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   OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2021 - 2 M 101/20   

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OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2021 - 2 M 101/20 (https://dejure.org/2021,3432)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.01.2021 - 2 M 101/20 (https://dejure.org/2021,3432)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. Januar 2021 - 2 M 101/20 (https://dejure.org/2021,3432)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 53 Abs 3a AufenthG 2004, § 3 Abs 1 AsylVfG 1992, § 58 Abs 2 AufenthG 2004, § 84 Abs 2 S 2 AufenthG 2004, § 58 Abs 2 AufenthG 2004
    Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings nach Verurteilung u.a. wegen Drogendelikten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    AufenthG § 53 Abs. 3a
    Einstweiliger Rechtschutz eines anerkannten Flüchtlings gegen Ausweisung infolge strafrechtlicher Auffälligkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (20)

  • VG Bremen, 13.07.2020 - 2 V 199/20
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2021 - 2 M 101/20
    Es reicht nicht aus, dass beispielsweise aufgrund ihres allgemeinen Verhaltens, das nicht zu einer Verurteilung wegen einer besonders schweren Straftat geführt hat, oder aufgrund mehrerer Verurteilungen wegen weniger schwerwiegender Straftaten eine Gefahr für die Allgemeinheit besteht (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 13. Juli 2020 - 2 V 199/20 - juris Rn. 43; Bauer, in: Bergmann/Dienelt, a.a.O., § 53 AufenthG Rn. 98; Fleuß, in: Kluth/Heusch, a.a.O., § 53 AufenthG Rn. 124).

    Da es sich beim Erlass eines Einreise- und Aufenthaltsverbots um einen selbständigen Verwaltungsakt handelt, ist der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 AufenthG statthaft (vgl. VGH BW, Beschluss vom 13. November 2019 - 11 S 2996/19 - juris Rn. 40; Beschluss vom 21. Januar 2020 - 11 S 3477/19 - juris Rn. 74; VG Bremen, Beschluss vom 13. Juli 2020 - 2 V 199/20 - a.a.O. Rn. 67).

    Daher ist bei der gerichtlichen Kontrolle eines Einreise- und Aufenthaltsverbots im Rahmen eines Verfahrens nach § 80 Abs. 5 Satz 1 GG inzident die voraussichtliche Rechtmäßigkeit der Ausweisung zu überprüfen (vgl. VGH BW, Beschluss vom 21. Januar 2020 - 11 S 3477/19 - a.a.O. Rn. 77; NdsOVG, Urteil vom 6. Mai 2020 - 13 LB 190/19 - juris Rn. 56; VG Bremen, Beschluss vom 13. Juli 2020 - 2 V 199/20 - a.a.O. Rn. 67).

  • OVG Niedersachsen, 19.05.2010 - 11 ME 133/10

    Rechtsschutzbedürfnis eines sich illegal im Bundesgebiet aufhaltenden Ausländers

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2021 - 2 M 101/20
    Daher bedurfte es vorliegend keiner (sofort vollziehbaren) Ausweisung, um die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht des Antragstellers (nach § 58 Abs. 2 Satz 2 AufenthG) zu bewirken (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 11 ME 133/10 - juris Rn. 11).

    Insoweit erweist sich der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht als von vorn herein nutzlos (vgl. Beschluss des Senats vom 22. Februar 2000 - B 2 S 504/99 - juris Rn. 6; ebenso: HessVGH, Beschluss vom 20. Februar 1995 - 12 TH 2253/94 - juris Rn. 2; Beschluss vom 20. Januar 2004 - 12 TG 3204/03 - juris Rn. 5; VGH BW, Beschluss vom 11. September 2008 - 11 S 2042/08 - juris Rn. 10; Beschluss vom 26. Januar 2010 - 11 S 2482/09 - juris Rn. 15; NdsOVG, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 11 ME 133/10 - a.a.O. Rn. 9; Cziersky-Reis, in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Auflage 2016, § 53 AufenthG Rn. 56).

