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   SG Lübeck, 23.03.2017 - S 31 SO 256/15   

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https://dejure.org/2017,37384
SG Lübeck, 23.03.2017 - S 31 SO 256/15 (https://dejure.org/2017,37384)
SG Lübeck, Entscheidung vom 23.03.2017 - S 31 SO 256/15 (https://dejure.org/2017,37384)
SG Lübeck, Entscheidung vom 23. März 2017 - S 31 SO 256/15 (https://dejure.org/2017,37384)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 103 Abs 1 S 1 SGB 12, § 61 SGB 12, §§ 61 ff SGB 12
    Sozialhilfe - Kostenersatz bei schuldhaftem Verhalten - Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit - sozialwidriges Verhalten - Mitteilung von aufgefundenem Vermögen an das zuständige Betreuungsgericht und Verwendung zur Schuldentilgung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sozialrechtlicher Kostenersatz bei schuldhafter Herbeiführung der Voraussetzungen der Leistungsgewährung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 23.09.1999 - 5 C 22.99

    Ersatz der Kosten der Sozialhilfe bei sozialwidrigem Verhalten;

    Auszug aus SG Lübeck, 23.03.2017 - S 31 SO 256/15
    Schuldhaft (vorsätzlich oder grob fahrlässig) verhält sich ferner nur, wer sich der Sozialwidrigkeit seines Verhaltens bewusst (oder grob fahrlässig nicht bewusst) ist (Anlehnung an BVerwG vom 23.9.1999 - 5 C 22/99 = BVerwGE 109, 331).

    Das Tun bzw. Unterlassen muss vielmehr einem Unwerturteil unterworfen werden können, wobei aber eine Eingrenzung auf rechtswidriges Handeln im Sinne des bürgerlichen Rechts oder Strafrechts zu eng wäre (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23.09.1999 - 5 C 22/99 in juris).

  • OLG Schleswig, 10.05.2004 - 2 W 74/04

    Betreuungsverfahren: Anforderungen an ein Vermögensverzeichnis des Betreuers

    Auszug aus SG Lübeck, 23.03.2017 - S 31 SO 256/15
    Es dient als Grundlage der Vermögensverwaltung durch den Betreuer und der Aufsicht durch das Vormundschaftsgericht (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 10.05.2004 - 2 W 74/04, juris Rn. 5).
  • BSG, 02.11.2012 - B 4 AS 39/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersatzanspruch bei sozialwidrigem Verhalten-

    Auszug aus SG Lübeck, 23.03.2017 - S 31 SO 256/15
    Grundsätzlich sind existenzsichernde und bedarfsabhängige Leistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, nämlich unabhängig von der Ursache der entstandenen Notlage und einem vorwerfbaren Verhalten in der Vergangenheit zu leisten (vgl. BSG, Urteil vom 02.11.2012 - B 4 AS 39/12 R, juris Rn. 19).
  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus SG Lübeck, 23.03.2017 - S 31 SO 256/15
    Andererseits ist in der Rechtsprechung aber die Tilgung einer Darlehensschuld (zB durch Abtretung einer Forderung) unter Zugrundelegung wirtschaftlich vernünftiger Überlegungen tendenziell nicht als eine Fallkonstellation vorwerfbaren Verhaltens gewertet worden (vgl. Sächsisches LSG, Urteil vom 19.01.2009 - L 7 AS 66/07 in juris; BSG, Urteil vom 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R, juris Rn. 43; Bieback, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII-Kommentar, 4. Auflage, § 103 Rn. 23).
  • BSG, 16.04.2013 - B 14 AS 55/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersatzanspruchs nach § 34 SGB 2 aF - Befugnis

    Auszug aus SG Lübeck, 23.03.2017 - S 31 SO 256/15
    Dem Beklagten ist zwar zuzustimmen, dass Fallkonstellationen denkbar sind, bei denen eine Schuldentilgung bei laufender oder möglicherweise bei entsprechender Handlungstendenz dadurch auch unmittelbar entstehender Hilfebedürftigkeit ein sozialwidriges Verhalten darstellen kann (vgl. zB SG Freiburg, Gerichtsbescheid vom 09.09.2016 - S 7 AS 2007/14 in juris - Verwendung einer einmaliger Einnahmen zur Schuldentilgung während des Leistungsbezugs; BSG, Urteil vom 16.04.2013 - B 14 AS 55/12 R, juris Rn. 20).
  • SG Freiburg, 09.09.2014 - S 7 AS 2007/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersatzanspruch wegen sozialwidrigem Verhalten

    Auszug aus SG Lübeck, 23.03.2017 - S 31 SO 256/15
    Dem Beklagten ist zwar zuzustimmen, dass Fallkonstellationen denkbar sind, bei denen eine Schuldentilgung bei laufender oder möglicherweise bei entsprechender Handlungstendenz dadurch auch unmittelbar entstehender Hilfebedürftigkeit ein sozialwidriges Verhalten darstellen kann (vgl. zB SG Freiburg, Gerichtsbescheid vom 09.09.2016 - S 7 AS 2007/14 in juris - Verwendung einer einmaliger Einnahmen zur Schuldentilgung während des Leistungsbezugs; BSG, Urteil vom 16.04.2013 - B 14 AS 55/12 R, juris Rn. 20).
  • LSG Sachsen, 19.01.2009 - L 7 AS 66/07

    Anrechnung von Vermögen im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungen nach dem

    Auszug aus SG Lübeck, 23.03.2017 - S 31 SO 256/15
    Andererseits ist in der Rechtsprechung aber die Tilgung einer Darlehensschuld (zB durch Abtretung einer Forderung) unter Zugrundelegung wirtschaftlich vernünftiger Überlegungen tendenziell nicht als eine Fallkonstellation vorwerfbaren Verhaltens gewertet worden (vgl. Sächsisches LSG, Urteil vom 19.01.2009 - L 7 AS 66/07 in juris; BSG, Urteil vom 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R, juris Rn. 43; Bieback, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII-Kommentar, 4. Auflage, § 103 Rn. 23).
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