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   OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2023 - 3 KN 25/20   

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OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2023 - 3 KN 25/20 (https://dejure.org/2023,43588)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.09.2023 - 3 KN 25/20 (https://dejure.org/2023,43588)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. September 2023 - 3 KN 25/20 (https://dejure.org/2023,43588)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    Art 20 Abs 3 GG
    Rechtsweg hinsichtlich der Kostentragung der Schiedsstelle nach SGB 9 § 133; Umfang der Kosten; Vereinbarkeit der Teilung der ungedeckten Kosten der Schiedsstelle mit dem Konnexitätsprinzip und dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung; Gerichtsbarkeitsklausel; Kommunale Selbstverwaltung; Konnexitätsprinzip; Kosten; Neuntes Buch Sozialgesetzbuch; Schiedsstelle; Träger der Eingliederungshilfe; untergesetzliche Normenkontrolle; Regelung betreffend Kostentragung der Schiedsstelle nach § 133 des ...

  • rechtsportal.de

    Auslegung; Gerichtsbarkeitsklausel; Kommunale Selbstverwaltung; Konnexitätsprinzip; Kosten; Neuntes Buch Sozialgesetzbuch; Schiedsstelle; Träger der Eingliederungshilfe; untergesetzliche Normenkontrolle; Regelung betreffend Kostentragung der Schiedsstelle nach § 133 des ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvK 1/00

    Naturschutzgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2023 - 3 KN 25/20
    Zudem reicht lediglich die Statuierung einer Finanzierungsverpflichtung ohne Handlungsverpflichtung - wie vorliegend in § 13 Abs. 5 SGB IX-SchVO - für die Auslösung des Konnexitätsprinzips nicht aus (vgl. LVerfG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 08.12.1998 - LVG 19/97 -juris Rn. 55 m.w.N.; siehe auch BVerfG , Beschl. v. 07.05.2001 - 2 BvK 1/00 -, juris Rn. 115 zu Art. 49 Abs. 2 LV 1998).

    Das bedeutet, dass der Wesensgehalt der kommunalen Selbstverwaltung nicht ausgehöhlt werden darf (BVerfG als Landesverfassungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschl. v. 07.05.2001 - 2 BvK 1/00 -, juris Rn. 123 m.w.N. ) vgl. zu Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG: BVerfG, Beschl. v. 23.06.1987 - 2 BvR 826/83 -,, juris Rn. 37 m.w.N.).

  • BVerwG, 18.04.2013 - 5 CN 1.12

    Antragsbefugnis; abstrakte Normenkontrolle; Eigentumsgarantie und

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2023 - 3 KN 25/20
    Darüber hinaus ist im Rahmen der Gerichtsbarkeitsklausel zu prüfen, ob sich aus der Anwendung der angegriffenen Rechtsvorschrift Rechtsstreitigkeiten ergeben können, für die der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist (BVerwG, Urt. v. 18.04.2013 - 5 CN 1.12 -, juris Rn. 8; Beschl. v. 15.09.2014 - 8 B 30.14 -, juris Rn. 7).

    Zum anderen liegt sie vor, wenn die angegriffene Rechtsvorschrift im Zusammenhang mit den tatbestandlichen Voraussetzungen einer Ermächtigungsnorm, die ihren Standort nicht in der angegriffenen Rechtsvorschrift hat, (inzidenter) zu prüfen ist (BVerwG, Urt. v. 18.04.2013 - 5 CN 1.12 -, juris Rn. 11 f.).

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2023 - 3 KN 25/20
    Der Kernbereich wäre jedenfalls betroffen, wenn die kommunale Selbstverwaltung völlig beseitigt oder derart ausgehöhlt wird, dass die Gemeinde keinen ausreichenden Spielraum zu ihrer Ausübung mehr hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.10.1980 - 2 BvR 584/76 u.a. -, juris Rn. 43 m.w.N.), wenn also die Selbstverwaltung nur noch ein Scheindasein führen könnte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83 u.a. -, juris Rn. 68).
  • BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvF 1/88

