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   SG Ulm, 20.11.2023 - S 10 KR 2160/23 ER   

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SG Ulm, 20.11.2023 - S 10 KR 2160/23 ER (https://dejure.org/2023,45171)
SG Ulm, Entscheidung vom 20.11.2023 - S 10 KR 2160/23 ER (https://dejure.org/2023,45171)
SG Ulm, Entscheidung vom 20. November 2023 - S 10 KR 2160/23 ER (https://dejure.org/2023,45171)
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  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus SG Ulm, 20.11.2023 - S 10 KR 2160/23
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts berührt eine gesetzliche Regelung das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit der Versicherten, wenn die Freiheit zur Auswahl unter Arznei- und Hilfsmitteln, die ihm als Sachleistung zur Verfügung gestellt werden, eingeschränkt wird (BVerfG, Bes. v. 06.12.2005, Az.: 1 BvR 347/98 - juris, Rn. 50).

    Bei der Prüfung von Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. dem Sozialstaatsprinzip bedarf es deswegen einer besonderen Rechtfertigung, wenn den Versicherten Leistungen für die Behandlung einer Krankheit und insbesondere einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung durch gesetzliche Bestimmungen oder durch deren fachgerichtliche Auslegung und Anwendung vorenthalten werden (vgl. BVerfG, Bes. v. 06.12.2005, Az.: 1 BvR 347/98 - juris, Rn. 52 - 53).

    Das Leben stellt insoweit einen Höchstwert innerhalb der grundgesetzlichen Ordnung dar, den behördliche und gerichtliche Verfahren entsprechend seiner Bedeutung und der in diesem Grundrecht enthaltenen grundlegenden objektiven Wertentscheidung gerecht werden und den sie bei der Auslegung und Anwendung der maßgeblichen Vorschriften des Krankenversicherungsrechts berücksichtigen müssen (vgl. BVerfG, Bes. v. 06.12.2005, Az.: 1 BvR 347/98 - juris, Rn. 55 - 56).

    Nach Auffassung des BVerfG ist es mit Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 2 GG i. V. m. dem Sozialstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 1 GG nicht vereinbar, den Einzelnen unter den Voraussetzungen des § 5 SGB V eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung zu unterwerfen und für ihre an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ausgerichteten Beiträge die notwendige Krankheitsbehandlung gesetzlich zuzusagen, den Versicherten andererseits aber, wenn sie an einer lebensbedrohlichen oder sogar regelmäßig tödlichen Erkrankung leiden, für die eine schulmedizinische Behandlungsmethode nicht vorliegt, von der Leistung einer bestimmten Behandlungsmethode durch die Krankenkasse auszuschließen und ihn auf eine Finanzierung dieser Behandlung außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung zu verweisen, sofern die vom Versicherten gewählte andere Behandlungsmethode eine auf Indizien gestützte, nicht ganz fern liegende Aussicht auf Heilung oder wenigstens auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf verspricht (vgl. BVerfG, Bes. v. 06.12.2005, Az.: 1 BvR 347/98 - juris, Rn. 64).

  • BSG, 20.03.2018 - B 1 KR 4/17 R

    Anspruch auf Versorgung mit Fertigarzneimitteln (hier: Intravenös zu

    Auszug aus SG Ulm, 20.11.2023 - S 10 KR 2160/23
    Eine Erkrankung istlebensbedrohlich i.S.d. § 2 Abs. 1a SGB V, wenn sie in überschaubarer Zeit das Leben beenden kann, und dies eine notstandsähnliche Situation herbeiführt, in der Versicherte nach allen verfügbaren medizinischen Hilfen greifen müssen (BSG, Urt. v. 20.03.2018, Az.; B 1 KR 4/17 R - juris, Rn. 21).

    Erforderlich ist die Gefahr, dass die betroffene Krankheit in überschaubarer Zeit mit hoher Wahrscheinlichkeit das Leben beenden kann, sodass die Versicherten nach allen verfügbaren medizinischen Hilfen greifen müssen (BSG, Urt. v. 20.03.2018, Az.; B 1 KR 4/17 R- juris, Rn. 21).

    Ähnliches kann für den gegebenenfalls gleichzustellenden, nicht kompensierbaren Verlust eines wichtigen Sinnesorgans oder einer herausgehobenen Körperfunktion gelten (BSG, Urt. v. 14.12.2006, Az.: B 1 KR 12/06 R - juris, Rn. 20; BSG, Urt. v. 20.03.2018, Az.: B 1 KR 4/17 R - juris, Rn. 21).

    Ein nur allgemeines mit einer Erkrankung verbundenes Risiko eines lebensgefährlichen Verlaufs genügt hierfür nicht (BSG, Urt. v. 20. März 2018, Az.; B 1 KR 4/17 R - juris, Rn. 21).