    Gegen eine Abschiebungsandrohung nach § 59 AufenthG ist ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 AufenthG statthaft, Gründe, weshalb kein Rechtsschutzbedürfnis gegeben sein sollte, sind nicht ersichtlich (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 11 ME 133/10 - a.a.O. Rn. 9).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2020 - 11 S 3477/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Einreise- und Aufenthaltsverbot im Falle der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2021 - 2 M 101/20
    Da es sich beim Erlass eines Einreise- und Aufenthaltsverbots um einen selbständigen Verwaltungsakt handelt, ist der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 AufenthG statthaft (vgl. VGH BW, Beschluss vom 13. November 2019 - 11 S 2996/19 - juris Rn. 40; Beschluss vom 21. Januar 2020 - 11 S 3477/19 - juris Rn. 74; VG Bremen, Beschluss vom 13. Juli 2020 - 2 V 199/20 - a.a.O. Rn. 67).

    Daher ist bei der gerichtlichen Kontrolle eines Einreise- und Aufenthaltsverbots im Rahmen eines Verfahrens nach § 80 Abs. 5 Satz 1 GG inzident die voraussichtliche Rechtmäßigkeit der Ausweisung zu überprüfen (vgl. VGH BW, Beschluss vom 21. Januar 2020 - 11 S 3477/19 - a.a.O. Rn. 77; NdsOVG, Urteil vom 6. Mai 2020 - 13 LB 190/19 - juris Rn. 56; VG Bremen, Beschluss vom 13. Juli 2020 - 2 V 199/20 - a.a.O. Rn. 67).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2019 - 11 S 2996/19

    Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage gegen ein an eine Abschiebung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2021 - 2 M 101/20
    Da es sich beim Erlass eines Einreise- und Aufenthaltsverbots um einen selbständigen Verwaltungsakt handelt, ist der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 AufenthG statthaft (vgl. VGH BW, Beschluss vom 13. November 2019 - 11 S 2996/19 - juris Rn. 40; Beschluss vom 21. Januar 2020 - 11 S 3477/19 - juris Rn. 74; VG Bremen, Beschluss vom 13. Juli 2020 - 2 V 199/20 - a.a.O. Rn. 67).
  • BVerwG, 13.09.2011 - 1 VR 1.11

    Vorläufiger Rechtsschutz; aufschiebende Wirkung; Wegfall der aufschiebenden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2021 - 2 M 101/20
    Dem korrespondiert ein berechtigtes Interesse des Trägers der zuständigen Ausländerbehörde in seiner Funktion als Antragsgegner, stattgebende Eilrechtsschutzentscheidungen des Verwaltungsgerichts einer Überprüfung durch das Beschwerdegericht unterziehen zu lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. September 2005 - 1 VR 5.05 - juris Rn. 2; Beschluss vom 13. September 2011 - 1 VR 1.11 - juris Rn. 8; VGH BW, Beschluss vom 19. Juli 2019 - 11 S 1631/19 - juris Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 06.05.2020 - 13 LB 190/19

    Streit um die Rechtmäßigkeit eines Einreise- und Aufenthaltsverbots nach

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2021 - 2 M 101/20
    Daher ist bei der gerichtlichen Kontrolle eines Einreise- und Aufenthaltsverbots im Rahmen eines Verfahrens nach § 80 Abs. 5 Satz 1 GG inzident die voraussichtliche Rechtmäßigkeit der Ausweisung zu überprüfen (vgl. VGH BW, Beschluss vom 21. Januar 2020 - 11 S 3477/19 - a.a.O. Rn. 77; NdsOVG, Urteil vom 6. Mai 2020 - 13 LB 190/19 - juris Rn. 56; VG Bremen, Beschluss vom 13. Juli 2020 - 2 V 199/20 - a.a.O. Rn. 67).
  • BVerwG, 13.09.2005 - 1 VR 5.05

