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   SG Neuruppin, 29.07.2022 - S 20 KR 61/21   

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SG Neuruppin, 29.07.2022 - S 20 KR 61/21 (https://dejure.org/2022,19882)
SG Neuruppin, Entscheidung vom 29.07.2022 - S 20 KR 61/21 (https://dejure.org/2022,19882)
SG Neuruppin, Entscheidung vom 29. Juli 2022 - S 20 KR 61/21 (https://dejure.org/2022,19882)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 11.05.2017 - B 3 KR 6/16 R

    Krankenversicherung - Kopforthesenbehandlung - neue Behandlungsmethode bei bisher

    Auszug aus SG Neuruppin, 29.07.2022 - S 20 KR 61/21
    Die Vorschrift ersetzt insoweit den grundsätzlich primär auf die Sach- oder Dienstleistung gerichteten Anspruch, wenn das Sachleistungssystem versagt und sich die Versicherten die Leistungen selbst beschaffen ( vgl hierzu Bundessozialgericht, Urteil vom 11. Mai 2017 - B 3 KR 6/16 R, RdNr 15 mwN ).

    Deshalb besteht ein Anspruch auf Kostenerstattung grundsätzlich nach beiden Regelungen des § 13 Abs. 3 S 1 SGB V nur dann, wenn die Voraussetzungen des primären Sachleistungsanspruchs vorliegen ( vgl hierzu Bundessozialgericht, Urteil vom 11. Mai 2017 - B 3 KR 6/16 R, RdNr 15 ).

  • BSG, 30.10.2014 - B 5 R 8/14 R

    Revisionsgericht - Kontrolle der Auslegung schlüssiger Willenserklärungen

    Auszug aus SG Neuruppin, 29.07.2022 - S 20 KR 61/21
    Über die Klagen konnte die Kammer gemäß § 124 Abs. 2 des Sozialgerichtsgesetzes ( SGG ) ohne mündliche Verhandlung entscheiden, weil die Beteiligten hierzu zuvor ihr Einverständnis erteilt haben und weil das Gericht vor seiner Entscheidung - ebenso wie im Rahmen der mündlichen Verhandlung - weder zur vorherigen Darstellung seiner Rechtsansicht ( vgl hierzu etwa Bundessozialgericht, Beschluss vom 03. April 2014 - B 2 U 308/13 B, RdNr 8 mwN ) noch zu einem vorherigen umfassenden Rechtsgespräch verpflichtet ist ( vgl hierzu etwa Bundessozialgericht, Urteil vom 30. Oktober 2014 - B 5 R 8/14 R, RdNr 23 ).
  • BSG, 26.05.2020 - B 1 KR 21/19 R

    Kostenerstattung für ambulante Augenoperation

    Auszug aus SG Neuruppin, 29.07.2022 - S 20 KR 61/21
    Diese Durchbrechung beruht darauf, dass in solchen Fällen die in § 135 Abs. 1 SGB V vorausgesetzte Aktualisierung der Richtlinien rechtswidrig unterblieben ist und deshalb die Möglichkeit bestehen muss, das Anwendungsverbot erforderlichenfalls auf andere Weise zu überwinden ( Bundessozialgericht, Urteil vom 26. Mai 2020 - B 1 KR 21/19 R, RdNr 17 f mwN; vgl zu den Einzelheiten auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Februar 2022 - L 4 KR 30/18, RdNr 43ff mwN ).
  • BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 27/14 R

