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   SG Mannheim, 02.08.2016 - S 9 SO 3871/15   

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https://dejure.org/2016,23320
SG Mannheim, 02.08.2016 - S 9 SO 3871/15 (https://dejure.org/2016,23320)
SG Mannheim, Entscheidung vom 02.08.2016 - S 9 SO 3871/15 (https://dejure.org/2016,23320)
SG Mannheim, Entscheidung vom 02. August 2016 - S 9 SO 3871/15 (https://dejure.org/2016,23320)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zu den Anforderungen an ein Verwaltungsverfahren zur Bewilligung eines Persönlichen Budgets.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Finanzierung tagesstrukturierender Maßnahmen im Rahmen eines persönlichen Budgets im Rahmen der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 53 SGB 12, §§ 53 ff SGB 12, § 57 SGB 12, § 75 Abs 3 S 1 SGB 12, § 75 Abs 4 S 1 SGB 12
    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Persönliches Budget - fehlende Zielvereinbarung - Regelung als Nebenbestimmung zum Bewilligungsbescheid - Leistungserbringung nach § 75 Abs 4 SGB 12 - Wunsch nach inklusiver Betreuung - Nichtvorlage eines Leistungsangebots durch den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Baden-Württemberg, 20.02.2013 - L 5 R 3442/11
    Auszug aus SG Mannheim, 02.08.2016 - S 9 SO 3871/15
    Zwar geht das LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 20.2.2013 - L 5 R 3442/11) davon aus, dass der Abschluss einer Zielvereinbarung nicht nur eine verfahrensrechtliche Bedeutung habe; vielmehr stelle der vorherige Abschluss der Zielvereinbarung auch eine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Leistungsausführung in der Form eines Persönlichen Budgets dar.

    Hierbei berücksichtigt das Gericht auch, dass das Persönliche Budget nur das "Wie" der Leistungsausführung betrifft, während sich das "Ob" der Leistung alleine nach dem jeweiligen Fachrecht richtet (so ausdrücklich auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.2.2013 - L 5 R 3442/11).

    Es trifft zwar zu, dass die Vorschriften über das Persönliche Budget lediglich die Art und Weise der Leistungsausführung betreffen und somit den Kreis der in Anspruch zu nehmenden Leistungen inhaltlich nicht erweitern (so bspw. SG Aachen, Urteil vom 19.11.2015 - S 19 SO 126/13 und LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.2.2013 - L 5 R 3442/11); mit anderen Worten: Budgetfähig sind nur solche Leistungen, die von dem jeweils zuständigen Leistungsträger auch als Dienst- oder Sachleistung beansprucht werden könnten (so ausdrücklich juris-PK zu § 57 SGB XII Rdnr. 11 und Hauck/Noftz, SGB XII, online-Ausgabe, § 57 Rdnr. 24).

  • SG Aachen, 11.09.2015 - S 19 SO 126/13

    Anspruch eines paranoid Schizophrenen auf Eingliederungshilfe in Form eines

    Auszug aus SG Mannheim, 02.08.2016 - S 9 SO 3871/15
    Denn die prozessuale Durchsetzung eines Persönlichen Budgets beinhaltet die Geltendmachung einer Verwaltungsentscheidung, die dann ihrerseits als Grundlage für eine entsprechende Geldleistung anzusehen ist (hierzu BSG, Urteil vom 8.3.2016 - B 1 KR 19/15 R und SG Aachen, Urteil vom 11.9.2015 - S 19 SO 126/13).

    Es trifft zwar zu, dass die Vorschriften über das Persönliche Budget lediglich die Art und Weise der Leistungsausführung betreffen und somit den Kreis der in Anspruch zu nehmenden Leistungen inhaltlich nicht erweitern (so bspw. SG Aachen, Urteil vom 19.11.2015 - S 19 SO 126/13 und LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.2.2013 - L 5 R 3442/11); mit anderen Worten: Budgetfähig sind nur solche Leistungen, die von dem jeweils zuständigen Leistungsträger auch als Dienst- oder Sachleistung beansprucht werden könnten (so ausdrücklich juris-PK zu § 57 SGB XII Rdnr. 11 und Hauck/Noftz, SGB XII, online-Ausgabe, § 57 Rdnr. 24).

  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 19/15 R

    Krankenversicherung - Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - Anspruch auf

    Auszug aus SG Mannheim, 02.08.2016 - S 9 SO 3871/15
    Denn die prozessuale Durchsetzung eines Persönlichen Budgets beinhaltet die Geltendmachung einer Verwaltungsentscheidung, die dann ihrerseits als Grundlage für eine entsprechende Geldleistung anzusehen ist (hierzu BSG, Urteil vom 8.3.2016 - B 1 KR 19/15 R und SG Aachen, Urteil vom 11.9.2015 - S 19 SO 126/13).
  • SG Halle, 07.01.2015 - S 24 SO 135/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Auszug aus SG Mannheim, 02.08.2016 - S 9 SO 3871/15
    Mit dieser Konstruktion trägt das Sozialgericht zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) auch dem Umstand Rechnung, dass nach der instanzgerichtlichen Rechtsprechung der Anspruch auf Abschluss einer Zielvereinbarung nicht gerichtlich durchsetzbar ist (so beispielsweise SG Aachen, Urteil vom 11.9.2015 - S 9 SO 126/13) bzw. dass das Gericht nicht berufen ist, die fehlende Zielvereinbarung durch sein Urteil zu ersetzen (so beispielsweise SG Halle, Urteil vom 7.1.2015 - S 24 SO 135/12) bzw. dass eine Leistungsklage nicht geeignet ist, den Abschluss einer Zielvereinbarung zu erzwingen (so beispielsweise SG Dresden, Urteil vom 22.11.2013 - S 42 SO 168/11).
  • SG Dresden, 22.11.2013 - S 42 SO 168/11

