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   OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2024 - 6 MB 1/24   

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OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2024 - 6 MB 1/24 (https://dejure.org/2024,2320)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.02.2024 - 6 MB 1/24 (https://dejure.org/2024,2320)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. Februar 2024 - 6 MB 1/24 (https://dejure.org/2024,2320)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 18 Abs 2 AufenthG 2004, § 18 Abs 3 AufenthG 2004, § 18a AufenthG 2004, § 19c Abs 1 AufenthG 2004, § 81 Abs 4 S 3 AufenthG 2004
    Vorläufiger Rechtsschutz nach Ablehnung einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken; Abwägungsentscheidung im Beschwerdeverfahren bei unklarem Sachverhalt; Amtsermittlungspflicht der Ausländerbehörde

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.07.2019 - 4 MB 14/19

    Untersagung unerlaubten Online-Glücksspiels hat vorerst Bestand

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2024 - 6 MB 1/24
    Ist dies nicht der Fall, ergeht die Entscheidung allein aufgrund einer Interessenabwägung, bei der die jeweils eintretenden Folgen einer stattgebenden bzw. ablehnenden Eilentscheidung gegenüberzustellen sind (OVG Schleswig, Beschl. v. 22.12.2022 - 4 MB 48/22 -, juris Rn. 28, Beschl. v. 29.10.2021 - 4 MB 53/21 -, juris Rn. 9, v. 03.07.2019 - 4 MB 14/19 -, juris Rn. 5, ausf.: Beschl. v. 06.08.1991 - 4 M 109/91 -, juris Rn. 3 ff.).

    Diese Auswirkungen sind zu vergleichen mit den Nachteilen, die entstünden, wenn die aufschiebende Wirkung angeordnet oder wiederhergestellt würde, dem Rechtsbehelf in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. nur OVG Schleswig, Beschl. v. 22.12.2022 - 4 MB 48/22 -, juris Rn. 28, Beschl. v. 29.10.2021 - 4 MB 53/21 -, juris Rn. 9, Beschl. v. 03.07.2019 - 4 MB 14/19 -, juris Rn. 5, Beschl. v. 06.08.1991 - 4 M 109/91 -, juris Rn. 4).

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2024 - 6 MB 1/24
    Ist dies nicht der Fall, ergeht die Entscheidung allein aufgrund einer Interessenabwägung, bei der die jeweils eintretenden Folgen einer stattgebenden bzw. ablehnenden Eilentscheidung gegenüberzustellen sind (OVG Schleswig, Beschl. v. 22.12.2022 - 4 MB 48/22 -, juris Rn. 28, Beschl. v. 29.10.2021 - 4 MB 53/21 -, juris Rn. 9, v. 03.07.2019 - 4 MB 14/19 -, juris Rn. 5, ausf.: Beschl. v. 06.08.1991 - 4 M 109/91 -, juris Rn. 3 ff.).

    Diese Auswirkungen sind zu vergleichen mit den Nachteilen, die entstünden, wenn die aufschiebende Wirkung angeordnet oder wiederhergestellt würde, dem Rechtsbehelf in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. nur OVG Schleswig, Beschl. v. 22.12.2022 - 4 MB 48/22 -, juris Rn. 28, Beschl. v. 29.10.2021 - 4 MB 53/21 -, juris Rn. 9, Beschl. v. 03.07.2019 - 4 MB 14/19 -, juris Rn. 5, Beschl. v. 06.08.1991 - 4 M 109/91 -, juris Rn. 4).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2022 - 4 MB 48/22

    Tierschutz-, Haltungs- und Betreuungsverbot gegenüber einem Landwirt

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2024 - 6 MB 1/24
    Ist dies nicht der Fall, ergeht die Entscheidung allein aufgrund einer Interessenabwägung, bei der die jeweils eintretenden Folgen einer stattgebenden bzw. ablehnenden Eilentscheidung gegenüberzustellen sind (OVG Schleswig, Beschl. v. 22.12.2022 - 4 MB 48/22 -, juris Rn. 28, Beschl. v. 29.10.2021 - 4 MB 53/21 -, juris Rn. 9, v. 03.07.2019 - 4 MB 14/19 -, juris Rn. 5, ausf.: Beschl. v. 06.08.1991 - 4 M 109/91 -, juris Rn. 3 ff.).