    Eilrechtsschutz im vorrangigen Aussetzungsverfahren nach § 80 der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2021 - 2 M 101/20
    Dem korrespondiert ein berechtigtes Interesse des Trägers der zuständigen Ausländerbehörde in seiner Funktion als Antragsgegner, stattgebende Eilrechtsschutzentscheidungen des Verwaltungsgerichts einer Überprüfung durch das Beschwerdegericht unterziehen zu lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. September 2005 - 1 VR 5.05 - juris Rn. 2; Beschluss vom 13. September 2011 - 1 VR 1.11 - juris Rn. 8; VGH BW, Beschluss vom 19. Juli 2019 - 11 S 1631/19 - juris Rn. 5).
  • VGH Hessen, 20.01.2004 - 12 TG 3204/03

    Ausländer; Ausweisung; vorläufiger Rechtsschutz; Rechtsschutzbedürfnis;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2021 - 2 M 101/20
    Insoweit erweist sich der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht als von vorn herein nutzlos (vgl. Beschluss des Senats vom 22. Februar 2000 - B 2 S 504/99 - juris Rn. 6; ebenso: HessVGH, Beschluss vom 20. Februar 1995 - 12 TH 2253/94 - juris Rn. 2; Beschluss vom 20. Januar 2004 - 12 TG 3204/03 - juris Rn. 5; VGH BW, Beschluss vom 11. September 2008 - 11 S 2042/08 - juris Rn. 10; Beschluss vom 26. Januar 2010 - 11 S 2482/09 - juris Rn. 15; NdsOVG, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 11 ME 133/10 - a.a.O. Rn. 9; Cziersky-Reis, in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Auflage 2016, § 53 AufenthG Rn. 56).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.2008 - 11 S 2042/08

    Rechtsschutzbedürfnis bei Eilantrag gegen Ausweisung und gleichzeitiger

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2021 - 2 M 101/20
    Insoweit erweist sich der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht als von vorn herein nutzlos (vgl. Beschluss des Senats vom 22. Februar 2000 - B 2 S 504/99 - juris Rn. 6; ebenso: HessVGH, Beschluss vom 20. Februar 1995 - 12 TH 2253/94 - juris Rn. 2; Beschluss vom 20. Januar 2004 - 12 TG 3204/03 - juris Rn. 5; VGH BW, Beschluss vom 11. September 2008 - 11 S 2042/08 - juris Rn. 10; Beschluss vom 26. Januar 2010 - 11 S 2482/09 - juris Rn. 15; NdsOVG, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 11 ME 133/10 - a.a.O. Rn. 9; Cziersky-Reis, in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Auflage 2016, § 53 AufenthG Rn. 56).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2019 - 11 S 1631/19

    Eilrechtsschutz gegen nicht unanfechtbare Ausweisung - Beachtung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2021 - 2 M 101/20
    Dem korrespondiert ein berechtigtes Interesse des Trägers der zuständigen Ausländerbehörde in seiner Funktion als Antragsgegner, stattgebende Eilrechtsschutzentscheidungen des Verwaltungsgerichts einer Überprüfung durch das Beschwerdegericht unterziehen zu lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. September 2005 - 1 VR 5.05 - juris Rn. 2; Beschluss vom 13. September 2011 - 1 VR 1.11 - juris Rn. 8; VGH BW, Beschluss vom 19. Juli 2019 - 11 S 1631/19 - juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2010 - 11 S 2482/09

    Vorläufiger Rechtsschutz - Familiennachzug eines Drittstaatsangehörigen zu einem

  • VGH Bayern, 23.02.2016 - 10 B 13.1446

    Entfallen der Bindungswirkung der konstitutiven asylrechtlichen

  • OVG Saarland, 10.11.2010 - 2 B 290/10

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis einer nicht ausgewiesenen Asylberechtigten;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2007 - 2 M 206/07

