Rechtsprechung
   SG Hannover, 26.10.2009 - S 44 KR 164/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,43689
SG Hannover, 26.10.2009 - S 44 KR 164/09 (https://dejure.org/2009,43689)
SG Hannover, Entscheidung vom 26.10.2009 - S 44 KR 164/09 (https://dejure.org/2009,43689)
SG Hannover, Entscheidung vom 26. Oktober 2009 - S 44 KR 164/09 (https://dejure.org/2009,43689)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,43689) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 22.05.2003 - B 12 KR 12/02 R

    Freiwillige Krankenversicherung - Beitragsbemessung - Witwenabfindung -

    Auszug aus SG Hannover, 26.10.2009 - S 44 KR 164/09
    In Fällen, in denen die Feststeilung der beitragspflichtigen Einnahmen im Einzelfall problematisch ist oder in denen verschiedene Berechnungsmethoden zur Verfügung stehen und dem Gesetz keine eindeutigen Bewertungsmaßstäbe zu entnehmen sind, setzt die Berücksichtigung der Einnahme insoweit eine konkretisierende Satzungsregelung voraus (Bundessozialgericht, Urteil vom 22.05.2003 - B 12 KR 12/02 R - Urteil vom 19.12.2000 - B 12 KR 1/00 RR).

    Um jedoch in den Grenzbereichen zwischen beitragspflichtigen und nicht mehr beitragspflichtigen Einnahmen eine ausreichende Bestimmtheit der abgabenrechtlichen Regelung zu gewährleisten, ist eine ausdrückliche Satzungsregelung erforderlich (Bundessozialgericht, Urteil vom 22.05.2003 - B 12 KR 12/02 R -).

  • BSG, 17.07.1990 - 12 RK 16/89

    Zulässigkeit der Satzungsbestimmungen zur Bemessung der Beiträge freiwilliger

    Auszug aus SG Hannover, 26.10.2009 - S 44 KR 164/09
    Die Krankenkassen können etwa Bestimmungen darüber treffen, welche Einnahmearten zu berücksichtigen sind (zur Berücksichtigung von Ehegatten-Einkommen, vgl. Bundessozialgericht Urteil vom 17.07.1990 - 12 RK 16/89), dass einmalige Einnahmen mit einem Zwölftel des zu erwartenden Jahresbetrages monatlich anzusetzen sind (vgl. Bundessozialgericht Urteil vom 11.09.1995 12 RK 11/95) und wie Betriebsausgaben, Abschreibungen und steuerliche Vergünstigungen zu behandeln sind (Bundessozialgericht, Urteil vom 15.09.1992 - 12 RK 51/91).
  • BSG, 19.12.2000 - B 12 KR 1/00 R

    Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung - Beiträge zur sozialen

    Auszug aus SG Hannover, 26.10.2009 - S 44 KR 164/09
    In Fällen, in denen die Feststeilung der beitragspflichtigen Einnahmen im Einzelfall problematisch ist oder in denen verschiedene Berechnungsmethoden zur Verfügung stehen und dem Gesetz keine eindeutigen Bewertungsmaßstäbe zu entnehmen sind, setzt die Berücksichtigung der Einnahme insoweit eine konkretisierende Satzungsregelung voraus (Bundessozialgericht, Urteil vom 22.05.2003 - B 12 KR 12/02 R - Urteil vom 19.12.2000 - B 12 KR 1/00 RR).
  • BSG, 23.02.1995 - 12 RK 66/93

    Krankenversicherung - Freiwillige Versicherung - Beitragspflichtige Einnahmen

    Auszug aus SG Hannover, 26.10.2009 - S 44 KR 164/09
    Diese Generalklausel genügt, um neben den in der Vorschrift ausdrücklich genannten, bei versicherungspflichtig Beschäftigten beitragspflichtigen Einnahmen, solche anderen Einnahmen der Beitragsbemessung zugrunde zu legen, die bereits in ständiger Rechtsprechung vom Bundessozialgericht als Einnahmen zum Lebensunterhalt anerkannt worden sind {vgl. zur Heranziehung des Ertrages aus Kapitalvermögen Bundessozialgericht, Urteil vom 23.02.1995 - 12 RK 66/93 - BSGE 76, 34 und der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung Bundessozialgericht, Urteil vom 23.09.1998 - B 12 RK 12/98 R -}.
  • BSG, 11.09.1995 - 12 RK 11/95

    Beitragsbemessung der freiwilligen Mitglieder der gesetzlichen

    Auszug aus SG Hannover, 26.10.2009 - S 44 KR 164/09
    Die Krankenkassen können etwa Bestimmungen darüber treffen, welche Einnahmearten zu berücksichtigen sind (zur Berücksichtigung von Ehegatten-Einkommen, vgl. Bundessozialgericht Urteil vom 17.07.1990 - 12 RK 16/89), dass einmalige Einnahmen mit einem Zwölftel des zu erwartenden Jahresbetrages monatlich anzusetzen sind (vgl. Bundessozialgericht Urteil vom 11.09.1995 12 RK 11/95) und wie Betriebsausgaben, Abschreibungen und steuerliche Vergünstigungen zu behandeln sind (Bundessozialgericht, Urteil vom 15.09.1992 - 12 RK 51/91).
  • BSG, 15.09.1992 - 12 RK 51/91

