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   SG Magdeburg, 10.07.2015 - S 14 VE 18/11   

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https://dejure.org/2015,25381
SG Magdeburg, 10.07.2015 - S 14 VE 18/11 (https://dejure.org/2015,25381)
SG Magdeburg, Entscheidung vom 10.07.2015 - S 14 VE 18/11 (https://dejure.org/2015,25381)
SG Magdeburg, Entscheidung vom 10. Juli 2015 - S 14 VE 18/11 (https://dejure.org/2015,25381)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Opferentschädigung bei Gesundheitsschaden eines Kindes durch Alkoholkonsum der Mutter in Schwangerschaft

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 16.04.2002 - B 9 VG 1/01 R

    Gewaltopferentschädigungsanspruch - schwerstbehindertes Kind aus Inzestbeziehung

    Auszug aus SG Magdeburg, 10.07.2015 - S 14 VE 18/11
    Insofern besteht eine Regelungslücke (Urteil des BSG vom 16.04.2002,- B 9 VG 1/01 R -, juris).

    Es muss mithin ein rechtswidriger vorsätzlicher tätlicher Angriff gegen eine Person vorliegen und dadurch muss ein Gesundheitsschaden verursacht worden sein (Urteil des BSG vom 16.04.2002, a.a.O.).

    Dieser Unterschied hat aber im Vergleich zu den von § 1 OEG erfassten Fällen und angesichts des Zwecks der gesetzlichen Regelung untergeordnete Bedeutung und rechtfertigt gegenüber den gesund gezeugten, aber vorgeburtlich geschädigten Opfern keine unterschiedliche Behandlung (Urteil des BSG vom 16.04.2002, a.a.O.).

    Maßgeblich ist hierbei, abgesehen von den strukturellen Unterschieden zwischen dem zivilrechtlichen Deliktsrecht und dem sozialen Entschädigungsrecht, dass im Anwendungsbereich des OEG die Nichtverhinderung einer Gewalttat, die ursächlich für einen gesundheitlichen Defekt gewesen ist, maßgeblich ist (Urteil des BSG vom 16.04.2002, - B 9 VG 1/01 R -, juris).

  • BSG, 12.06.2003 - B 9 VG 11/02 B

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus SG Magdeburg, 10.07.2015 - S 14 VE 18/11
    Dieses ist auch konsequent, wenn bedacht wird, dass die Gewährung von Opferentschädigung mit einem Versagen des staatlichen Gewaltmonopols begründet wird; also mit ein Versagen des Staates, die Bürger vor Gewaltkriminalität zu schützen (Urteil des BSG vom 12.06.2003, - B 9 VG 11/02 B -, juris).
  • BSG, 28.05.1997 - 9 RVg 1/95

    Anforderungen an das Vorliegen des Vorsatzes eines tätlichen Angriffs -

    Auszug aus SG Magdeburg, 10.07.2015 - S 14 VE 18/11
    Dieses Verhalten darf nicht als sozialüblich und damit als rechtmäßig angesehen werden (Urteil des BSG vom 18.05 1997,- 9 RVg 1/95 - juris zum zünden eines Feuerwerkskörpers in unmittelbarer Nähe einer Telefonzelle).
  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 2/10 R

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Nachstellung - Stalking - Straftat

    Auszug aus SG Magdeburg, 10.07.2015 - S 14 VE 18/11
    Mit Rücksicht auf den das OEG prägenden Gedanken des lückenlosen Opferschutzes ist eine kämpferische, feindselige Absicht des Täters nicht erforderlich (Urteil des BSG vom 07.04.2011,- B 9 VG 2/10 R -, juris).
  • BSG, 03.02.1999 - B 9 VG 7/97 R

    Gewaltopferentschädigung - rechtswidriger tätlicher Angriff - bedingter Vorsatz -

    Auszug aus SG Magdeburg, 10.07.2015 - S 14 VE 18/11
    Der Vorsatz muss sich danach nur auf den Angriff als solchen, also auf die unmittelbare Einwirkung auf den Körper des Opfers, nicht aber auf die entstandenen Körperschäden gerichtet haben (Urteil des BSG vom 03.02.1999, - B 9 VG 7/97 R -, juris).
  • SG Düsseldorf, 08.12.2015 - S 1 VG 83/14

    Alkohol während der Schwangerschaft: Keine Opferentschädigung für das Kind

    Grundsätzlich kommt deshalb eine Entschädigung nach dem OEG für solches Handeln, zu dem auch der Konsum von Alkohol zu zählen ist, nicht in Betracht (so SG Magdeburg, Urteil vom 10.07.2015 S 14 VE 18/11; s. a. Schindler, FASD in der sozialrechtlichen Praxis, Informationsschrift der Drogenbeauftragten der Bundesregierung 1. Auflage September 2013 Seite 18 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2017 - L 13 VG 11/16

    Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz und Bundesversorgungsgesetz ;