    Ausweisung unter Anordnung der sofortigen Vollziehung

  • VGH Hessen, 20.02.1995 - 12 TH 2253/94

    Rechtsschutzinteresse für Antrag nach VwGO § 80 Abs 5 gegenüber sofort

  • OVG Bremen, 30.06.2020 - 2 B 147/20
  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.1996 - 11 S 73/96

    Rechtsschutzbedürfnis für ein Aussetzungsverfahren hinsichtlich einer sofort

  • OVG Bremen, 19.03.1998 - 1 BB 68/98

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Isolierter Antrag; Ausweisung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2000 - B 2 S 504/99
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2012 - 18 B 932/12

    Fortbestand eines Aufenthaltstitels gem. § 81 Abs. 4 AufenthG bei bisheriger

  • VG München, 23.08.2022 - M 4 K 21.4317

    Wirksame Rückkehrentscheidung auf der Grundlage von Art. 6 Rückführungs-RL bei

    In der Rechtsprechung wird die Frage, ob die Bindungswirkung der konstitutiven asylrechtlichen Statusentscheidung für ein Ausweisungsverfahren erst mit Eintritt der Bestandskraft der Widerrufsentscheidung oder bereits mit Wirksamkeit und Vollziehbarkeit des Widerrufs oder zumindest nach Ergehen einer erstinstanzlichen Entscheidung entfällt, zwar nicht einheitlich beantwortet (für Bestandskrafterfordernis wohl BayVGH, B. v. 23.2.2016 - 10 B 13.1446 - juris Rn. 3; offen: OVG Magdeburg, B.v. 27.1.2021 - 2 M 101/20 - juris Rn. 29; VGH BW, U.v. 13.3.2001 - 11 S 2374/99 - juris Rn. 27 f.; VG Freiburg, U.v. 24.6.2021 - 10 K 1661/19 - juris Rn. 36; andererseits OVG Bremen, B.v. 9.12.2020 - 2 B 240/20 - juris Rn. 10 ff.).

    Es besteht auch die erforderliche Verbindung zwischen der vom Ausländer ausgehenden Gefahr und der schweren Straftat (vgl. OVG Magdeburg, B.v. 27.1.2021 - 2 M 101/20 - juris Ls. 2, Rn. 30) (2.1.3.2.).

    Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist - den völker- und unionsrechtlichen Vorgaben entsprechend - klargestellt, dass die Gefahr von dem Ausländer selbst ausgehen muss ("er"), eine Ausweisung nach § 53 Abs. 3a AufenthG mithin nur aus spezialpräventiven, nicht aber aus generalpräventiven Gründen möglich ist (OVG Magdeburg, B.v. 27.1.2021 - 2 M 101/20 - juris Rn. 30 m.w.N.; Fleuß in Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, Stand: 1.1.2022, AufenthG § 53 Rn. 126).

    Typischerweise sind beachtliche schwere Straftaten etwa Vergewaltigung, Drogenhandel, versuchter Mord, schwerer Raub und schwere Körperverletzung (OVG Magdeburg, B.v. 27.1.2021, a.a.O., juris Rn. 30).

    Allerdings entbindet die Begehung einer solchen Straftat nicht von der Prüfung, ob die kriminelle Handlung im konkreten Einzelfall als objektiv und subjektiv besonders schwerwiegend zu betrachten ist (OVG Magdeburg, B.v 27.1.2021, a.a.O., juris Rn. 30; vgl. VGH BW, U.v. 15.4.2021, a.a.O., juris Rn. 121).

    Wie sich aus dem Wortlaut ("weil") ergibt, bedarf es bei einer Ausweisung, bei der erhöhter Ausweisungsschutz gemäß § 53 Abs. 3 AufenthG zu berücksichtigen ist, einer Verbindung zwischen der konkreten schweren Straftat, für die der Ausländer rechtskräftig verurteilt wurde, und der Gefahr, die von ihm ausgeht (VGH BW, U.v. 15.4.2021, a.a.O., juris Rn. 123; OVG Magdeburg, B.v. 27.1.2021 - 2 M 101/20 - juris Ls. 2, Rn. 30).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 11 S 2757/20

