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   OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2023 - 2 LB 9/22   

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OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2023 - 2 LB 9/22 (https://dejure.org/2023,36511)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.12.2023 - 2 LB 9/22 (https://dejure.org/2023,36511)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. Dezember 2023 - 2 LB 9/22 (https://dejure.org/2023,36511)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    Gruppenverfolgung von Iranern bzw. Iranerinnen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Iran: Zur Gruppenverfolgung wegen längerem Aufenthalt im westlichen Ausland; Asylantragstellung; illegaler Ausreise; Formalkonversion; exilpolitischer Aktivität (Demonstrationsteilnahme) und von Frauen

  • rechtsportal.de

    Iran: Zur Gruppenverfolgung wegen längerem Aufenthalt im westlichen Ausland; Asylantragstellung; illegaler Ausreise; Formalkonversion; exilpolitischer Aktivität (Demonstrationsteilnahme) und von Frauen

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (26)

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2023 - 2 LB 8/22

    Asylrechtliche Situation iranischer Staatsangehöriger

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2023 - 2 LB 9/22
    Der Senat sieht insofern auch keine Anhaltspunkte für eine weitere Sachverhaltsaufklärung über den Beweisbeschluss vom 7. März 2023 im Verfahren 2 LB 8/22 hinaus, der auch in das vorliegende Verfahren eingeführt wurde, ebenso wie die daraufhin erfolgten Stellungnahmen.

    Amnesty International hat in der Vergangenheit wiederholt Berichte von Betroffenen erhalten, die nach öffentlichen Äußerungen online bedroht und diffamiert wurden (AI, Stellungnahme zum Verfahren 2 LB 8/22 vom 20. April 2023).

    Unklar ist, in welchem Ausmaß dies geschieht und wie die dadurch gewonnenen Informationen anschließend genutzt und weiterverarbeitet werden (AI, Stellungnahme zum Verfahren 2 LB 8/22 vom 20. April 2023; SFH, Iran: Überwachung von Demonstrationen im Ausland, 24. November 2023, Seiten 4-5).

    Staatlichen Quellen zufolge wurden Stand April 2023 137 Geschäfte und mehr als 18 Restaurants geschlossen, weil in ihnen Frauen bedient wurden, die keinen Hijab trugen (AI, Stellungnahme zum Verfahren 2 LB 8/22 vom 20. April 2023).

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 33.18

    Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2023 - 2 LB 9/22
    Auch für diese Anknüpfungstatsachen gilt das Regelbeweismaß des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO (stRspr, vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2019 - 1 C 33.18 -, juris Rn. 18-20 m. w. N.).

    Die Annahme einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit darf aber nicht unter Verzicht auf die Feststellung objektivierbarer Prognosetatsachen auf bloße Hypothesen und ungesicherte Annahmen gestützt werden (stRspr, vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2019 - 1 C 33.18 -, juris Rn. 21 m. w. N.).

    Dies gilt jedenfalls bei einer bzw. einem nicht vorverfolgt ausgereisten Schutzsuchenden hinsichtlich der Frage, ob ihr bzw. ihm bei Rückkehr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Verfolgung droht (stRspr, vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2019 - 1 C 33.18 -, juris Rn. 22 m. w. N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.04.2019 - 2 LB 54/18

    Flüchtlingseigenschaftszuerkennung an syrische Staatsangehörige, kurdischer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2023 - 2 LB 9/22
    Vielmehr genügt - wie sich bereits aus dem Gefahrbegriff ergibt -, wenn bei zusammenfassender Würdigung die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. November 1991 - 9 C 118.90 -, juris Rn. 17 sowie zum Ganzen Urteil des Senats vom 18. April 2019 - 2 LB 54/18 -, juris Rn. 21 m. w. N.).

    Dabei reicht es, soweit zahlenmäßige Feststellungen möglich sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 1 B 31.14 -, juris Rn. 10), aus, die ungefähre Größenordnung der Verfolgungsschläge zu ermitteln und sie in Beziehung zur Gesamtgruppe der von Verfolgung Betroffenen zu setzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 2009 - 10 C 11.08 -, juris Rn. 19 m. w. N.; vgl. zur Gruppenverfolgung auch Urteil des Senats vom 18. April 2019 - 2 LB 54/18 -, juris Rn. 21 m. w. N.).

