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   OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2022 - 3 KN 5/17   

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OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2022 - 3 KN 5/17 (https://dejure.org/2022,29145)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.05.2022 - 3 KN 5/17 (https://dejure.org/2022,29145)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. Mai 2022 - 3 KN 5/17 (https://dejure.org/2022,29145)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsausübung; Betriebserlaubnis; erlaubnispflichtige Einrichtung; Freie Jugendhilfe; Gewährleistung; Jugendhilfe; Jugendliche; Kinder; Kinder- und Jugendeinrichtungsverordnung; Träger; Wohl; Landesverordnung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen ...

  • rechtsportal.de

    Bestimmen des Kinderwohlbegriffs i.R.d. Aufgabe staatlicher Gefahrenabwehr; Rechtsanspruch des Einrichtungsträgers auf Erteilung einer Betriebserlaubnis

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2022 - 3 KN 5/17
    Nach der sogenannten Drei-Stufen-Theorie des Bundesverfassungsgerichts ist die Regelungsbefugnis (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG) um so freier, je mehr sie reine Ausübungsregelung ist, um so enger begrenzt, je mehr sie auch die Berufswahl berührt (stRspr. zu Art. 12 Abs. 1 GG seit: BVerfG, Urt. v. 11.06.1958 - 1 BvR 596/56 -, juris Rn. 69; vgl. z. B. auch: Kammerbeschl. v. 20.12.2017 - 1 BvR 2233/17 -, juris Rn. 9 ff.).

    Die Freiheit der Berufsausübung kann beschränkt werden, soweit vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls es zweckmäßig erscheinen lassen; der Grundrechtsschutz beschränkt sich auf die Abwehr in sich verfassungswidriger, weil etwa übermäßig belastender und nicht zumutbarer Auflagen (BVerfG, Urt. v. 11.06.1958, a. a. O., Leitsatz 6a, Rn. 74, 76).

    Eine reine Berufsausübungsregelung wirkt nicht auf die Freiheit der Berufswahl zurück, sie bestimmt nur, in welcher Art und Weise die Berufsangehörigen ihre Berufstätigkeit im Einzelnen zu gestalten haben (BVerfG, Urt. v. 11.06.1958, a. a. O., Rn. 76).

    Die Freiheit der Berufswahl darf nur eingeschränkt werden, soweit der Schutz besonders wichtiger "überragender" Gemeinschaftsgüter es zwingend erfordert, d. h.: soweit der Schutz von Gütern in Frage steht, denen bei sorgfältiger Abwägung der Vorrang vor dem Freiheitsanspruch des Einzelnen eingeräumt werden muss und soweit dieser Schutz nicht auf andere Weise, nämlich mit Mitteln, die die Berufswahl nicht oder weniger einschränken, gesichert werden kann (BVerfG, Urt. v. 11.06.1958, a. a. O., juris Rn. 77).

  • VGH Bayern, 02.02.2017 - 12 CE 17.71

    Verpflichtung im Wege der einstweiligen Anordnung bei der Erteilung von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2022 - 3 KN 5/17
    Der Rechtsanspruch des Einrichtungsträgers auf Erteilung einer Betriebserlaubnis (§ 45 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII (juris: SGB 8)) lässt für Steuerungserwägungen des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe keinen Raum (so auch VGH München, Beschluss vom 02.02.2017 - 12 CE 17.71 -); das Verfahren der Erlaubniserteilung darf nicht als Mittel zur Durchsetzung einer besseren Einrichtungsqualität eingesetzt werden.(Rn.157).

    a) Aufgrund der objektiv berufsregelnden Tendenz derartiger Vorgaben bedarf es jedoch eines Tätigwerdens des Landesgesetzgebers bzw. einer entsprechenden Rechtsverordnung auf der Grundlage einer einschlägigen Ermächtigungsnorm (VGH München, Beschl. v. 02.02.2017 - 12 CE 17.71 -, juris LS 3, Rn. 39).

    b) Die Träger der freien Jugendhilfe werden als Betreiber von Einrichtungen durch die Regelungen der Kinder- und Jugendeinrichtungsverordnung in der Berufsausübung tangiert, da hierdurch in die Betätigungsfreiheit der Einrichtungsträger eingegriffen wird (vgl. VGH München, Beschl. v. 02.02.2017 - 12 CE 17.71 -, juris Rn. 39 zu Konkretisierungen und Ergänzungen des Anforderungsprofils des § 45 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII im Rahmen des Landesrechtsvorbehalts).

    Der Rechtsanspruch des Einrichtungsträgers auf Erteilung einer Betriebserlaubnis (§ 45 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII) lässt für Steuerungserwägungen des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe keinen Raum; das Verfahren der Erlaubniserteilung darf nicht als Mittel zur Durchsetzung einer besseren Einrichtungsqualität eingesetzt werden (vgl. VGH München, Beschl. v. 02.02.2017 -? 12 CE 17.71 -, juris Rn. 34).

