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   VG Aachen, 29.06.2016 - 8 L 206/16   

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VG Aachen, 29.06.2016 - 8 L 206/16 (https://dejure.org/2016,17260)
VG Aachen, Entscheidung vom 29.06.2016 - 8 L 206/16 (https://dejure.org/2016,17260)
VG Aachen, Entscheidung vom 29. Juni 2016 - 8 L 206/16 (https://dejure.org/2016,17260)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2015 - 18 B 665/15

    Geltung der gesetzlichen Vermutung für ein Freizügigkeitsrecht für Unionsbürger

    Auszug aus VG Aachen, 29.06.2016 - 8 L 206/16
    Dies hat zur Folge, dass auch bei einem Familienangehörigen eines Unionsbürgers, dessen Rechtsstellung vom FreizügG/EU (lediglich) geregelt wird, der nach den Vorgaben des FreizügG/EU aber im Ergebnis nicht freizügigkeitsberechtigt ist, das FreizüG/EU so lange Anwendung findet, bis das Nichtbestehen oder der Verlust des Freizügigkeitsrechts festgestellt wurde, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. November 2015 - 18 B 665/15 -, juris, Rn. 3 ff., m.w.N. auch zur Gegenauffassung.

    Der Begriff des Familienangehörigen muss vielmehr anhand formaler Kriterien erfolgen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. November 2015 - 18 B 665/15 -, juris, Rn. 14.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2008 - 18 B 1154/08

    Aufenthaltserlaubnis Geburt Bundesgebiet Asylverfahren Erlaubnisfiktion

    Auszug aus VG Aachen, 29.06.2016 - 8 L 206/16
    Die streitgegenständliche ablehnende Entscheidung der Antragsgegnerin hatte deshalb den Verlust einer bereits bestehenden Rechtsposition zur Folge, vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 7. Oktober 2008 - 18 B 1154/08 -, juris, Rn.15; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, § 81 AufenthG, Rn. 60 ff.
  • VG Aachen, 07.09.2016 - 8 K 2191/14

    Freizügigkeit ; Freizügigkeitsgesetz; Anwendungsbereich; Familienangehöriger

    Dies hat zur Folge, dass auch bei einem Familienangehörigen eines Unionsbürgers, dessen Rechtsstellung vom FreizügG/EU (lediglich) geregelt wird, der nach den Vorgaben des FreizügG/EU aber im Ergebnis nicht freizügigkeitsberechtigt ist, das FreizüG/EU so lange Anwendung findet, bis das Nichtbestehen oder der Verlust des Freizügigkeitsrechts festgestellt wurde, vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. November 2015 - 18 B 665/15 -, juris, Rn. 3 ff., m. w. N. auch zur Gegenauffassung; im Anschluss Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 8 L 206/16 - juris; Hoffe, in: HTK-AuslR, § 1 FreizügG/EU, Allgemeines (Stand: 18. Januar 2016), Rn. 8 f.

    Damit ist gleichwohl nicht ausgeschlossen, zur Beantwortung der Frage, welche Verwandtschaftsgrade (gerade Linie, Seitenlinien) noch vom Begriff des Familienangehörigen erfasst sind, also zur Bestimmung des formalen Kriteriums welches für den Anwendungsbereich des FreizügG/EU ausschlaggebend ist, im Rahmen der Auslegung auf den in der Freizügigkeitsrichtlinie genannten Personenkreis zurückzugreifen, vgl. hierzu VG Aachen, Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 8 L 206/16 -, a.a.O., Rn. 24.

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