Rechtsprechung
   VG Ansbach, 19.05.2011 - AN 14 K 10.01880   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,66522
VG Ansbach, 19.05.2011 - AN 14 K 10.01880 (https://dejure.org/2011,66522)
VG Ansbach, Entscheidung vom 19.05.2011 - AN 14 K 10.01880 (https://dejure.org/2011,66522)
VG Ansbach, Entscheidung vom 19. Mai 2011 - AN 14 K 10.01880 (https://dejure.org/2011,66522)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,66522) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Sonderpflegebeitrag; Vormund; Klagebefugnis; Anspruchsberechtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2001 - 12 A 924/99

    Anspruch des Personensorgeberechtigten auf Gewährung von Hilfe zur Erziehung in

    Auszug aus VG Ansbach, 19.05.2011 - AN 14 K 10.01880
    Es kann hier dahingestellt bleiben, ob der frühere Vormund sein im streitgegenständlichen Zeitraum allein ihm zustehendes Vertretungsrecht an die Kläger hätte weitergeben können oder ob die Situation einer gewillkürten Prozessstandschaft (Befugnis, im eigenen Namen einen Prozess über ein fremdes Recht zu führen) vorstellbar ist, da im Verfahren eine solche rechtsgeschäftliche Übertragung nicht behauptet wurde und auch nicht ersichtlich ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen vom 25.4.2001 - 12 A 924/99 - mit Hinweis in einem vergleichbaren Fall, dass es auf die Gestellung als Vormund im streitgegenständlichen Zeitraum ankommt).

    Auch soweit § 1688 Abs. 2 Satz 2 die Pflegeperson befugt, den Arbeitsverdienst des Kindes zu verwalten sowie Unterhalts-, Versicherungs-, Versorgungs- und sonstige Sozialleistungen für das Kind geltend zu machen und zu verwalten, wird deutlich, dass die Vorschrift nur Sozialleistungen erfasst, bei denen das Kind selbst anspruchsberechtigt ist, also gerade nicht z.B. Pflegegeldleistungen nach § 39 SGB VIII, die - wie ausgeführt - ausschließlich dem Personensorgeberechtigten zustehen (vgl. dazu: OVG Nordrhein-Westfalen vom 13.9.2006, a.a.O.; VG Magdeburg vom 7.1.2004 - 6 A 757-02 - OVG Nordrhein-Westfalen vom 25.4.2001, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 17.05.2001 - 12 ZB 00.1589
    Auszug aus VG Ansbach, 19.05.2011 - AN 14 K 10.01880
    Demgegenüber wäre rechtlich geboten gewesen, den Bescheid dem Anspruchsberechtigten (hier: Vormund) als Inhaltsadressat zuzustellen und den Pflegeeltern in Abdruck als Bekanntgabeadressaten (vgl. zur Bezeichnung: BayVGH vom 17.5.2001 - 12 ZB 00.1589 -) zuzuleiten.

    17 Die Sonderpflegezulage ist somit, ebenso wie die Pflegepauschale, eine Leistung zum Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen im Sinne des § 39 SGB VIII und steht somit allein dem Personensorgeberechtigten zu (BayVGH vom 17.5.2001 - 12 ZB 00.1589 - OVG Nordrhein-Westfalen vom 13.9.2006 - 12 A 3885/05 - VG München vom 18.5.2000 - M 15 K 97.3130 - Sächsisches OVG vom 6.4.2005 - 5 B 86-04 - sowie vom 19.6.2006 - 5 B 327/06 -).

  • OVG Sachsen, 19.09.2006 - 5 B 327/06

    Pflegegeld, Hilfe zur Erziehung, Personensorgeberechtigter

    Auszug aus VG Ansbach, 19.05.2011 - AN 14 K 10.01880
    17 Die Sonderpflegezulage ist somit, ebenso wie die Pflegepauschale, eine Leistung zum Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen im Sinne des § 39 SGB VIII und steht somit allein dem Personensorgeberechtigten zu (BayVGH vom 17.5.2001 - 12 ZB 00.1589 - OVG Nordrhein-Westfalen vom 13.9.2006 - 12 A 3885/05 - VG München vom 18.5.2000 - M 15 K 97.3130 - Sächsisches OVG vom 6.4.2005 - 5 B 86-04 - sowie vom 19.6.2006 - 5 B 327/06 -).
  • VG München, 18.05.2000 - M 15 K 97.3130
    Auszug aus VG Ansbach, 19.05.2011 - AN 14 K 10.01880
    17 Die Sonderpflegezulage ist somit, ebenso wie die Pflegepauschale, eine Leistung zum Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen im Sinne des § 39 SGB VIII und steht somit allein dem Personensorgeberechtigten zu (BayVGH vom 17.5.2001 - 12 ZB 00.1589 - OVG Nordrhein-Westfalen vom 13.9.2006 - 12 A 3885/05 - VG München vom 18.5.2000 - M 15 K 97.3130 - Sächsisches OVG vom 6.4.2005 - 5 B 86-04 - sowie vom 19.6.2006 - 5 B 327/06 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht