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   OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2024 - 6 MB 6/24   

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https://dejure.org/2024,2064
OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2024 - 6 MB 6/24 (https://dejure.org/2024,2064)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.01.2024 - 6 MB 6/24 (https://dejure.org/2024,2064)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. Januar 2024 - 6 MB 6/24 (https://dejure.org/2024,2064)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 60 Abs 1f AufenthG 2004, § 60a Abs 2c AufenthG 2004, § 60a Abs 5 S 1 AufenthG 2004, § 60a Abs 5 S 2 AufenthG 2004, § 123 Abs 1 VwGO
    Keine Abschiebung bei fortbestehender Duldung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.08.2003 - 1 BvQ 30/03

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen das Verbot

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2024 - 6 MB 6/24
    Die offensichtliche Unrichtigkeit eines mit einer Beschwerde angegriffenen Beschlusses eines Verwaltungsgerichts in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (§§ 80, 80a und 123 VwGO) ermöglicht eine Abänderung einer Entscheidung damit im Ergebnis selbst dann, wenn der eigentlich maßgebliche Grund nicht den Anforderungen des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO entsprechend dargelegt worden ist (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 29. Juni 2018 - 5 S 548/18 -, juris Rn. 6 mit zahlreichen Nachweisen; NK-VwGO/Annette Guckelberger VwGO § 146 Rn. 110-112 m.w.N.; auch verfassungsrechtlich bestätigt: BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 14. August 2003 - 1 BvQ 30/03 -, juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2018 - 5 S 548/18

    Beschwerdeentscheidung bei offensichtlicher Fehlerhaftigkeit der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2024 - 6 MB 6/24
    Die offensichtliche Unrichtigkeit eines mit einer Beschwerde angegriffenen Beschlusses eines Verwaltungsgerichts in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (§§ 80, 80a und 123 VwGO) ermöglicht eine Abänderung einer Entscheidung damit im Ergebnis selbst dann, wenn der eigentlich maßgebliche Grund nicht den Anforderungen des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO entsprechend dargelegt worden ist (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 29. Juni 2018 - 5 S 548/18 -, juris Rn. 6 mit zahlreichen Nachweisen; NK-VwGO/Annette Guckelberger VwGO § 146 Rn. 110-112 m.w.N.; auch verfassungsrechtlich bestätigt: BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 14. August 2003 - 1 BvQ 30/03 -, juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 11 S 1293/02

    Beschwerdebegründung: Ermittlung eines bestimmten Antrags durch Auslegung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2024 - 6 MB 6/24
    Der Normzweck des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO, das Beschwerdeverfahren mit Blick auf den Prüfungsaufwand und den Prüfungsumfang zu straffen (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 1. Juli 2002 - 11 S 1293/02 -, juris Rn. 11), gebietet es jedoch in Fällen, in denen die Rechtswidrigkeit der angegriffenen Entscheidung ohne Weiteres erkennbar ist und es damit keiner weiteren gerichtlichen Prüfung bedarf, um deren Unrichtigkeit darzustellen, auch andere als die dargelegten Gründe zu berücksichtigen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2007 - 2 M 318/06

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Ablehnung der Verlängerung einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2024 - 6 MB 6/24
    Schon der Wortlaut der Norm legt nahe, dass es sich dabei nur um eine freiwillige Ausreise handeln kann (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 22. Januar 2007 - 2 M 318/06 -, Rn. 5; in diese Richtung auch VG Schleswig, Beschl. v. 28. April 2020 - 11 B 16/20 -, juris Rn. 37).
  • VG Bremen, 12.07.2021 - 4 K 1545/19

    Zeitliche Befristung der Ausweisung und Durchführung einer Abschiebung, Urteil

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2024 - 6 MB 6/24
    Unter welchen Umständen dies mit der Systematik der aufenthaltsrechtlichen Regelungen zur Durchsetzung der Ausreisepflicht (Kapitel 5 Abschnitt 2 AufenthG), insbesondere mit der Funktion der Duldung vereinbar sein kann, lässt der Senat dahingestellt (ebenfalls zweifelnd VG Bremen, Urt. v. 12. Juli 2021 - 4 K 1545/19 -, juris Rn. 37).
  • VG Schleswig, 28.04.2020 - 11 B 16/20

    Ausländerrecht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2024 - 6 MB 6/24
    Schon der Wortlaut der Norm legt nahe, dass es sich dabei nur um eine freiwillige Ausreise handeln kann (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 22. Januar 2007 - 2 M 318/06 -, Rn. 5; in diese Richtung auch VG Schleswig, Beschl. v. 28. April 2020 - 11 B 16/20 -, juris Rn. 37).
  • VG Schleswig, 18.11.2022 - 11 B 118/22
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2024 - 6 MB 6/24
    Zwar wird vertreten, dass ausländerrechtliche Duldungen nach § 61 Abs. 1f AufenthG auch mit der auflösenden Bedingung versehen werden können, nach der die Duldung mit Bekanntgabe des Abschiebetermins erlischt (vgl. VG Schleswig, Beschl. v. 18.11.2022 - 11 B 118/22 -, juris Rn. 23 ff.; Funke-Kaiser in GK-AufenthG, Stand August 2023, AufenthG § 60a Rn. 114, 122ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.03.2024 - 6 MB 8/24

    Ausschluss der Beschwerde nach AsylVfG 1992, Fassung: 2024-02-21, § 80

    Der Senat hat dementsprechend offenzulassen, unter welchen Umständen eine mit einer entsprechenden auflösenden Bedingung versehene Nebenbestimmung mit der Systematik der aufenthaltsrechtlichen Regelungen zur Durchsetzung der Ausreisepflicht (Kapitel 5 Abschnitt 2 AufenthG), insbesondere mit der Funktion der Duldung vereinbar sein kann (vgl. Beschl. d. Senats v. 30.01.2024 - 6 MB 6/24 -, juris Rn. 11; ebenfalls zweifelnd VG Bremen, Urt. v. 12.07.2021 - 4 K 1545/19 -, juris Rn. 37).
  • VG Schleswig, 20.02.2024 - 11 B 7/24

    Rückgängigmachung einer Abschiebung in die Türkei

    Aufgrund dieser Norm kann eine auflösende Bedingung, dass die Duldung mit dem Tage der Abschiebung erlischt, verfügt werden (vgl. VG Schleswig, Beschluss der Kammer vom 18.11.2022 - 11 B 118/22 -, juris, Rn. 23 ff.; VG München, Beschluss vom 08.08.2022 - M 24 E 22.3852 -, juris, Rn. 17; offen gelassen: OVG Schleswig, Beschluss vom 30.01.2024 - 6 MB 6/24 -, juris, Rn. 11).
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