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   OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2024 - 4 KN 1/23   

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OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2024 - 4 KN 1/23 (https://dejure.org/2024,6592)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.02.2024 - 4 KN 1/23 (https://dejure.org/2024,6592)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. Februar 2024 - 4 KN 1/23 (https://dejure.org/2024,6592)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Schleswig-Holstein

    Nr 15.14.1 VwGebV SH 2018, Nr 15.17.1 VwGebV SH 2008 vom 04.07.2018
    Rechtmäßigkeit der VwGebV SH 2008, Fassung 2018-07-04, Tarifstelle 15.17.1 sowie der VwGebV SH 2018 Tarifstelle 15.14.1

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2024 - 4 KN 1/23
    In diesem Sinne ist die Entgegennahme und Kontrolle einer in Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht vorgelegten Erklärung auf ihre Vollständigkeit und Plausibilität hin noch dessen Pflichtenkreis zuzurechnen und kann gebührenpflichtig sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 1999 - 8 C 12.98 -, juris Rn. 22 m. w. N.).

    Nicht erforderlich ist, dass der Gebührenschuldner einen wirtschaftlichen Vorteil erlangt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 1999 - 8 C 12.98 -, juris Rn. 25).

    Die Entgegennahme und Kontrolle einer in Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht vorgelegten Erklärung auf ihre Vollständigkeit und Plausibilität hin ist dem Pflichtenkreis des Erklärenden zuzurechnen und kann gebührenpflichtig sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 1999 - 8 C 12.98 -, juris Rn. 22 m. w. N.).

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung legt einen formellen Gebührenbegriff zugrunde, der die Gebührenerhebung nicht mehr stets von einem wirtschaftlichen Vorteil des Gebührenschuldners oder einer privatnützigen Gegenleistung der öffentlichen Hand abhängig macht, sondern allein eine "individuell zurechenbare Leistung" als möglichen Abgabentatbestand ausreichen lässt und dabei dem Gebührengesetzgeber einen weiten Spielraum einräumt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 1999 - 8 C 12.98 -, juris Rn. 25).

    Denn sie diente zumindest auch der unbeanstandeten Fortführung des Inverkehrbringens von Düngemitteln und lag damit auch im Interesse der Inverkehrbringer (vgl. zu diesem Gedanken BVerwG, Urteil vom 25. August 1999 - 8 C 12.98 -, juris Rn. 23 in Bezug auf Emissionserklärungen), so dass sie nicht nur im öffentlichen Interesse lag.

    Nach Maßgabe des Bundesrechts ist unerheblich, ob eine gebührenpflichtige Tätigkeit auch oder gar überwiegend im öffentlichen Interesse erfolgt; vielmehr erfolgen viele gebührenpflichtige Handlungen auch oder vorwiegend im öffentlichen Interesse (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 1999 - 8 C 12.98 -, juris Rn. 23 m. w. N.).

  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2024 - 4 KN 1/23
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn ihre Rechtsfolge mit belastender Wirkung für schon vor dem Zeitpunkt ihrer Verkündung abgeschlossene Tatbestände gelten soll (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14 -, juris Rn. 41 m. w. N.).

    (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14 -, juris Rn. 55 m. w. N.).

  • BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 5.02

    Gebühren für Rufnummernzuteilung; Äquivalenzprinzip; Kostendeckungsprinzip;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2024 - 4 KN 1/23
    Auch dieser Zusammenhang, der durch die demokratische Funktion der Entscheidung des Gesetzgebers über die verfolgten Gebührenzwecke bestätigt wird, führt zu dem Schluss, dass bei der Bemessung der Gebühr der mit ihr verfolgte Zweck der Kostendeckung - ggf. neben etwaigen weitergehenden Gebührenzwecken - zumindest nicht gänzlich aus dem Auge verloren werden darf (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 30. April 2003 - 6 C 5.02 -, juris Rn. 13 m. w. N.).

    In jedem Fall ist davon auszugehen, dass die Verwaltungskosten den überwiegenden Teil ausmachten und damit die Grenze, nach der sich die Gebührensätze nicht mehr ansatzweise auf die Kosten des Verwaltungsaufwandes zurückführen ließen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 30. April 2003 - 6 C 5.02 -, juris Rn. 16) und damit eine Verletzung des Äquivalenzprinzips vorläge, nicht erreicht ist.

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.2020 - 1 KN 5/19

    Ausfertigung einer Landschaftsschutzgebietsverordnung; Erforderlichkeit des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2024 - 4 KN 1/23
    Das Ausfertigungsoriginal bezeugt die Übereinstimmung des Inhalts der Normurkunde mit dem Willen des Rechtsetzungsberechtigten ("Authentizität") sowie die Einhaltung des für die Normgebung gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens ("Legalität") (vgl. OVG Schleswig, Urteile vom 18. Januar 2018 - 3 KN 4/14 -, juris Rn. 37 sowie vom 14. Mai 2020 - 1 KN 5/19 -, juris Rn. 58, jeweils m. w. N.).

    Die Entnahme oder das Auswechseln von Einzelblättern ohne Substanzzerstörung wäre bei dieser Sachlage problemlos möglich, d. h. die Auseinandertrennung der einzelnen Bestandteile/Seiten der Verordnung würde nicht zwangsläufig zur Zerstörung einer Gesamturkunde führen (vgl. VGH München, Urteil vom 28. Oktober 2014 - 15 N 12.1633 - juris Rn. 42, OVG Schleswig, Urteil vom 14. Mai 2020 - 1 KN 5/19 -, juris Rn. 59 m. w. N).

  • BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99

    Informationspflichten bei Sonderabgaben

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2024 - 4 KN 1/23
    Insoweit fordert das Bestimmtheitsgebot im Bereich des Gebühren- und Beitragsrechts, aber auch bei kostenorientierten Sonderabgaben, eine dem jeweiligen Zusammenhang angemessene Regelungsdichte, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden ausschließt (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 2 BvL 1/99 -, juris Rn. 172-175).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2018 - 3 KN 4/14

    Wirksamkeit einer Kindertagespflegesatzung; Verletzung des Zitiergebots durch die

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2024 - 4 KN 1/23
    Das Ausfertigungsoriginal bezeugt die Übereinstimmung des Inhalts der Normurkunde mit dem Willen des Rechtsetzungsberechtigten ("Authentizität") sowie die Einhaltung des für die Normgebung gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens ("Legalität") (vgl. OVG Schleswig, Urteile vom 18. Januar 2018 - 3 KN 4/14 -, juris Rn. 37 sowie vom 14. Mai 2020 - 1 KN 5/19 -, juris Rn. 58, jeweils m. w. N.).
  • OVG Saarland, 13.09.2013 - 3 A 202/11

    Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung von Abfallbegleitscheinen; Zitiergebot;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2024 - 4 KN 1/23
    Erforderlich ist für eine gebührenpflichtige Amtshandlung, dass die Tätigkeit nicht eine bloß verwaltungsinterne ist, sondern dass diese nach außen gegenüber dem als Gebührenschuldner in Anspruch zu Nehmenden unmittelbar in Erscheinung tritt (vgl. VGH München, Urteil vom 2. August 2007 - 23 BV 07.719 -, juris Rn. 41; OVG Koblenz, Urteil vom 7. Mai 2009 - 7 A 11398/08 -, juris Rn. 18; OVG Saarlouis, Urteil vom 13. September 2013 - 3 A 202/11 -, juris Rn. 63).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.2009 - 7 A 11398/08

    Gegenleistungscharakter Verwaltungsgebühr; Begleitscheinkontrolle; formale

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2024 - 4 KN 1/23
    Erforderlich ist für eine gebührenpflichtige Amtshandlung, dass die Tätigkeit nicht eine bloß verwaltungsinterne ist, sondern dass diese nach außen gegenüber dem als Gebührenschuldner in Anspruch zu Nehmenden unmittelbar in Erscheinung tritt (vgl. VGH München, Urteil vom 2. August 2007 - 23 BV 07.719 -, juris Rn. 41; OVG Koblenz, Urteil vom 7. Mai 2009 - 7 A 11398/08 -, juris Rn. 18; OVG Saarlouis, Urteil vom 13. September 2013 - 3 A 202/11 -, juris Rn. 63).
  • VGH Bayern, 02.08.2007 - 23 BV 07.719

    Kostenrecht: Gebühren für behördliche Überwachungstätigkeit // Entsorgung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2024 - 4 KN 1/23
    Erforderlich ist für eine gebührenpflichtige Amtshandlung, dass die Tätigkeit nicht eine bloß verwaltungsinterne ist, sondern dass diese nach außen gegenüber dem als Gebührenschuldner in Anspruch zu Nehmenden unmittelbar in Erscheinung tritt (vgl. VGH München, Urteil vom 2. August 2007 - 23 BV 07.719 -, juris Rn. 41; OVG Koblenz, Urteil vom 7. Mai 2009 - 7 A 11398/08 -, juris Rn. 18; OVG Saarlouis, Urteil vom 13. September 2013 - 3 A 202/11 -, juris Rn. 63).
  • VGH Bayern, 28.10.2014 - 15 N 12.1633

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Ausfertigungsfertigungsmangel; Fehlen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2024 - 4 KN 1/23
    Die Entnahme oder das Auswechseln von Einzelblättern ohne Substanzzerstörung wäre bei dieser Sachlage problemlos möglich, d. h. die Auseinandertrennung der einzelnen Bestandteile/Seiten der Verordnung würde nicht zwangsläufig zur Zerstörung einer Gesamturkunde führen (vgl. VGH München, Urteil vom 28. Oktober 2014 - 15 N 12.1633 - juris Rn. 42, OVG Schleswig, Urteil vom 14. Mai 2020 - 1 KN 5/19 -, juris Rn. 59 m. w. N).
  • VGH Hessen, 12.12.2005 - 5 N 3851/04

    Verwaltungsgebühr; Voranzeige; Klärschlamm; Entgegennahme und Erfassung

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2022 - 5 KN 1/20

    Naturschutzverordnung bezüglich eines Binnensees; formelle Anforderungen, insbes.

  • BVerwG, 22.11.2022 - 3 CN 1.21

    Corona-Verordnungen: Sächsische Kontaktbeschränkungen waren verhältnismäßig

  • BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 4.08

    Windenergieanlage; Regionalplan; in Aufstellung befindliches Ziel;

  • BVerwG, 27.01.1998 - 4 NB 3.97

    "Immissionswirksamer flächenbezogener Schalleistungspegel"; flächenbezogener

  • BVerwG, 05.02.2009 - 7 CN 1.08

    Revisibles Recht; Teilnichtigkeit von Gesetzen; Ausfertigung von Gesetzen;

  • BVerwG, 19.01.2024 - 3 BN 4.23
  • BVerwG, 28.07.2022 - 3 BN 8.21

    Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags nach Außerkrafttreten der Norm

  • BVerwG, 21.12.2011 - 8 B 72.11

    Zur Reichweite des Rechtsstaatsprinzips für das Verkündungsverfahren;

  • OVG Berlin, 22.06.2005 - 2 B 7.05

    Bestimmtheitsanforderungen an Ermächtigungsgrundlage

  • BVerwG, 26.06.2014 - 3 CN 4.13

    Abweichungsbefugnis der Länder; Abweichungsrecht der Länder; Annexkompetenz;

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