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   SG Neuruppin, 29.07.2022 - S 20 KR 23/21   

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SG Neuruppin, 29.07.2022 - S 20 KR 23/21 (https://dejure.org/2022,20590)
SG Neuruppin, Entscheidung vom 29.07.2022 - S 20 KR 23/21 (https://dejure.org/2022,20590)
SG Neuruppin, Entscheidung vom 29. Juli 2022 - S 20 KR 23/21 (https://dejure.org/2022,20590)
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  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 9/04 R

    Krankenversicherung - Nichtbestehen eines Anspruchs auf Krankenbehandlung in Form

    Auszug aus SG Neuruppin, 29.07.2022 - S 20 KR 23/21
    Entscheidend für die krankenversicherungsrechtliche Leistungspflicht ist damit vielmehr, dass eine Krankheit nur vorliegt, wenn der Versicherte in seinen Körperfunktionen beeinträchtigt wird oder wenn die anatomische Abweichung entstellend wirkt ( Bundessozialgericht, Urteil vom 19. Oktober 2004 - B 1 KR 9/04 R, RdNr 13 ).

    Deshalb geht auch der immer wieder vorgebrachte Einwand ins Leere, der operative Eingriff sei kostenmäßig günstiger als eine langwierige psychiatrische bzw psychotherapeutische Behandlung ( Bundessozialgericht, Urteil vom 19. Oktober 2004 - B 1 KR 9/04 R, RdNr 15 mwN ).

    Hierfür sind in erster Linie allgemein fundierte wissenschaftliche Nachweise und nicht die Verhältnisse im konkreten Fall des Klägers maßgebend, ( Bundessozialgericht, Urteil vom 19. Oktober 2004 - B 1 KR 9/04 R, RdNr 16 mwN ).

    Selbst wenn diese Auffassung ihrerseits in der medizinischen Wissenschaft nicht unumstritten, begründet sie doch zumindest Zweifel an der Erfolgsaussicht von Operationen zur Überwindung einer psychischen Krankheit und bestätigt jedenfalls die schon in der bisherigen Rechtsprechung angelegte Zurückhaltung ( Bundessozialgericht, Urteil vom 19. Oktober 2004 - B 1 KR 9/04 R, RdNr 17 mwzN ).

  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 35/15 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Mamma-Augmentationsplastik nach

    Auszug aus SG Neuruppin, 29.07.2022 - S 20 KR 23/21
    Dies gilt gerade auch vor dem Hintergrund, dass die Rechtsordnung im Interesse der Eingliederung behinderter Menschen fordert, dass Nichtbehinderte ihre Wahrnehmung von Behinderung korrigieren müssen ( Bundessozialgericht, Urteil vom 08. März 2016 - B 1 KR 35/15 R, RdNr 14 ).

    Auch weiterhin sind Normabweichungen grundsätzlich vorrangig zu tolerieren und nur ausnahmsweise zu korrigieren ( vgl auch Bundessozialgericht, Urteil vom 08. März 2016 - B 1 KR 35/15 R, RdNr 13 ).

  • BSG, 10.03.2022 - B 1 KR 3/21 R

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Versorgung mit einer Mammaaufbauplastik

    Auszug aus SG Neuruppin, 29.07.2022 - S 20 KR 23/21
    Hieran hat das Bundessozialgericht auch später im Grundsatz festgehalten, aber seine Rechtsprechung fortentwickelt ( vgl hierzu im Einzelnen: Bundessozialgericht, Urteil vom 10. März 2022 - B 1 KR 3/21 R, RdNr 18 ).
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