    Diese Auswirkungen sind zu vergleichen mit den Nachteilen, die entstünden, wenn die aufschiebende Wirkung angeordnet oder wiederhergestellt würde, dem Rechtsbehelf in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. nur OVG Schleswig, Beschl. v. 22.12.2022 - 4 MB 48/22 -, juris Rn. 28, Beschl. v. 29.10.2021 - 4 MB 53/21 -, juris Rn. 9, Beschl. v. 03.07.2019 - 4 MB 14/19 -, juris Rn. 5, Beschl. v. 06.08.1991 - 4 M 109/91 -, juris Rn. 4).

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2021 - 4 MB 53/21

    Aufenthaltsrecht: Aufenthaltserlaubnis; Antrag eines armenischen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2024 - 6 MB 1/24
    Ist dies nicht der Fall, ergeht die Entscheidung allein aufgrund einer Interessenabwägung, bei der die jeweils eintretenden Folgen einer stattgebenden bzw. ablehnenden Eilentscheidung gegenüberzustellen sind (OVG Schleswig, Beschl. v. 22.12.2022 - 4 MB 48/22 -, juris Rn. 28, Beschl. v. 29.10.2021 - 4 MB 53/21 -, juris Rn. 9, v. 03.07.2019 - 4 MB 14/19 -, juris Rn. 5, ausf.: Beschl. v. 06.08.1991 - 4 M 109/91 -, juris Rn. 3 ff.).

    Diese Auswirkungen sind zu vergleichen mit den Nachteilen, die entstünden, wenn die aufschiebende Wirkung angeordnet oder wiederhergestellt würde, dem Rechtsbehelf in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. nur OVG Schleswig, Beschl. v. 22.12.2022 - 4 MB 48/22 -, juris Rn. 28, Beschl. v. 29.10.2021 - 4 MB 53/21 -, juris Rn. 9, Beschl. v. 03.07.2019 - 4 MB 14/19 -, juris Rn. 5, Beschl. v. 06.08.1991 - 4 M 109/91 -, juris Rn. 4).

  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06

    Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2024 - 6 MB 1/24
    In der Regel würde es sich erst bei einem Wechsel des Aufenthaltszwecks nicht mehr um eine "Verlängerung", sondern um die Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis handeln (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.09.2007 - 1 C 43.06 -, juris Rn. 12; OVG Schleswig, Beschl. v. 17.01.2020 - 4 MB 102/19 -, juris Rn. 7 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.05.2022 - 3 S 9.22

    Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung - uneingeschränkter

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2024 - 6 MB 1/24
    Vielmehr eröffnet § 9 Abs. 1 BeschV einen eigenständigen Zugang zum Arbeitsmarkt (vgl. nur OVG Berlin-Brbg., Beschl. v. 17.05.2022 - OVG 3 S 9/22 -, juris Rn. 4 ff. m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2020 - 4 MB 102/19

    Keine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit bei

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2024 - 6 MB 1/24
    In der Regel würde es sich erst bei einem Wechsel des Aufenthaltszwecks nicht mehr um eine "Verlängerung", sondern um die Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis handeln (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.09.2007 - 1 C 43.06 -, juris Rn. 12; OVG Schleswig, Beschl. v. 17.01.2020 - 4 MB 102/19 -, juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 09.05.2023 - 6 B 1834/22

    Zu den Anforderungen an eine Aufenthaltserlaubnis zu "Sonstigen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2024 - 6 MB 1/24
    Die Vorschrift ist für Ausländer gedacht, deren Qualifikationen zwar hinter denen einer Fachkraft i.S.d. § 18 Abs. 3 AufenthG zurückbleiben, deren Beschäftigung in der Bundesrepublik aber zur Deckung des Bedarfs an Fach- bzw. Arbeitskräften in Bereichen erforderlich ist, für die erst nach den Regelungen der Beschäftigungsverordnung ein Aufenthaltstitel erteilt werden kann; in Betracht kommen die in den Teilen 2 bis 5 der Beschäftigungsverordnung einzeln aufgeführten Beschäftigungen (VGH Kassel, Beschl. v. 09.05.2023 - 6 B 1834/22 -, juris Rn. 19 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2012 - 4 MR 2/12

    Eilantrag der "Hells Angels Kiel" gegen Vereinsverbot

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2024 - 6 MB 1/24
    Sollte es aufgrund einer unvollständigen Aktenübermittlung zu einer nicht hinnehmbaren Rechtsschutzverkürzung kommen, wäre im Einzelfall zu prüfen, ob dies allein im Rahmen der Interessenabwägung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO schon die Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs rechtfertigen könnte (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 17.08.2012 - 4 MR 2/12 -, juris Rn. 11 m.w.N.).
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