Rechtsprechung
VG Ansbach, 25.08.2015 - AN 4 K 14.01835 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Anspruch von Stiefkindern auf Halbwaisenrente - Begriff "Kind" der Satzung der Bayerischen Architektenversorgung entspricht dem des Bürgerlichen Gesetzbuchs
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 20.06.2013 - 21 BV 12.604
Für in die Familie in Vollzeitpflege aufgenommene Pflegekinder besteht kein …
Auszug aus VG Ansbach, 25.08.2015 - AN 4 K 14.01835
Kinder im Sinne der Satzung, für die Waisengeld zu zahlen sei, seien demnach leibliche Kinder nach den §§ 1591 ff. BGB und als Kind angenommene Kinder nach den §§ 1741 ff. BGB (vgl. hierzu auch Urteil des BayVGH v. 20.6.2013 - 21 BV 12.604 - juris).Das bedeutet, dass der Normgeber deutlich zum Ausdruck bringen muss, wenn er auf einem Rechtsgebiet vom Kindbegriff des BGB abweichen will und etwa Stiefkinder oder Pflegekinder den leiblichen und adoptierten Kindern gleichstellen will (vgl. BayVGH, U.v. 20.6.2013 - 21 BV 12.604: Bayerische Ärzteversorgung, kein Anspruch auf Kindergeld für in die Familie in Vollzeitpflege aufgenommene Pflegekinder - juris).
Die Beklagte kann im Rahmen ihres Aufgabenbereichs als Satzungsgeberin eigenständige und abweichende Regelungen treffen, ohne allein deswegen Art. 3 Abs. 1 GG zu verletzen (BayVGH, U.v. 20.6.2013, a.a.O.).
- BSG, 10.03.1976 - 10 RV 193/75
Waisenrente - Unterhaltsersatzprinzip - Belastung im persönlich-menschlichen …
Auszug aus VG Ansbach, 25.08.2015 - AN 4 K 14.01835
Der in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung vorhandene Grundsatz, dass die Waisenrente nicht allein auf dem Unterhaltsersatzprinzip beruht, sondern auch dem Ausgleich der durch den Tod des Beschädigten bei der Waise entstandenen Belastung im persönlich - menschlichen Bereich dient (BSG, U.v. 10.3.1976 - 10 RV 193/75 - juris), hat in den einschlägigen Gesetzen - im Gegensatz zur Satzung - auch seinen Niederschlag gefunden.Wesentlicher Anknüpfungspunkt für die Hinterbliebenenrenten und damit auch für die Waisenrente ist nach der sozialgerichtlichen Rechtsprechung zudem die im Einzelnen nicht wägbare Belastung im menschlich - persönlichen Bereich (BSG, U.v. 10.3.1976 - 10 RV 193/75; BSG, U.v. 23.10.1985 - 9 A RVg 4/83 - beide juris).
- BSG, 23.05.2013 - B 4 AS 67/11 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des …
Auszug aus VG Ansbach, 25.08.2015 - AN 4 K 14.01835
Auch dem vom Klägervertreter zitierten Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. Mai 2013 (B 4 AS 67/11) kann unter keinem Gesichtspunkt der vorgetragene "faktische Unterhaltsanspruch" von Stiefkindern gegen einen Stiefelternteil entnommen werden. - BVerfG, 10.12.2004 - 1 BvR 2320/98
Keine Waisenversorgung bei Tod eines Partners einer nichtehelichen …
Auszug aus VG Ansbach, 25.08.2015 - AN 4 K 14.01835
Dieses im Versorgungsrecht verwirklichte - hier durch Satzung verwirklichte - Konzept der Hinterbliebenenrente als Ersatz für einen erloschenen Unterhaltsanspruch ist verfassungsrechtlich unbedenklich (s.a. BVerfG, U.v. 10.12.2004 - 1 BvR 2320/98 - juris). - BSG, 23.10.1985 - 9a RVg 4/83
Waisengrundrente - Ersatz eines Unterhaltsanspruchs - Halbwaisengrundrente - …
Auszug aus VG Ansbach, 25.08.2015 - AN 4 K 14.01835
Wesentlicher Anknüpfungspunkt für die Hinterbliebenenrenten und damit auch für die Waisenrente ist nach der sozialgerichtlichen Rechtsprechung zudem die im Einzelnen nicht wägbare Belastung im menschlich - persönlichen Bereich (BSG, U.v. 10.3.1976 - 10 RV 193/75; BSG, U.v. 23.10.1985 - 9 A RVg 4/83 - beide juris).