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   SG Karlsruhe, 16.05.2018 - S 2 AL 715/18   

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SG Karlsruhe, 16.05.2018 - S 2 AL 715/18 (https://dejure.org/2018,15527)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.05.2018 - S 2 AL 715/18 (https://dejure.org/2018,15527)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Mai 2018 - S 2 AL 715/18 (https://dejure.org/2018,15527)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe für einen nigerianischen Staatsbürger mit Aufenthaltsgestattung hinsichtlich Zugehörigkeit zum förderungsfähigen Personenkreis

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 56 Abs 1 Nr 3 SGB 3, § 59 Abs 1 S 1 SGB 3, § 132 Abs 1 S 1 SGB 3, Art 3 Abs 1 GG, Art 1 Abs 1 GG
    Arbeitsförderung - Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - nigerianischer Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung - keine ausreichende Bleibeperspektive - Verfassungsmäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.05.2017 - L 14 AL 52/17

    Berufsausbildungsbeihilfe - Sonderregelung für die Ausbildungsförderung für

    Auszug aus SG Karlsruhe, 16.05.2018 - S 2 AL 715/18
    2.) Dass das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg an seiner bisherigen Rechtsposition (Beschluss vom 03.05.2017, L 14 AL 52/17 B ER) nach Zurückverweisung durch das Bundesverfassungsgericht nicht festhält, gebietet keine abweichende Auslegung.

    Zu diesem Tatbestandsmerkmal hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 03. Mai 2017 - L 14 AL 52/17 B ER -, juris) das Folgende ausgeführt:.

    Mit dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht den von der Kammer bereits zitierten Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 03. Mai 2017 (a.a.O.) aufgehoben, weil der Beschluss unter Missachtung von § 155 Abs. 2 S. 2 SGG (Entscheidung durch den Vorsitzenden in Eilfällen) durch den Vorsitzenden ergangen sei und dies den Antragsteller in seinem Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt habe.

    d.) Daraufhin hat der 18. Senat des LSG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 16. November 2017 - L 18 AL 182/17 B ER ZVW -, juris) im Wege der Folgenabwägung bei höchstrichterlich nicht geklärter Rechtslage dem Antragsteller des Verfahrens L 14 AL 52/17 B ER vorläufige Leistungen zugesprochen.

  • VGH Bayern, 21.02.2017 - 19 CE 16.2204

    Zulassung von Asylbewerbern zum Integrationskurs

    Auszug aus SG Karlsruhe, 16.05.2018 - S 2 AL 715/18
    Zu § 44 Abs. 4 AufenthG liegt eine umfangreich begründete Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahrens des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vor (Beschluss vom 21. Februar 2017, 19 CE 16.2204, juris), die sich u.a. mit dem Kriterium des "rechtmäßigen und dauerhaften Aufenthalts" i.S.d. § 44 Abs. 4 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG einer aus Afghanistan und damit aus einem eher als unsicher einzustufenden Staat stammenden Antragstellerin auseinandergesetzt und deren Gründe daher auch zur Bestimmung des Kriteriums in § 132 Abs. 1 S. 1 als geeignet erscheinen.

    gg.) Allenfalls in besonders gelagerten Ausnahmefällen, in denen trotz Herkunft des Antragstellers aus einem Land mit niedrigerer Gesamtschutzquote als 50 % ein rechtmäßiger dauerhafter Aufenthalt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, weil die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels offensichtlich vorliegen, kommt eine von den vorstehenden Grundsätzen abweichende Entscheidung in Betracht (vergl. Bayrischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 21.02.2017 - 19 CE 16.2204 - Juris Rn. 24).

    Sollte es sich dabei auf die Begründung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. Februar 2017 - 19 CE 16.2204 -, juris, zur Frage der Teilnahme an Integrationskursen (§ 44 AufenthG) stützen wollen, wird es zu prüfen haben, ob diese Begründung auf die Gewährung existenzmitsichernder Berufsausbildungsbeihilfe übertragbar ist.".

  • BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgestaltung des Elterngelds als

    Auszug aus SG Karlsruhe, 16.05.2018 - S 2 AL 715/18
    a.) Bei der Festlegung der Leistungen der Berufsausbildungsbeihilfe kommt dem Gesetzgeber, wie in anderen Bereichen der gewährenden Staatstätigkeit, grundsätzlich ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 09. November 2011 - 1 BvR 1853/11 -, juris Rn. 10 m.W.n.), was insbesondere bei Art. 3 GG zu berücksichtigen ist.