    Krankenversicherung - Fahrkostenerstattung - räumlich kürzeste Wegstrecke zum

    Auszug aus SG Neuruppin, 29.07.2022 - S 20 KR 61/21
    Der zusätzlichen Erhebung einer vorbeugenden Feststellungsklage im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG - gerichtet auf die Feststellung, dass dem Kläger dem Grunde nach ein entsprechender Anspruch auch zukünftig zusteht - bedarf es demgegenüber nicht ( vgl hierzu Bundessozialgericht, Urteil vom 08. September 2015 - B 1 KR 27/14 R, RdNr 23 ff mwN ), weil die Beklagte selbst ihrer ablehnenden Verfügung keine (zeitliche) Begrenzung beigemessen hat und die Kammer schon deshalb auch über die zukünftige Versorgung des Klägers mit der begehrten Behandlungsmaßnahme zu entscheiden hat, ohne dass der Einwand der fehlenden sozialverwaltungsbehördlichen Vorbefassung griffe.
  • BSG, 03.04.2014 - B 2 U 308/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus SG Neuruppin, 29.07.2022 - S 20 KR 61/21
    Über die Klagen konnte die Kammer gemäß § 124 Abs. 2 des Sozialgerichtsgesetzes ( SGG ) ohne mündliche Verhandlung entscheiden, weil die Beteiligten hierzu zuvor ihr Einverständnis erteilt haben und weil das Gericht vor seiner Entscheidung - ebenso wie im Rahmen der mündlichen Verhandlung - weder zur vorherigen Darstellung seiner Rechtsansicht ( vgl hierzu etwa Bundessozialgericht, Beschluss vom 03. April 2014 - B 2 U 308/13 B, RdNr 8 mwN ) noch zu einem vorherigen umfassenden Rechtsgespräch verpflichtet ist ( vgl hierzu etwa Bundessozialgericht, Urteil vom 30. Oktober 2014 - B 5 R 8/14 R, RdNr 23 ).
  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 2/13 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Zwillingsgeburt - allein sorgeberechtigter

    Auszug aus SG Neuruppin, 29.07.2022 - S 20 KR 61/21
    a) Streitgegenstand des Verfahrens - mithin der aus einem bestimmten Sachverhalt abgeleitete Anspruch des Klägers auf Verurteilung des Beklagten zu der begehrten Leistung ( vgl § 123 SGG ), der dem auch im Zivilprozessrecht herrschenden zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff entspricht ( vgl hierzu etwa Bundessozialgericht, Urteil vom 26. März 2014 - B 10 EG 2/13 R, RdNr 9 mwN ) - ist unter Berücksichtigung der Darlegungen des anwaltlich vertretenen Klägers dessen Anspruch auf Erstattung der ihm bereits entstandenen Kosten für eine ambulante Ganzkörperkältekammertherapie sowie dessen Anspruch auf Versorgung mit weiteren ambulanten Ganzkörperkältetherapien.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2022 - L 4 KR 30/18

    Optische Kohärenztomografie bei posteriorer Uveitis - Kostenerstattungsanspruch -

    Auszug aus SG Neuruppin, 29.07.2022 - S 20 KR 61/21
    Diese Durchbrechung beruht darauf, dass in solchen Fällen die in § 135 Abs. 1 SGB V vorausgesetzte Aktualisierung der Richtlinien rechtswidrig unterblieben ist und deshalb die Möglichkeit bestehen muss, das Anwendungsverbot erforderlichenfalls auf andere Weise zu überwinden ( Bundessozialgericht, Urteil vom 26. Mai 2020 - B 1 KR 21/19 R, RdNr 17 f mwN; vgl zu den Einzelheiten auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Februar 2022 - L 4 KR 30/18, RdNr 43ff mwN ).
  • LSG Bayern, 30.06.2021 - L 20 KR 203/21

    Sozialgerichtsverfahren: Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz bei fehlender

    Einen Kostenfreistellungs- oder Kostenerstattungsanspruch, wie er für vergangene Zeiträume - die materiell-rechtliche Grenze zwischen Sachleistungsanspruch und Kostenfreistellungs-/erstattungsanspruch bildet die gerichtliche Entscheidung (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.01.2011, L 9 KR 283/10 B ER; Sächsisches LSG, Beschluss vom 13.11.2014, L 1 KR 260/14 B ER; Bayer. LSG, Beschluss vom 21.05.2021, L 20 KR 61/21 B ER) - in Betracht kommen könnte, hat der Antragsteller im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes nicht geltend gemacht.
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