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   OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2024 - 6 LA 16/24   

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OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2024 - 6 LA 16/24 (https://dejure.org/2024,5705)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.03.2024 - 6 LA 16/24 (https://dejure.org/2024,5705)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. März 2024 - 6 LA 16/24 (https://dejure.org/2024,5705)
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  • OVG Schleswig-Holstein, 17.02.2021 - 4 LA 208/19

    Gerichtsgebäude; öffentlich-rechtliches Hausrecht; Vertretung der Gerichtsleitung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2024 - 6 LA 16/24
    Der Sach- und Streitstoff ist in einer Weise zu durchdringen und aufzuarbeiten, die im Einzelnen verdeutlicht, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen den entscheidungstragenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts nicht gefolgt werden kann; die mit der Begründung eines Rechtsmittels notwendig verbundene Kritik am erstinstanzlichen Urteil genügt insoweit ebenso wenig wie die bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens (OVG Schleswig, Beschl. v. 01.08.2023 - 4 LA 38/21 -, juris Rn. 2, Beschl. v. 24.08.2022 - 4 LA 68/21 -, juris Rn. 23, Beschl. v. 17.02.2021 - 4 LA 208/19 -, juris Rn. 51, Beschl. v. 09.03.2021 - 4 LA 228/19 -, juris Rn. 15, alle m.w.N.).

    Eine solche Bedeutung erfordert u.a., dass eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage aufgeworfen wird, die klärungsfähig und -bedürftig ist, mithin für die Entscheidung der Vorinstanz von Bedeutung war und dies auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren sein wird sowie, dass sie bisher höchstrichterlich oder - bei tatsächlichen Fragen oder nicht revisiblen Rechtsfragen - durch die Rechtsprechung des Berufungsgerichts nicht geklärt, über den Einzelfall hinaus bedeutsam ist und im Falle einer Rechtsfrage nicht bereits anhand des Gesetzeswortlauts und der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung sowie auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (vgl. OVG Schleswig, Beschl. des v. 17.02.2021 - 4 LA 208/19 -, juris Rn. 67 m.w.N., Beschl. v. 09.07.2020 - 1 LA 120/20 -, juris Rn. 2; zum inhaltsgleichen § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG Beschl. d. Senats v. 01.02.2024 - 6 LA 44/24 -, juris Rn.14).

  • EuGH, 17.12.2020 - C-710/19

    G. M. A. (Demandeur d'emploi)

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2024 - 6 LA 16/24
    Dabei ist es Sache der Behörden und Gerichte des Aufnahmemitgliedstaats, die von dem betreffenden Arbeitsuchenden hierfür vorgelegten Beweise zu würdigen (EuGH, Urt. v. 17.12.2020 - C-710/19 -, juris Rn. 44 ff., 51).
  • EuGH, 23.03.2004 - C-138/02

    DER GERICHTSHOF PRÜFT, INWIEWEIT EINE NATIONALE REGELUNG DIE GEWÄHRUNG EINER

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2024 - 6 LA 16/24
    Erbringt der Betroffene jedoch nach Ablauf dieses Zeitraums den Nachweis, dass er weiterhin und mit begründeter Aussicht auf Erfolg Arbeit sucht, so darf er vom Aufnahmemitgliedstaat nicht ausgewiesen werden (EuGH, Urt. v. 23.03.2004 - C-138/02 -, juris Rn. 37, Urt. v. 26.02.1991 - C-292/89 -, Antonissen, juris Rn. 16, 21).
  • EuGH, 26.02.1991 - C-292/89

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal, ex parte Antonissen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2024 - 6 LA 16/24
    Erbringt der Betroffene jedoch nach Ablauf dieses Zeitraums den Nachweis, dass er weiterhin und mit begründeter Aussicht auf Erfolg Arbeit sucht, so darf er vom Aufnahmemitgliedstaat nicht ausgewiesen werden (EuGH, Urt. v. 23.03.2004 - C-138/02 -, juris Rn. 37, Urt. v. 26.02.1991 - C-292/89 -, Antonissen, juris Rn. 16, 21).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.07.2020 - 1 LA 120/20

