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   OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2023 - 2 L 82/22.Z   

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https://dejure.org/2023,37394
OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2023 - 2 L 82/22.Z (https://dejure.org/2023,37394)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.12.2023 - 2 L 82/22.Z (https://dejure.org/2023,37394)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. Dezember 2023 - 2 L 82/22.Z (https://dejure.org/2023,37394)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 53 Abs 1 AufenthG 2004, § 53 Abs 2 AufenthG 2004, § 54 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004, § 55 Abs 1 Nr 4 AufenthG 2004, § 55 Abs 2 AufenthG 2004
    Ausweisung wegen Drogenkriminalität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisungsinteresse; Bleibeinteresse; Aktualität; Erkrankung; volljähriges Kind; Wiederholungsgefahr; Ausweisung wegen Drogenkriminalität

  • rechtsportal.de

    Ausweisungsinteresse; Bleibeinteresse; Aktualität; Erkrankung; volljähriges Kind; Wiederholungsgefahr; Ausweisung wegen Drogenkriminalität

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2023 - 2 L 82/22
    Dagegen spricht, dass das Bundesverwaltungsgericht die Heranziehung der Verjährungsfristen nach dem StGB für die Bestimmung der Aktualität nur als Orientierung ansieht und zur Konkretisierung die Umstände im Einzelfall maßgebend sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 23 f.; VGH BW, Urteil vom 2. Januar 2023 - 12 S 1841/22 - juris Rn. 85).

    Was die Aktualität des generalpräventiven Ausweisungsinteresses angeht, liegt bereits Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vor, die den insoweit maßgeblichen Rahmen vorgibt (vgl. Urteil vom 12. Juli 2018 a.a.O., Rn. 23).

  • VGH Bayern, 09.01.2023 - 19 ZB 21.429

    Rechtmäßige Ausweisung trotz Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2023 - 2 L 82/22
    Insoweit ist vielmehr zu berücksichtigen, dass angesichts der mit schwerwiegender Drogenkriminalität verbundenen besonderen Gefahren für die Allgemeinheit und der Schwierigkeit ihrer Bekämpfung den generalpräventiven Aspekten ein wesentliches Gewicht zukommt, um eine Verhaltenssteuerung und Abschreckung bei anderen Ausländern zu bewirken (vgl. BayVGH, Beschluss vom 9. Januar 2023 - 19 ZB 21.429 - juris Rn. 35, m.w.N.).

    Zwar kann sich ein schwerwiegendes Bleibeinteresse im Sinne von § 55 Abs. 2 AufenthG, der keine abschließende Aufzählung enthält, im Einzelfall auch aus dem Vorliegen einer schweren physischen oder psychischen Erkrankung ergeben (vgl. BayVGH, Beschluss vom 9. Januar 2023 - 19 ZB 21.429 - juris Rn. 41, m.w.N.; Bauer, in: Bergmann/Dienelt, AufenthG, 14. Aufl. 2022, § 55 Rn. 18).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2022 - 2 O 164/21

    Zur "Aktualität" eines generalpräventiven Ausweisungsinteresses bei Verhängung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2023 - 2 L 82/22
    Den im Rahmen der daraufhin erhobenen Klage gestellten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 15. November 2021 abgelehnt; die dagegen erhobene Beschwerde (2 O 164/21) hat der Senat mit Beschluss vom 28. Februar 2022 zurückgewiesen.

    Zwar hat der Senat in seinem PKH-Beschluss vom 28. Februar 2022 (2 O 164/21) auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. April 2021 (10 B 19.1716 - juris Rn. 78) hingewiesen, der Zweifel angemeldet hat, ob eine derart lang andauernde "Aktualität" eines generalpräventiven Ausweisungsinteresses von zwanzig Jahren in allen Fällen tatsächlich zu bejahen ist, in denen die Höchststrafe nach § 38 Abs. 2 StGB 15 Jahre beträgt.

  • OVG Sachsen, 22.07.2022 - 3 A 21/22

    Ausweisung; Generalprävention; Resozialisierung; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2023 - 2 L 82/22
    Auch mag es zutreffen, dass bei erkennbaren und dauerhaften Bemühungen um eine Resozialisierung eine gleichwohl ausgesprochene Ausweisung bei anderen Ausländern den Eindruck erwecken könnte, dass Resozialisierungsbemühungen sinnlos sind (SächsOVG, Beschluss vom 22. Juli 2022 - 3 A 21/22 -juris Rn. 17).