  • BVerwG, 24.08.2017 - 5 C 1.16

    Erteilung einer einheitlichen Betriebserlaubnis für eine aus einer Haupt- und

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2022 - 3 KN 5/17
    Der Kindeswohlbegriff im Sinne des § 45 Abs. 2 SGB VIII (juris: SGB 8) ist im Rahmen der Aufgabe staatlicher Gefahrenabwehr zu bestimmen; denn das Erlaubniserteilungsverfahren dient dazu, möglichen Gefahren für das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung begegnen zu können und die Einhaltung von Mindestanforderungen zu garantieren (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 24. August 2017 - 5 C 1.16 -).(Rn.147).

    Stellt diese sicher, dass das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung gewährleistet ist, ist die Erlaubnis nach § 45 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII zwingend zu erteilen (BVerwG, Urt. v. 24.08.2017 - 5 C 1.16 -, juris Rn. 17 m. w. N.).

    Er ist im vorliegenden Kontext im Rahmen der Aufgabe staatlicher Gefahrenabwehr zu bestimmen; denn das Erlaubniserteilungsverfahren dient dazu, möglichen Gefahren für das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung begegnen zu können und die Einhaltung von Mindestanforderungen zu garantieren (BVerwG, Urt. v. 24.08.2017, a. a. O., juris Rn. 23).

  • BVerfG, 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09

    Stadionverbot - Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2022 - 3 KN 5/17
    Aufgrund der Schutzpflicht des Staates und der mittelbaren Drittwirkung von Grundrechten ist der Verordnungsgeber berechtigt, dies beim Erlass von Vorschriften zu berücksichtigen (vgl. zur mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte: BVerfG, Kammerbeschl. v. 29.05.1989 - 1 BvR 1049/88 -, juris Leitsatz 1; Beschl. v. 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09 -, juris).
  • BVerfG, 16.12.2021 - 1 BvR 1541/20

    Der Gesetzgeber muss Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen für den Fall

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2022 - 3 KN 5/17
    Entscheidend ist, dass er hinreichend wirksamen Schutz vor einer Benachteiligung wegen der Behinderung bewirkt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.12.2021 - 1 BvR 1541/20-, juris Leitsätze 1 und 3).
  • BVerwG, 04.07.2002 - 2 C 13.01

    Klage auf Änderung oder Erlass einer untergesetzlichen Rechtsnorm; Abgeltung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2022 - 3 KN 5/17
    Denn ein Anspruch auf Tätigwerden des Gesetzgebers zur Schaffung einer Norm kann nur dann mit Erfolg geltend gemacht werden, wenn sich ein solcher aus höherrangigem Recht ergibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.07.2002 - 2 C 13.01 -, juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 24.07.2017 - 12 CE 17.704

    Voraussetzungen für die Erteilung der Betriebserlaubnis einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2022 - 3 KN 5/17
    Jedoch schließen das Nichtvorliegen einer Baugenehmigung (soweit erforderlich), die Nichterfüllung von bauaufsichtlichen Auflagen oder die Nichterfüllung von brandschutzrechtlichen oder gesundheitshygienischen Vorschriften die Gewährleistung des Kindeswohls mit Blick auf die Sicherheit der Unterbringung aus (vgl. VGH München, Beschl. v. 24.07.2017 - 12 CE 17.704 -, juris Rn. 32; Wiesner, in: Wiesner/Wapler, SGB VIII, 6. Aufl. 2022, § 45 Rn. 58).
  • OLG Frankfurt, 04.09.2015 - 6 UF 150/15

    Fehlende Einigung der Eltern über Impfung des Kindes

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2022 - 3 KN 5/17
    Zwar ist umstritten, ob die Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang ein Kind geimpft werden soll, eine Angelegenheit des täglichen Lebens im Sinne des § 1687 Abs. 1 Satz 2 BGB ist (so für empfohlene Schutzimpfungen: OLG Frankfurt - 2 WF 117/10 -, juris Rn. 13) oder eine Angelegenheit, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist (§ 1628 BGB), weil sie mit der Gefahr von Risiken und Komplikationen verbunden ist (so: OLG Frankfurt, Beschl. v. 04.09.2015 - 6 UF 150/15 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 8; KG Berlin, Beschl. v. 18.05.2005 - 13 UF 12/05 -, juris Orientierungssatz 1).
  • BVerfG, 20.12.2017 - 1 BvR 2233/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des elektronischen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2022 - 3 KN 5/17
    Nach der sogenannten Drei-Stufen-Theorie des Bundesverfassungsgerichts ist die Regelungsbefugnis (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG) um so freier, je mehr sie reine Ausübungsregelung ist, um so enger begrenzt, je mehr sie auch die Berufswahl berührt (stRspr. zu Art. 12 Abs. 1 GG seit: BVerfG, Urt. v. 11.06.1958 - 1 BvR 596/56 -, juris Rn. 69; vgl. z. B. auch: Kammerbeschl. v. 20.12.2017 - 1 BvR 2233/17 -, juris Rn. 9 ff.).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 25/61

