Rechtsprechung
RG, 20.02.1926 - V 157/25 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Wie erfolgt die Aufwertung von Erbpachtzinsen (Kanon), solange landesgesetzliche Vorschriften darüber nicht erlassen sind? 2. Finden die Vorschriften des § 31 AufwG. nur auf Reallasten des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder auch auf landesgesetzliche Reallasten Anwendung? ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mecklenburgischer Erbpachtkanon
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 113, 93
Wird zitiert von ...
- BGH, 25.06.1954 - V ZR 37/53
Rechtsmittel
In der Rechtsprechung und im Schrifttum (vgl. RGZ 113, 93 [103]; 121, 190 [191]; 129, 210 [216];… BGB RGRK 10. Aufl. § 1105 Anm. 2;… Staudinger BGB 10. Aufl. § 1105 Anm. 20) ist jedoch anerkannt, daß eine Reallast ebenso wie eine Grund- oder Rentenschuld zur Sicherung einer beliebigen Forderung bestellt werden kann.