  • EuGH, 15.02.2023 - C-484/22

    Bundesrepublik Deutschland (Retour d'un mineur sans ses parents) - Vorlage zur

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2023 - 2 LB 9/22
    Dies gilt auch vor dem Hintergrund der Anforderungen des Art. 5 der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (Rückführungsrichtlinie; vgl. EuGH, Beschluss vom 15. Februar 2023 - C-484/22 -, und dazu BVerwG, EuGH-Vorlage vom 8. Juni 2022 - 1 C 24.21 -).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2023 - 2 LB 9/22
    In Fällen, in denen wie hier, gleichzeitig über die Gewährung unionsrechtlichen und nationalen Abschiebungsschutzes zu entscheiden ist, scheidet bei Verneinung der Voraussetzungen des § 4 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 AsylG regelmäßig aus denselben tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen auch ein Abschiebungsverbot nach § 60 Absatz 5 AufenthG in Bezug auf Artikel 3 EMRK aus, so dass in der Sache divergierende Bewertungen kaum denkbar sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 15.12 -, juris Rn. 36).
  • BVerwG, 08.06.2022 - 1 C 24.21

    EuGH soll die Frage der Berücksichtigung des Kindeswohls und familiärer Bindungen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2023 - 2 LB 9/22
    Dies gilt auch vor dem Hintergrund der Anforderungen des Art. 5 der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (Rückführungsrichtlinie; vgl. EuGH, Beschluss vom 15. Februar 2023 - C-484/22 -, und dazu BVerwG, EuGH-Vorlage vom 8. Juni 2022 - 1 C 24.21 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2023 - A 11 S 1329/20

    Zur Rückkehrsituation eines leistungsfähigen erwachsenen Mannes in Afghanistan

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2023 - 2 LB 9/22
    Zudem hat insbesondere seit 2021/2022 eine so starke Änderung der Lage in Iran stattgefunden, dass eine Zulassung der Revision nach § 78 Abs. 8 AsylG auch im Übrigen nicht geboten erscheint (vgl. dazu - für Afghanistan - VGH Mannheim, Urteil vom 22. Februar 2023 - A 11 S 1329/20 -, juris Rn. 220).
  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2023 - 2 LB 9/22
    Die politische Überzeugung wird aber dann in asylerheblicher Weise unterdrückt, wenn ein Staat mit den Mitteln des Strafrechts auf Leib, Leben oder die persönliche Freiheit der bzw. des Einzelnen schon deshalb zugreift, weil dieser ihre bzw. seine - mit der Staatsraison nicht übereinstimmende - politische Meinung nicht "für sich behält", sondern sie nach außen bekundet und sich mit ihr Dritten gegenüber "hören lässt" und damit notwendigerweise eine geistige Wirkung auf die Umwelt ausübt und meinungsbildend auf andere einwirkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1987 - 9 C 184.86 -, juris Rn. 19).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.03.2022 - 4 LB 785/20

    Asylrecht - Iran

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2023 - 2 LB 9/22
    Im vorliegenden Fall kann dahinstehen bleiben, an welche konkreten religiösen christlichen Handlungen in Iran eine Verfolgungsgefahr anknüpft (vgl. dazu OVG Greifswald, Urteil vom 2. März 2022 - 4 LB 785/20 OVG -, juris Orientierungssätze und Rn. 45 m. w. N.), weil der Senat sich keine Überzeugung davon bilden konnte, dass bei den Klägern ein auf einer die Identität prägenden inneren Überzeugung beruhender Glaubenswechsel vorliegt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2023 - C-608/22

    Nach Ansicht von Generalanwalt Jean Richard de la Tour handelt es sich bei den

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2023 - 2 LB 9/22
    Auch die Kumulierung der unterschiedlichen Maßnahmen stellt noch keine Verletzung der Menschenrechte dar, die so gravierend wäre, dass eine Person davon in ähnlicher wie der in § 3a Abs. 1 Nr. 1 AsylG beschriebenen Weise betroffen ist, § 3a Abs. 1 Nr. 2 AsylG (vgl. aber für die Situation in Afghanistan Generalanwalt des EuGH, Schlussanträge vom 9. Januar 2023 - C-608/22 -, juris Rn. 52-59).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

  • BVerfG, 03.04.2020 - 2 BvR 1838/15

    Keine formale oder inhaltliche Glaubensprüfung durch die Gerichte bei

  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

  • BVerfG, 12.02.2008 - 2 BvR 2141/06

    Verletzung des Grundrechts auf Asyl (Art 16a Abs 1 GG) durch unzureichende

  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

  • BVerwG, 19.01.2023 - 1 C 22.21

    Prüfung des Flüchtlingsschutzes bei subsidiär Schutzberechtigten, die sich dem

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

  • BVerwG, 08.02.2011 - 10 B 1.11

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß; Prognose; Prognosegrundlage;

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

  • BVerwG, 24.02.2015 - 1 B 31.14

    Nachweis einer gegenwärtigen Gefahr politischer Verfolgung für einen

  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2013 - A 12 S 2023/11

    Verfolgungssicherheit der in die Türkei zurückkehrenden kurdischen Asylbewerber

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.05.2018 - 2 LB 46/18

    Weiterhin kein Flüchtlingsstatus für syrische Asylsuchende

  • BVerwG, 16.11.2015 - 1 B 76.15

    Beweiswürdigung bzgl. der Annahme einer Gruppenverfolgung der Tamilen nach

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2019 - 2 LB 73/18

    Asylrecht: Keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung von aus Syrien

  • BVerwG, 12.11.1985 - 9 C 26.85

    Feststellung des asylerheblichen Sachverhalts - Überzeugungsmaßstab -

  • RG, 24.11.1922 - I 7/22

    1. Verletzung der Zeugnispflicht durch Verschweigung einer erheblichen Tatsache,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2024 - 6 A 242/21

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft Iran Asylantrag Befragung Illegale

    Ebenso Nds. OVG, Urteil vom 26.1.2024 - 8 LB 88/22 -, juris Rn. 60; OVG Schl.-H., Urteil vom 12.12.2023 - 2 LB 9/22 -, juris Rn. 75 ff.

    60342/16 -, NLMR 6/2017-EGMR, S. 1; OVG NRW, Urteil vom 7.6.2021 - 6 A 2115/19.A -, juris Rn. 84 f.; Bay. VGH, Beschluss vom 11.2.2021 - 14 ZB 20.31143 -, juris Rn. 11; Sächs. OVG, Urteil vom 24.5.2022 - 2 A 577/19.A -, juris Rn. 45; OVG S.-A., Urteil vom 14.7.2022 - 3 L 9/20 -, juris Rn. 39; OVG Schl.-H., Urteile vom 24.3.2020 - 2 LB 20/19 -, juris Rn. 30 ff., und vom 12.12.2023 - 2 LB 9/22 -, juris Rn. 84 ff.; Thür.

    vgl. AA, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Islamischen Republik Iran, Stand 18.11.2022 vom 30.11.2022, S. 25; AA, Auskunft an das OVG Schl.-H. vom 14.6.2023, S. 3 Fragen 6 und 7 sowie 9 bis 11; BfA, Länderinformation der Staatendokumentation Iran vom 26.1.2024, S. 167 f.; DFAT, Country Information Report Iran vom 24.7.2023, S. 39 f.; ebenso aus der Rspr.: Nds. OVG, Urteil vom 26.1.2024 - 8 LB 88/22 -, juris Rn. 79; OVG Schl.-H., Urteil vom 12.12.2023 - 2 LB 9/22 -, juris Rn. 60 ff.

  • VG Würzburg, 25.03.2024 - W 8 K 23.30793

    Iran, Frau, 18-jährige Schülerin, einmalige Aktion im Iran in Schule mit

    Weitergehend sind Frauen allenfalls vorgeladen worden und haben eine Reue-Erklärung unterschreiben müssen (vgl. auch OVG SH, U.v. 12.12.2023 - 2 LB 9/22 - juris Rn. 18 m.w.N.).

    Das klägerische Vorbringen belegt nicht schlüssig eine westliche Prägung in dem Sinne, dass die Klägerin infolge eines längeren Aufenthalts in Deutschland in ihrer Identität derart westlich geprägt worden wäre, dass ihr bei einer Rückkehr in den Iran entweder nicht mehr in der Lage wäre ihren Lebensstil den dort erwartenden Verhältnissen und Traditionen anzupassen, oder ihr dies infolge des erlangen Grades ihrer westlichen Identitätsprägung nicht mehr zugemutet werden könnte (vgl. OVG SH, U.v. 12.12.2023 - 2 LB 9/22 - juris Rn. 107 ff., 122 f; BayVGH, B.v. 30.3.2023 - 14 ZB 23.30010 - juris Rn. 6; VG Würzburg, U.v. 30.10.2023 - W 8 K 23.30337 - juris Rn. 58 ff. mwN).

