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   OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2020 - 4 MB 11/20   

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OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2020 - 4 MB 11/20 (https://dejure.org/2020,9288)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.03.2020 - 4 MB 11/20 (https://dejure.org/2020,9288)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. März 2020 - 4 MB 11/20 (https://dejure.org/2020,9288)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Hamburg, 10.04.2014 - 4 Bf 19/13

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Zusammenlebens mit deutscher

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2020 - 4 MB 11/20
    § 5 Abs. 2 Satz 2 Alt. 1 AufenthG ist daher zu verstehen werden, dass außer den Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Satz 1 AufenthG "im Übrigen" die Voraussetzungen eines gesetzlichen Anspruchs gegeben sein müssen (vgl. OVG B-Stadt, Urteil vom 10. April 2014 - 4 Bf 19/13 -, juris Rn. 71; Zeitler, in: Zeitler u.a., a.a.O., § 5 Abs. 2 Satz 2 Rn. 7).
  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 C 14.10

    Zwingende Ausweisung; Ermessensausweisung; gerichtliche Aufklärungspflicht;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2020 - 4 MB 11/20
    Allerdings müsste dann geklärt werden, ob § 114 Satz 2 VwGO bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen auch dann eine erstmalige Ermessensausübung im Prozess zulässt, wenn es von vornherein einer Ermessensentscheidung bedurfte, die Behörde dies aber verkannt hat (offengelassen von BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2011 - 1 C 14.10 -, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2020 - 4 MB 11/20
    Wird die Änderung erst in einem laufenden Verwaltungsprozess erklärt, so muss die Behörde unmissverständlich deutlich machen, dass es sich nicht nur um prozessuales Verteidigungsvorbringen handelt, sondern um eine Änderung des Verwaltungsakts selbst (BVerwG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 C 46.12 -, juris Rn. 35).
  • BVerwG, 19.04.2011 - 1 C 16.10

    Aufenthaltserlaubnis; Einbürgerung; Erschleichen der Einbürgerung; Täuschung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2020 - 4 MB 11/20
    c) Für die Aufenthaltserlaubnis nach § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG gelten im Grundsatz auch die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen gemäß § 5 AufenthG (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. April 2011 - 1 C 16.10 -, juris Rn. 21).
  • VG Aachen, 28.08.2006 - 6 L 328/06

    Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeitsrecht, deutsche Staatsangehörigkeit,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2020 - 4 MB 11/20
    Zweck der Verweisung ist eine Erweiterung des Anwendungsbereichs von § 81 Abs. 3 AufenthG vor dem Hintergrund, dass es bei einem ehemaligen Deutschen nach dem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit gerade an der tatbestandlichen Vorgabe von § 81 Abs. 3 AufenthG - rechtmäßiger Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel - fehlt (VG Aachen, Beschluss vom 28. August 2006 - 6 L 328/06 -, juris Rn. 11;Berlit, a.a.O. Rn. 39; Zühlcke, a.a.O. Rn. 44).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2020 - 11 S 2426/19

    Ablehnung von Aufenthaltstiteln; Voraussetzungen für den Eintritt der

    Dies gehört vielmehr in den Bereich der Erteilungsvoraussetzungen, die im Verfahren erst geklärt werden sollen (vgl. zu diesem Gedanken in anderem Zusammenhang Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 27.03.2020 - 4 MB 11/20 -, juris Rn. 4).

    Ob der Eintritt der Fiktionswirkung ausscheidet, wenn die Frist des § 38 Abs. 1 Satz 2 AufenthG versäumt worden ist (so wohl Zühlcke, in: HTK-AuslR, Stand: 12.08.2019, § 38 Abs. 1 AufenthG Rn. 44; vgl. auch Nr. 38.1.10 AVV-AufenthG; a.A. Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 27.03.2020 - 4 MB 11/20 -, juris Rn. 3 f.), kann offenbleiben.

  • OVG Niedersachsen, 17.08.2020 - 8 ME 60/20

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration;

    Ob allerdings § 114 Satz 2 VwGO bei Klagen gegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen auch dann eine erstmalige Ermessensausübung zulässt, wenn es von vornherein einer Ermessensentscheidung bedurfte, die Behörde dies aber verkannt hat, hat das Bundesverwaltungsgericht bislang offen gelassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.2011 - 1 C 14.10 -, BVerwGE 141, 253, juris Rn. 13; ebenso OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 27.3.2020 - 4 MB 11/20 -, juris Rn. 20; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Urt. v. 8.2.2018 - 13 LB 45/17 -, InfAuslR 2018, 178, juris Rn. 72).
  • VG Schleswig, 21.09.2020 - 11 B 57/20

    Ausländerrecht - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    In dem Vortrag des Antragsgegners im gerichtlichen Eilverfahren ist keine Ausübung des Ermessens zu erkennen (vgl. auch für den Fall von hilfsweisen Ermessenserwägungen Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. März 2020 - 4 MB 11/20 -, juris, Rn. 18 ff.).
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