    Ob er bei der Ausgestaltung dieses Gestaltungsspielraums die gerechteste und zweckmäßigste Lösung trifft, ist dabei vom Bundesverfassungsgericht (und damit erst recht nicht vom erkennenden Fachgericht) nicht zu überprüfen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 09. November 2011 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2016 - 11 S 1991/16

    Erteilung einer Ausbildungsduldung - konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung

    Auszug aus SG Karlsruhe, 16.05.2018 - S 2 AL 715/18
    Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Frage, ob die Voraussetzung für die Erteilung einer Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 S. 4 AufenthG vorliegt, ist dabei - zumindest hinsichtlich des Versagungsgrundes der konkret bevorstehenden Aufenthaltsbeendigung - der Zeitpunkt der Beantragung der entsprechenden Ausbildungsduldung (vergl. Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 26. September 2017 - 2 B 467/17 -, Rn. 8, juris; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 7 B 11079/17 -, Rn. 36, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 11 S 1991/16, Rn. 20, juris).
  • BVerfG, 28.09.2017 - 1 BvR 1510/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen zu Unrecht angenommener Eilzuständigkeit

    Auszug aus SG Karlsruhe, 16.05.2018 - S 2 AL 715/18
    c.) Abweichendes ergibt sich nach der Rechtsauffassung der Kammer auch nicht aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 28. September 2017 - 1 BvR 1510/17 -, Rn. 22, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.07.2017 - 7 B 11079/17

    Abschiebung nach Armenien trotz Ausbildung rechtmäßig

    Auszug aus SG Karlsruhe, 16.05.2018 - S 2 AL 715/18
    Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Frage, ob die Voraussetzung für die Erteilung einer Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 S. 4 AufenthG vorliegt, ist dabei - zumindest hinsichtlich des Versagungsgrundes der konkret bevorstehenden Aufenthaltsbeendigung - der Zeitpunkt der Beantragung der entsprechenden Ausbildungsduldung (vergl. Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 26. September 2017 - 2 B 467/17 -, Rn. 8, juris; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 7 B 11079/17 -, Rn. 36, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 11 S 1991/16, Rn. 20, juris).
  • BVerfG, 08.10.2014 - 1 BvR 886/11

    Leistungen nach SGB 2 und Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen

    Auszug aus SG Karlsruhe, 16.05.2018 - S 2 AL 715/18
    c.) Der faktische Zwang, eine Berufsausbildung abbrechen zu müssen, weil keine Sozialleistungen zur Verfügung stehen, berührt zwar die teilhaberechtliche Dimension des Grundrechts aus Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsgebot aus Art. 20 Abs. 1 GG (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 08. Oktober 2014 - 1 BvR 886/11 -, juris Rn. 14 zum Ausschluss von Leistungen des SGB II bei BAföG-Bezug).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.01.2017 - L 7 AY 18/17

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - Sozialhilfe - Leistungsausschluss für

    Auszug aus SG Karlsruhe, 16.05.2018 - S 2 AL 715/18
    Dies gilt auch dann, wenn individuelle Gründe (wie vorliegend das Nichterfüllen der persönlichen Voraussetzungen) der Förderung entgegenstehen (so zum vergleichbaren Ausschluss beim BAföG: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Januar 2017 - L 7 AY 18/17 ER-B -, Rn. 8, juris Rn. 8).
  • OVG Saarland, 26.09.2017 - 2 B 467/17

    Erteilung einer Ausbildungsduldung für einen entgegen eines Einreise und

    Auszug aus SG Karlsruhe, 16.05.2018 - S 2 AL 715/18
    Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Frage, ob die Voraussetzung für die Erteilung einer Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 S. 4 AufenthG vorliegt, ist dabei - zumindest hinsichtlich des Versagungsgrundes der konkret bevorstehenden Aufenthaltsbeendigung - der Zeitpunkt der Beantragung der entsprechenden Ausbildungsduldung (vergl. Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 26. September 2017 - 2 B 467/17 -, Rn. 8, juris; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 7 B 11079/17 -, Rn. 36, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 11 S 1991/16, Rn. 20, juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 24.11.2017 - L 9 AY 156/17

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 16.05.2018 - S 2 AL 715/18
    Auch ein Härtefall im Sinne von § 22 Abs. 1 S. 2 SGB XII kommt nach zutreffender Auffassung (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.01.2018 - L 20 AY 19/17 B ER -juris; LSG Schleswig-Holstein - L 9 AY 156/17 B ER; a.A. LSG Nordrhein-Westfalen - L 20 AY 19/17 B ER) nicht in Betracht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2018 - L 20 AY 19/17

    Anspruch auf Asylbewerberleistungen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im

  • LSG Baden-Württemberg, 16.11.2017 - L 7 R 100/15

    Änderung des Geburtsdatums in der Versicherungsnummer - türkischer

  • SG Karlsruhe, 24.01.2018 - S 2 AL 3795/17

    Berufsausbildungsbeihilfe - Sonderregelung für die Ausbildungsförderung für

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.11.2017 - L 18 AL 182/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2018 - L 14 AL 5/18
  • SG Dortmund, 13.07.2018 - S 22 AL 927/16

    Voraussetzungen für die Beanspruchung von Berufsausbildungsbeihilfe

    Dieser Einschätzung schließt sich die Kammer an (so auch SG Karlsruhe, Urteil vom 16.05.2018, Az. S 2 AL 715/18).
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