  • BSG, 30.09.2015 - B 3 KR 14/14 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - keine Leistungspflicht für

    Auszug aus SG Ulm, 20.11.2023 - S 10 KR 2160/23
    Beim mittelbaren Behinderungsausgleich geht es demgegenüber darum, einem behinderten Menschen, dessen Beeinträchtigung durch medizinische Leistungen einschließlich des Einsatzes von Hilfsmitteln nicht weiter behoben werden kann, das Leben mit den Folgen dieser Beeinträchtigung zu erleichtern (so ausdrücklich zuletzt nochmals BSG, Urt. v. 30.09.2015 - B 3 KR 14/14 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 48, Rn. 18; darauf Bezug nehmend BSG, Urt. v. 15.03.2018 - B 3 KR 18/17 R - BSGE 125, 189 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 41, Rn. 34).

    Demgemäß kann die Versorgung mit einem innovativen Hilfsmittel zum unmittelbaren Behinderungsausgleich (auch weiterhin) nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der bisher erreichte Versorgungsstandard sei ausreichend, solange ein Ausgleich der Behinderung nicht vollständig im Sinne des Gleichziehens mit einem Menschen ohne Behinderung erreicht ist (vgl. nur BSG, Urt. 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 R - BSGE 93, 183 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 8, Rn. 12; BSG, Urt. v. 21.03.2013 - B 3 KR 3/12 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 40 Rn. 12 f.) und das Hilfsmittel wesentliche Gebrauchsvorteile erwarten lässt, die sich nicht auf einen bloß besseren Komfort im Gebrauch oder eine bessere Optik beschränken (zu dieser Grenze vgl. nur BSG, Urt. v. 30.09.2015 - B 3 KR 14/14 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 48 Rn. 18).

  • LSG Schleswig-Holstein, 08.09.2021 - L 10 KR 94/21

    Versorgung des lebensbedrohlich Erkrankten mit einem nicht zugelassenen

    Auszug aus SG Ulm, 20.11.2023 - S 10 KR 2160/23
    Diesbezüglich hat auch der zehnte Senat des Holsteinischen Landessozialgerichts bereits im September 2021 zurecht ausgeführt, dass bei Vorliegen einer lebensbedrohlichen Erkrankung aufgrund der derzeitigen Forschungsergebnisse eine spürbar positive Einwirkung des Arzneimittels Bevacizumab auf den Krankheitsverlauf bei einem bestehenden Hirntumor nicht ausgeschlossen werden kann (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Bes. v. 08.09.2021 - L 10 KR 94/21 B ER -, juris), sodass jedenfalls die Voraussetzungen von § 2 Abs. 1a SGB V vorliegen können.

    Auch soweit ein solcher Erstattungsanspruch möglicherweise nicht durchsetzbar sein sollte, überwiegt dennoch das Grundrecht der Antragstellerin auf Leben.Dabei haben die ohnehin rein wirtschaftlichen Belange der Krankenkasse gegenüber einer Vermeidung der Verschlechterung des Krankheitsbildes des Versicherten nach zutreffender Rechtsauffassung regelmäßig zurückzustehen (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Bes. v. 08.09.2021 - L 10 KR 94/21 B ER -, juris).

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus SG Ulm, 20.11.2023 - S 10 KR 2160/23
    Die Prüfungsdichte richtet sich dabei neben der zur Verfügung stehenden Zeit (Binder, in: Lüdtke/Berchtold, Sozialgerichtsgesetz, 6. Auflage 2021, § 86b Rn. 41, beck-online) auch danach, wie schwerwiegend die Folgen der Entscheidung sein können, weshalb im Einzelfall auch eine intensive Prüfung der Rechtslage erforderlich sein kann (BVerfG, Bes. v. 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02).

    Ein Anordnungsgrund kann zwar im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nur bejaht werden, wenn dem jeweiligen Antragsteller schwere und unzumutbare Nachteile drohen, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr revidiert werden können (vgl. BVerfG, Bes. v. 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02, NJW 2003, 1236 m.w.N.).

  • BSG, 24.04.2018 - B 1 KR 10/17 R

    Fettabsaugen ist keine Kassenleistung

    Auszug aus SG Ulm, 20.11.2023 - S 10 KR 2160/23
    Die Therapie muss in einer für die sichere Beurteilung ausreichenden Zahl von Behandlungsfällen erfolgreich gewesen sein (BSG, Urt. v. 21.03.2013, B 3 KR 2/12 R - juris, Rn. 12; BSG, Urt. v. 24.04.2018, B 1 KR 10/17 R - juris, Rn. 19).
  • BSG, 15.03.2018 - B 3 KR 4/16 R

    Anspruch auf Versorgung mit einem Therapie-Dreirad - Genehmigungsfiktion nach §

    Auszug aus SG Ulm, 20.11.2023 - S 10 KR 2160/23
    Hierbei ist nicht jedwede gesundheitsfördernde Betätigung als spezifischer Einsatz im Rahmen einer ärztlich verordneten Krankenbehandlung anzusehen (BSG, Urt. v. 08.08.2019 - B 3 KR 21/18 R, Rn. 22; BSG, Urt. v. 15.03.2018 - B 3 KR 4/16 R, Rn. 43; BSG, Urt. v. 07.10.2010 - B 3 KR 5/10 R, Rn. 21).
  • BSG, 15.03.2018 - B 3 KR 18/17 R