    Es leuchtet dem Gericht nicht ein, dass die Klägerin bei einer Rückkehr in den Iran nunmehr aus Überzeugung ohne Ansehung der sich daraus ergebenden Konsequenzen wie eine westliche Frau leben würde (vgl. OVG SH, U.v. 12.12.2023 - 2 LB 9/22 - juris Rn. 124).

    Konsularkonsultationen über eine Zusammenarbeit bei der Rückführung sind, insbesondere hinsichtlich der Rücknahme schwerer Straftäter, waren noch nicht erfolgreich (siehe zum Ganzen Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der islamischen Republik Iran, Stand Dezember 2020 vom 5.2.2021, S. 25 f.; Stand 23.12.2021 vom 28.1.2022, S. 4 f. und 21 f.; Stand 18.11.2022 vom 30.11.2022, S. 5 und S. 25 sowie NdsOVG, U.v. 26.1.2024 - 8 LB 88/22 - juris Rn. 79 ff.; OVG SH, U.v. 12.12.2023 - 2 LB 9/22 - juris Rn. 52 ff. und OVG NRW, U.v. 6.9.2021 - 6 A 139/19.A - juris Rn. 74; vgl. im Übrigen VG Würzburg, U.v. 2.1.2020 - W 8 K 19.31960 - juris Rn. 36; U.v. 19.8.2019 - W 8 K 19.30846 - juris Rn. 42; jeweils m.w.N. zur Rspr.).

  • VG Hamburg, 09.04.2024 - 10 A 5193/23

    Zur Flüchtlingsrelevanz der "Verwestlichung" einer jungen iranischen Frau

    Es darf ihr - ausnahmsweise und einzelfallbezogen - nicht zumutbar erscheinen, sich in Iran den dortigen rechtlichen und gesellschaftlichen iranisch-islamischen und Frauen im Vergleich zu Männern benachteiligenden Regeln zu unterwerfen (vgl. VG Würzburg, Urt. v. 2.1.2023, W 8 K 22.30737, juris Rn. 50; VG Bremen, Urt. v. 30.11.2022.1 K 1527/20, juris, S. 6 f.; VG Hamburg, Urt. v. 20.7.2021, 10 A 5156/18, juris Rn. 34; Urt. v. 7.7.2021, 10 A 2109/19, juris Rn. 43; VG Schleswig, Urt. v. 16.2.2006, 14 A 62/99, juris Rn. 27 f.; vgl. auch OVG Greifswald, Urt. v. 2.3.2022, 4 LB 785/20 OVG, juris Rn. 55 und - unter dem Gesichtspunkt der "politischen Überzeugung" - OVG Schleswig, Urt. v. 12.12.2023, 2 LB 9/22, juris Rn. 122; zur Unzumutbarkeit regelkonformen Verhaltens BVerwG, Urt. v. 20.2.2013, 10 C 23/12, juris Rn. 26 ff.; vgl. dazu auch m.w.N. Wittmann, in: BeckOK MigR, 18. Ed. Stand 15.1.2024, § 3a AsylG Rn. 54).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2024 - 6 A 1605/20
    vgl. Auswärtiges Amt (AA), Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Islamischen Republik Iran, Stand 18.11.2022 vom 30.11.2022, S. 25; AA, Auskunft an das OVG Schl.-H. vom 14.6.2023, S. 3 Fragen 6 und 7 sowie 9 bis 11; Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl der Republik Österreich (BfA), Länderinformation der Staatendokumentation Iran vom 26.1.2024, S. 167 f.; Department of Foreign Affairs and Trade (DFAT), Country Information Report Iran vom 24.7.2023, S. 39 f.; ebenso aus der Rspr.: Nds. OVG, Urteil vom 26.1.2024 - 8 LB 88/22 -, juris Rn. 79; OVG Schl.-H., Urteil vom 12.12.2023 - 2 LB 9/22 -, juris Rn. 60 ff.
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