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SG Detmold, 17.02.2015 - S 8 SO 328/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Höhe des persönlichen Budgets für einen Schulintegrationshelfer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bemessung der Höhe des für einen Schulintegrationshelfer zu gewährenden persönlichen Budgets
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2014 - L 8 SO 506/13
Anspruch auf Sozialhilfe; Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe als …
Auszug aus SG Detmold, 17.02.2015 - S 8 SO 328/12
Daraus folgt im Sozialhilferecht, dass für die Bemessung des Persönlichen Budgets grundsätzlich die Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen des zuständigen Sozialhilfeträgers nach § 75 Abs. 3 SGB XII maßgeblich sind; eine mit höheren Kosten verbundene zivilrechtliche Vereinbarung zwischen dem Leistungsberechtigten und dem Leistungserbringer kann in der Regel bei der Bemessung des Persönlichen Budgets nicht berücksichtigt werden (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10.04.2014, Az.: L 8 SO 506/13 B). - SG Dortmund, 26.03.2012 - S 62 SO 5/10
Begrenztes Persönliches Budget für Schwerstpflegebedürftige
Auszug aus SG Detmold, 17.02.2015 - S 8 SO 328/12
(vgl. zum Vorstehenden SG Dortmund, Urteil vom 26. März 2012, Az.: S 62 SO 5/10).
- SG Detmold, 22.03.2016 - S 2 SO 63/16
Höhe eines Persönlichen Budgets bei der Eingliederungshilfe für die ABA-Therapie …
Um die Höhe des Persönlichen Budgets für den vorangegangenen Zeitraum vom 01.08.2012 bis 31.07.2013 betreffend die Schulbegleitung durch einen Integrationshelfer haben die Beteiligten bereits das Klageverfahren S 8 SO 328/12 geführt.Für die weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten S 2 SO 63/16 ER, S 2 SO 352/15 und S 2 SO 345/15, sowie das Urteil S 8 SO 328/12, das in Ablichtung zur Verfügung stand, Bezug genommen.
Für die Einzelheiten wird insoweit auf die Entscheidungsgründe im Urteil vom 17.02.2015 zum Verfahren S 8 SO 328/12 Bezug genommen.