    Finanzausgleich II

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2023 - 3 KN 25/20
    Das verfassungsrechtliche Willkürverbot als Element des das Grundgesetz beherrschenden Grundsatzes der Rechtsstaatlichkeit (Art. 20 Abs. 3 GG) gilt zwar auch im Verhältnis von Hoheitsträgern untereinander (vgl. BVerfG, Urt. v. 27.05.1992 - 2 BvF 1/88 u.a. -, juris Rn. 362); es ist aber vorliegend nicht verletzt.
  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76

    Flugplatz Memmingen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2023 - 3 KN 25/20
    Der Kernbereich wäre jedenfalls betroffen, wenn die kommunale Selbstverwaltung völlig beseitigt oder derart ausgehöhlt wird, dass die Gemeinde keinen ausreichenden Spielraum zu ihrer Ausübung mehr hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.10.1980 - 2 BvR 584/76 u.a. -, juris Rn. 43 m.w.N.), wenn also die Selbstverwaltung nur noch ein Scheindasein führen könnte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83 u.a. -, juris Rn. 68).
  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83

    Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2023 - 3 KN 25/20
    Das bedeutet, dass der Wesensgehalt der kommunalen Selbstverwaltung nicht ausgehöhlt werden darf (BVerfG als Landesverfassungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschl. v. 07.05.2001 - 2 BvK 1/00 -, juris Rn. 123 m.w.N. ) vgl. zu Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG: BVerfG, Beschl. v. 23.06.1987 - 2 BvR 826/83 -,, juris Rn. 37 m.w.N.).
  • StGH Hessen, 06.06.2012 - P.St. 2292

    1. Die Verordnung über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2023 - 3 KN 25/20
    Sie müssen durch Gründe des gemeinen Wohls, insbesondere durch das Ziel, eine ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung sicherzustellen, gerechtfertigt sein und sind auf dasjenige zu beschränken, was der Gesetzgeber zur Wahrung der jeweiligen Gemeinwohlbelange für geboten halten darf (vgl. StGH Hessen, Urt. v. 06.06.2012 - P.St. 2292 -, juris Rn. 99).
  • KAG Mainz, 22.05.2018 - M 1/18
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2023 - 3 KN 25/20
    Denn die nicht gedeckten Kosten im Sinne der hier streitigen Norm fielen unter die dem Konnexitätsprinzip innewohnende Bagatellgrenze (vgl. dazu: VerfGH Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 04.04.2022 - 1/18 -, juris Rn. 163 <0,25 Euro-Schwelle pro Einwohner, siehe ebenda juris Rn. 82>).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.05.2017 - 2 KN 1/16

    Normenkontrolle gegen die Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2023 - 3 KN 25/20
    Da der Grundsatz, dass bei Normen, die unter Heranziehung des Rechtsgedankens aus § 139 BGB teilbar sind, die verwaltungsgerichtliche Kontrolle nur auf den Teil des Normgefüges beschränkt ist, auf den sich die geltend gemachte Rechtsverletzung bezieht (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 15.05.2017 - 2 KN 1/16 -, juris Rn. 43 m.w.N.), hat der Antragsteller zu Recht nur § 13 Abs. 5 SGB IX-Schiedsstellenverordnung angegriffen.
  • BVerwG, 17.12.2012 - 4 BN 19.12

    Anforderung an die Antragsbefugnis bei der Geltendmachung einer Rechtsverletzung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2023 - 3 KN 25/20
    Es genügt, dass hinreichend substantiiert Tatsachen vortragen werden, die eine Verletzung des Antragstellers in einem subjektiven Recht als möglich erscheinen lassen (vgl. stRspr., vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 17.12.2012 - 4 BN 19.12 -, juris Rn. 3 m. w. N.).
  • GemSOGB, 10.07.1989 - GmS-OGB 1/88

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse und einer AOK über

  • VerfG Schleswig-Holstein, 14.09.2020 - LVerfG 3/19

    Zuständigkeitserweiterung ("Bezirkserweiterung") im Zusammenhang mit der Festen

  • BVerwG, 15.09.2014 - 8 B 30.14

    Gerichtsbarkeitsklausel; Allgemeinverbindlicherklärung; Rechtsetzungsakt;

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.12.1998 - LVG 19/97

    Verfassungsmäßigkeit derÜbertragung von Aufgaben auf Gemeinden in Hinblick auf

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