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   VG Ansbach, 02.06.2023 - AN 4 E 23.1083   

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https://dejure.org/2023,13408
VG Ansbach, 02.06.2023 - AN 4 E 23.1083 (https://dejure.org/2023,13408)
VG Ansbach, Entscheidung vom 02.06.2023 - AN 4 E 23.1083 (https://dejure.org/2023,13408)
VG Ansbach, Entscheidung vom 02. Juni 2023 - AN 4 E 23.1083 (https://dejure.org/2023,13408)
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  • VG Ansbach, 12.05.2023 - AN 4 E 23.697

    Internetpranger, Veröffentlichung nach Geldwäschegesetz

    Auszug aus VG Ansbach, 02.06.2023 - AN 4 E 23.1083
    In Ergänzung des Beschlusses vom 12. Mai 2023 (Az. AN 4 E 23.697) hat die Antragstellerin innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Rechtskraft dieses Beschlusses Klage beim Verwaltungsgericht Ansbach als Gericht der Hauptsache zu erheben.

    Mit Beschluss vom 12. Mai 2023 untersagte das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach (Az. AN 4 E 23.697) im Wege der einstweiligen Anordnung die fortlaufende Bekanntmachung der Einziehungsmaßnahme in nichtanonymisierter Form.

    Es habe sich bei dem Beschluss vom 12. Mai 2023 (Az. AN 4 E 23.697) um eine Vorwegnahme der Hauptsache gehandelt, weshalb eine Entscheidung in der Hauptsache obsolet sei, da die Antragstellerin endgültig erhalten habe, was sie mit einer erfolgreichen Klage habe verlangen können.

    In der Entscheidung vom 12. Mai 2023 (Az. AN 4 E 23.697) hat das Gericht bereits ausgeführt, dass die Streitsache eine grundlegende Rechtsfrage aufwirft, die im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht abschließend geprüft werden kann.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2021 - 13 B 331/21

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über den Antrag auf Anordnung der

    Auszug aus VG Ansbach, 02.06.2023 - AN 4 E 23.1083
    Dieselbe Überlegung ergibt sich, wenn man die Anordnung der Klageerhebung als vorgelagerte Anordnung zur Aufhebung des Beschlusses nach § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 926 Abs. 2 ZPO versteht und die Zuständigkeit insoweit dem Gericht der Hauptsache über die actus-contrarius-Theorie zuordnet (vgl. OVG NRW, B.v. 18.6.2021 - 13 B 331/21 - juris Rn. 2 f.).

    Bei dem Klageerzwingungsverfahren handelt es sich um ein unselbständiges Anschlussverfahren zum einstweiligen Anordnungsverfahren (so auch OVG NRW, B.v. 18.6.2021 - 13 B 331/21 - juris Rn. 15 mit Bezug auf BayVGH, B.v. 27.6.1997 - 1 CE 97.392 - juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2020 - 15 B 66/20

    Einstweilige Anordnung Anordnung der Klageerhebung Versammlung

    Auszug aus VG Ansbach, 02.06.2023 - AN 4 E 23.1083
    Es besteht auch weiterhin ein Rechtsschutzinteresse an der Durchführung des Hauptsacheverfahrens (vgl. OVG NRW, B.v. 31.3.2020 - 15 B 66/20 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 27.06.1997 - 1 CE 97.392
    Auszug aus VG Ansbach, 02.06.2023 - AN 4 E 23.1083
    Bei dem Klageerzwingungsverfahren handelt es sich um ein unselbständiges Anschlussverfahren zum einstweiligen Anordnungsverfahren (so auch OVG NRW, B.v. 18.6.2021 - 13 B 331/21 - juris Rn. 15 mit Bezug auf BayVGH, B.v. 27.6.1997 - 1 CE 97.392 - juris).
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