    Freizügigkeitsrecht des drittstaatsangehörigen Familienangehörigen

    Denn selbst wenn dies der Fall sein sollte, muss sich der Antragsteller aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG - nicht zuletzt zur Beseitigung eines etwaigen Rechtsscheins - gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Feststellung, dass er kein Freizügigkeitsrecht besitzt, zur Wehr setzen können (vgl. zum Rechtsschutzbedürfnis bei Eilanträgen gegen den Sofortvollzug einer Ausweisung bei anderweitiger Ausreisepflicht OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 27.01.2021 - 2 M 101/20 - juris Rn. 23 f. m.w.N.; Nds. OVG, Beschluss vom 19.05.2010 - 11 ME 133/10 - juris Rn. 9; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 11.09.2008 - 11 S 2042/08 - juris Rn. 10 und vom 06.05.1997 - 13 S 1997/96 - juris Rn. 2).
  • VG München, 17.11.2022 - M 27 K 22.2308

    Ausweisung wegen schwerer Straftat

    Typischerweise sind beachtliche schwere Straftaten etwa Vergewaltigung, Drogenhandel, versuchter Mord, schwerer Raub und schwere Körperverletzung (OVG Magdeburg, B.v. 27.1.2021, a.a.O., juris Rn. 30).

    Allerdings entbindet die Begehung einer solchen Straftat nicht von der Prüfung, ob die kriminelle Handlung im konkreten Einzelfall als objektiv und subjektiv besonders schwerwiegend zu betrachten ist (OVG Magdeburg, B.v 27.1.2021, a.a.O., juris Rn. 30; vgl. VGH BW, U.v. 15.4.2021, a.a.O., juris Rn. 121).

    Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist - den völker- und unionsrechtlichen Vorgaben entsprechend - klargestellt, dass die Gefahr von dem Ausländer selbst ausgehen muss ("er"), eine Ausweisung nach § 53 Abs. 3a AufenthG mithin nur aus spezialpräventiven, nicht aber aus generalpräventiven Gründen möglich ist (OVG Magdeburg, B.v. 27.1.2021 - 2 M 101/20 - juris Rn. 30 m.w.N).

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 8 ME 146/20

    Abänderungsverfahren; Aufenthaltsverbot; aufschiebende Wirkung; Ausweisung;

    Das Verwaltungsgericht ist auf dieser Grundlage - im Einklang mit einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung - davon ausgegangen, dass es sich bei der Anordnung und Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots um einen einheitlichen Verwaltungsakt handelt, der nicht zwischen der Anordnung des Verbots und dessen Befristung aufgespalten werden kann (Niedersächsisches OVG, Urt. v. 6.5.2020 - 13 LB 190/19 -, juris Rn. 54; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 21.1.2020 - 11 S 3477/19 -, juris Rn. 19 u. v. 13.11.2019 - 11 S 2996/19 -, juris Rn. 40; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 6.7.2020 - 3 B 3/20 -, juris Rn. 16) und hat seiner Entscheidung mit einer verbreiteten Rechtsauffassung (implizit) weiter zugrunde gelegt, dass die Klage gegen das - so verstanden, einheitliche - befristete Einreise- und Abschiebungsverbot nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO i.V.m. § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 AufenthG kraft Gesetzes keine aufschiebende Wirkung entfaltet (ausführlich VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.11.2019 - 11 S 2996/19 -, juris Rn. 41ff. u. v. 21.1.2020 - 11 S 3477/19 -, juris Rn. 19, 74; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 27.1.2021 - 2 M 101/20 -, juris Rn. 33; offenlassend BVerwG, Beschl. v. 28.5.2020 - 1 VR 2/19 -, juris Rn. 12), mit der Folge, dass der Antrag auf Aussetzung des Sofortvollzuges daher als sowohl gegen die Befristungsentscheidung wie auch gegen das Einreise- und Aufenthaltsverbot als solches gerichtet anzusehen und in diesem Umfang auch statthaft ist.
  • VG Gelsenkirchen, 27.06.2023 - 8 L 212/23