    Behördlichen Aussetzung der Vollziehung der Überstellungsentscheidung nach EUV

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2024 - 6 LA 16/24
    Eine solche Bedeutung erfordert u.a., dass eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage aufgeworfen wird, die klärungsfähig und -bedürftig ist, mithin für die Entscheidung der Vorinstanz von Bedeutung war und dies auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren sein wird sowie, dass sie bisher höchstrichterlich oder - bei tatsächlichen Fragen oder nicht revisiblen Rechtsfragen - durch die Rechtsprechung des Berufungsgerichts nicht geklärt, über den Einzelfall hinaus bedeutsam ist und im Falle einer Rechtsfrage nicht bereits anhand des Gesetzeswortlauts und der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung sowie auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (vgl. OVG Schleswig, Beschl. des v. 17.02.2021 - 4 LA 208/19 -, juris Rn. 67 m.w.N., Beschl. v. 09.07.2020 - 1 LA 120/20 -, juris Rn. 2; zum inhaltsgleichen § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG Beschl. d. Senats v. 01.02.2024 - 6 LA 44/24 -, juris Rn.14).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.10.2020 - 4 LA 141/18

    Verpflichtung des Kraftfahrtbundesamtes auf Gewährung von Einsicht in Unterlagen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2024 - 6 LA 16/24
    Die besonderen Schwierigkeiten müssen sich ferner auf Fragen beziehen, die für den konkreten Fall und das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 02.10.2020 - 4 LA 141/18 -, juris Rn. 57, Beschl. v. 14.05.1999 - 2 L 244/98 -, juris Rn. 17).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1999 - 2 L 244/98

    Antrag auf Zulassung einer Berufung ; Anforderungen an die Darlegung eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2024 - 6 LA 16/24
    Die besonderen Schwierigkeiten müssen sich ferner auf Fragen beziehen, die für den konkreten Fall und das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 02.10.2020 - 4 LA 141/18 -, juris Rn. 57, Beschl. v. 14.05.1999 - 2 L 244/98 -, juris Rn. 17).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.02.2024 - 6 LA 44/24

    Asylrecht (Irak): Konversion zum Christentum; Sicherheitslage und humanitäre

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2024 - 6 LA 16/24
    Eine solche Bedeutung erfordert u.a., dass eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage aufgeworfen wird, die klärungsfähig und -bedürftig ist, mithin für die Entscheidung der Vorinstanz von Bedeutung war und dies auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren sein wird sowie, dass sie bisher höchstrichterlich oder - bei tatsächlichen Fragen oder nicht revisiblen Rechtsfragen - durch die Rechtsprechung des Berufungsgerichts nicht geklärt, über den Einzelfall hinaus bedeutsam ist und im Falle einer Rechtsfrage nicht bereits anhand des Gesetzeswortlauts und der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung sowie auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (vgl. OVG Schleswig, Beschl. des v. 17.02.2021 - 4 LA 208/19 -, juris Rn. 67 m.w.N., Beschl. v. 09.07.2020 - 1 LA 120/20 -, juris Rn. 2; zum inhaltsgleichen § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG Beschl. d. Senats v. 01.02.2024 - 6 LA 44/24 -, juris Rn.14).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.03.2021 - 4 LA 228/19

    Aufenthaltserlaubnis -Neubescheidung bei einer Untätigkeitsklage

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2024 - 6 LA 16/24
    Der Sach- und Streitstoff ist in einer Weise zu durchdringen und aufzuarbeiten, die im Einzelnen verdeutlicht, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen den entscheidungstragenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts nicht gefolgt werden kann; die mit der Begründung eines Rechtsmittels notwendig verbundene Kritik am erstinstanzlichen Urteil genügt insoweit ebenso wenig wie die bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens (OVG Schleswig, Beschl. v. 01.08.2023 - 4 LA 38/21 -, juris Rn. 2, Beschl. v. 24.08.2022 - 4 LA 68/21 -, juris Rn. 23, Beschl. v. 17.02.2021 - 4 LA 208/19 -, juris Rn. 51, Beschl. v. 09.03.2021 - 4 LA 228/19 -, juris Rn. 15, alle m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.08.2022 - 4 LA 68/21

    Zulassung der Berufung wegen Rüge der Unbestimmtheit eines Urteilstenors

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2024 - 6 LA 16/24
    Der Sach- und Streitstoff ist in einer Weise zu durchdringen und aufzuarbeiten, die im Einzelnen verdeutlicht, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen den entscheidungstragenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts nicht gefolgt werden kann; die mit der Begründung eines Rechtsmittels notwendig verbundene Kritik am erstinstanzlichen Urteil genügt insoweit ebenso wenig wie die bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens (OVG Schleswig, Beschl. v. 01.08.2023 - 4 LA 38/21 -, juris Rn. 2, Beschl. v. 24.08.2022 - 4 LA 68/21 -, juris Rn. 23, Beschl. v. 17.02.2021 - 4 LA 208/19 -, juris Rn. 51, Beschl. v. 09.03.2021 - 4 LA 228/19 -, juris Rn. 15, alle m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.08.2023 - 4 LA 38/21

    Erlaubnis zum Sammeln von Schusswaffen und Munition

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