    Die Straflosigkeit seit seiner Haftentlassung, die Wiederherstellung der familiären Lebensgemeinschaft und die Ausübung einer Erwerbstätigkeit genügen hierfür angesichts des Umstandes, dass er aus einer ähnlichen Lebenssituation heraus die schweren Drogendelikte begangen hat, noch nicht (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 22. Juli 2022, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.02.2022 - 1 C 6.21

    Ausweisungsbezogenes Einreise- und Aufenthaltsverbot bei allein asylrechtlicher

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2023 - 2 L 82/22
    Die Ausländerbehörde ist deshalb im Ausweisungsverfahren an die Entscheidung des Bundesamts, das auch ein Abschiebungsverbot verneint hat, gebunden (zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 16. Februar 2022 - 1 C 6.21 - juris Rn. 34).
  • BVerfG, 26.02.1998 - 2 BvR 185/98

    Zur Würdigung von Gesundheitsgefahren als tatsächliche Abschiebungshindernisse

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2023 - 2 L 82/22
    Ein solches inlandsbezogenes Abschiebungshindernis stellt auf Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit des Ausländers ab, die typischerweise mit der Abschiebung verbunden sind, und daher gerade dem Abschiebestaat zuzurechnen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 1998 - 2 BvR 185/98 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 26.04.2022 - 4 BN 28.21

    Erfolglose auf Verfahrensfehler gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2023 - 2 L 82/22
    Weiterhin muss aufgezeigt werden, dass der Rechtsmittelführer im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben er nunmehr beanstandet, hingewirkt hat oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. April 2022 - 4 BN 28.21 - juris Rn. 18, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.08.2020 - 11 S 2038/19

    Anforderungen an die Darlegung von Berufungszulassungsgründen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2023 - 2 L 82/22
    Vielmehr setzt dies zusätzlich eine Würdigung voraus, dass das Verwaltungsgericht in der betreffenden Rechtssache gehalten war, sich eingehend mit besonders schwierigen, höchst- oder obergerichtlich noch nicht geklärten Rechts- oder Tatsachenfragen auseinanderzusetzen (VGH BW, Beschluss vom 26. August 2020 - 11 S 2038/19 - juris Rn. 38; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 5. November 2009 - 14 A 2816/07 - juris Rn. 8).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2020 - 2 L 83/18

    Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges; altes Recht der DDR

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2023 - 2 L 82/22
    Nur wenn sich schon aus dem Begründungsaufwand des erstinstanzlichen Urteils ergibt, dass eine Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht schwierig ist, genügt ein Antragsteller der ihm gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO obliegenden Darlegungslast bereits mit erläuternden Hinweisen auf die einschlägigen Passagen des Urteiles (Beschluss des Senats vom 23. Juni 2020 - 2 L 83/18 - juris Rn. 41, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.01.2023 - 2 L 104/21

    Nutzungsänderung eines Wohnhauses in eine Prostitutionsstätte

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2023 - 2 L 82/22
    Wird eine fehlerhafte Tatsachenfeststellung mit mangelnder Sachaufklärung begründet, macht der Rechtsmittelführer letztlich einen Verfahrensfehler geltend; eine Zulassung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ist - um eine Koexistenz der Zulassungsgründe zu sichern - in solchen Fällen nur möglich, wenn eine entsprechende Verfahrensrüge nach § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO ebenfalls zur Zulassung führen würde (Beschluss des Senats vom 11. Januar 2023 - 2 L 104/21.Z - juris Rn. 23, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2009 - 14 A 2816/07

    Erfüllung der Anforderungen an eine Berufungszulassungsbegründung allein durch

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2017 - 2 M 81/17

    Abschiebungsschutz wegen psychischer Erkrankung

  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2000 - 11 S 1080/00

    Ausnahme von Regelausweisung eines Straftäters - Erkrankung an Aids

  • OVG Bremen, 06.07.2023 - 2 LA 318/22

    Verhältnismäßigkeit der Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen bei

  • VGH Bayern, 02.10.2001 - 10 ZS 01.862
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2023 - 12 S 1841/22

    Generalpräventive Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen, zu dessen Gunsten das

  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2021 - 12 S 2505/20

    Ausweisung aus dem Bundesgebiet

  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein straffälliger Ausländer in seine Heimat

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 L 136/12

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen - Verwurzelung des Ausländers

  • OVG Sachsen, 13.05.2022 - 3 A 844/20

    Keine Verhältnismäßigkeit der Ausweisung nach erfolgreicher

  • VGH Bayern, 12.04.2021 - 10 B 19.1716

    Anforderungen an die Wiederholungsgefahr bei der Ausweisung eines im Bundesgebiet

  • EGMR, 24.03.2015 - 37074/13

    KERKEZ v. GERMANY

  • OVG Niedersachsen, 30.01.2007 - 10 ME 264/06

    Abschiebung; Abschiebungsandrohung; Anwendungsbereich; Arbeitsmarktsituation;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2024 - 2 M 32/24

    Aussetzung der Abschiebung

    Wird die geltend gemachte Erkrankung, die die Abschiebung beeinträchtigen soll, nicht durch eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung im Sinne von § 60a Abs. 2c AufenthG belegt, so wird auch die gesetzliche Vermutung der Reisefähigkeit nicht widerlegt (zum Ganzen: Beschluss des Senats vom 11. Dezember 2023 - 2 L 82/22.Z - juris Rn. 36, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.03.2024 - 19 ZB 23.942

    Ausweisung aus generalpräventiven Gründen, Faktischer Inländer, Gefahrenprognose,

    Damit kommt es auf das vom Kläger angeführte Wohlverhalten im laufenden Maßregelvollzug (Lockerungsstufe D1) nicht entscheidend an (OVG LSA, B.v. 11.12.2023 - 2 L 82/22.Z - juris Rn. 26), zumal nicht ansatzweise von einer vollständigen Resozialisierung ausgegangen werden kann.
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