    § 1 OEG setzt ebenso wie § 1 BVG aufgrund des Wortlauts ("wer") voraus, dass der Geschädigte im Zeitpunkt des Angriffs bereits lebt, was bei einem ungeborenen Kind nicht der Fall ist (BSG, Urteil vom 24.10.1962 - 10 RV 583/59, Rn 15; Urteil vom 16.04.2002 - B 9 VG 1/01 R, Rn 21; SG Magdeburg, Urteil vom 10.07.2015 - S 14 VE 18/11, juris Rn 15; Gelhausen/Weiner, OEG, 6. Aufl. 2015, § 1 Rn 3; Heinz, Gewalttaten zulasten von Kindern nach dem OEG und entsprechende Ansprüche auf Entschädigung für die Folgen derselben, ZKJ 2016, 244).

    Es kann auch dahinstehen, ob für den Fall, dass die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts den vorliegenden Fall nicht erfasst, eine analoge Anwendung des OEG über diese Rechtsprechung hinaus geboten ist (ablehnend SG Magdeburg, Urteil vom 10.07.2015 - S 14 VE 18/11, juris Rn 17 mit Verweis auf den Schutzzweck des OEG; krit. hierzu Dau, a.a.O., der Leistungsansprüche nach dem OEG aber mangels Rechtsfeindlichkeit verneint, s. unten).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2017 - L 10 VE 40/14

    Alkohol; Alkohol-Embryopathie-Spektrumstörung; Cannabis; fetales Alkoholsyndrom

    Das SG hat darin auch nach Auffassung des Senats zutreffend dargelegt, selbst wenn unterstellt würde, die leibliche Mutter des Klägers habe sich so verhalten, wie dies nunmehr von den Pflegeeltern des Klägers dargestellt wird, könne hierin kein Verhalten gesehen werden, was unter rechtlichen Gesichtspunkten als schädigendes Ereignis im Sinne des § 1 OEG angesehen werden könne (vgl. dazu auch SG Magdeburg, Urteil vom 10. Juli 2015, AZ: S 14 VE 18/11 - juris mit Anmerkung von Dau in jurisPR-SozR 21/2015 Anm. 5; SG Düsseldorf, Urteil vom 8. Dezember 2015, AZ: S 1 VG 83/14; SG Aurich, Beschluss vom 20. August 2015.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2017 - L 10 VE 45/15

    Schädigungsfolgen im Sinne des OEG; Fetales Alkoholsyndrom; Kein Verbot des

    Das SG hat darin auch nach Auffassung des Senats zutreffend dargelegt, selbst wenn unterstellt würde, die leibliche Mutter des Klägers habe sich so verhalten, wie dies nunmehr von dem Kläger dargestellt wird, könne hierin kein Verhalten gesehen werden, was unter rechtlichen Gesichtspunkten als schädigendes Ereignis im Sinne des § 1 OEG angesehen werden könne (vgl. dazu auch SG Magdeburg, Urteil vom 10. Juli 2015, Az.: S 14 VE 18/11 - juris mit Anmerkung von Dau in jurisPR-SozR 21/2015 Anm. 5; SG Düsseldorf, Urteil vom 8. Dezember 2015, Az.: S 1 VG 83/14; SG Aurich, Beschluss vom 20. August 2015.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2017 - L 10 VE 45/15

    Soziales Entschädigungsrecht

    Das SG hat darin auch nach Auffassung des Senats zutreffend dargelegt, selbst wenn unterstellt würde, die leibliche Mutter des Klägers habe sich so verhalten, wie dies nunmehr von dem Kläger dargestellt wird, könne hierin kein Verhalten gesehen werden, was unter rechtlichen Gesichtspunkten als schädigendes Ereignis im Sinne des § 1 OEG angesehen werden könne (vgl. dazu auch SG Magdeburg, Urteil vom 10. Juli 2015, Az.: S 14 VE 18/11 - juris mit Anmerkung von Dau in jurisPR-SozR 21/2015 Anm. 5; SG Düsseldorf, Urteil vom 8. Dezember 2015, Az.: S 1 VG 83/14; SG Aurich, Beschluss vom 20. August 2015.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.08.2018 - L 10 VE 20/17
    Das SG hat darin auch nach Auffassung des Senats zutreffend dargelegt, selbst wenn unterstellt würde, die leibliche Mutter des Klägers habe sich so verhalten, wie dies nunmehr von d. Kl. dargestellt wird, könne hierin kein Verhalten gesehen werden, was unter rechtlichen Gesichtspunkten als schädigendes Ereignis im Sinne des § 1 OEG angesehen werden könne (vgl. dazu auch SG Magdeburg, Urteil vom 10. Juli 2015, Az.: S 14 VE 18/11 - juris mit Anmerkung von Dau in jurisPR-SozR 21/2015 Anm. 5; SG Düsseldorf, Urteil vom 8. Dezember 2015, Az.: S 1 VG 83/14; SG Aurich, Beschluss vom 20. August 2015.
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