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung - Mindesteinnahmegrenze - Freiwillig

    Auszug aus SG Hannover, 26.10.2009 - S 44 KR 164/09
    Die Krankenkassen können etwa Bestimmungen darüber treffen, welche Einnahmearten zu berücksichtigen sind (zur Berücksichtigung von Ehegatten-Einkommen, vgl. Bundessozialgericht Urteil vom 17.07.1990 - 12 RK 16/89), dass einmalige Einnahmen mit einem Zwölftel des zu erwartenden Jahresbetrages monatlich anzusetzen sind (vgl. Bundessozialgericht Urteil vom 11.09.1995 12 RK 11/95) und wie Betriebsausgaben, Abschreibungen und steuerliche Vergünstigungen zu behandeln sind (Bundessozialgericht, Urteil vom 15.09.1992 - 12 RK 51/91).
  • LSG Sachsen, 25.01.2012 - L 1 KR 145/11

    Beitragsbemessung für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen

    Er berief sich auf ein Urteil des Sozialgerichts (SG) Hannover vom 26.10.2009 (S 44 KR 164/09 - nicht veröffentlicht), wonach für die Beitragspflicht von Stipendien eine ausdrückliche Regelung erforderlich sei.

    In dem Fall, über den das SG Hannover in dem vom Kläger erwähnten Urteil vom 26.10.2009 (S 44 KR 164/09 - nicht veröffentlicht) entschieden hat, war sich denn auch eine Rechtsvorgängerin der Beklagten zu 1 unsicher, wie sie aufgrund ihrer generalklauselartigen Satzungsregelung die im Rahmen des dortigen Promotionsstipendiums gezahlte Sachkostenpauschale beitragsrechtlich zu behandeln hat.

    Dort heißt es unter Ziff. 6: "Aus der Praxis wird berichtet, dass die Krankenkassen unter Hinweis auf ein rechtskräftiges Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 26.10.2009 - S 44 KR 164/09 - vermehrt mit der Frage konfrontiert werden, unter welchen Bedingungen die Stipendien im Anwendungsbereich des § 240 SGB V der Beitragspflicht unterliegen.

  • BSG, 18.12.2013 - B 12 KR 3/12 R

    Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragsbemessung freiwillig Versicherter -

    Am 27.11.2009 beantragte die Klägerin bei der Beklagten zu 1. die Überprüfung der von ihr entrichteten Beiträge, weil das Stipendium nach der Rechtsprechung des SG Hannover (Urteil vom 26.10.2009 - S 44 KR 164/09) nicht beitragspflichtig sei.
  • BSG, 18.12.2013 - B 12 KR 8/12 R

    Beitragspflicht eines Promotionsstipendiums in der gesetzlichen

    Seinen Widerspruch gegen den Bescheid vom 11.8.2009 stützte der Kläger darauf, dass das Stipendium nach der Rechtsprechung des SG Hannover (Urteil vom 26.10.2009 - S 44 KR 164/09) nicht beitragspflichtig sei.
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2011 - L 11 KR 5896/10
    Am 27.11.2009 beantragte die Klägerin bei der Beklagten zu 1) die Überprüfung der von ihr ab dem 01.04.2008 entrichteten Beiträge, da das Sozialgericht Hannover am 26.10.2009 (S 44 KR 164/09) festgestellt habe, dass weder das Promotionsstipendium noch die Forschungskostenpauschale als beitragspflichtige Einnahmen zu werten seien.

    Soweit das Sozialgericht Hannover in seiner Entscheidung vom 26.10.2009 (S 44 KR 164/09) nach der bis zum 31.12.2008 geltenden Rechtslage zu einem anderen Ergebnis kommt, ändert dies hieran nichts.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.04.2014 - L 1 KR 400/12

    KVdS - Promotion - Student

    Sie bezog sich auf ein Urteil des Sozialgerichts Hannover (Urteil vom 26. Oktober 2009 - S 44 KR 164/09), wonach bei einem Stipendium promotionsrelevante Kosten abzuziehen seien.
  • SG Aachen, 16.08.2011 - S 13 KR 137/11

    Krankenversicherung

    Aus dem einleitenden Absatz unter Ziffer 6. dieses Rundschreibens ergibt sich, dass Anlass für die Klarstellung das Urteil des SG Hannover vom 26.10.2009 (S 44 KR 164/09) war, auf das auch der Kläger sich bezieht.
  • SG Hannover, 20.08.2010 - S 34 SF 104/10
    Für den zwischen den Beteiligten Rechtsstreit S 44 KR 164/09 wurde, was zwischen den Beteiligten unstreitig ist, die Verfahrens- und die Terminsgebühr in Höhe der Mittelgebühr verdient.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht