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   OVG Schleswig-Holstein, 09.03.2021 - 4 LA 228/19   

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https://dejure.org/2021,5543
OVG Schleswig-Holstein, 09.03.2021 - 4 LA 228/19 (https://dejure.org/2021,5543)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.03.2021 - 4 LA 228/19 (https://dejure.org/2021,5543)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. März 2021 - 4 LA 228/19 (https://dejure.org/2021,5543)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 25a Abs 1 S 1 Nr 2 AufenthG 2004, § 113 Abs 5 S 2 VwGO, § 124 Abs 2 VwGO, § 75 VwGO
    Aufenthaltserlaubnis -Neubescheidung bei einer Untätigkeitsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Aufenthaltserlaubnis; Darlegung; Entscheidungserheblichkeit; ernstliche Zweifel; Grundsatzbedeutung; Neubescheidung; Rechtssatz; Untätigkeitsklage; Aufenthaltserlaubnis hier: Antrag auf Zulassung der Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 06.06.2018 - 2 BvR 350/18

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Versagung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.03.2021 - 4 LA 228/19
    Zutreffend weisen die Klägerseite darauf hin, dass ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Entscheidung schon dann begründet sind, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Kammerbeschl. v. 06.06.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 22.67

    Voraussetzungen der Einberufung zum verkürzten Grundwehrdienst - Zulässigkeit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.03.2021 - 4 LA 228/19
    Besteht ein solcher materieller Anspruch jedoch nicht, ist es dem Gericht nicht verwehrt, daraus im Rahmen eines in dem dargelegten Sinne eingeschränkten Klagebegehrens rechtliche Folgerungen zu ziehen und die Untätigkeitsklage als unbegründet abzuweisen (BVerwG, Urt. v. 28.03.1968 - VIII C 22.67 -, BVerwGE 29, 239 ff., juris Rn. 10; OVG Bln.-Brbg., Beschl. v. 02.04.2015 - OVG 5 M 11.15 -, juris Rn. 5, 7).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1999 - 2 L 244/98

    Antrag auf Zulassung einer Berufung ; Anforderungen an die Darlegung eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.03.2021 - 4 LA 228/19
    Aus ihnen muss sich die Unrichtigkeit der Entscheidung im (allein relevanten) Ergebnis ergeben; betrifft der Zweifel nur die Begründung oder nur einen von mehreren, die Entscheidung tragenden Gründen, kann eine Zulassung nicht erfolgen (OVG Schleswig, Beschl. v. 14.05.1999 - 2 L 244/98 -, juris Rn. 20).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2021 - 4 LA 165/19

    Ernstliche Zweifel an ein verwaltungsgerichtliches Urteil aufgrund eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.03.2021 - 4 LA 228/19
    Eine Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO kommt dann aber nur in Betracht, wenn auch eine entsprechende Verfahrensrüge über § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO zu einer Zulassung führen würde (OVG Schleswig, Beschl. v. 27.01.2021 - 4 LA 165/19 -, juris Rn. 7 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2010 - 2 O 116/10

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Bescheidungsklage;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.03.2021 - 4 LA 228/19
    Wenn das Verwaltungsgericht in dieser Konstellation mit dem OVG Magdeburg (Beschl. v. 22.10.2010 - 2 O 116/10 - juris Rn. 14) davon spricht, dass das nicht beschiedene Sachbegehren "offensichtlich unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Erfolg haben kann", kann damit nur gemeint sein, dass es schon an den Anspruchsvoraussetzungen fehlt und es auf eine (neuerliche) Ermessensbetätigung nicht mehr ankommen kann mit der Folge, dass der geltend gemachte Anspruch auf (Neu-)Bescheidung "offensichtlich" nicht besteht und die Bescheidungsklage deshalb auch im Gewand einer Untätigkeitsklage sogleich als unbegründet abgewiesen werden kann (statt das Verfahren nach § 75 Satz 3 VwGO auszusetzen oder zum Erlass eines Verwaltungsaktes zu verpflichten, dessen Inhalt nach Auffassung des Verwaltungsgerichts schon feststeht).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2015 - 5 M 11.15

    Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Erfolgsaussichten; Untätigkeitsklage;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.03.2021 - 4 LA 228/19
    Besteht ein solcher materieller Anspruch jedoch nicht, ist es dem Gericht nicht verwehrt, daraus im Rahmen eines in dem dargelegten Sinne eingeschränkten Klagebegehrens rechtliche Folgerungen zu ziehen und die Untätigkeitsklage als unbegründet abzuweisen (BVerwG, Urt. v. 28.03.1968 - VIII C 22.67 -, BVerwGE 29, 239 ff., juris Rn. 10; OVG Bln.-Brbg., Beschl. v. 02.04.2015 - OVG 5 M 11.15 -, juris Rn. 5, 7).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.10.1999 - 4 L 83/99
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.03.2021 - 4 LA 228/19
    Zwar hat das Oberverwaltungsgericht bei der Beurteilung des Zulassungsgrundes des - hier naheliegenden - § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auch solche nach materiellem Recht entscheidungserheblichen und vom Zulassungsantragsteller innerhalb der Antragsfrist vorgetragenen Tatsachen zu berücksichtigen, die erst nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts entstanden sind (vgl. nur OVG Schleswig, Beschl. v. 14.10.1999 - 4 L 83/99 -, juris Rn. 6; Roth in: BeckOK VwGO, 56. Ed., Stand 01.01.2021, § 124 Rn. 27 m.w.N.), so dass an die Geltendmachung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils zu denken ist.
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2024 - 6 LA 16/24

    Ausländerrecht Erwerb eines Daueraufenthaltsrechts durch Ehegatten einer

    Der Sach- und Streitstoff ist in einer Weise zu durchdringen und aufzuarbeiten, die im Einzelnen verdeutlicht, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen den entscheidungstragenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts nicht gefolgt werden kann; die mit der Begründung eines Rechtsmittels notwendig verbundene Kritik am erstinstanzlichen Urteil genügt insoweit ebenso wenig wie die bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens (OVG Schleswig, Beschl. v. 01.08.2023 - 4 LA 38/21 -, juris Rn. 2, Beschl. v. 24.08.2022 - 4 LA 68/21 -, juris Rn. 23, Beschl. v. 17.02.2021 - 4 LA 208/19 -, juris Rn. 51, Beschl. v. 09.03.2021 - 4 LA 228/19 -, juris Rn. 15, alle m.w.N.).
  • VG Ansbach, 17.11.2022 - AN 17 K 21.01458

    Erfolglose Untätigkeitsklage, statthafte "bloße" Bescheidungsklage, kein Anspruch

    Das grundsätzlich gegebene Recht auf Bescheidung eines gestellten Antrages durch die Behörde ist nämlich kein Selbstzweck, sondern dient der Durchsetzung materieller Rechte (vgl. BVerwG, U.v. 28.3.1968 - VIII C 22/67 - juris; OVG SH, B.v. 9.3.2021 - 4 LA 228/19 - juris Rn. 19).
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