Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2023 - 2 LB 8/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,45631
OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2023 - 2 LB 8/22 (https://dejure.org/2023,45631)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.12.2023 - 2 LB 8/22 (https://dejure.org/2023,45631)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. Dezember 2023 - 2 LB 8/22 (https://dejure.org/2023,45631)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,45631) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    Verfolgung iranischer Asylbewerber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Iran: Zur Gruppenverfolgung wegen längerem Aufenthalt im westlichen Ausland; Asylantragstellung; illegaler Ausreise; Formalkonversion; exilpolitischer Aktivität (Demonstrationsteilnahme) und Gruppenverfolgung von Frauen

  • rechtsportal.de

    Iran: Zur Gruppenverfolgung wegen längerem Aufenthalt im westlichen Ausland; Asylantragstellung; illegaler Ausreise; Formalkonversion; exilpolitischer Aktivität (Demonstrationsteilnahme) und Gruppenverfolgung von Frauen

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 33.18

    Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2023 - 2 LB 8/22
    Auch für diese Anknüpfungstatsachen gilt das Regelbeweismaß des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO (stRspr, vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2019 - 1 C 33.18 -, juris Rn. 18-20 m. w. N.).

    Die Annahme einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit darf aber nicht unter Verzicht auf die Feststellung objektivierbarer Prognosetatsachen auf bloße Hypothesen und ungesicherte Annahmen gestützt werden (stRspr, vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2019 - 1 C 33.18 -, juris Rn. 21 m. w. N.).

    Dies gilt jedenfalls bei einer bzw. einem nicht vorverfolgt ausgereisten Schutzsuchenden hinsichtlich der Frage, ob ihr bzw. ihm bei Rückkehr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Verfolgung droht (stRspr, vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2019 - 1 C 33.18 -, juris Rn. 22 m. w. N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.04.2019 - 2 LB 54/18

    Flüchtlingseigenschaftszuerkennung an syrische Staatsangehörige, kurdischer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2023 - 2 LB 8/22
    Vielmehr genügt - wie sich bereits aus dem Gefahrbegriff ergibt -, wenn bei zusammenfassender Würdigung die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. November 1991 - 9 C 118.90 -, juris Rn. 17 sowie zum Ganzen Urteil des Senats vom 18. April 2019 - 2 LB 54/18 -, juris Rn. 21 m. w. N.).

    Dabei reicht es, soweit zahlenmäßige Feststellungen möglich sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 1 B 31.14 -, juris Rn. 10), aus, die ungefähre Größenordnung der Verfolgungsschläge zu ermitteln und sie in Beziehung zur Gesamtgruppe der von Verfolgung Betroffenen zu setzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 2009 - 10 C 11.08 -, juris Rn. 19 m. w. N.; vgl. zur Gruppenverfolgung auch Urteil des Senats vom 18. April 2019 - 2 LB 54/18 -, juris Rn. 21 m. w. N.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.03.2022 - 4 LB 785/20

    Asylrecht - Iran

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2023 - 2 LB 8/22
    Im vorliegenden Fall kann dahinstehen bleiben, an welche konkreten religiösen christlichen Handlungen in Iran eine Verfolgungsgefahr anknüpft (vgl. dazu OVG Greifswald, Urteil vom 2. März 2022 - 4 LB 785/20 OVG -, juris Orientierungssätze und Rn. 45 m. w. N.), weil Der Senat sich keine Überzeugung davon bilden konnte, dass bei der Klägerin ein auf einer die Identität prägenden inneren Überzeugung beruhender Glaubenswechsel vorliegt.
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2023 - 2 LB 8/22
    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen, Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 -0020, juris Rn. 32 m. w. N.).
  • BVerfG, 03.04.2020 - 2 BvR 1838/15

    Keine formale oder inhaltliche Glaubensprüfung durch die Gerichte bei

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2023 - 2 LB 8/22
    Die innere Tatsache, dass die verfolgungsträchtige Glaubensbetätigung für die religiöse Identität der bzw. des Betroffenen zentrale Bedeutung hat, muss zur Überzeugung des Gerichts feststehen (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO; vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 3. April 2020 - 2 BvR 1838/15 -, juris Rn. 26 ff. m. w. N.).
  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2023 - 2 LB 8/22
    Ob die Voraussetzungen für eine Gruppenverfolgung in einem bestimmten Herkunftsstaat vorliegen, ist aufgrund einer wertenden Betrachtung im Sinne der Gewichtung und Abwägung aller festgestellten Umstände und ihrer Bedeutung zu entscheiden, wobei alle gleichgearteten, auf eine nach denselben Merkmalen zusammengesetzte Gruppe bezogenen Verfolgungsmaßnahmen zur Größe dieser Gruppe in Beziehung gesetzt werden müssen, weil eine bestimmte Anzahl von Eingriffen, die sich für eine kleine Gruppe von Verfolgten bereits als bedrohlich erweist, gegenüber einer großen Gruppe vergleichsweise geringfügig erscheinen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2006 - 1 C 15.05 -, juris Rn. 20-24 m. w. N.).
  • BVerfG, 12.02.2008 - 2 BvR 2141/06