    Kein Anspruch auf Gewährung einer Unterschenkelprothese mit einem Prothesenfuß

    Auszug aus SG Ulm, 20.11.2023 - S 10 KR 2160/23
    Beim mittelbaren Behinderungsausgleich geht es demgegenüber darum, einem behinderten Menschen, dessen Beeinträchtigung durch medizinische Leistungen einschließlich des Einsatzes von Hilfsmitteln nicht weiter behoben werden kann, das Leben mit den Folgen dieser Beeinträchtigung zu erleichtern (so ausdrücklich zuletzt nochmals BSG, Urt. v. 30.09.2015 - B 3 KR 14/14 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 48, Rn. 18; darauf Bezug nehmend BSG, Urt. v. 15.03.2018 - B 3 KR 18/17 R - BSGE 125, 189 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 41, Rn. 34).
  • BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 5/10 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Hilfsmittelversorgung - Notwendigkeit

    Auszug aus SG Ulm, 20.11.2023 - S 10 KR 2160/23
    Hierbei ist nicht jedwede gesundheitsfördernde Betätigung als spezifischer Einsatz im Rahmen einer ärztlich verordneten Krankenbehandlung anzusehen (BSG, Urt. v. 08.08.2019 - B 3 KR 21/18 R, Rn. 22; BSG, Urt. v. 15.03.2018 - B 3 KR 4/16 R, Rn. 43; BSG, Urt. v. 07.10.2010 - B 3 KR 5/10 R, Rn. 21).
  • BSG, 08.07.2015 - B 3 KR 5/14 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel (hier Continuous Glucosemonitoring System für

    Auszug aus SG Ulm, 20.11.2023 - S 10 KR 2160/23
    Es ist ausreichend, aber auch notwendig, dass mit dem Hilfsmittel ein therapeutischer Erfolg angestrebt wird (BSG, Urt. v. 16.09.2004, B 3 KR 19/03 R, BSGE 93, 176; BSG, Urt. v. 08.07.2015, B 3 KR 5/14 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 47 Rn 20, mwN).
  • BSG, 11.05.2017 - B 3 KR 17/16 R

    Krankenversicherung - keine Kostenerstattung für eine Kopforthesenbehandlung -

  • BSG, 08.07.2015 - B 3 KR 6/14 R

    Krankenversicherung - Aufnahme eines Hilfsmittels in Hilfsmittelverzeichnis -

  • BSG, 21.03.2013 - B 3 KR 2/12 R

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme einer nicht dem allgemein anerkannten

  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 R

    Krankenversicherung - Beweisanforderung für Funktionstauglichkeit,

  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R

    Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Versicherter - Hilfsmittel -

  • BSG, 21.03.2013 - B 3 KR 3/12 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - kein Anspruch auf Versorgung mit einer

  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 12/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Leistungserweiterung für tödlich

  • BSG, 29.06.2023 - B 1 KR 35/21 R

    Vorrang der Arzneimittelsicherheit auch bei regelmäßig tödlich verlaufenden

  • BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 19/10 R

    Krankenversicherung - Verordnung eines Arzneimittels während und außerhalb eines

  • BSG, 08.08.2019 - B 3 KR 21/18 R

    Anspruch auf Versorgung mit einem Elektrorollstuhl als Hilfsmittel der

  • BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 10/07 R

    Aufnahme von Geräten der nichtinvasiven Magnetfeldtherapie in das

  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als

  • LSG Baden-Württemberg, 06.03.2017 - L 7 SO 420/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG

  • BVerfG, 26.03.2014 - 1 BvR 2415/13

    Keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten durch die

  • BVerfG, 21.09.2016 - 1 BvR 1825/16

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels substantiierter Begründung

  • BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 1241/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde mangels Grundrechtsverstoß durch die Auslegung

  • LSG Schleswig-Holstein, 04.09.2014 - L 5 KR 147/14

    Krankenversicherung - neue Behandlungsmethode - Schlaf-Apnoe-Syndrom -

  • LSG Schleswig-Holstein, 28.03.2011 - L 5 KR 20/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Fehlen eines

  • LSG Thüringen, 26.11.2015 - L 6 KR 1266/15

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung von Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund

  • BSG, 10.03.2011 - B 3 KR 9/10 R

    Krankenversicherung - Anerkennung eines elektronischen Produkterkennungssystems

  • LSG Baden-Württemberg, 31.08.2006 - L 13 AS 2759/06

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Hausgrundstück -

  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2010 - L 13 AS 1124/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erwerbsfähigkeit - Leistungsausschluss -

  • LSG Hessen, 13.03.2008 - L 7 SO 100/07

    Einstweiliger Rechtsschutz - Anforderungen an Anordnungsanspruch und -grund -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2003 - L 15 AL 23/03

    Erfolgsaussichten eines Eilverfahrens bei einem wahrscheinlichen

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