    Jugendgefährdende Schriften

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2022 - 3 KN 5/17
    Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist ein Ziel von bedeutsamem Rang und ein wichtiges Gemeinschaftsanliegen und genießt im Rahmen der grundgesetzlichen Ordnung Verfassungsrang (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.03.1971 - 1 BvL 25/61, 1 BvL 3/62 -, juris Rn. 36; v. 13.01.1988 - 1 BvR 1548/82 -, Rn. 29).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2007 - 12 A 4697/06

    Anfechtungsklage gegen belastende Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts;

  • BVerfG, 13.01.1988 - 1 BvR 1548/82

    Presse-Grosso

  • OVG Saarland, 30.04.2013 - 3 A 194/12

    Personelle Voraussetzungen der Erteilung einer Betriebserlaubnis für ein Internat

  • KG, 18.05.2005 - 13 UF 12/05

    Gemeinsame elterliche Sorge bei Getrenntleben: Übertragung der Entscheidung über

  • OLG Frankfurt, 07.06.2010 - 2 WF 117/10

    Elterliche Sorge: Alleinentscheidungsbefugnis über eine Schweinegrippeimpfung;

  • BVerfG, 29.05.1989 - 1 BvR 1049/88

    Verfassungsrechtliche prüfung der Satzungsautonomie bei einem Geselligkeitsverein

  • BVerwG, 05.08.1982 - 5 C 33.81

    Kindergarten - Personelle Ausstattung - Betreuung von Minderjährigen

  • BVerwG, 06.11.1986 - 3 C 72.84

    Subventionsbetreuer

  • VGH Bayern, 28.08.2019 - 8 N 17.523

    Wasserrecht - Wasserschutzgebiet in der Gemeinde Schwangau

  • VGH Bayern, 04.03.2019 - 15 N 18.448

    Unwirksamkeit der Festsetzung eines Dorfgebiets für Einfamilienwohnhaus

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2023 - 12 A 2023/20
    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. August 2017 - 5 C 1.16 -, juris Rn. 23; Bay. VGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2012 - 12 B 12.1048 -, juris Rn. 32, und vom 19. August 2016 - 12 CE 16.1172 -, juris Rn. 35; Hamb. OVG, Beschluss vom 8. August 2013 - 2 Bf 108/11 -, juris Rn. 38; Schl.-H. OVG, Urteil vom 19. Mai 2022 - 3 KN 5/17 -, juris Rn. 157; Schön, in: Wiesner/Wapler, SGB VIII, 6. Auflage 2022, § 78b Rn. 27; Schindler, in: Münder/Meysen/Trenczek, Frankfurter Kommentar SGB VIII, 9. Auflage 2022, § 78b Rn. 14; Telscher, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Auflage, Stand: 1. August 2022, § 78c Rn. 29; vgl. zur Bindung ordnungsrechtlicher Vorgaben für den darauf bezogenen Kostenansatz nach § 93 Abs. 2 Satz 2 BSHG a. F.: BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 1998 - 5 B 26.98 -, juris Rn. 5.

    Während § 45 SGB VIII auf die Abwehr von Gefahren für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen abzielt, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. August 2017 - 5 C 1/16 -, juris Rn. 23; Bay. VGH, Beschluss vom 24. Juli 2017 - 12 CE 17.704 -, juris Rn. 41; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12. Juli 2017 - 12 S 102/15 -, juris Rn. 40; Schl.-H. OVG, Urteil vom 19. Mai 2022 - 3 KN 5/17 -, juris Rn. 157; Telscher, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Auflage, Stand: 1. August 2022, § 78c Rn. 29, und damit einen allein am Kindeswohl ausgerichteten ordnungsbehördlichen Charakter hat, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. August 2017 - 5 C 1/16 -, juris Rn. 23; Stähr, in: Hauck/Noftz, SGB VIII, 2. Ergänzungslieferung 2023, § 45 Rn. 3, soll durch das Entgeltvereinbarungsrecht der §§ 78a ff. SGB VIII eine transparente und wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Mittel sichergestellt werden, indem anstelle einseitiger Festlegungen durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe einzelne Inhalte auf Augenhöhe verhandelt und im Rahmen einer vertraglichen Einigung besiegelt werden.

  • VG Schwerin, 24.11.2022 - 6 A 1813/19

    Kindertagespflegeerlaubnis für Tagesmutter mit NPD-Bezug

    Denn das Erlaubniserteilungsverfahren dient dazu, präventiv möglichen Gefahren für das Wohl der Kinder zu begegnen und die Einhaltung von Mindestanforderungen zu garantieren (vgl. für Einrichtungen nach § 45 SGB VIII BVerwG, Urteil vom 24. August 2017 - 5 C 1.16 -, juris Rn. 23; OVG Schleswig, Urteil vom 19. Mai 2022 - 3 KN 5/17 -, juris Rn. 147).
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