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RG, 26.01.1892 - Rep. I. 4/92 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann der Zeuge, der vor dem ersuchten Richter das Zeugnis verweigert hat und zur Verhandlung über die Rechtmäßigkeit seiner Weigerung vor dem Prozeßgerichte persönlich erschienen ist, Ersatz der Reisekosten auf Grund der Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zeugengebühr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 28, 437
Wird zitiert von ...
- OLG Jena, 01.06.2018 - 4 W 562/17
Zwischenstreitverfahren über Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts
Denn schon das Reichsgericht ist seinerzeit davon ausgegangen, dass der Zeuge in dem Zwischenstreit als Partei anzusehen sei (vgl. RGZ 43, 409; 28, 437).Dabei hat es ausgeführt, dass ein Zeuge, der zu einer mündlichen Verhandlung über den Zwischenstreit erscheine, nicht seinen Zeugenpflichten nachkomme, sondern seine ihm als Prozesspartei zustehende Rechte ausübe (vgl. RGZ 28, 437).