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Abschluss einer von ihm vorgeschlagenen

    Auszug aus SG Mannheim, 02.08.2016 - S 9 SO 3871/15
    Mit dieser Konstruktion trägt das Sozialgericht zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) auch dem Umstand Rechnung, dass nach der instanzgerichtlichen Rechtsprechung der Anspruch auf Abschluss einer Zielvereinbarung nicht gerichtlich durchsetzbar ist (so beispielsweise SG Aachen, Urteil vom 11.9.2015 - S 9 SO 126/13) bzw. dass das Gericht nicht berufen ist, die fehlende Zielvereinbarung durch sein Urteil zu ersetzen (so beispielsweise SG Halle, Urteil vom 7.1.2015 - S 24 SO 135/12) bzw. dass eine Leistungsklage nicht geeignet ist, den Abschluss einer Zielvereinbarung zu erzwingen (so beispielsweise SG Dresden, Urteil vom 22.11.2013 - S 42 SO 168/11).
  • BSG, 28.01.2021 - B 8 SO 9/19 R

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in Form eines

    Der vorherige Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Mindestinhalt nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BudgetV (vgl auch § 29 Abs. 4 Satz 1 SGB IX nF) ist allenfalls formale Voraussetzung für den anschließenden Erlass eines Verwaltungsakts über das PB (vgl zB SG Mannheim vom 2.8.2016 - S 9 SO 3871/15 - RdNr 27; Berchtold, Sozialrecht aktuell Sonderheft 2014, 18, 35 f; Jabben in BeckOK Sozialrecht, 47. Edition, Stand 1.12.2017, § 17 SGB IX RdNr 8-8.3; Welti in Luthe, Rehabilitationsrecht, 2. Aufl 2014, Teil 2 Kap C RdNr 52; zum Abschluss einer Zielvereinbarung als formelle Voraussetzung eines PB auch BSG vom 31.1.2012 - B 2 U 1/11 R - BSGE 110, 83 = SozR 4-3250 § 17 Nr. 3, RdNr 36) .
  • OVG Saarland, 30.07.2019 - 2 B 152/19

    Hilfe für junge Volljährige; Bindungswirkung einer Zielvereinbarung;

    Verweigert nämlich der Leistungsberechtigte den Abschluss einer Zielvereinbarung, scheidet die Ausführung der Leistung als Persönliches Budget aus.(vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 20.2.2013 - L 5 R 3442/11 - juris) Soweit sich der Antragsteller auf die Entscheidung des Sozialgerichts Mannheim vom 2.8.2016 - S 9 SO 3871/15 - beruft, das entschieden hat, dass der vorherige Abschluss einer Budgetvereinbarung für die Bewilligung eines Persönlichen Budgets keine materielle Anspruchsvoraussetzung darstelle und es vielmehr Sache des Leistungsträgers sei, den Inhalt der fehlenden Budgetvereinbarung als Nebenbestimmung in den Bewilligungsbescheid aufzunehmen, vermag er daraus nichts zu seinen Gunsten herzuleiten.
  • SG Magdeburg, 12.06.2018 - S 7 SO 171/17

    Anspruch des behinderten Menschen auf Bewilligung eines Persönlichen Budgets bei

    Dies kann vom Gesetzgeber - sowohl vom internationalen als auch vom nationalen - nicht gewollt gewesen sein (so im Ergebnis auch SG Mannheim v. 02.08.2016, S 9 SO 3871/15 sowie LSG Hessen v. 22.06.2012, L 4 SO 121/12 B ER; in der Literatur siehe Welti, Rechtsfragen des persönlichen Budgets nach § 17 SGB IX, S. 25).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2019 - L 8 SO 226/15
    Zudem hat der Beklagte die Gewährung eines PB durch die angefochtene Entscheidung zu Recht abgelehnt, weil es an dem Abschluss einer Zielvereinbarung nach § 57 Satz 2 SGB XII i.V.m. §§ 17, 21a SGB IX i.V.m. § 3 Abs. 5 Satz 1, § 4 BudgetV in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung vom 21.3.2005 (BGBl. I 818) gemangelt hat, die aber sowohl nach altem Recht (BSG, Urteil vom 31.1.2012 - B 2 U 1/11 R - juris Rn. 36; vgl. auch Senatsbeschluss vom 10.4.2014 - L 8 SO 506/13 B ER - juris Rn. 20 f. m.w.N.; a.A. SG Mannheim, Urteil vom 2.8.2016 - S 9 SO 3871/15 - juris Rn. 27) als auch nach neuem Recht nach § 57 Satz 2 SGB XII i.V.m. § 29 Abs. 4 Satz 1, 7 SGB IX (vgl. etwa LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.3.2019 - L 1 KR 58/19 B ER - juris Rn. 24 m.w.N.) zwingende Voraussetzung für die (rechtmäßige) Gewährung eines PB ist (sog. relative Akzessorietät von Zielvereinbarung und Leistungsbescheid, vgl. § 29 Abs. 2 Satz 7 SGB IX).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2017 - L 8 SO 238/14
    Die gegenteilige Auffassung (vgl. SG Mannheim, Urteil vom 2. August 2016 - S 9 SO 3871/15 - Juris Rn. 27) vermag nicht zu überzeugen, denn danach wären entweder dem Hilfebedürftigen Zahlungen aus dem Persönlichen Budget ohne Zweckbindung zu leisten oder das Gericht hätte eine Zielvereinbarung zu formulieren.
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