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   VG Aachen, 07.09.2016 - 8 K 2191/14   

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VG Aachen, 07.09.2016 - 8 K 2191/14 (https://dejure.org/2016,31191)
VG Aachen, Entscheidung vom 07.09.2016 - 8 K 2191/14 (https://dejure.org/2016,31191)
VG Aachen, Entscheidung vom 07. September 2016 - 8 K 2191/14 (https://dejure.org/2016,31191)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2015 - 18 B 665/15

    Geltung der gesetzlichen Vermutung für ein Freizügigkeitsrecht für Unionsbürger

    Auszug aus VG Aachen, 07.09.2016 - 8 K 2191/14
    Sie verweist auf die Begründung der Ordnungsverfügung und führt ergänzend aus, der Kläger sei auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 20. November 2015 - 18 B 665/15 - nicht Familienangehöriger eines Unionsbürgers im Sinne des § 1 FreizügG/EU.

    Dies hat zur Folge, dass auch bei einem Familienangehörigen eines Unionsbürgers, dessen Rechtsstellung vom FreizügG/EU (lediglich) geregelt wird, der nach den Vorgaben des FreizügG/EU aber im Ergebnis nicht freizügigkeitsberechtigt ist, das FreizüG/EU so lange Anwendung findet, bis das Nichtbestehen oder der Verlust des Freizügigkeitsrechts festgestellt wurde, vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. November 2015 - 18 B 665/15 -, juris, Rn. 3 ff., m. w. N. auch zur Gegenauffassung; im Anschluss Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 8 L 206/16 - juris; Hoffe, in: HTK-AuslR, § 1 FreizügG/EU, Allgemeines (Stand: 18. Januar 2016), Rn. 8 f.

  • VG Aachen, 29.06.2016 - 8 L 206/16

    FreizügG/EU § 1; FreizügG/EU § 3 Abs 2; AufenthG § 1 Abs 2 Nr 1; VwGO § 80 Abs 5

    Auszug aus VG Aachen, 07.09.2016 - 8 K 2191/14
    Dies hat zur Folge, dass auch bei einem Familienangehörigen eines Unionsbürgers, dessen Rechtsstellung vom FreizügG/EU (lediglich) geregelt wird, der nach den Vorgaben des FreizügG/EU aber im Ergebnis nicht freizügigkeitsberechtigt ist, das FreizüG/EU so lange Anwendung findet, bis das Nichtbestehen oder der Verlust des Freizügigkeitsrechts festgestellt wurde, vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. November 2015 - 18 B 665/15 -, juris, Rn. 3 ff., m. w. N. auch zur Gegenauffassung; im Anschluss Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 8 L 206/16 - juris; Hoffe, in: HTK-AuslR, § 1 FreizügG/EU, Allgemeines (Stand: 18. Januar 2016), Rn. 8 f.

    Damit ist gleichwohl nicht ausgeschlossen, zur Beantwortung der Frage, welche Verwandtschaftsgrade (gerade Linie, Seitenlinien) noch vom Begriff des Familienangehörigen erfasst sind, also zur Bestimmung des formalen Kriteriums welches für den Anwendungsbereich des FreizügG/EU ausschlaggebend ist, im Rahmen der Auslegung auf den in der Freizügigkeitsrichtlinie genannten Personenkreis zurückzugreifen, vgl. hierzu VG Aachen, Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 8 L 206/16 -, a.a.O., Rn. 24.

  • BVerwG, 20.06.1990 - 1 B 80.89

    Ausländer - Abschiebung - Einreise - Scheinausreise

    Auszug aus VG Aachen, 07.09.2016 - 8 K 2191/14
    Er hat auch wegen der ihm nach § 82 Abs. 1 AufenthG obliegenden Mitwirkungspflicht hierüber Nachweise vorzulegen, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 20. Juni 1990 - 1 B 80/89 -, NVwZ 1991, 273 = juris, Rn. 3; Funke-Kaiser, GK-AufenthG, § 50 Rn. 50 f.; im Anschluss Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 25. Mai 2016 - 8 K 2473/14 - unveröffentlicht.
  • VG Aachen, 04.10.2017 - 4 L 1354/17

    Unionsbürger; Familienangehöriger; Verwandter in gerader aufsteigender Linie

    vgl.              ebenso: OVG NRW, Beschluss vom 20. November 2015 - 18 B 665/15 -, juris, Rn. 3 ff., OVG Bremen, Beschluss vom 21 Januar 2011 - 1 B 22/10 -, ZAR 2011, 110 = juris, Rn. 3 ff.; VG Aachen, Urteil vom Urteil vom 7. September 2016 - 8 K 2191/14 -, juris, Rn. 21 ff.

    vgl.              ebenso ("jedenfalls") zum Ehegatten eines Unionsbürger: OVG NRW, Beschluss vom 20. November 2015 - 18 B 665/15 -, juris, Rn. 3 ff.; weitergehend auch für Verwandte in gerader aufsteigender, denen der Unionsbürger keinen Unterhalt gewährt: VG Aachen, Urteil vom 7. September 2016 - 8 K 2191/14 -, juris, Rn. 21 ff. - über die in diesem Verfahren zugelassene Sprungrevision hat das BVerwG (1 C 34.16) noch nicht entschieden.

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