    Art. 5; Eilrechtsschutz; Örtliche Zuständigkeit; Gefährder; Flüchtling;

    Insofern wird nicht nur das Vorliegen einer Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit vorausgesetzt, sondern die Beeinträchtigung muss auch eine besondere Intensität aufweisen, vgl. Fleuß, in: Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, § 53 AufenthG, unter Berufung auf OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. Januar 2021 - 2 M 101/20 -, juris Rn. 30 sowie mit zahlreichen weiteren Nachweisen; vgl. auch Beschluss der Kammer vom 25. März 2021 - 8 L 420/21 -.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2021 - 2 M 25/21

    Ausweisung eines islamischen Predigers

    Daher ist bei der gerichtlichen Kontrolle eines Einreise- und Aufenthaltsverbots im Rahmen eines Verfahrens nach § 80 Abs. 5 Satz 1 GG inzident die voraussichtliche Rechtmäßigkeit der Ausweisung zu überprüfen (Beschluss des Senats vom 27. Januar 2021 - 2 M 101/20 - juris Rn. 33 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.10.2023 - 2 M 96/23

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Ausweisung

    Ein Rechtsschutzbedürfnis für das vorläufige Rechtsschutzverfahren entfällt nach der Rechtsprechung des Senats auch nicht deshalb, weil der Antragsteller aus einem weiteren Grund gemäß § 58 Abs. 2 AufenthG vollziehbar ausreisepflichtig ist (vgl. Beschluss des Senats vom 27. Januar 2021 - 2 M 101/20 - juris Rn. 23).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2022 - 2 M 93/22

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Ausweisung; schwere Straftat

    Wie sich aus dem Wortlaut ("weil") ergibt, bedarf es einer Verbindung zwischen der konkreten schweren Straftat, für die der Ausländer verurteilt wurde, und der Gefahr, die von ihm ausgeht (Beschluss des Senats vom 27. Januar 2021 - 2 M 101/20 - juris Rn. 30; VGH BW, Urteil vom 15. April 2021 - 12 S 2505/20 - a.a.O. Rn. 123; Bauer, in: Bergmann/Dienelt, a.a.O., § 53 AufenthG Rn. 99).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.03.2021 - 4 LA 241/19

    Ausländerrecht - Beachtung unionsrechtlicher Vorgaben bei einer

    Es reicht nicht aus, dass er aufgrund seines allgemeinen Verhaltens, das nicht zu einer Verurteilung wegen einer besonders schweren Straftat geführt hat, oder aufgrund mehrerer Verurteilungen wegen weniger schwerwiegender Straftaten eine Gefahr für die Allgemeinheit besteht (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 27.01.2021 - 2 M 101/20 -, juris Rn. 30; VG Bremen, Beschl. v. 13.07.2020 - 2 V 199/20 -, juris Rn. 43; Bauer in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 13. Aufl. 2020, § 53 Rn. 98).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.08.2022 - 2 M 38/22

    Ausweisung; Unterstützung einer terroristischen Vereinigung; Aufruf zum Hass

    Die Vorinstanz ist zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass der Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO statthaft ist und bei der gerichtlichen Kontrolle eines Einreise- und Aufenthaltsverbots im Rahmen eines Verfahrens nach § 80 Abs. 5 Satz 1 AufenthG inzident die voraussichtliche Rechtmäßigkeit der Ausweisung zu überprüfen ist (vgl. Beschluss des Senats vom 27. Januar 2021 - 2 M 101/20 - juris Rn. 33, m.w.N.).
  • VG Sigmaringen, 22.03.2022 - 1 K 2764/20

    Rechtmäßigkeit einer sog. inlandsbezogenen Ausweisung

  • VG Aachen, 03.02.2022 - 4 L 38/22

    Einreise- und Aufenthaltsverbot Ausreisepflicht

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