    Verletzung des Grundrechts auf Asyl (Art 16a Abs 1 GG) durch unzureichende

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2023 - 2 LB 8/22
    Das auf dem Zufluchtsgedanken beruhende Asyl- und Flüchtlingsrecht setzt daher grundsätzlich einen nahen zeitlichen (Kausal-)Zusammenhang zwischen der Verfolgung und der Ausreise voraus (BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 2 BvR 2141/06 -, juris Rn. 20 m. w. N.).
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2023 - 2 LB 8/22
    Dabei reicht es, soweit zahlenmäßige Feststellungen möglich sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 1 B 31.14 -, juris Rn. 10), aus, die ungefähre Größenordnung der Verfolgungsschläge zu ermitteln und sie in Beziehung zur Gesamtgruppe der von Verfolgung Betroffenen zu setzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 2009 - 10 C 11.08 -, juris Rn. 19 m. w. N.; vgl. zur Gruppenverfolgung auch Urteil des Senats vom 18. April 2019 - 2 LB 54/18 -, juris Rn. 21 m. w. N.).
  • BVerwG, 19.01.2023 - 1 C 22.21

    Prüfung des Flüchtlingsschutzes bei subsidiär Schutzberechtigten, die sich dem

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2023 - 2 LB 8/22
    Auch wenn die Prognose damit keines "vollen Beweises" bedarf, ändert dies nichts daran, dass sich Der Senat gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO bei verständiger Würdigung der (gesamten) Umstände des Einzelfalls von der Richtigkeit seiner Prognose einer mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohenden Verfolgung die volle Überzeugungsgewissheit zu verschaffen hat (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2023 - 1 C 22.21 -, juris Rn. 51 m. w. N.).
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2023 - 2 LB 8/22
    Vielmehr genügt - wie sich bereits aus dem Gefahrbegriff ergibt -, wenn bei zusammenfassender Würdigung die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. November 1991 - 9 C 118.90 -, juris Rn. 17 sowie zum Ganzen Urteil des Senats vom 18. April 2019 - 2 LB 54/18 -, juris Rn. 21 m. w. N.).
  • BVerwG, 08.02.2011 - 10 B 1.11

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß; Prognose; Prognosegrundlage;

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

  • BVerwG, 24.02.2015 - 1 B 31.14

    Nachweis einer gegenwärtigen Gefahr politischer Verfolgung für einen

  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2013 - A 12 S 2023/11

    Verfolgungssicherheit der in die Türkei zurückkehrenden kurdischen Asylbewerber

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.05.2018 - 2 LB 46/18

    Weiterhin kein Flüchtlingsstatus für syrische Asylsuchende

  • BVerwG, 16.11.2015 - 1 B 76.15

    Beweiswürdigung bzgl. der Annahme einer Gruppenverfolgung der Tamilen nach

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2019 - 2 LB 73/18

    Asylrecht: Keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung von aus Syrien

  • BVerwG, 12.11.1985 - 9 C 26.85

    Feststellung des asylerheblichen Sachverhalts - Überzeugungsmaßstab -

  • RG, 24.11.1922 - I 7/22

    1. Verletzung der Zeugnispflicht durch Verschweigung einer erheblichen Tatsache,

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2023 - 2 LB 9/22

    Asylrechtliche Situation iranischer Staatsangehöriger

    Der Senat sieht insofern auch keine Anhaltspunkte für eine weitere Sachverhaltsaufklärung über den Beweisbeschluss vom 7. März 2023 im Verfahren 2 LB 8/22 hinaus, der auch in das vorliegende Verfahren eingeführt wurde, ebenso wie die daraufhin erfolgten Stellungnahmen.

    Amnesty International hat in der Vergangenheit wiederholt Berichte von Betroffenen erhalten, die nach öffentlichen Äußerungen online bedroht und diffamiert wurden (AI, Stellungnahme zum Verfahren 2 LB 8/22 vom 20. April 2023).

    Unklar ist, in welchem Ausmaß dies geschieht und wie die dadurch gewonnenen Informationen anschließend genutzt und weiterverarbeitet werden (AI, Stellungnahme zum Verfahren 2 LB 8/22 vom 20. April 2023; SFH, Iran: Überwachung von Demonstrationen im Ausland, 24. November 2023, Seiten 4-5).

    Staatlichen Quellen zufolge wurden Stand April 2023 137 Geschäfte und mehr als 18 Restaurants geschlossen, weil in ihnen Frauen bedient wurden, die keinen Hijab trugen (AI, Stellungnahme zum Verfahren 2 LB 8/22 vom 20. April 2023).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht