 33, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2004 - 18 B 811/03

    D (A), Passpflicht, Passverfügung, Passvorlage, Passbeschaffung,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.10.2023 - 2 M 96/23
    Gegenstand dieser Mitwirkungspflicht sind alle Rechts- und Tatsachenhandlungen, die zur Beschaffung eines fehlenden Identitätsdokuments oder zur Verlängerung seiner Gültigkeit erforderlich sind und nur von der betroffenen Person selbst vorgenommen werden können (OVG NRW, Beschluss vom 9. Februar 2004 - 18 B 811/03 - juris Rn. 26).
  • OVG Sachsen, 07.05.2015 - 3 A 210/13

    Zumutbare Anforderungen zur Beseitigung der Ausreisehindernisse

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.10.2023 - 2 M 96/23
    Dies bedeutet, dass das Verhalten des Ausländers für die Schaffung oder Aufrechterhaltung eines aktuell noch bestehenden Ausreisehindernisses zumindest mitursächlich sein muss (SächsOVG, Urteil vom 7. Mai 2015 - 3 A 210/13 - juris Rn. 36).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2014 - 2 L 169/12

    Versagung der Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis bei fehlender Mitwirkung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.10.2023 - 2 M 96/23
    Gegen eine irakische Staatsangehörigkeit sprechen - worauf auch der Senat in seinen bisherigen Entscheidungen abgestellt hat (vgl. etwa Beschluss vom 9. Juli 2014 - 2 L 169/12 - juris Rn. 10) - die vorliegenden Sprachgutachten hinsichtlich der Eltern des Antragstellers vom 11. März 2008 und 25. April 2009, nach denen eine Herkunft der Eltern des Antragstellers aus dem Irak ausgeschlossen sei.
  • OVG Saarland, 23.07.2008 - 2 A 151/08

    Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen und Ausstellung von Reisedokumenten in

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.10.2023 - 2 M 96/23
    Zwar beschränkt sich die in § 42 Satz 1 AsylG bestimmte Bindungswirkung einer positiven Entscheidung über das Bestehen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG auf den Entscheidungstenor und erstreckt sich nicht auf einzelne Elemente ihrer Begründung (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. März 2001 - 17 B 1515/00 - juris Rn. 6) und damit auch nicht auf die Staatsangehörigkeit des Ausländers, von der das Bundesamt bei seiner Entscheidung ausgegangen ist (vgl. zur Staatenlosigkeit: SaarlOVG, Beschluss vom 23. Juli 2008 - 2 A 151/08 - juris Rn. 10).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2013 - 2 M 74/13

    Aufenthaltserlaubnis für türkischen Staatsangehörigen nach Einreise mit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.10.2023 - 2 M 96/23
    Dabei geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass zunächst den Erfolgsaussichten der Klage unterhalb der Offensichtlichkeit erhebliches Gewicht zukommt (vgl. Beschluss des Senats vom 2. September 2013 - 2 M 74/13 - juris Rn. 35).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2010 - 18 A 2123/09

    Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im Asylverfahren; Prüfung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2001 - 17 B 1515/00
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 C 25.03

    Rechtsschutzinteresse; planmodifizierende Vereinbarung; Bettenreduzierung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2012 - 2 M 124/12

    Nutzungsuntersagung bei fehlender Erschließung; Notwegerecht; Anordnung der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2021 - 2 M 101/20

    Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings nach Verurteilung u.a. wegen

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2022 - 13 S 1013/22

    Widerruf der Genehmigung zum Verkehr mit Taxen; keine Erledigung mit dem Ablauf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2022 - 18 B 632/22

    Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ausweisung eines Ausländers;

  • VGH Bayern, 17.06.2022 - 19 CS 19.1114

    Ausweisung wegen Aktivitäten für eine den Terrorismus unterstützende Vereinigung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2006 - 2 M 234/06

    Ausweisung unter Anordnung der sofortigen Vollziehung wegen Verstoßes gegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2019 - 1 B 719/19

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; Kürzung der Versorgungsbezüge;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2022 - 2 O 18/22

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach AufenthG 2004 § 25 Abs 3

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2020 - 2 M 115/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine bauaufsichtliche Verfügung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2007 - 17 B 2549/06

    Anforderungen an die Durchsetzung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2024 - 2 M 18/24

    Nutzungsuntersagung

    Ob die Erwägungen der Behörde die Anordnung der sofortigen Vollziehung tatsächlich rechtfertigen, ist keine Frage des formellen Begründungserfordernisses nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO; für dieses kommt es nicht auf die inhaltliche Richtigkeit der behördlichen Begründung an (Beschlüsse des Senats vom 26. Oktober 2012, a.a.O., Rn. 11, m.w.N., vom 29. August 2019 - 2 M 85/19 - juris Rn. 9, und vom 4. Oktober 2023 - 2 M 96/23 - juris Rn. 12).
  • VG Hamburg, 09.01.2024 - 13 E 5184/23

    Erfolgloser Eilantrag eines langjährig in Deutschland lebenden türkischen

    Dieses folgt aus der generalpräventiven Zweckrichtung der Ausweisung, die verfehlt zu werden drohte, wenn der Antragsteller trotz der von seinem Aufenthalt ausgehenden Gefahr während des Widerspruchs- und eines sich möglicherweise anschließenden Klageverfahrens im Bundesgebiet verbliebe (vgl. allgemein OVG Hamburg, Beschl. v. 13.1.1998, Bs VI 74/97, juris Rn. 7; OVG Magdeburg, Beschl. v. 4.10.2023, 2 M 96/23, juris Rn. 14; ferner BVerfG , Beschl. v. 25.9.1986, 2 BvR 744/96, juris Rn. 5 f.).
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