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   SG Nordhausen, 17.09.2019 - S 1 U 739/18   

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SG Nordhausen, 17.09.2019 - S 1 U 739/18 (https://dejure.org/2019,89607)
SG Nordhausen, Entscheidung vom 17.09.2019 - S 1 U 739/18 (https://dejure.org/2019,89607)
SG Nordhausen, Entscheidung vom 17. September 2019 - S 1 U 739/18 (https://dejure.org/2019,89607)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus SG Nordhausen, 17.09.2019 - S 1 U 739/18
    Hinreichende Wahrscheinlichkeit liegt vor, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände diejenigen so stark überwiegen, die für den Ursachenzusammenhang sprechen, dass darauf eine richterliche Überzeugung gegründet werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 31. Januar 2012 - B 2 U 2/11 R - BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -).

    Welche Ursache im Einzelfall rechtlich wesentlich ist und welche nicht, muss nach der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs vom Rechtsanwender (Juristen) wertend entschieden werden (BSG, Urteil vom 30. März 2017 - B 2 U 6/15 R -, BSGE 123, 24-35; BSG, Urteil vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - zitiert nach Juris).

  • BSG, 07.05.2019 - B 2 U 25/17 R

    Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente in der gesetzlichen

    Auszug aus SG Nordhausen, 17.09.2019 - S 1 U 739/18
    Verwaltungsgutachten können nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sogar alleinige Entscheidungsgrundlage sein, wenn das Gutachten in Form und Inhalt den (Mindest-)Anforderungen entspricht, die an ein wissenschaftlich begründetes Sachverständigengutachten zu stellen sind (vgl. BSG, Urteil vom 7. Mai 2019 - B 2 U 25/17 R, Rn. 14 m.w.N., nach Juris).

    Verwaltungsgutachten können nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auch alleinige Entscheidungsgrundlage sein, wenn das Gutachten in Form und Inhalt den (Mindest-)Anforderungen entspricht, die an ein wissenschaftlich begründetes Sachverständigengutachten zu stellen sind (vgl. BSG, Urteil vom 7. Mai 2019 - B 2 U 25/17 R, Rn. 14 m.w.N., nach Juris).

  • BSG, 20.12.2016 - B 2 U 11/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe der Verletztenrente - Herabsetzung der MdE

    Auszug aus SG Nordhausen, 17.09.2019 - S 1 U 739/18
    Bei der Bewertung der MdE ist nicht der Gesundheitsschaden als solcher maßgebend, sondern vielmehr der damit verbundene Funktionsverlust unter medizinischen, juristischen, sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten (vgl. BSG, Urteile vom 20. Dezember 2016 - B 2 U 11/15 R und vom 22. Juni 2004 - B 2 U 14/03 R, beide zitiert nach Juris).

    Darüber hinaus sind bei der Beurteilung der MdE auch die von der Rechtsprechung sowie von dem versicherungsrechtlichen und medizinischen Schrifttum herausgearbeiteten allgemeinen Erfahrungssätze zu beachten, die zwar nicht im Einzelfall bindend sind, aber die Grundlage für eine gleiche und gerechte Beurteilung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der täglichen Praxis bilden (vgl. BSG, Urteil vom 20. Dezember 2016 - B 2 U 11/15 R, zitiert nach Juris).

  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus SG Nordhausen, 17.09.2019 - S 1 U 739/18
    Hinreichende Wahrscheinlichkeit liegt vor, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände diejenigen so stark überwiegen, die für den Ursachenzusammenhang sprechen, dass darauf eine richterliche Überzeugung gegründet werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 31. Januar 2012 - B 2 U 2/11 R - BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -).
  • BSG, 30.03.2017 - B 2 U 6/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 1103 -

    Auszug aus SG Nordhausen, 17.09.2019 - S 1 U 739/18
    Welche Ursache im Einzelfall rechtlich wesentlich ist und welche nicht, muss nach der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs vom Rechtsanwender (Juristen) wertend entschieden werden (BSG, Urteil vom 30. März 2017 - B 2 U 6/15 R -, BSGE 123, 24-35; BSG, Urteil vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - zitiert nach Juris).
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Auszug aus SG Nordhausen, 17.09.2019 - S 1 U 739/18
    Bei der Bewertung der MdE ist nicht der Gesundheitsschaden als solcher maßgebend, sondern vielmehr der damit verbundene Funktionsverlust unter medizinischen, juristischen, sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten (vgl. BSG, Urteile vom 20. Dezember 2016 - B 2 U 11/15 R und vom 22. Juni 2004 - B 2 U 14/03 R, beide zitiert nach Juris).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

    Auszug aus SG Nordhausen, 17.09.2019 - S 1 U 739/18
    Hierbei kommt es stets auf die gesamten Umstände des Einzelfalles an (vgl. BSG, Urteil vom 2. Mai 2001 - B 2 U 24/00 R, zitiert nach Juris).
  • BSG, 20.03.2007 - B 2 U 27/06 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrig

    Auszug aus SG Nordhausen, 17.09.2019 - S 1 U 739/18
    Hinreichende Wahrscheinlichkeit wird von der ständigen Rechtsprechung für die Beurteilung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen Unfallereignis und Gesundheitserstschaden (haftungsbegründende Kausalität) sowie dem Gesundheitserstschaden und der Unfallfolge im Sinne eines länger andauernden Gesundheitsschadens (haftungsausfüllende Kausalität) für ausreichend erachtet (vgl. BSG, Urteil vom 20. März 2007 - B 2 U 27/06 R -).
  • BSG, 23.04.1987 - 2 RU 42/86

    Minderung der Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeitsunfall verursachte

    Auszug aus SG Nordhausen, 17.09.2019 - S 1 U 739/18
    Ärztliche Meinungsäußerungen darüber, inwieweit derartige Beeinträchtigungen sich auf die Erwerbsfähigkeit des Verletzten auswirken, sind zwar nicht verbindlich, bilden aber eine wichtige und vielfach unentbehrliche Grundlage für die richterliche Schätzung der MdE, vor allem soweit sie sich darauf beziehen, in welchem Umfang die körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Verletzten durch Unfallfolgen beeinträchtigt sind (vgl. BSG, Urteil vom 23. April 1987 - 2 RU 42/86, zitiert nach Juris).
  • LSG Thüringen, 21.02.2019 - L 1 U 1530/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Anerkennung einer weiteren

    Auszug aus SG Nordhausen, 17.09.2019 - S 1 U 739/18
    Hinzu kommt, dass auch der jeweilige Leistungsträger der gesetzlichen Unfallversicherung nicht berechtigt ist, Gesundheitsschäden im Rahmen der Feststellung der Unfallfolgen als "folgenlos ausgeheilt", "ohne Funktionseinschränkung" etc. einschränkend festzustellen (vgl. Senatsurteil vom 21. Februar 2019 - L 1 U 1530/17, Rn. 33, Juris).
  • LSG Thüringen, 24.03.2022 - L 1 U 1409/19

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Schleudertrauma - weitere

  • LSG Thüringen, 09.07.2015 - L 1 U 1495/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Kausalität - Posttraumatische

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