Rechtsprechung
   SG Darmstadt, 07.03.2012 - S 10 KR 344/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,57803
SG Darmstadt, 07.03.2012 - S 10 KR 344/10 (https://dejure.org/2012,57803)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 07.03.2012 - S 10 KR 344/10 (https://dejure.org/2012,57803)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 07. März 2012 - S 10 KR 344/10 (https://dejure.org/2012,57803)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,57803) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2004 - L 4 U 76/03

    Insolvenzgeldumlage durch Unfallversicherungsträger - wirksame Heranziehung einer

    Auszug aus SG Darmstadt, 07.03.2012 - S 10 KR 344/10
    Im Übrigen verkenne die Beklagte bei der Heranziehung der Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalens vom 26.11.2004 (L 4 U 76/03) dass die WEG weder in ihrer Funktion noch nach ihren Grundsätzen mit denen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts vergleichbar sei, selbst wenn sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein teilrechtsfähiges Gebilde darstelle.

    Schließlich überzeugt der von der Beklagten für ihre Rechtsauffassung herangezogene Bezug auf das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalens vom 6.11.2004 (l 4 U 76/03) nicht, weil darin um die Stellung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gestritten wird, die aber mit einer Wohnungseigentümer-Gemeinschaft insbesondere deshalb nicht vergleichbar ist, weil die GbR zum einen volle -eigene- Trägerschaft von Rechten besitzt und zum anderen auch der Insolvenzfähigkeit unterliegt.

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus SG Darmstadt, 07.03.2012 - S 10 KR 344/10
    Sie ist zwar teilweise Trägerin von Rechten und Pflichten, die ihr von Gesetzeswegen als gemeinschaftsbezogene Pflichten und Rechte der einzelnen Wohnungseigentümer, die selbst Mitglieder der WEG sind, übertragen wurden, besitzt aber nur eine Teilrechtsfähigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 02.06.2005 - V ZB 32/05) und verfügt insbesondere über kein eigenes Vermögen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht